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72 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"TEHG 2011"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (72)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Damit Investitionen in die CO2-Abscheidung und Speicherung und/oder Nutzung wirtschaftlich werden, bedarf es eines regulierten Marktes für Negativemissionen. Trotz Markterlösen ist eine vorübergehende Finanzierungslücke zu erwarten, die über eine Förderung geschlossen werden muss. Zudem wird die zeitnahe Planung und Finanzierung einer CO2-Infrastruktur für den Transport der abgeschiedenen CO2-Mengen benötigt.

    • Bereitgestellt von: MVV Energie AG am 26.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 20.06.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG sollte ursprünglich ab 2027 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen. Dies verzögert sich nun auf 2028. Der ADAC setzt sich dafür ein, die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit der nationale CO2-Preis im Jahr 2027 nicht weiter steigt. Der ADAC betont darüber hinaus, dass eine weitere Erhöhung des CO2-Preises nur dann akzeptabel ist, wenn die Politik zuerst ausreichende Entlastungen und mehr Alternativen zu fossiler Energie schafft. Daher fordert der ADAC, dass die Einnahmen künftig stärker als bisher im Verkehr eingesetzt werden, damit schneller mehr Alternativen zu fossiler Energie bereitstehen, und jetzt zügig, vor Beginn des ETS 2, wirksame Kompensationsmechanismen für steigende CO2-Preise geschaffen werden.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG sollte ursprünglich ab 2027 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen. Dies verzögert sich nun auf 2028. Der ADAC setzt sich dafür ein, die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit der nationale CO2-Preis im Jahr 2027 nicht weiter steigt. Der ADAC betont darüber hinaus, dass eine weitere Erhöhung des CO2-Preises nur dann akzeptabel ist, wenn die Politik zuerst ausreichende Entlastungen und mehr Alternativen zu fossiler Energie schafft. Daher fordert der ADAC, dass die Einnahmen künftig stärker als bisher im Verkehr eingesetzt werden, damit schneller mehr Alternativen zu fossiler Energie bereitstehen, und jetzt zügig, vor Beginn des ETS 2, wirksame Kompensationsmechanismen für steigende CO2-Preise geschaffen werden.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024 zwecks Streichung einer vorzeitigen Aufnahme von Abfallverbrennungsanlagen in den europäischen Emissionshandel (ETS I), der Vereinfachung von Nachkorrekturen in der Emissionsberichterstattung sowie der Änderung der für 2026 und 2027 angedachten oder aber grundsätzlich möglichen Preisbildung im nationalen Brennstoffemissionshandel.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 497/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024 zwecks Streichung einer vorzeitigen Aufnahme von Abfallverbrennungsanlagen in den europäischen Emissionshandel (ETS I), der Vereinfachung von Nachkorrekturen in der Emissionsberichterstattung sowie der Änderung der für 2026 und 2027 angedachten oder aber grundsätzlich möglichen Preisbildung im nationalen Brennstoffemissionshandel.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 497/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)
    • Adressatenkreis:
      • 07.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      EFET Deutschland begrüßt die ab 2027 vorgesehene Einführung einer freien Handelsphase von Emissionszertifikaten.Der Handel ermöglicht grundsätzlich eine effiziente Preisfindung im Markt.Die Einführung eines Zertifikatehandels mit Preiskorridor für das Jahr 2026 im BEHG behindert dagegen eine optimale, wettbewerbliche Preisfindung. Zudem ist das für 2026 vorgesehene System nicht aufwärtskompatibel zum ETS II. Wesentliche Anpassungsvorschläge sind u.a.: - Zeitnahe Klarheit über die konkreten Fristen und einzureichenden Nachweise sowie für die per Rechtsverordnung zu erwartenden Regelungen - Klarheit über die Brennstoffe und Tätigkeiten, welche weiterhin dem BEHG unterliegen und welche nicht - Zeitnahe Bekanntgabe der anzuwendenden Brennstoffemissionsfaktoren nach TEHG gültig ab 1.1.2027

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Adressatenkreis:
      • 14.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG sollte ursprünglich ab 2027 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen. Dies verzögert sich nun auf 2028. Der ADAC setzt sich dafür ein, die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit der nationale CO2-Preis im Jahr 2027 nicht weiter steigt. Der ADAC betont darüber hinaus, dass eine weitere Erhöhung des CO2-Preises nur dann akzeptabel ist, wenn die Politik zuerst ausreichende Entlastungen und mehr Alternativen zu fossiler Energie schafft. Daher fordert der ADAC, dass die Einnahmen künftig stärker als bisher im Verkehr eingesetzt werden, damit schneller mehr Alternativen zu fossiler Energie bereitstehen, und jetzt zügig, vor Beginn des ETS 2, wirksame Kompensationsmechanismen für steigende CO2-Preise geschaffen werden.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 24.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die bis zum 01.01. bzw. 30.06.2024 umzusetzende, novellierte ETS-Richtlinie ist bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Hierdurch entsteht Planungsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen. Mit einem Schreiben soll die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, nunmehr zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen.

    • Bereitgestellt von: Energieintensive Industrien in Deutschland am 17.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDA setzt sich dafür ein, den europ. Emissionshandel zu stärken und zum Leitinstrument der Klimapolitik auszubauen. Die EU-Richtlinie zur Einführung des ETS-2 sollte zeitnah in nationales Recht umgesetzt werden. Im Sinne der Akzeptanz müssen Doppelbelastungen für Industrie und Verbraucher vermieden werden. Die nationale CO2-Bepreisung sollte vollständig in das europ. System überführt und mit Start des ETS-2 auslaufen. Um die Lenkungswirkung zugunsten klimafreundlicher Energieträger aufrechtzuerhalten, müssen erneuerbare Kraftstoffe im ETS-2 mit einem Emissionsfaktor von null belegt werden. Die Einnahmen aus dem Emissionshandel sollten vorrangig für die Transformation des Verkehrssektors eingesetzt werden. Die Zusammenführung von ETS-2 und ETS-1 sollte verbindlich terminiert werden.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 23.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 14.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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