Stellungnahmen/Gutachten
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484 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StGB"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (484)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gewaltschutzgesetz
Begleitung der Einführung elektronischer Aufenthaltsüberwachung und der zentralen Meldestelle. Das Gewaltschutzgesetz muss mit einheitlichem Risiko-Assessment und verpflichtenden Schulungen für Strafverfolgung und Rechtsprechung flankiert werden; Maßnahmen der Täterarbeit bedürfen gesicherter Finanzierung und einheitlicher Qualitätsstandards.
- Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 11.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes
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Adressatenkreis:
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11.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1Nummer 12 sowie Satz 3 und 4 StGB und § 56 BKAG auf Fälle...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Legalisierung der Eizellabgabe
Die Eizellabgabe ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ESchG in Deutschland verboten. Der djb fordert die Abschaffung des Verbots der Eizellabgabe, da der Schutz betroffener Rechtsgüter kein strafbewehrtes Verbot der Übertragung fremder Eizellen rechtfertigt, und befürwortet insbesondere eine Legalisierung der reziproken Eizellabgabe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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04.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geltenden Vorschriften des StGB inkriminiert. Eine etwaige..., ...eine an § 232 Abs. 1 Nr. 3 StGB angelehnte Regelung, welche..., ...nach § 232 Abs. 1 Nr. 3 StGB in das Strafgesetzbuch ..., ...umfassend durch §§ 223 ff. StGB ge-währleistet, die bei..., ...Freiheitsdelikte der §§ 240, 241 StGB erfassen. Bei Konstellationen..., ...nach § 232 Abs. 1 Nr. 3 StGB. § 232 Abs. 1 Nr. 3 StGB..., ...§ 232 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB (rechtswidrige Organentnahme) einen neuen Nr. 4 StGB einzufügen, der die rechtswidrige..., ..." in § 232 Abs. 1 Nr. 3 StGB jegliches Handeln erfassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Geltung der AMLR den § 261 StGB ändert, diese Änderung..., ... Erweiterung des § 261 StGB auf „ersparte Aufwendungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Geltung der AMLR den § 261 StGB ändert, diese Änderung..., ... Erweiterung des § 261 StGB auf „ersparte Aufwendungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Geltung der AMLR den § 261 StGB ändert, diese Änderung ..., ...eine Erweiterung des § 261 StGB auf „ersparte Aufwendungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Geltung der AMLR den § 261 StGB ändert, diese Änderung..., ... Erweiterung des § 261 StGB auf „ersparte Aufwendungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Geltung der AMLR den § 261 StGB ändert, diese Änderung..., ... Erweiterung des § 261 StGB auf „ersparte Aufwendungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Verschärfung der Strafvorschriften für unbefugtes Eindringen in den Sicherheitsbereich von Flughäfen zum Schutz des Luftverkehrs und der Reisenden. Die Strafverschärfung sollte im Luftsicherheitsgesetz verankert werden. Die ADV befürwortet den von der „Ampel-Koalition“ im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. In § 19 LuftSiG wird ein neuer Straftatbestand geschaffen, um das vorsätzliche unberechtigte Eindringen in die Luftseite eines Flughafens strafrechtlich ahnden zu können. Dazu zählt auch das Festkleben auf dem Rollfeld bzw. der Start- und Landebahn oder der Versuch dazu. Im LuftSiG sollten keine weiteren Anforderungen zur Identitätsfeststellung von Reisenden beim Boarding gestellt werden.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13350
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
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BT-Drs. 20/13350
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zusammenrottet“, scheint dem § 124 StGB entlehnt zu sein. Nach..., ...die Abgrenzung zu § 316 b StGB thematisiert werden. In...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
Schwangerschaftsabbrüche müssen medizinisch sicher durch Frauenärzte/-innen vorgenommen und das medizinische Personal in den Einrichtungen vor Übergriffen geschützt werden, Rahmenbedingungen zur Vermeidung von ungewollten Schwangerschaften verbessern; Statistiken zum Schwangerschaftsabbruch an dem tatsächlichen Informationsbedarf anpassen; Zugang zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch verbessern; Beratungspflicht bei ungewollten Schwangerschaften erhalten & evaluieren; Beratung für Abbrüche nach Beratungsregelung niederschwellig gestalten; Besondere Problematiken in Bezug auf die Durchführung später Schwangerschaftsabbrüche klarstellen & verbessern; Entkriminalisierung
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10861
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
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BT-Drs. 20/10861
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...eventuellen Novellierung des §218 StGB Berücksichtigung finden..., ...die Regelungen im § 218a StGB sowie im Schwangerschaftskonfliktgesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anmerkungen zum Ergebnisbericht der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung
Die Bundesärztekammer fordert, dass die Diskussion zu den Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs mit Augenmaß und unter Einbeziehung der Ärzteschaft erfolgt, sie übermittelt den Bundesministerien für Familie, Gesundheit und Justiz ihre gegenüber der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung abgegebene Stellungnahme
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Stelle der §§ 218 ff. StGB i. V. m. den Re- gelungen..., ...Fristenlösung gemäß § 218a Abs. 1 StGB (99.968 von insgesamt 103.927...
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Zu Regelungsvorhaben: