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82 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (82)
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen des Gesetzentwurfes setzt sich GSK für die Erweiterung niedrigschwelliger Impfangebote in Apotheken ein. Impfungen sind eine der wichtigsten Maßnahmen in der Medizin, um Krankheiten vorzubeugen und sie sind wirksam sowie kostengünstig. Leider sind die Impfquoten in Deutschland im internationalen Vergleich besorgniserregend niedrig oder stagnieren seit Jahren. Wir unterstützen daher die Initiative, die Impfquoten durch zusätzliche niederschwellige Impfangebote zu erhöhen. Insbesondere bei vulnerablen Gruppen wie Menschen mit Vorerkrankungen gemäß den Empfehlungen der STIKO.
- Bereitgestellt von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG am 30.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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28.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung des Angebots von in Apotheken verimpfbaren Imfstoffen zur Stärkung der Prävention und Steigerung von Impfquoten, beispielsweise durch eine Anpassung der Regelung des § 20c Abs. 1 S. 1 IfSG und des § 132e Abs. 1a SGB V sowie korrespondierenden Regelungen im Apothekenrecht
- Bereitgestellt von: Pfizer Pharma GmbH am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Apotheken-Reformgesetz
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Adressatenkreis:
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25.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der spezialisierten Arzneimittelversorgung
Unterstützung der politischen Interessenvertretung zur Stärkung der spezialisierten Apotheken.
- Bereitgestellt von: Pathways Public Health GmbH am 10.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen des Gesetzentwurfes setzt sich GSK für die Erweiterung niedrigschwelliger Impfangebote in Apotheken ein. Impfungen sind eine der wichtigsten Maßnahmen in der Medizin, um Krankheiten vorzubeugen und sie sind wirksam sowie kostengünstig. Leider sind die Impfquoten in Deutschland im internationalen Vergleich besorgniserregend niedrig oder stagnieren seit Jahren. Wir unterstützen daher die Initiative, die Impfquoten durch zusätzliche niederschwellige Impfangebote zu erhöhen. Insbesondere bei vulnerablen Gruppen wie Menschen mit Vorerkrankungen gemäß den Empfehlungen der STIKO.
- Bereitgestellt von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG am 30.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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28.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Arzneimittelversorgung
Erhalt der Flächendeckung, Vermeidung der Trivialisierung der Versorgung
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern (Bundesapothekerkammer) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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30.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Arzneimittelversorgung
Erhalt der Flächendeckung, Vermeidung der Trivialisierung der Versorgung
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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30.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung und Weiterentwicklung der BIS-2030-Strategie
Verbesserung der Versorgung von Menschen mit HIV und anderen STI durch eine umfassende Teststrategie, die Sicherung und den Ausbau des Versorgungsangebotes, die Sicherung der ganzheitlichen Prävention für alle Zielgruppen sowie die niederschwellige Beratung.
- Bereitgestellt von: ViiV Healthcare GmbH am 29.07.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung und Weiterentwicklung der BIS-2030-Strategie
Verbesserung der Versorgung von Menschen mit HIV und anderen STI durch eine umfassende Teststrategie, die Sicherung und den Ausbau des Versorgungsangebotes, die Sicherung der ganzheitlichen Prävention für alle Zielgruppen sowie die niederschwellige Beratung.
- Bereitgestellt von: ViiV Healthcare GmbH am 28.03.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stärkung der Hilfstaxe wird begrüßt, sollte jedoch nicht nur auf ein erweitertes Auskunftsrecht mit digitalisierten Prozessen beschränkt sein. Die Herstellungszuschläge aus der Arzneimittelpreisverordnung sollen als Obergrenze dienen. Rabatte von Großhandlungen an Apotheken sind abzulehnen. Die Apothekenvergütung sollte vom prozentualen Aufschlag zu einem höheren Fixum je Arzneimittelpackung umverteilt werden. Mehr Transparenz über die regionale Apothekenverteilung und ein separates Institutskennzeichen für deutsche Versandapotheken sind erforderlich. Der prozentuale Aufschlag sollte gedeckelt werden. Eine Reduktion des Zuschlags für pharmazeutische Dienstleistungen ist nötig. Eine direkte Abrechnung zwischen Apotheken und Krankenkassen würde den Verwaltungsaufwand reduzieren.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 24.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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28.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Ausweitung der Berechtigung zu Impfen und Testungen auf die Berufsgruppe der Apotheker
Die Bundesärztekammer unterstützt grundsätzlich die Absicht des Gesetzgebers, Apotheken als tragende Säule in der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu stärken. Jedoch werden diejenigen Regelungen des Gesetzesvorhabens strikt abgelehnt, die Aufgaben der Apothekerinnen und Apotheker erweitern sollen, für die zwingend eine ärztliche Qualifikation benötigt wird. Hierzu zählen insbesondere verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung durch Apothekerinnen und Apotheker abzugeben, der Ausbau von Strukturen für Präventionsleistungen in den Vor-Ort-Apotheken, die Erweiterung der Impfmöglichkeiten durch die Apotheken und die Aufhebung des Arztvorbehalts in Bezug auf die Testungen auf infektiöse Krankheiten außerhalb von Sondersituationen wie Pandemien.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 04.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
-
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Ausweitung der Berechtigung zu Impfen und Testungen auf die Berufsgruppe der Apotheker
Die Bundesärztekammer unterstützt grundsätzlich die Absicht des Gesetzgebers, Apotheken als tragende Säule in der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu stärken. Jedoch werden diejenigen Regelungen des Gesetzesvorhabens strikt abgelehnt, die Aufgaben der Apothekerinnen und Apotheker erweitern sollen, für die zwingend eine ärztliche Qualifikation benötigt wird. Hierzu zählen insbesondere verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung durch Apothekerinnen und Apotheker abzugeben, der Ausbau von Strukturen für Präventionsleistungen in den Vor-Ort-Apotheken, die Erweiterung der Impfmöglichkeiten durch die Apotheken und die Aufhebung des Arztvorbehalts in Bezug auf die Testungen auf infektiöse Krankheiten außerhalb von Sondersituationen wie Pandemien.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 01.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
-
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungen der geplanten Reformen im Apothekenwesen
Der Kabinettsentwurf vom 12.12.2025 enthält eine Reihe von Regelungsvorhaben, die aus Sicht des AVWL geeignet sind, die Gesundheits- und Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu sichern und zu verbessern sowie auch einen Beitrag zur Stabilisierung des flächendeckenden Apothekensystems zu leisten. Kritisch beurteilt wird aufgrund des systemgefährdenden Potenzials die vorgesehene Erprobung einer Vertretung durch PTA. Bemängelt wird durch den AVWL zudem, dass es der Reformentwurf verabsäumt, die Arzneimittelpreisbindung abzusichern, die seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17.07.2025 (Aktenzeichen I ZR 74/24) angreifbar ist.
- Bereitgestellt von: Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. (AVWL) am 18.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Referentenentwurfes "Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)"
Bessere Verzahnung von Notfall-, Rettungs- sowie Krisendiensten und verbesserte Ausbildung der dort Tätigen bzgl. der Berücksichtung/des Umgangs mit Menschen in psychiatrischen und/oder psychosozialen Krisen. Flächendeckende Etablierung von Krisendiensten mit Überleitung in bestehenden Hilfsangeboten.
- Bereitgestellt von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 30.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bessere Verzahnung der Notfallversorgung mit der KHVVG und den Rettungsdiensten
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG). Ziel der Einflussnahme ist die strukturierte Beteiligung wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften an der Ausgestaltung zentraler Regelungen wie der Ersteinschätzung, den Anforderungen an Integrierte Notfallzentren (INZ) sowie der Erstellung einschlägiger Richtlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Zudem soll die AWMF als koordinierende Instanz in die Konsensbildung zwischen stationärem und ambulantem Bereich einbezogen werden.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 04.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bessere Verzahnung der Notfallversorgung mit der KHVVG und den Rettungsdiensten
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG). Ziel der Einflussnahme ist die strukturierte Beteiligung wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften an der Ausgestaltung zentraler Regelungen wie der Ersteinschätzung, den Anforderungen an Integrierte Notfallzentren (INZ) sowie der Erstellung einschlägiger Richtlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Zudem soll die AWMF als koordinierende Instanz in die Konsensbildung zwischen stationärem und ambulantem Bereich einbezogen werden.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 29.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
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Adressatenkreis:
-
12.11.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Referentenentwurfes "Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)"
Bessere Verzahnung von Notfall-, Rettungs- sowie Krisendiensten und verbesserte Ausbildung der dort Tätigen bzgl. der Berücksichtung/des Umgangs mit Menschen in psychiatrischen und/oder psychosozialen Krisen. Flächendeckende Etablierung von Krisendiensten mit Überleitung in bestehenden Hilfsangeboten.
- Bereitgestellt von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Apothekenreform: Änderung Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG
Ziel der Reform ist es, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Hierfür werden Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen zur Honorierungssystematik und zum Leistungsspektrum angestrebt.
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) -
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Apothekenreform: Änderung Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG
Ziel der Reform ist es, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Hierfür werden Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen zur Honorierungssystematik und zum Leistungsspektrum angestrebt.
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) -
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Apothekenreform: Änderung Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG
Ziel der Reform ist es, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Hierfür werden Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen zur Honorierungssystematik und zum Leistungsspektrum angestrebt.
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) -
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Apothekenreform: Änderung Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG
Ziel der Reform ist es, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Hierfür werden Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen zur Honorierungssystematik und zum Leistungsspektrum angestrebt.
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 25.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) -
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Apothekenreform: Änderung Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG
Ziel der Reform ist es, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Hierfür werden Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen zur Honorierungssystematik und zum Leistungsspektrum angestrebt.
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 25.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) -
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Grundsätzlich geht der Ref.-Entwurf aus Sicht der innerhalb der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände in die richtige Richtung. Die BAGFW bringt sich in den Gesetzgebungsprozess primär aus versorgungspolitischer Perspektive ein. Die Flexibilisierung des Angebots, der Öffnungszeiten und des Einsatzes von Personal kann zu einer Stärkung der Vor-Ort-Apotheken führen, die insbesondere im strukturschwachen ländlichen Raum dringend geboten ist. Das Ziel des Referentenentwurfs, die Impfquoten zu steigern, wird von der BAGFW ebenfalls unterstützt. In diesem Zusammenhang setzt sich die BAGFW dafür ein, dass künftig auch Pflegefachkräfte mit Qualifikationsniveau QN 7 grundsätzlich zu Schutzimpfungen mit Totvakzinen berechtigt sein und dafür die gleiche Vergütung wie Apotheker*innen erhalten sollten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 19.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/15075
[alle SG hierzu]
-
BT-Drs. 20/15075
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Apothekenreform: Änderung Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG
Ziel der Reform ist es, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Hierfür werden Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen zur Honorierungssystematik und zum Leistungsspektrum angestrebt.
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) -
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Apothekenreform: Änderung Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG
Ziel der Reform ist es, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Hierfür werden Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen zur Honorierungssystematik und zum Leistungsspektrum angestrebt.
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 25.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) -
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Apothekenreform: Änderung Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG
Ziel der Reform ist es, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Hierfür werden Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen zur Honorierungssystematik und zum Leistungsspektrum angestrebt.
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 25.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) -
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
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BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfes eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
In den künftigen Notfallversorgungsstrukturen müssen Menschen mit psychischen Erkrankungen bzw. psychischen Krisen und die für sie notwendigen psychiatriespezifischen Krisenhilfen und Notfallbehandlungsangebote ausdrücklich mitgedacht werden. Erforderlich ist sowohl eine bessere Integration psychiatrischer Notfallversorgung in das bestehende Notfall- und Rettungssystem und die Sicherstellung einer gesonderten Struktur einer psychiatrischen Krisenhilfe, die mit der Notfallversorgung abgestimmt ist und die Vernetzung mit bestehenden Hilfeangeboten sicherstellt.
- Bereitgestellt von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 10.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.11.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die hier erteilte Berechtigung für Apothekerinnen und Apotheker zur Durchführung von Schutzimpfungen mit Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, möchten wir zum Anlass nehmen, die grundsätzliche Bereitschaft der Tierärzteschaft für die Durchführung von Impfungen am Menschen in Krisenzeiten zu signalisieren. Für den Fall, dass der Verordnungsgeber diese Unterstützung in Erwägung zieht, sollte schon jetzt eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, die es Tierärztinnen und Tierärzten ermöglicht, im Krisenfall für die Durchführung von Impfungen am Menschen herangezogen zu werden.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 16.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pharma Deutschland begrüßt die Referentenentwürfe für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG) und für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) als Schritte in die richtige Richtung und teilt das wichtige Ziel, den Apotheken unter Berücksichtigung der Versorgungsbedarfe und -strukturen vor Ort verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu geben, sodass ein flächendeckendes Netz unabhängiger und freiberuflich geführter Apotheken für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung erhalten werden kann.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 12.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pharma Deutschland begrüßt die Referentenentwürfe für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG) und für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) als Schritte in die richtige Richtung und teilt das wichtige Ziel, den Apotheken unter Berücksichtigung der Versorgungsbedarfe und -strukturen vor Ort verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu geben, sodass ein flächendeckendes Netz unabhängiger und freiberuflich geführter Apotheken für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung erhalten werden kann.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 19.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.02.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Apothekenreform: ApoVWG und Zweite Änderungsverordnung ApoBetrO/AMPreisV
Die Apothekenreform umfasst zwei miteinander verknüpfte Teile: den Gesetzentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVwG) sowie den Verordnungsentwurf zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Ziel der Reform ist die Sicherung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung und die wirtschaftliche Stabilisierung öffentlicher Apotheken. Beide Entwürfe betreffen unmittelbar den pharmazeutischen Großhandel, da sie betriebliche Anforderungen, Preisregelungen und Vorgaben zur ordnungsgemäßen Handhabung von Arzneimitteln neu fassen. Aus Sicht des Großhandels stellen einzelne Regelungsvorschläge zusätzliche Belastungen und wirtschaftliche Risiken dar, insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Skonti-Regelung in der AMPreisV.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 16.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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10.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Apotheken-Reformgesetz - Reform der Apothekenvergütung
Der Referentenentwurf beinhaltet Reformen zur Vergütung und Struktur der Apotheken. Den Entwicklungen im Gesundheitswesen und in der Bevölkerung (Demografie) sowie den damit verbundenen Herausforderungen muss mit geeigneten gesetzlichen Maßnahmen Rechnung getragen werden. Diesen Anforderungen wird der Entwurf nicht ausreichend gerecht. Aus Sicht Pharma Deutschlands bleibt es für eine umfassende und sichere Arzneimittelversorgung der Menschen in Deutschland unerlässlich, dass diese durch Apotheken mit Apothekern erfolgt. Pharma Deutschland setzt sich für ein niedrigschwelliges Impfangebot in der Apotheke ein.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 11.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der AOK-Bundesverband begrüßt die geplante Apotheken-Reform insbesondere mit Blick auf die geplante Strukturreform, der Flexibilisierung der Anforderungen etwa an Gründung einer Zweigapotheke und Entbürokratisierung – all dies mit dem Ziel, die Versorgung auch in strukturschwachen Gebieten sicherzustellen. Kritik gibt es im Detail bei der geplanten Honorarreform, da diese nicht zu GKV-Mehrausgaben führen sollte.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 17.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben: