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67 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"StromStV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (67)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kataloggeschäft ermöglichen durch bundesweit einheitliche Regeln und Verfahren Anforderungen für Netzanschlussverfahren vereinheitlichen und den Prozess schneller digitalisieren Anlagen zum Eigenverbrauch (Zero Feed-in) weiter ermöglichen ohne eine Pflicht zu Einspeiseanlagen Effizientere Rahmenbedingungen für den Anlagenbetrieb schaffen (100kWp-Grenze flexibler gestalten) Die Errichtung von PV-Carports soll eine freiwillige Maßnahme sein Anhebung der 135 kVA-Grenze für verpflichtende Zertifizierungsverfahren Die Verklammerung von Anlagen abschaffen und so die Investitionen in leistungsstärkere PV-Anlagen wieder attraktiv machen Daten zu PV-Anlagen erfassen: So unbürokratisch und kosteneffizient für Anlagenbetreiber wie möglich

    • Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 193/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
      2. BT-Drs. 20/8657 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) insoweit präzisiert ..., ...Regelungslücke in § 12b Abs. 2, 3 StromStV klargestellt wird, dass...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung – StromStV 5 3. Energiesteuergesetz..., ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung – StromStV f. Aufzeichnungspflichten..., ...zum Gesetzesentwurf der StromStV ist die im Entwurf vorgesehene...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stattdessen sollte in der StromStV klar geregelt werden,..., ...Klarstellung, ggf. in der StromStV, erforderlich, dass Strom..., .... Zu § 4 Abs. 3 S. 2 StromStV-E “Werden anstelle des..., ...Regelung in § 4 Abs. 3 S. 2 StromStV-E nicht so umgesetzt ..., ...StromStG i.V.m § 15 Abs. 9 StromStV Die Regelung ist zu ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...den neuen § 12b Abs. 2 StromStV nach Satz 1 folgender...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDA begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf ein Teil der stromsteuerrechtlichen Hürden im Zusammenhang mit der E-Mobilität abgebaut werden soll. Beim Anwendungsfall Vehicle-to-Grid das Problem der doppelten Besteuerung bestehen. Im Steuerrecht bedarf es weiterer Handlungsbedarf, um das bidirektionales Laden in allen Ausprägungen zu ermöglichen. Auch Anpassungen bei der Besteuerung von Wasserstoff sind erforderlich. Um die nachhaltige Reduktion von CO2-Emissionen insb. im Güterverkehr nicht durch eine steuerliche Ungleichbehandlung des H2-Motors zu gefährden, sollten daher Regelungen im deutschen Energiesteuergesetz so angepasst werden, dass H2 unabhängig von der Art seiner Verwendung von der Energiesteuer befreit wird und sich die Technologie des H2-Motors im Markt etablieren kann.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aufzeichnungspflichten des § 4 StromStV gelten aufgrund des GZD...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stärkung § 11a Satz 3 StromStV mit verpflichtender Nutzung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDA begrüßt, dass der Gesetzentwurf stromsteuerrechtliche Hürden für Elektromobilität abbaut. Beim bidirektionalen Laden (Vehicle-to-Grid) bleibt jedoch das Problem der Doppelbesteuerung bestehen, weshalb steuerrechtlicher Handlungsbedarf bleibt. Zudem sind Anpassungen bei der Besteuerung von Wasserstoff (H2) erforderlich: Um eine nachhaltige CO2-Reduktion im Güterverkehr nicht zu gefährden, sollte H2 unabhängig von der Verwendung von der Energiesteuer befreit werden, damit sich die H2-Motorentechnologie etablieren kann. Zur Unterstützung des Hochlaufs der E-Mobilität fordert der VDA außerdem die Senkung der Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz sowie die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 17.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aufzeichnungspflichten des § 4 StromStV gelten aufgrund des GZD-Schreibens...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aufzeichnungspflichten des § 4 StromStV gelten aufgrund des GZD-Schrei...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mitten in der Energie- und Standorttransformation Deutschlands kommt der Strom- und Energiesteuerreform eine mehrfache Schlüsselrolle zu: Sie soll die Wirtschaft entlasten, kann dabei aber gleichzeitig dezentrale Energielösungen und Industrie bei der Dekarbonisierung unterstützen. Dabei dürfen Anreize zur effizienten Energienutzung aus haushalts- und energiepolitischen Gründen nicht aus dem Blick geraten. Wir begrüßen daher die Novelle grundsätzlich, sehen aber an entscheidenden Stellen Nachbesserungsbedarf, damit der Entwurf seine Wirkung im Sinne der Energie- und Klimaziele sowie einer resilienten Energieversorgung entfalten kann.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 25.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Energie- und Stromsteuergesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 13.08.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...verhindert. Mit § 1a Abs. 5a StromStV wird nun klargestellt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Netzanschlussverfahren in der Nieder- und Mittelspannung sowie die TAB verbindlich standardisieren, vereinheitlichen und einheitlich digitalisieren. Flexibilisierung der Direktvermarktung hinsichtlich der erwarteten Einspeisemenge p.a. Abschaffung der Anlagenverkettung durch zentrale Steuerbarkeit eines Direktvermarkters. Ausbau von PV durch die Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Installateuren durch Netzbetreiber vorantreiben. Eine bundesweite Auflistung der Installateure erarbeiten und zugänglich machen. Ingenieurbüros, Fachplanern und Gebäudeeigentümern ermöglichen Anfragen ohne Installateurangabe zu stellen. Mieterstrom und gemein. Gebäudeversorgung durch einfache Abrechnungsformen, Optionen zur Abbildung der Preisgestaltung und gewerbl. Mieterstromzuschlag vereinfachen.

    • Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8657 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
    • Adressatenkreis:
      • 24.03.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abschaffung der in § 12b Abs. 2 StromStV genannten Verkettung ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Netzanschlussverfahren in der Nieder- und Mittelspannung sowie die TAB verbindlich standardisieren, vereinheitlichen und einheitlich digitalisieren. Flexibilisierung der Direktvermarktung hinsichtlich der erwarteten Einspeisemenge p.a. Abschaffung der Anlagenverkettung durch zentrale Steuerbarkeit eines Direktvermarkters. Ausbau von PV durch die Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Installateuren durch Netzbetreiber vorantreiben. Eine bundesweite Auflistung der Installateure erarbeiten und zugänglich machen. Ingenieurbüros, Fachplanern und Gebäudeeigentümern ermöglichen Anfragen ohne Installateurangabe zu stellen. Mieterstrom und gemein. Gebäudeversorgung durch einfache Abrechnungsformen, Optionen zur Abbildung der Preisgestaltung und gewerbl. Mieterstromzuschlag vereinfachen.

    • Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 18.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8657 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
    • Adressatenkreis:
      • 24.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abschaffung der in § 12b Abs. 2 StromStV genannten Verket-tung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Eckpunktepapier für eine Reform der Sondernetz-entgelte der Industrie (§ 19 Abs. 2, Satz 1 und 2, StromNEV) veröffentlicht. Aus Sicht der BNetzA ist diese geboten, um den Anforderungen des deutschen Stromsystems gerecht zu werden, das inzwischen von einem hohen Anteil dezentraler und volatiler Stromerzeugung geprägt ist. Die „Eckpunkte zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ richten den Blick im Wesentlichen auf die Mobilisierung weiterer Flexibilitätspotenziale, lassen dabei aber die Frage außer Acht, wie im Zuge der Energiewende auch mittel- und langfristig wettbewerbsfähige Netzentgelte für die Industrie sichergestellt werden können.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 15.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 18.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromsteuer nach § 12b Abs. 5 StromStV, dass die Stromentnahme...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorschlag An § 8 Absatz 5 StromStV wird folgender Satz angefügt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorschlag An § 8 Absatz 5 StromStV wird folgender Satz angefügt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stärkung § 11a Satz 3 StromStV mit verpflichtender Nutzung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorschlag An § 8 Absatz 5 StromStV wird folgender Satz angefügt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorschlag An § 8 Absatz 5 StromStV wird folgender Satz angefügt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorschlag An § 8 Absatz 5 StromStV wird folgender Satz angefügt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ambitionierte Übertragung der EPBD in nationale Gesetzgebung aus Sicht von Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft sowie sustainable Finance.

    • Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 30.01.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zusammenhang“ gemäß § 12b Abs. 5 StromStV) konkrete Leitlinien ..., ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) für den selbst erzeugten..., ...Sinne des § 1a Abs. 9 StromStV i. V. m. § 3 Nr. 24a ..., ...vgl. dazu § 12b Abs. 5 StromStV); auch die Sondervor-schriften..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 StromStV führen zu keinem anderen..., ...Stromsteuer-durchführungsverordnung (StromStV)). Und auch die ehemals...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im § 9 StromStG, 8 ff. StromStV, § 4 UstG (Mehrwert-steuer...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Versorgungssicherheit ist dann gewährleistet, wenn zu jedem Zeitpunkt ausreichend Erzeugung vorhanden ist, um die Nachfrage zu decken. Dafür sind zunächst Maßnahmen zu ergreifen, die die Flexibilität der Nachfrage stärken und damit dazu beitragen, dass nicht übermäßig große Erzeugungskapazitäten vorgehalten werden müssen. Zudem muss der Einsatz von Speichern in einer marktstützenden Weise erfolgen, dafür sind Hemmnisse abzubauen und Anreize zu schaffen. Soweit darüber hinaus und unter Beachtung der EU-weiten Versorgungssicherheit noch weitere steuerbare Ressourcen notwendig sind, sollen solche Mechanismen genutzt werden, die den Energy-only-Market (EoM) nicht beeinträchtigen und die Anreize zur Nutzung von Flexibilität und Speichern nicht konterkarieren.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.01.2025
    • Adressatenkreis:
      • 10.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...StromStG und § 12b Absatz 5 StromStV) könnte zwar Anwendung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Problem: Die geplante Maßnahme erreicht nur einen kleinen Teil der Industrie / Wirtschaft. Viele unserer Mitglieder – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – bleiben außen vor, obwohl sie ebenfalls stark stromkostenbelastet sind, aber nicht als "energieintensiv" gelten. Der IVSH fordert: Eine Stromsteuersenkung für alle Verbrauchergruppen – nicht nur für ausgewählte Branchen. Faire Rahmenbedingungen für Investitionen in Digitalisierung, Effizienz und Klimaschutz. Keine Bevorzugung / Zweiklassengesellschaft.

    • Bereitgestellt von: IVSH Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V. am 08.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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