Stellungnahmen/Gutachten
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22.945 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.945)
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Zu Regelungsvorhaben:
Fortschreibung des Netzentwicklungsplans 2037/2045 (NEP)
Wir haben die stetige Aktualisierung des Netzentwicklungsplans mit Blick auf Offshore-Wind kommentiert.
- Bereitgestellt von: Orsted Germany GmbH am 19.03.2026
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Adressatenkreis:
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09.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Seit 2007 existiert der „Aktionsplan des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Deutschland“ (Aktionsplan AMTS), um die Risiken für das Auftreten von AMTS1-Problemen zu reduzieren. Der Aktionsplan trägt dazu bei, die Diskussion über die AMTS und die optimale Organisation des gesamten Medikationsprozesses in der Öffentlichkeit, Gesundheitspolitik und Selbstverwaltung zu vertiefen. Pharma Deutschland begrüßt alle Maßnahmen, die zur Verbesserung einer sicheren Anwendung von Arzneimitteln beitragen. Die sichere Anwendung ist unter Berücksichtigung der bereits aus dem regulatorischen Umfeld bekannten Risiken von Arzneimitteln aus Sicht der pharmazeutischen Hersteller von besonderer Bedeutung.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 19.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf AMTS 2026 bis 2029 des BMG zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland
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Adressatenkreis:
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18.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pharma Deutschland begrüßt den von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf für einen ersten Teil eines „European Biotech Act“ als strategisch entscheidenden Schritt zur Sicherung der globalen Wettbewerbsfähigkeit Europas. Biotechnologie und Biomanufacturing sind heute das Rückgrat einer modernen Gesundheitsversorgung und eine wesentliche Säule für die strategische Autonomie und wirtschaftliche Sicherheit der Europäischen Union. Um die ambitionierten Ziele umzusetzen, bedarf es aus Sicht von Pharma Deutschland mehrerer Aspekte, die bedacht werden müssen.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 19.03.2026
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Adressatenkreis:
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10.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wärmewende: Geothermie stärken, BEW aufstocken und verstetigen sowie Chancengleichheit herstellen
Der Ausbau der Geothermie erfordert geeignete Flächen, schnellere Genehmigungsverfahren und mehr Akzeptanz durch finanzielle Beteiligung der Kommunen. Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) muss finanziell aufgestockt, für stromauskoppelnde Geothermieanlagen sowie Abwärme aus Abfallbehandlung geöffnet und per Gesetz verstetigt werden, um Investitionen in die Wärmewende zu sichern. Chancengleichheit für Wärmepumpen im Neubau und für Wärmelieferungen gegenüber eigenen Heizungen muss gewährleistet sein. In Bestandsgebäuden sollte der Wechsel zur Wärmelieferung durch Dritte einer eigenen Heizungsinvestition gleichgestellt werden. Für die Defossilisierung der Prozesswärme in der Industrie ist die Fortführung von Förderprogrammen von besonderer Bedeutung.
- Bereitgestellt von: MVV Energie AG am 19.03.2026
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Adressatenkreis:
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28.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsdatennutzungsgesetz - Erleichterung der Nutzung von Gesundheitsdaten
Mit dem GDNG wird das Ziel verfolgt, qualitativ hochwertige Daten für eine verbesserte und qualitätsgesicherte Versorgung verfügbar zu machen. Insbesondere die zukünftigen Zugangsmöglichkeiten zu Gesundheitsdaten durch Arzneimittel-Hersteller, für die sich Pharma Deutschland stark macht, sind positiv zu bewerten. Die Möglichkeit, Gesundheitsdaten des Forschungsdatenzentrums (FDZ) im Rahmen der Arzneimittel- und DiGA-Versorgung allgemein zugänglich zu machen, eröffnet dabei die Chance, bestehende Datenungleichgewichte innerhalb der Vertragspartner der Selbstverwaltung aufzulösen.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 19.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9046
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten - (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG)
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BT-Drs. 20/9046
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalgesetz - Einführung elektronischer Patentenakte
Mit dem Digitalgesetz wird die ePA für alle Patienten auf den Weg gebracht. Der Informationsaustausch zwischen medizinischen Einrichtungen, den Heilberufen und den Pflegefachkräften kann wesentlich erleichtert werden. Der Verband weist gemeinsam mit weiteren Verbänden als Partner der Rahmenvereinbarung nach § 134 Abs. 4 und 5 SGB V darauf hin, die vorgesehene obligatorische Erfolgsmessung mit ihren Fristen aufzuheben und den Vertragspartnern die Möglichkeit zu geben, gemeinsam einen Weg für eine Umsetzung zu entwickeln.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 19.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalgesetz - Einführung elektronischer Patentenakte
Mit dem Digitalgesetz wird die ePA für alle Patienten auf den Weg gebracht. Der Informationsaustausch zwischen medizinischen Einrichtungen, den Heilberufen und den Pflegefachkräften kann wesentlich erleichtert werden. Der Verband weist gemeinsam mit weiteren Verbänden als Partner der Rahmenvereinbarung nach § 134 Abs. 4 und 5 SGB V darauf hin, die vorgesehene obligatorische Erfolgsmessung mit ihren Fristen aufzuheben und den Vertragspartnern die Möglichkeit zu geben, gemeinsam einen Weg für eine Umsetzung zu entwickeln.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 19.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalgesetz - Einführung elektronischer Patentenakte
Mit dem Digitalgesetz wird die ePA für alle Patienten auf den Weg gebracht. Der Informationsaustausch zwischen medizinischen Einrichtungen, den Heilberufen und den Pflegefachkräften kann wesentlich erleichtert werden. Der Verband weist gemeinsam mit weiteren Verbänden als Partner der Rahmenvereinbarung nach § 134 Abs. 4 und 5 SGB V darauf hin, die vorgesehene obligatorische Erfolgsmessung mit ihren Fristen aufzuheben und den Vertragspartnern die Möglichkeit zu geben, gemeinsam einen Weg für eine Umsetzung zu entwickeln.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 19.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
-
BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pharma Deutschland begrüßt die Referentenentwürfe für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG) und für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) als Schritte in die richtige Richtung und teilt das wichtige Ziel, den Apotheken unter Berücksichtigung der Versorgungsbedarfe und -strukturen vor Ort verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu geben, sodass ein flächendeckendes Netz unabhängiger und freiberuflich geführter Apotheken für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung erhalten werden kann.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 19.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
27.02.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen.
Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen, da der mit der Norm beabsichtigte Vereinfachungseffekt für das Kapitalertragssteuerverfahren nicht erreicht werden kann.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.03.2026
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Adressatenkreis:
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23.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen gegen ein Pauschalverbot von Ethanol
Der BVMed setzt sich gegen ein Pauschalverbot von Ethanol ein, da Ethanol besonders effektiv gegen Bakterien und Viren wirkt. Von zentraler Bedeutung dabei sind eine Risikobewertung und eine Klassifizierung im Rahmen des BPR-Verfahrens.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 19.03.2026
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Adressatenkreis:
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10.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umfassende Infektionsschutz-Strategie gefordert
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert eine umfassende und sektorenübergreifende Infektionsschutz-Strategie. In Deutschland sind jährlich über 700.000 Patient:innen von nosokomialen Infektionen (NI) betroffen, bis zu 20.000 Menschen versterben daran jährlich – Tendenz steigend. Durch zunehmende Antibiotika-Resistenzen steigt das Risiko weiter. Eine Infektion verlängert die Krankenhausverweildauer um durchschnittlich 5 Tage und verursacht zusätzliche Kosten für das Gesundheitssystem in Höhe von bis zu 20.000 Euro pro Fall. Hinzu kommen die volkswirtschaftlichen Auswirkungen auf die Erwerbsbeteiligung.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 19.03.2026
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Adressatenkreis:
-
23.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein rechtssicherer Marktzugang für Ethylenoxid unter der Medizinprodukteverordnung (MDR)
Ethylendioxid (EtO) ist weltweit das wichtigste Sterilisationsmittel und besonders für empfindliche, nicht strahlenverträgliche Medizinprodukte geeignet. Da EtO keine Rückstände am Produkt hinterlässt, ist es zentral für die industrielle Kaltgassterilisation thermoplastischer Medizinprodukte. Angesichts erheblicher rechtlicher Unsicherheiten sollte die angekündigte Ablehnung des EtO‑Wirkstoffantrags (PT2) unter der Biozidverordnung zurückgestellt werden. Ziel ist ein rechtssicherer Marktzugang für EtO unter der MDR, wofür zusätzliche gesetzliche und untergesetzliche Regelungen erforderlich sind.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 19.03.2026
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Adressatenkreis:
-
02.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Homecare einbeziehen, Telemedizin stärken im Primärarztsystem
Ein zukunftsfähiges Primärversorgungssystem sollte die gesamte Versorgungsrealität abbilden und alle qualifizierten Akteure berücksichtigen, die bereits heute maßgeblich zur Versorgung beitragen. Wir regen daher an, Hilfsmittel- und Homecareleistungserbringer als relevante Versorger zur Sicherstellung der häuslichen Versorgung zu betrachten und damit ausdrücklich als Versorgungsakteure in das Konzept der digital gestützten Versorgungsnavigation einzubeziehen, um Versorgungskapazitäten besser zu nutzen und die Versorgungskontinuität insbesondere für chronisch kranke Patient:innen zu stärken. Dies trägt zugleich dazu bei, dass Menschen möglichst lange eigenständig und selbstbestimmt im häuslichen Umfeld versorgt werden können.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 19.03.2026
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Adressatenkreis:
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04.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) anpassen und verbessern
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt das Ziel des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG), die Qualität und Transparenz der stationären Versorgung zu erhöhen und die Krankenhausstrukturen zukunftsfähig auszurichten. Gleichzeitig weist der BVMed darauf hin, dass die angestrebten Reformen nur dann Wirkung entfalten können, wenn die Rolle moderner Medizintechnologien in der Qualitätsverbesserung konsequent berücksichtigt und die Finanzierung notwendiger Investitionen sichergestellt wird. Die Medizintechnik ist integraler Bestandteil jeder Struktur- und Prozessqualität im Krankenhaus: Ohne moderne Geräte, IT-Lösungen und Infrastruktur sind weder Mindestanforderungen noch Leistungsgruppenkonzentrationen realistisch erfüllbar.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 19.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Resiliente Versorgung braucht Medizintechnik: Anforderungen an den Zivilschutz und Krisenvorsorge
Der BVMed fordert eine strategisch verankerte, langfristig angelegte Krisenvorsorge im Gesundheitswesen in Form einer Dual-Use-Strategie, im Sinne eines Versorgungskonzeptes, bei der Medizintechnik als zentrales Element begriffen wird. Die medizinische Versorgung hat eine Schlüsselrolle im Krisenfall. Ziel ist der Aufbau eines resilienten, dual nutzbaren Systems medizinischer Versorgung, das sowohl im Alltag als auch im Krisenfall tragfähig ist.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 19.03.2026
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Adressatenkreis:
-
29.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BVMed fordert daher bundesweit einheitliche und vereinfachte Anforderungen für die lokale (zentrumsspezifische) Qualifizierung von Medizinprodukten. Diese Produkte sind bereits CE-zertifiziert und erfüllen damit hohe europäische Qualitäts- und Sicherheitsstandards, die durch die Einführung der Medical Device Regulation (MDR) nochmals deutlich angehoben wurden. Darüber hinaus fordert der BVMed die Einführung einer zentralen, bundesweiten Stelle zur Qualifizierung von CE-zertifizierten Medizinprodukten in Deutschland, um Doppelprüfungen zu vermeiden, Innovationsprozesse zu beschleunigen und eine einheitliche, verlässliche Entscheidungsgrundlage zu schaffen – bei gleichbleibend hoher Patientensicherheit.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 19.03.2026
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Adressatenkreis:
-
27.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmechanismen - gesicherte Leistung für den Strommarkt
ENGIE setzt sich für die Einführung eines zentralen Kapazitätsmarktes (ZKM) in Deutschland ein. Ein ZKM mit wettbewerblichen Ausschreibungen gewährleistet ausreichend Investitionen in neue steuerbare Kapazitäten. Ein ZKM ermöglicht langfristige Vergütungsverträge und gewährleistet einen transparenten und wettbewerbsorientierten Preisbildungsprozess, der wiederum den Markteintritt kleiner, neuer und innovativer Akteure begünstigt. Gleichzeitig müssen auch bestehende Kapazitäten angemessen in einem Kapazitätsmechanismus berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: ENGIE Deutschland AG am 19.03.2026
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Adressatenkreis:
-
10.03.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fünfte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
Der vorliegende Referentenentwurf sieht eine Erweiterung der Anlage 2 der Tabakerzeugnisverordnung um 13 Zusatzstoffe vor. Die beabsichtigte Regulierung von Menthol, Sucralose und diversen Kühlwirkstoffen wird spürbare Auswirkungen auf die Marktstruktur haben, weil diese Inhaltsstoffe zur Akzeptanz und Nutzbarkeit der Produkte bei erwachsenen Konsumenten beitragen. In der praktischen Konsequenz führt der Entwurf zu einer weitgehenden Marktverdrängung der aktuell verkehrsfähigen E-Zigaretten im legalen Handel.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. am 19.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Fünfte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
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Adressatenkreis:
-
18.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Stellungnahme zum Gesetz zur Stärkung der Zollverwaltung („Zoll 2030“) ist die Interessenvertretung des legalen Tabakwaren-Großhandels. Wir befürworten die Reform, setzen uns jedoch für eine strikte Ausrichtung der Maßnahmen auf den illegalen Markt ein. Konkret fordern wir den Verzicht auf neue, redundante Meldepflichten an die FIU für die ohnehin regulierte legale Lieferkette. Ein weiteres Ziel ist der Aufbau spezialisierter digitaler Risikoanalysen zur Überwachung des Schmuggels im E-Commerce und Postversand, ohne legale Logistikprozesse zu behindern. Zudem fordern wir eine bedarfsgerechte personelle und technische Ausstattung der neuen Vollzugseinheiten sowie eine ausgewogene Steuer- und Regulierungspolitik zur Eindämmung des Schwarzmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. am 19.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wärmewende planungssicher umsetzen
Kommunen bei der Wärmeplanung unterstützen und diese planungssicher umsetzen. Faire Preisbildungsregeln für grüne Wärmenetze schaffen.
- Bereitgestellt von: HanseWerk AG am 18.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wärmewende planungssicher umsetzen
Kommunen bei der Wärmeplanung unterstützen und diese planungssicher umsetzen. Faire Preisbildungsregeln für grüne Wärmenetze schaffen.
- Bereitgestellt von: HanseWerk AG am 18.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Pfandpflicht-Ausnahme für Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen
Mit dem Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) soll § 36 Absatz 4 Nummer 5 um eine Legaldefinition für „Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen“ ergänzt werden, um diese klar von pfandpflichtigen PET-Einwegflaschen abzugrenzen und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Definition stellt auf aus Schlauch- oder Flachbeuteln mit Quer- und/oder Längsnähten hergestellte, raumbildende Packmittel ab, unabhängig von deren Standfestigkeit. Ziel ist, ökologisch vorteilhafte, materialeffiziente Schlauchbeutel weiterhin von der Pfandpflicht auszunehmen, ohne die Ausnahme auszudehnen, Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und den bestehenden Recyclingkreislauf im dualen System zu stärken.
- Bereitgestellt von: CONCILIUS AG am 18.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
24.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Pfandpflicht-Ausnahme für Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen
Mit dem Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) soll § 36 Absatz 4 Nummer 5 um eine Legaldefinition für „Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen“ ergänzt werden, um diese klar von pfandpflichtigen PET-Einwegflaschen abzugrenzen und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Definition stellt auf aus Schlauch- oder Flachbeuteln mit Quer- und/oder Längsnähten hergestellte, raumbildende Packmittel ab, unabhängig von deren Standfestigkeit. Ziel ist, ökologisch vorteilhafte, materialeffiziente Schlauchbeutel weiterhin von der Pfandpflicht auszunehmen, ohne die Ausnahme auszudehnen, Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und den bestehenden Recyclingkreislauf im dualen System zu stärken.
- Bereitgestellt von: CONCILIUS AG am 18.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
02.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufes (WassBG)
Der Anwendungsbereich des WassBG ist zu weit gefasst, zu viele Infrastrukturen erhalten den Status des ÜÖI, auch Infrastruktur, die für fossile Enregieträger genutzt werden kann. Hinzukommt, dass H2-Infrastruktur unter Beeinträchtigung von Umwelt- und Naturschutz forciert werden soll und demokratische Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft beschnitten werden. Das Gesetz lehnen wir deshalb komplett ab.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 18.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben: