Stellungnahmen/Gutachten
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1.888 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EnWG 2005"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.888)
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Grüngasquote als Teil einer Wasserstoff-Gesamtstrategie
Um den Wasserstoffhochlauf zu beflügeln, bietet eine Grüngasquote für Wasserstoffprodu-zenten eine attraktive Perspektive zur Einspeisung von Wasserstoff in Wasserstoffnetze. Gleichzeitig müssen die Kosten von Wasserstoff schnellstmöglich reduziert werden, um zusätzliche finanzielle Belastungen der Verpflichteten zu vermeiden. Daher müssen parallel zur Einführung einer Grüngasquote Maßnahmen umgesetzt werden, welche die Wasserstoffgestehungskosten senken, Investitionen in Wasserstoffprojekte sicherer machen und einen regulatorischen Rahmen für die Wasserstoffnutzung in den unterschiedlichen Sektoren definieren. Eine Grüngasquote ist nur dann sinnvoll, wenn die Industrie trotz des Grüngaseinsatzes international konkurrenzfähige Energiekosten hat.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rahmenbedingungen für die Nutzung von Abregelungsstrommengen zur Wasserstoffherstellung
Der DWV begrüßt das in § 13k EnWG geregelte Verfahren zur Hinzuziehung zuschaltbarer Lasten. Dies ermöglicht insbesondere Elektrolyseuren in der Theorie einen günstigen Strombezug zur Herstellung von grünem Wasserstoff. In der Anwendung des § 13k muss darauf geachtet werden, dass das Zusätzlichkeitskriterium so ausgestaltet wird, dass die zu meldenden Elektrolyseure technisch auch tatsächlich ist der Lage sind, die zusätzlichen Strommengen aufzunehmen, dass dem Abtransport des produzierten Wasserstoffs nichts im Wege steht, die Anlagensicherheit nicht gefährdet wird und die Konformität mit der 37. BImSchV gewahrt wird.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9187
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/7031, 20/8165 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/9187
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des EU-Gas-/H2-Binnenmarktpaketes in nationales Recht
Ziel der Interessenvertretung ist eine praxistaugliche Umsetzung des EU-Gas-/H2-Binnenmarktpakets in nationales Recht. Angestrebt werden verlässliche Finanzierungs- und Regulierungsbedingungen für das Wasserstoff-Kernnetz, weitere und grenzüberschreitende Wasserstoffleitungen sowie eine flexible Netzentwicklungsplanung. Zudem sollen die Vorgaben zu Entflechtung, Zertifizierung, Informationsaustausch, Transparenz, Bilanzierung, Biomethan, Leitungsstilllegungen und Genehmigungsverfahren sachgerecht ausgestaltet und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraftwerksstrategie der Bundesregierung zur Ausschreibung von H2-Ready Kraftwerken und Richtungsentscheidung für Kapazitätsmechanismus
- Bereitgestellt von: European Energy Exchange AG am 23.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
H2ercules-Appell zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
- Bereitgestellt von: N-ERGIE Aktiengesellschaft am 22.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BR-Drs. 265/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entkopplung des Strompreises von den Preisen fossiler Energieträger
Das Bündnis faire Energiewende setzt sich für Maßnahmen zur Verringerung des Einflusses fossiler Brennstoffkosten auf die Strompreise ein. Kurzfristig soll die Bundesregierung auf Grundlage des Middle East Crisis Temporary State Aid Framework der Europäischen Kommission eine befristete nationale Beihilferegelung zur Begrenzung der Kosten von Erdgas in der Stromerzeugung einführen. Langfristig soll das deutsche und europäische Strommarktdesign so weiterentwickelt werden, dass die Brennstoff- und CO2-Kosten fossiler Grenzkraftwerke den Stromgroßhandelspreis nicht mehr in dem bisherigen Umfang bestimmen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Keramische Industrie e. V. am 18.06.2026
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Adressatenkreis:
-
16.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EnWG-Novelle zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets
Das Regelungsvorhaben betrifft die nationale Umsetzung des EU-Gaspakets (EnWG). Neben der EU-Vorgabe, fossile Gaslieferverträge ab dem 31.12.2049 ohne CCS/CCU oder stoffliche Nutzung zu verbieten, führt Deutschland eine zusätzliche Verschärfung ein: Verträge, deren Laufzeit den 31.12.2044 überschreitet, sind ebenfalls verboten, sofern keine CO2-Minderung durch CCS/CCU oder stoffliche Nutzung erfolgt. Diese Regelung geht über die EU-Vorgaben hinaus und schränkt die Technologieoffenheit unnötig ein. Eine Ergänzung des Gesetzes um „anderweitige Kompensation (z.B. Carbon Offsetting)“ wird vorgeschlagen, um die Optionen zur CO2-Minderung gemäß EU-Richtlinie zu erweitern.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 11.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.05.2026
-
Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell und Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben. Die Planungsgrundsätze und das Finanzierungregime für das H2-Kernnetz sollen zudem so umgesetzt werden, dass das Kernnetz auch an solche Standorte herangeführt wird, an denen sich heute systemrelevante Kraftwerke (Kraftwerke in der Netzreserve) befinden. Dies sollte insbesondere dann gelten, wenn an diesen Standorten fortgeschrittene Planungen für die Errichtung von H2-Kraftwerken bzw. H2-Ready-Kraftwerke bestehen
- Bereitgestellt von: H2ercules am 09.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.05.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierungsbedingungen für das Wasserstoff-Kernnetz.
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
- Bereitgestellt von: Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) am 09.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2026
-
Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur Verankerung von Biomethannetzgebieten im Energiewirtschaftsrecht
Der BDEW setzt sich für die Schaffung eines regulatorischen Rahmens zur Ausweisung von Biomethannetzgebieten ein. Der BDEW fordert die Berücksichtigung von Biomethannetzgebieten in der Gas- und Wasserstoffnetzplanung, um die langfristige Einspeisung von Biomethan sowie Planungs- und Investitionssicherheit für Bestands- und Neuanlagen zu gewährleisten. Der BDEW setzt sich für eine Biomethanstrategie ein, die die nachhaltigen Potenziale von Biomethan berücksichtigt und eine wirtschaftliche Transformation der Gasnetze ermöglicht. Der BDEW lehnt pauschale langfristige Anschluss- und Trennungsvorgaben für Biomethananlagen ab und fordert eine flexible, netzorientierte Ausgestaltung der Regelungen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 05.06.2026
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Adressatenkreis:
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02.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Differenzkostenverträgen und Garantieinstrumenten für den Wasserstoffhochlauf
Der BDEW setzt sich für die Einführung eines Fördermechanismus auf Basis von Differenzkostenverträgen (Contracts for Difference) zur Unterstützung des Wasserstoffmarkthochlaufs ein. Der BDEW fordert die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Wasserstoffbereitstellungskosten und Zahlungsbereitschaft der Abnehmer. Zudem setzt sich der BDEW für staatliche Garantieinstrumente zur Absicherung von Infrastruktur-, Kontrahenten- und Investitionsrisiken sowie für verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, wettbewerbliche Vergabeverfahren und eine langfristige Finanzierung entsprechender Förderinstrumente ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 29.05.2026
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Reform des Strommarktdesigns und der Netzentgeltsystematik zur Senkung der Endkundenstrompreise. Angestrebt wird die gesetzliche Einführung dynamischer Netzentgelte und lokaler Preissignale zur Reduzierung des Netzausbaubedarfs. Dafür müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen im EnWG modernisiert werden: Dies beinhaltet die marktbasierte Flexibilisierung von Haushalten und steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG), die rechtssichere Erschließung des bidirektionalen Ladens sowie die einfache Integration dezentraler Speicherkapazitäten in den Redispatch-Prozess (Redispatch 3.0).
- Bereitgestellt von: Octopus Energy Germany GmbH am 28.05.2026
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Reform des Strommarktdesigns und der Netzentgeltsystematik zur Senkung der Endkundenstrompreise. Angestrebt wird die gesetzliche Einführung dynamischer Netzentgelte und lokaler Preissignale zur Reduzierung des Netzausbaubedarfs. Dafür müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen im EnWG modernisiert werden: Dies beinhaltet die marktbasierte Flexibilisierung von Haushalten und steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG), die rechtssichere Erschließung des bidirektionalen Ladens sowie die einfache Integration dezentraler Speicherkapazitäten in den Redispatch-Prozess (Redispatch 3.0).
- Bereitgestellt von: Octopus Energy Germany GmbH am 28.05.2026
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Adressatenkreis:
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02.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
EnWG-Novelle, EEG, Gebäudemodernisierungsgestz, Umsetzung RED3-RL (alles bezogen auf Biomethan)
Es geht darum, dass der Ausbau von Biomethan zur Einspeisung in das öffentliche Gasnetz langfristig durch die Politik unterstützt wird.
- Bereitgestellt von: NEXOGAS Holding GmbH am 22.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
EnWG-Novelle, EEG, Gebäudemodernisierungsgestz, Umsetzung RED3-RL (alles bezogen auf Biomethan)
Es geht darum, dass der Ausbau von Biomethan zur Einspeisung in das öffentliche Gasnetz langfristig durch die Politik unterstützt wird.
- Bereitgestellt von: NEXOGAS Holding GmbH am 22.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Passende Rahmenbedingungen für das Wasserstoffkernnetz
Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf passender regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell und Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
- Bereitgestellt von: ONTRAS Gastransport GmbH am 15.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BVES setzt sich politisch dafür ein, dass der Vertrauensschutz für Energiespeichersysteme bestehen bleibt und nicht wie von der Bundesnetzagentur im AgNes-Prozess angekündigt durch eine vorzeitige Beendigung der Netzentgeltbefreiung vor 2029 aufgehoben wird.
- Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 12.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung der Einführung des Redispatch-Vorbehalts in seiner jetztigen Form
Im Netzpaket im Rahmen der EEG-Reform ist eine Definition zu Engpassgebieten enthalten, in denen ein sogenannter Redispatch-Vorbehalt gelten soll. Agora Energiewende setzt sich dafür ein, dass mehr Transparenz über mögliche Engpassgebiete entsteht, sodass eine Kosten-/Nutzenanalyse möglich ist. Darüber hinaus gibt sie Empfehlungen zu Instrumenten ab, die zwischen den Vertragsparteien ausgewogener ausgestaltet werden können.
- Bereitgestellt von: Agora Think Tanks gGmbH am 07.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundliche Ausgestaltung des StromVKG
Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die Investionen in steuerbare Kraftwerkskapazität wahrscheinlich machen. Zu diesem Zweck fordern wir eine rasche und beihilferechtlich abgesicherte Umsetzung der StromVKG. Wir drängen auf einen stabilen Planungshorizont, auf technischen Realismus und auf eine Ausgestaltung die finanzierbar ist. Die Brennstoffrisiken müssen beherrschbar bleiben. Die Sicherheitsleistung darf nicht zu hoch, Pönalen und Rückforderungsansprüche müssen begrenzt werden.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 05.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
-
BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das deutsche Stromsystem durchläuft einen tiefgreifenden Wandel. Die Überkapazitäten sind praktisch vollständig abgebaut. Gleichzeitig steigt der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung deutlich an, in 2030 soll er 80 Prozent des Stromverbrauchs betragen. Die Berichte zum Monitoring der Versorgungssicherheit zeigen klaren Handlungsbedarf ab den 2030er Jahre auf. Es ist danach ein Zubau an steuerbaren Kapazitäten in relevanter Größenordnung notwendig, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. In der Realität ist jedoch ein Attentismus bei Investitionen zu beobachten, insbesondere im Bereich der besonders großen Investitionen mit zum Teil jahrzehntelangen Refinanzierungszeiträumen wie etwa bei Kraftwerken.
- Bereitgestellt von: Everllence SE am 05.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir zeigen Regelungshürden im aktuellen Gesetzesentwurf auf, die eine erfolgreiche Umsetzung der Verteilernetzentwicklungspläne für Gasverteilernetzbetreiber verzögern oder verhindern könnten und setzen uns mit entsprechenden Änderungsvorschlägen für die Anpassung des Gesetzesentwurfs ein. Es handelt sich hierbei um eine gemeinsame Position mit Badenova Netze GmbH, Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, Ferngas Netzgesellschaft mbH, Hamburger Energienetze GmbH, inetz GmbH, Netze-Gesellschaft Südwest mbH, Netz Leipzig GmbH, schwaben netz GmbH sowie SWE Netz GmbH.
- Bereitgestellt von: Netze BW GmbH am 04.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Kraftwerks- Netzanschlussverordnung (KraftNAV)
Ziel des Entwurfs ist es, ein regelbasiertes Netzanschluss- und Reservierungsverfahren zu schaffen, um das Windhundverfahren "first come, first served" zu ersetzen. Zweck der Interessenvertretung ist es, dass netzdienliche Großspeicher im Anwendungsbereich der KraftNAV bleiben.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 743/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
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BR-Drs. 743/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Redispatch-Vorbehalt und Abschaffung Erdkabel Vorrang
Wir argumentieren für eine Neuregelung beim Redispatch-Regime die besagt, dass eine EEG-Anlage die sich bewusst in einem Netzengpass Gebiet anschließen lässt, obwohl der Netzbetreiber darauf hingewiesen hat, zukünftig keinen Anspruch mehr auf Erstattung der Redispatchkosten hätte. Wir versuchen unseren Standpunkt zu erläutern, dass Erdkabel diverse physikalische, finanzielle und zeitliche Nachteile gegenüber einer Freileitung im 110kV Bereich haben.
- Bereitgestellt von: Avacon AG am 29.04.2026
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Adressatenkreis:
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23.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Urteil des EuGH (C-293/23) vom 28.11.2024 wird zu einer erheblichen Erhöhung des administrativen und regulatorischen Aufwandes für (bisherige) Kundenanlagenbetreiber, Dritte in diesen Kundenanlagen und Regulierungsbehörden führen. Aus diesem Grund ist es aus Sicht der BASF SE notwendig, dass der deut-sche Gesetzgeber zum einen kurzfristig alle Möglichkeiten nutzt, im Rahmen der bestehenden EU-Vorgaben eine Lösung zu schaffen, die den erheblichen administrativen Aufwand möglichst weitgehend vermeidet, und sich zum anderen umgehend für eine nachhaltige und plan-bare Verankerung einer der Kundenanlagenregelung äquivalenten Regulierungsausnahme in den einschlägigen EU-Richtlinien einsetzt.
- Bereitgestellt von: BASF SE am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
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27.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: