Stellungnahmen/Gutachten
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19.459 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.459)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorgaben zur optischen Ausgestaltung von digitalen Parkscheiben
Parkscheibe: [Straßenverkehrsgesetz] Liberalisierung der Vorgaben zur optischen Ausgestaltung der elektronischen Parkscheibe.
- Bereitgestellt von: OOONO A/S am 04.09.2025
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Adressatenkreis:
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04.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
KRITIS-Dachgesetz: Entfernung des Sektors Siedlungsabfallentsorgung aus dem Geltungsbereich
Der Sektor Siedlungsabfallentsorgung wird nicht von der CER-Richtlinie umfasst und sollte entsprechend nicht vom KRITIS-Dachgesetz erfasst werden (gemäß dem Grundsatz einer schlanken, bürokratieentlastenden 1:1-Umsetzung europäischer Vorgaben)
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 04.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
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BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inhaltliche Anpassungen im KRITIS-Dachgesetz notwendig
Intensivierte Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft und Nutzung von Synergien. Schutz sensibler Daten und Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern in sensiblen Bereichen. Realistiasche Darstellung des Erfüllungsaufwandes
- Bereitgestellt von: Verband für Sicherheit in der Wirtschaft, Bundesverband e.V. - VSW-Bundesverband am 04.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen -
BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
-
BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf einer Gesetzesänderung der Gewerbeordnung
Begrüßung des vorliegenden Entwurfs zur Änderung der Gewerbeordnung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 04.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Vergaberegeln zur Förderung von Wirkung, Innovation und fairem Zugang
Gegenstand der Interessenvertretung ist das Vergabebeschleunigungsgesetz. Ziel ist es, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass die vorgesehenen Anpassungen neben einer Beschleunigung auch Aspekte einer strategischen Weiterentwicklung öffentlicher Vergabeprozesse berücksichtigen. Dabei steht insbesondere die mögliche Aufnahme von wirkungsorientierten, innovationsfördernden und zugangsgerechten Vergabekriterien im Mittelpunkt.
- Bereitgestellt von: Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. am 04.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BR-Drs. 380/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.07.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) - Handwerkerausnahme
Wir vermissen die Zuordnung zu einer etwaigen Berufsgruppe oder die Benennung einer eigenständigen, wie zum Beispiel Holzpackmittelhersteller/-fahrer, in der abschließenden Liste aller Berufe im BFS, die unter die Handwerkerausnahme fallen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung (HPE) e. V. am 04.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/3171
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
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BT-Drs. 20/3171
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Richtige Weichen für eine klimafreundliche Energieversorgung stellen
Netzorientierten EE-Ausbau für eine bezahlbare Energiewende ermöglichen. Netzdienlichen Einsatz von Speichern und Flexibilitäten anreizen. Digitalisierung für bessere Kapazitätsnutzung und Sektorenkopplung fördern. Zukunftsfähige Regulierung für das Klimaneutralitätsnetz gewährleisten. Genehmigungsverfahren auf allen (Netz-)Ebenen beschleunigen und Bürokratie abbauen.
- Bereitgestellt von: HanseWerk AG am 04.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
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BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von Biomassezentralheizungen im Rahmen der KfW-Förderungen KFN und KNN
In den KfW-Förderprogrammen „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“dürfen Neubauten nicht gefördert werden, wenn in ihnen in Zentralheizungen Energieträger auf Basis von fester Biomasse und biogenen Gas/Öl eingesetzt werden. Bei einzelnen, insbesondere größeren Neubauten kann eine Holzzentralheizung jedoch die technologisch sinnvollste Variante sein. Daher sollte eine Förderung von Holzzentralheizungen zukünftig auch im Neubau wieder möglich bzw. zumindest nicht mehr förderschädlich sein.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 04.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung
§ 81 Baugesetzbuch (Ausnahmen und Regelungen) § 246 e Baugesetzbuch NEU (Befristete Sonderregelungen für den Wohnungsbau), hier: Bauen im Außenbereich
- Bereitgestellt von: NaturFreunde Deutschlands Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur Bundesgruppe Deutschland e.V. am 04.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
-
BT-Drs. 21/781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neben dem Ausschluss von Öl- und Gasbohrungen in Meeresschutzgebieten des Bundes sollen auch weitere Nutzungen, insbesondere der Abbau von Sanden und Kiesen ausgeschlossen werden
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 04.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1860
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
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BT-Drs. 21/1860
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 04.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 04.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Mobilfunkausbau
Eckpunkte des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung für ein Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau
- Bereitgestellt von: Vantage Towers AG am 03.09.2025
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der SVB setzt sich für eine Verbesserung der Gesetzeslage zugunsten einer rechtssicheren und massengeschäftstauglichen AGB-Anpassung für auf Dauer angelegte Bankverträge ein. Er setzt sich dafür ein, eine entsprechende Regelung in das vierte Bürokratieentlastungsgesetzt zu implementieren. Im April 2021 hat der Bundesgerichtshof die bis dahin gebräuchliche Praxis bei AGB-Änderungen, die Dauerschuldverhältnisse betreffen, von einer Zustimmungsfiktion auszugehen, für unzulässig erklärt. Insbesondere im Bankgeschäft ist die Verankerung eines zweckmäßigen AGB-Änderungsmechanismus per Zustimmungsfiktion von größter Bedeutung und Dringlichkeit. Der SVB verweist auf die Rechtunsicherheit und die gegenwärtig kundenunfreundliche Situation im Zusammenhang mit dem AGB-Änderungsmechanismus.
- Bereitgestellt von: Sparkassenverband Bayern am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausnahme hinsichtlich der ESG-Offenlegungs- und Reportingverpflichtungen für kleine Institute.
Kreditinstitute mit weniger als 1.001 Mitarbeitenden sollten – analog zu der CSRD – vom Anwendungsbereich der Offenlegungs- und Reportingverpflichtungen im Bereich Environmental, Social und Governance („ESG“) ausgenommen werden. Der Voluntary Sustainability Reporting Standard für KMU („VSME“) sollte als Maximalanforderung für Nachhaltigkeitsberichte definiert werden.
- Bereitgestellt von: Sparkassenverband Bayern am 03.09.2025
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Adressatenkreis:
-
24.07.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von KMU-Proxy-Daten und VSME als Value Chain Cap.
Für KMU sollte die Nutzung von Branchen-Proxy-Daten grundsätzlich im Rahmen der Bankenregulierung als ausreichend anerkannt werden. Der Voluntary Sustainability Reporting Standard für KMU („VSME“) sollte in der Bankenregulierung als freiwilliger Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verankert und in allen europäischen und nationalen Regelwerken gleichermaßen als Maximalanforderung (sog. Value Chain Cap) festgelegt werden.
- Bereitgestellt von: Sparkassenverband Bayern am 03.09.2025
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Adressatenkreis:
-
24.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der EU-Regulierung zur Taxonomie.
Die Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung sollte durch Abschaffung der Kennzahl Green Asset Ratio („GAR“) oder alternativ durch deren Überarbeitung im Hinblick auf nicht berichtspflichtige Unternehmen verbessert werden.
- Bereitgestellt von: Sparkassenverband Bayern am 03.09.2025
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Adressatenkreis:
-
24.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Systemrisikopuffers und des antizyklischen Kapitalpuffers.
Die Möglichkeiten zur Mittelstandsfinanzierung für Kreditinstitute sollten durch die Abschaffung des Systemrisikopuffers und des antizyklischen Kapitalpuffers gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Sparkassenverband Bayern am 03.09.2025
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Adressatenkreis:
-
24.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verzicht auf die Einführung eines harten Granularitätskriteriums.
Ein hartes Granularitätskriterium für die Retailportfolios kleiner und mittelgroßer Banken sollte nicht eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Sparkassenverband Bayern am 03.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Regelungen zum Risikogewicht bei durch Immobilien besicherte Risikopositionen.
Das aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Risikogewicht sollte bei sog. ADC-Risikopositionen (Immobilienkredite in den Bereichen Grunderwerb, Erschließung und Bau) wieder 100 % statt 150 % betragen.
- Bereitgestellt von: Sparkassenverband Bayern am 03.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Möglichkeit zur Nutzung interner Ratings.
Kreditinstitute, die das Kreditrisiko auf Basis interner Modelle berechnen, sollen auch bei Unternehmen außerhalb der KMU-Definition weiterhin auf die Vorlage externer Ratings verzichten können.
- Bereitgestellt von: Sparkassenverband Bayern am 03.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 03.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der BEG EM, Verbesserung der Antragszahlen und Einsatz für die BEG Einzelmaßnahmen
Der DEPV setzt sich für die Beibehaltung der bewährten Systematik der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) und für die Verbesserung, sprich Steigerung, der Antragszahlen der BEG ein, insbesondere in Bezug auf Holzheizungen. Zudem fordert der DEPV eine bessere Kommunikation in Bezug auf die BEG, sowie eine Anpassung der Auslegungsregelungen mit dem Ziel der Vereinfachung der Anträge für Antragssteller und die Branche. Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen auch Extremsituationen wie Hochwasser berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 03.09.2025
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Adressatenkreis:
-
27.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung zur Steuerung von Anlagen im Energiewirtschaftsgesetz und Messstellebetriebsgesetz
Netze BW setzt sich im Rahmen der Energierechtsnovelle für eine praktikable netzdienliche, technisch umsetzbare und kundenorientierte Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ein. Hierzu zählt eine Anpassung der Rollout-Zeitpläne für Steuerungseinrichtungen, die Sicherstellung des Bestandsschutzes für bestehende Steuerungstechnik bei Anlagen sowie die Klärung offener Fragen zur Steuerung am Netzanschlusspunkt.
- Bereitgestellt von: Netze BW GmbH am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes
Nachbesserungsbedarf: - Leistungsgruppenbeschreibungen: stärkere Orientierung am tatsächlichen medizinischen Bedarf bei den Strukturvoraussetzungen und Mindestanforderungen. - Berücksichtigung der ambulanten Versorgung in der Krankenhausplanung - Aufhebung der Gründungsbeschränkungen für MVZ - Klarstellung, dass sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen als zugelassene Krankenhäuser gelten und somit weiterhin zur Gründung und zum Betrieb von MVZ berechtigt sind - Bei den erweiterten Kooperationsmöglichkeiten sollte klargestellt werden, dass solche Kooperationen bei Bedarf auch zwischen Krankenhäusern und ambulanten Leistungserbringern erfolgen können. - Bei der Belegarztanrechnung sollte der Satzteil „in einer ausgewiesenen Belegabteilung“ gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben: