Stellungnahmen/Gutachten
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
70 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"VAG 2016"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (70)
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhaltensprävention in der PKV gesetzlich flankieren
Die PKV-Unternehmen benötigen eine gesetzliche Grundlage, um den Versicherten rechtssicher Angebote der Primärprävention unterbreiten zu können.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 18.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung für KMU
Im Referentenentwurf eines 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes fehlen wichtige Reformmaßnahmen wie die Begrenzung der Arbeitgeberhaftung bei Beitragszusagen mit Mindestleistung und bei beitragsorientierten Leistungszusagen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
bAV-Reform (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Bessere Verbreitung von betrieblicher Altersversorgung (bAV), gerade bei KMU und Menschen mit geringen Einkommen. Dazu Stärkung der bAV auch außerhalb von tariflichen Sozialpartnermodellen, u. a. - für doppelt freiwillige Modelle der automatischen Entgeltumwandlung mit Opt-out auf Betriebsebene, - für Erhöhung und Dynamisierung der Geringverdienerförderung, - für eine Lockerung der Bruttobeitragsgarantie auf z. B. 80 Prozent für eine neue Balance aus Sicherheit und Renditechance.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.08.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
2. Betriebsrentenstärkungsgesetz
Die Vorschläge zum besseren Zugang zum Sozialpartnermodell im 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz sind gut nachvollziehbar. Sofern eine branchenübergreifend stärkere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge angestrebt wird, müsste man aber den Zugang zum Sozialpartnermodell noch weiter öffnen, so dass die Teilnahme auch für branchenfremde Unternehmen möglich wird, ohne dass dies sich auf den Organisationsbereich einer ein Sozialpartnermodell tragenden Gewerkschaft beziehen müsste. Problematisch ist unter anderem, dass es für bestehende Versorgungszusagen nach wie vor keine Modifizierung der Mindest-garantie im Rahmen der Beitragszusage mit Mindestleistung und keine Klarstellung zum Haftungsumfang bei einer beitragsorientierten Leistungszusage geben soll.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 22.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weitere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge
Der Gesetzentwurf sieht Erleichterungen bei der Einführung der reinen Beitragszusage vor, indem es beispielsweise per Tarifvertrag möglich sein soll, sich einem bestehenden Sozialpartnermodell anzuschließen, wenn die Tarifpartner, die dieses Modell aufgesetzt haben, zustimmen. Außerdem soll die Risikokapitalanlagequote für Pensionskassen von derzeit 35 Prozent auf 40 Prozent angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 26.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
bAV-Reform (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Bessere Verbreitung von betrieblicher Altersversorgung (bAV), gerade bei KMU und Menschen mit geringen Einkommen. Dazu Stärkung der bAV auch außerhalb von tariflichen Sozialpartnermodellen, u. a. - für doppelt freiwillige Modelle der automatischen Entgeltumwandlung mit Opt-out auf Betriebsebene, - für Erhöhung und Dynamisierung der Geringverdienerförderung, - für eine Lockerung der Bruttobeitragsgarantie auf z. B. 80 Prozent für eine neue Balance aus Sicherheit und Renditechance.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
bAV-Reform (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Bessere Verbreitung von betrieblicher Altersversorgung (bAV), gerade bei KMU und Menschen mit geringen Einkommen. Dazu Stärkung der bAV auch außerhalb von tariflichen Sozialpartnermodellen, u. a. - für doppelt freiwillige Modelle der automatischen Entgeltumwandlung mit Opt-out auf Betriebsebene, - für Erhöhung und Dynamisierung der Geringverdienerförderung, - für eine Lockerung der Bruttobeitragsgarantie auf z. B. 80 Prozent für eine neue Balance aus Sicherheit und Renditechance.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 31.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
bAV-Reform (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Bessere Verbreitung von betrieblicher Altersversorgung (bAV), gerade bei KMU und Menschen mit geringen Einkommen. Dazu Stärkung der bAV auch außerhalb von tariflichen Sozialpartnermodellen, u. a. - für doppelt freiwillige Modelle der automatischen Entgeltumwandlung mit Opt-out auf Betriebsebene, - für Erhöhung und Dynamisierung der Geringverdienerförderung, - für eine Lockerung der Bruttobeitragsgarantie auf z. B. 80 Prozent für eine neue Balance aus Sicherheit und Renditechance.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 30.05.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Regierungentwurf für ein 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 18. September 2024 enthält viele zielführende Reformvorschläge, die von Ministerien, Aufsicht, Sozialpartnern und bAV-Praxis gemeinsam und einvernehmlich entwickelt wurden. Diese Änderungen sollte die neue Regierung, teilweise mit geringen Anpassungen im Rahmeneines neuen Gesetzgebungsverfahrens schnell umsetzen. Weitergehende Reformansätze aus dem Fachdialog, der dem Gesetzgebungsverfahren zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgeschaltet war, sollten zügig weiterverfolgt werden. Kontraproduktive Reformvorschläge hingegen, wie etwa eine stärkere Förderung der Vermögensbildung als der Altersvorsorge, dürfen nicht weiterverfolgt werden.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 08.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur EU-Kleinanlegerstrategie
Der BVI wirbt für den Erhalt des provisionsbasierten Finanzvertriebs und stellt sich gegen ein partielles oder vollständiges Provisionsverbot. Wir sind für die Fortsetzung der konsequenten Angleichung der verbraucherschützenden Regeln zwischen Versicherungs-, Bank-, oder Fondsprodukten im Finanzvertrieb, statt der Einführung neuer wettbewerbsverzerrender Ausnahmetatbestände. Wir stellen insgesamt in Frage, ob die neu vorgeschlagenen Konzepte der Kleinanlegerstrategie wirklich dem Anleger dienen und die Beteiligung von Kleinanlegern am Kapitalmarkt erhöhen und fordern die EU-Kommission auf, den Vorschlag zurückzuziehen.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Standortförderungsgesetz weiter denken
Wir begrüßen die Vorschläge zur Verschlankung der aufsichtsrechtlichen Prozesse bei der BaFin und zur Förderung der Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare Energien. Neben der Vielzahl an sinnvollen Einzelmaßnahmen regen wir an, das mit dem Gesetzentwurf verfolgt Ziel, private Investitionen anzukurbeln und zusätzliche Wachstumsimpulse zu setzen, weiter zu denken und hierfür wachstumsfördernde Rahmenbedingungen für private Investitionen insbesondere im Bereich Infrastruktur zu schaffen. Die Maßnahmen sollten darauf abzielen, durch Einbindung privaten Kapitals das 500 Mrd. Euro Infrastruktursondervermögen, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, zu hebeln und insoweit dessen wachstumsfördernde Wirkung deutlich zu verstärken
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)
-
Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Standortförderungsgesetz weiter denken
Wir begrüßen die Vorschläge zur Verschlankung der aufsichtsrechtlichen Prozesse bei der BaFin und zur Förderung der Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare Energien. Neben der Vielzahl an sinnvollen Einzelmaßnahmen regen wir an, das mit dem Gesetzentwurf verfolgt Ziel, private Investitionen anzukurbeln und zusätzliche Wachstumsimpulse zu setzen, weiter zu denken und hierfür wachstumsfördernde Rahmenbedingungen für private Investitionen insbesondere im Bereich Infrastruktur zu schaffen. Die Maßnahmen sollten darauf abzielen, durch Einbindung privaten Kapitals das 500 Mrd. Euro Infrastruktursondervermögen, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, zu hebeln und insoweit dessen wachstumsfördernde Wirkung deutlich zu verstärken
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur EU-Kleinanlegerstrategie
Der BVI wirbt für den Erhalt des provisionsbasierten Finanzvertriebs und stellt sich gegen ein partielles oder vollständiges Provisionsverbot. Wir sind für die Fortsetzung der konsequenten Angleichung der verbraucherschützenden Regeln zwischen Versicherungs-, Bank-, oder Fondsprodukten im Finanzvertrieb, statt der Einführung neuer wettbewerbsverzerrender Ausnahmetatbestände. Wir stellen insgesamt in Frage, ob die neu vorgeschlagenen Konzepte der Kleinanlegerstrategie wirklich dem Anleger dienen und die Beteiligung von Kleinanlegern am Kapitalmarkt erhöhen und fordern die EU-Kommission auf, den Vorschlag zurückzuziehen.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 26.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur EU-Kleinanlegerstrategie
Der BVI wirbt für den Erhalt des provisionsbasierten Finanzvertriebs und stellt sich gegen ein partielles oder vollständiges Provisionsverbot. Wir sind für die Fortsetzung der konsequenten Angleichung der verbraucherschützenden Regeln zwischen Versicherungs-, Bank-, oder Fondsprodukten im Finanzvertrieb, statt der Einführung neuer wettbewerbsverzerrender Ausnahmetatbestände. Wir stellen insgesamt in Frage, ob die neu vorgeschlagenen Konzepte der Kleinanlegerstrategie wirklich dem Anleger dienen und die Beteiligung von Kleinanlegern am Kapitalmarkt erhöhen und fordern die EU-Kommission auf, den Vorschlag zurückzuziehen.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
31.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
03.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur EU-Kleinanlegerstrategie
Der BVI wirbt für den Erhalt des provisionsbasierten Finanzvertriebs und stellt sich gegen ein partielles oder vollständiges Provisionsverbot. Wir sind für die Fortsetzung der konsequenten Angleichung der verbraucherschützenden Regeln zwischen Versicherungs-, Bank-, oder Fondsprodukten im Finanzvertrieb, statt der Einführung neuer wettbewerbsverzerrender Ausnahmetatbestände. Wir stellen insgesamt in Frage, ob die neu vorgeschlagenen Konzepte der Kleinanlegerstrategie wirklich dem Anleger dienen und die Beteiligung von Kleinanlegern am Kapitalmarkt erhöhen und fordern die EU-Kommission auf, den Vorschlag zurückzuziehen.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze
Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, den Gesetzentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II dahingehend zu erweitern, dass alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) eine rechtliche Grundlage erhalten, um am automatisierten Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung nach § 148 Abs. 3 SGB VI teilnehmen zu können. Zudem soll die Datenverarbeitungsbefugnis nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 SGB X auf alle EbAV ausgedehnt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 15.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
2. Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, den Gesetzentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II dahingehend zu erweitern, dass alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) eine rechtliche Grundlage erhalten, um am automatisierten Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung nach § 148 Abs. 3 SGB VI teilnehmen zu können. Zudem soll die Datenverarbeitungsbefugnis nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 SGB X auf alle EbAV ausgedehnt werden.
- Bereitgestellt von: komm.passion GmbH am 18.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze
Als VFPK verfolgen wir die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Wir begrüßen einen Großteil der im Rahmen des BRSG2 angestoßenen Änderungen. Den Vorschlag einer pflichtmäßigen Verwendung des Abfindungsbetrages als Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sehen wir jedoch kritisch. Darüber hinaus soll die Aufnahme einer Regelung in die Satzung ergänzt werden, nach der die oberste Vertretung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Beschluss zur teilweisen Auflösung der Verlustrücklage fassen kann. Ferner regen wir eine Anpassung in der Definition der Infrastrukturquote an.
- Bereitgestellt von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 26.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (12):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
Nachbesserungsbedarf sieht die Versicherungswirtschaft u. a. bei folgenden Themen: Reduzierung des Umfangs der Jahresabschlussprüfung in Bezug auf DORA, keine Ausdehnung des Anwendungsbereichs von DORA auf Versicherungs-Holdinggesellschaften, Vermeidung von Dopplungen der Eingriffsbefugnisse; Vermeidung doppelter Anforderungen für IKT-Ausgliederungen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (13):
- KredWG [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- GewO [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- GVG [alle SG hierzu]
- VermAnlG [alle SG hierzu]
- EAEG [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
Nachbesserungsbedarf sieht die Versicherungswirtschaft u. a. bei folgenden Themen: Reduzierung des Umfangs der Jahresabschlussprüfung in Bezug auf DORA, keine Ausdehnung des Anwendungsbereichs von DORA auf Versicherungs-Holdinggesellschaften, Vermeidung von Dopplungen der Eingriffsbefugnisse; Vermeidung doppelter Anforderungen für IKT-Ausgliederungen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (13):
- KredWG [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- GewO [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- GVG [alle SG hierzu]
- VermAnlG [alle SG hierzu]
- EAEG [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
2. Betriebsrentenstärkungsgesetz
Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die zielgerichtete Fortentwicklung und Verbreitung der weiterhin grundsätzlich freiwilligen betrieblichen Altersversorgung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. am 05.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (14):
- BetrAVG [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- PFAV [alle SG hierzu]
- VVG 2008 [alle SG hierzu]
- VVGEG [alle SG hierzu]
- HZvG 2002 [alle SG hierzu]
- SGB 4 [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- SvEV [alle SG hierzu]
- SGB 6 [alle SG hierzu]
- SGB9uaÄndG [alle SG hierzu]
- SGB 10/Kap3 [alle SG hierzu]
- SGB 12 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 08.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 06.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben: