Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.640)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf für das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der THG‑Quote soll den Einsatz erneuerbarer Energieträger im Verkehr stärken, Betrug verhindern und Investitionssicherheit für klimafreundliche Kraftstoffe schaffen. Ziel der Interessenvertretung ist eine ambitionierte, praxistaugliche Weiterentwicklung der THG‑Quote, um den Markthochlauf grüner Gase langfristig zu sichern und zur Erreichung der Klimaziele beizutragen. Dazu gehören die Fortschreibung der Quote bis 2045, die Beibehaltung der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe aus Gülle, Mist und Klärschlamm, eine harmonisierte Massenbilanzierung inklusive Unionsdatenbank sowie ein jährliches Monitoring zur Früherkennung von Fehlentwicklungen.

    • Bereitgestellt von: VNG AG am 20.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 778/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VIK wurde vom BMWE um eine Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung gebeten. Diese haben wir am 18.07.2025 über das online Portal des BMWE beantwortet. Der vorliegende Referentenentwurf baut auf dem Entwurf eines Beschleunigungsgesetzes für Geothermie (GeoWG) auf, der nicht mehr abschließend beraten wurde. In dem neuen Gesetzentwurf wurden zudem Anregungen des Bundesrats sowie aus dem Bundestag aufgenommen und zusätzliches Beschleunigungspotential gehoben. Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch in Abstimmung befindlich.

    • Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 20.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine nachhaltige und planbare Verankerung einer der Kundenanlagenregelung äquivalenten Regulierungserleichterung für industrielle Netzbetreiber. Ergänzung einer de-minimis Regelung von der Absicherungspflicht für Stromlieferanten. Einstufung eines überragenden öffentlichen Interesses für Energiespeicher. Industrienetzbetreiber sollten von der verpflichtenden Einführung einer gemeinsamen Internetplattform für die Abwicklung des Netzzugangs ausgenommen werden. Einführung einer Verlängerung der Möglichkeit zur Erbringung industrieller Flexibilität. Regulatorische Einbindung von Wasserstoff in das EnWG erfordert phasenweise und investitionsfördernde Umsetzung. Gesetzliche Verankerung der Abschaffung der Gasspeicherumlage.

    • Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 20.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung sollte rasch einen Runden Tisch zur Kundenanlage einrichten, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten auch mit Blick auf die europäische Ebene zu besprechen. Die unterzeichnenden Organisaonen bieten dafür ihre Unterstützung an. Die Bundesnetzagentur sollte für den derzeigen Schwebezustand klarstellen, dass Neuanschlüssen von Kundenanlagen nichts im Wege steht, sofern sie den aktuell geltenden Regelungen des EnWG Genüge tun. Die Bundesregierung sollte so schnell wie möglich eine Lösung finden, die die etablierte Praxis rechtlich absichert, ohne dabei die Möglichkeiten der Anschlussnutzer innerhalb der Kundenanlage auf freie Lieferantenwahl einzuschränken. Dabei sollte die aktuelle Rechtslage nicht ohne Folgenabschätzungen geändert werden.

    • Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 20.01.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 06.05.2025 wurde die Zuständigkeit für die Sportpolitik und das Thema Ehrenamt vom Bundesministerium des Innern sowie die Engagementpolitik vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt übertragen. Zudem wurde ein Ausschuss für Sport und Ehrenamt im Deutschen Bundestag eingerichtet. Hierdurch wird eine Änderung des Errichtungsgesetzes der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt notwendig. Das Bündnis frü Gemeinnützigkeit wurde um eine Stellungnahme zum Gesetzesänderungsentwurf gebeten.

    • Bereitgestellt von: Bündnis für Gemeinnützigkeit am 20.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BKAmt): Änderungsgesetz zum Errichtungsgesetz der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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