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51 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Aktivrente"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (51)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Start einer sogenannten Aktivrente stoßen beim BFB grundsätzlich..., ...Verpflichtungen. Die Aktivrente will Menschen motivieren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... ist, wenn neben der Aktivrente weiterhin die Möglichkeit..., ...Vo-raussetzungen für die Aktivrente vorgesehen sind. Sehr..., ..., ob es sich bei der Aktivrente um eine unzulässige ..., ...Voraussetzungen vorliegen. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...gerade diese Gruppe die Aktivrente besonders häufig in ..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut..., ...bleiben, aber von der Aktivrente gemäß § 3 Nr. 21 Satz..., ...warten müssten, um die Aktivrente nutzen zu können. Viele..., ...Vorausset-zungen für die Aktivrente gibt, um den Dokumentations..., ...Petitum: Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kindertagespflegepersonen wäre die Aktivrente attraktiv. Aufgrund ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ Sehr geehrte , wir..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und einer sog. „Aktivrente“. Sie baten um eine..., ...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...widersprüchlich ist, wenn mit der Aktivrente auch Bezieher einer ..., ...Rentnern würden durch die Aktivrente vielfach Mit- nahmeeffekte..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 5/10 I. Steuerfreiheit..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 6/10 Der Ausschluss..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 7/10 Die Prämie ist..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 8/10 werden. Wird..., ...abgebaut werden. III. Aktivrente Wer das gesetzliche..., ...steuerfrei erhalten. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 9/10 Gefahr, dass..., ...verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Aktivrente angezwei- felt (vgl..., ...Mitnahmeeffekten bei der Aktivrente kommen. Ob sie genug..., ...89 ff.). Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 10/10 Die Neuregelung..., ...01.01.2027 an. Petitum: Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel zu begrüßen, Anreize zum längeren Arbeiten zu schaffen. Jedoch auch die Schwächen der Maßnahmen sowohl hinsichtlich der Funktionalität als auch der Regelungsausgestaltung aufzuzeigen, dass z.B. die Umsetzung des neuen Freibetrags im Lohnsteuerabzugsverfahren zum 1. Januar 2026 nicht gewährleistet werden kann. Weswegen ein späteres Inkrafttreten, idealerweise zum 1. Januar 2027, angeregt wurde, um ausreichend Zeit zur Umstellung und finanzverwaltungsseitiger Klärung offener Praxisfragen einzuräumen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... ist, wenn neben der Aktivrente weiterhin die Möglichkeit..., ...Vo­raussetzungen für die Aktivrente vorgesehen sind. Sehr..., ..., ob es sich bei der Aktivrente um eine unzulässige ..., ...Voraussetzungen vorliegen. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...gerade diese Gruppe die Aktivrente besonders häufig in ..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut..., ...bleiben, aber von der Aktivrente gemäß§ 3 Nr. 21 Satz..., ...warten müssten, um die Aktivrente nutzen zu können. Viele..., ...Vorausset­zungen für die Aktivrente gibt, um den Dokumentations..., ...Petitum: Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rahmen der sogenannten Aktivrente. Dies unabhängig von..., ...umzusetzen. Auch wenn die Aktivrente letztlich keine direkte..., ...bedenken gegeben, dass die Aktivrente eine klar systemwidrige..., ... die Einführung der Aktivrente auch der Generationen..., ...Vorteile, welche die Aktivrente rechtfertigen könnten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rahmen der sogenannten Aktivrente. Dies unabhängig von..., ...umzusetzen. Auch wenn die Aktivrente letztlich keine direkte..., ...bedenken gegeben, dass die Aktivrente eine klar systemwidrige..., ... die Einführung der Aktivrente auch der Generationen..., ...Vorteile, welche die Aktivrente rechtfertigen könnten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten soll das Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2031 festgeschrieben werden. Überdies soll das Gesetz über die Ausweitung der Mütterrente einen Beitrag zur Rentengerechtigkeit leisten und die Aktivrente arbeitsrechtlich flankieren. Die Versicherungswirtschaft hält es für wichtig, die Tragfähigkeit der ergänzenden kapitalgedeckten Säulen zu stärken. Die Reformen der betrieblichen Altersversorgung und der geförderten Privatvorsorge für das Alter sollten daher jetzt angegangen werden. Für die Frühstart-Rente muss ein passender Rahmen gefunden werden.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 14.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 357/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Adressatenkreis:
      • 09.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...arbeitsrechtliche Begleitung der Aktivrente ......................., ...tengerechtigkeit leisten und die Aktivrente arbeitsrechtlich flankieren..., ... zweiten Schritt die Aktivrente einführen zu können...., ...arbeitsrechtliche Begleitung der Aktivrente 4.1 Maßnahmen gemäß..., ...zur Einführung einer Aktivrente ist die Anpassung des..., ...Inwieweit die geplante Aktivrente über Steuervergünstigun...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten soll das Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2031 festgeschrieben werden. Überdies soll das Gesetz über die Ausweitung der Mütterrente einen Beitrag zur Rentengerechtigkeit leisten und die Aktivrente arbeitsrechtlich flankieren. Die Versicherungswirtschaft hält es für wichtig, die Tragfähigkeit der ergänzenden kapitalgedeckten Säulen zu stärken. Die Reformen der betrieblichen Altersversorgung und der geförderten Privatvorsorge für das Alter sollten daher jetzt angegangen werden. Für die Frühstart-Rente muss ein passender Rahmen gefunden werden.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 357/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...arbeitsrechtliche Begleitung der Aktivrente ......................., ...Regeln angepasst, um die Aktivrente einführen zu können..., ...arbeitsrechtliche Begleitung der Aktivrente 4.1 Maßnahmen gemäß..., ...zur Einführung einer Aktivrente ist die Anpassung des..., ...Inwieweit die geplante Aktivrente über Steuervergünstigun...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Auch die geplante Aktivrente sollte die Wertguthabennutzung..., ...haben.  Die geplante Aktivrente sollte sich zu Wertguthaben..., ...Maßnahmen. Die geplante Aktivrente sollte die Wertguthaben...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vätern; Einführung einer Aktivrente zur Mehrarbeit. Ausbau...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rentenpakets soll aus Aktivrente, Frühstart-Rente und...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BAGSV bringt sich in die Beratungen der Alterssicherungskommission zur Weiterentwicklung der Altersvorsorge ein. Im Fokus stehen praxistaugliche Lösungen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen. Zentrale Punkte sind eine mögliche Altersvorsorgepflicht nur für künftige Selbstständige, eine faire Reform der Beitragsbemessung, die Vermeidung von Scheinselbstständigkeitsrisiken sowie die Öffnung moderner Vorsorgeinstrumente auch für Selbstständige. Ziel ist ein kohärentes, flexibles und gerechtes System, das Gründungen nicht behindert, Wettbewerbsfähigkeit stärkt und Altersvorsorge nachhaltig verbessert.

    • Bereitgestellt von: BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände am 17.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anreizkonflikte mit der Aktivrente beseitigen. • Beitragshöhe..., ...1.1.2026 eingeführte Aktivrente hingewiesen, von der..., ...einbezahlt haben. Die Aktivrente ist keine Form der Altersvorsorge..., ...Selbstständigen aus der Aktivrente ist verfassungsrechtlich..., ...Altersvorsorge-Depots und die Aktivrente müssen für Selbstständige...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BAGSV fordert, dass ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot auch für Selbstständige zugänglich sein muss. Zur Anwendung auf Selbstständige muss es für eine echte Absicherung folgende Kriterien erfüllen: - insolvenz- und pfändungssicher, auch als Lehre aus der Corona-Pandemie, in der mangels bzw. aufgrund verspäteter anderer Schutzmechanismen viele Selbstständige zur Überbrückung der Krisensituation gezwungen waren, Rücklagen ihrer Altersvorsorge anzugreifen - höhere Einzahlbeträge, sodass eine Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus möglich ist - Möglichkeit eines Entnahmeplans statt einer vorgegebenen Verrentung

    • Bereitgestellt von: BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände am 25.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Einschränkungen. Während die Aktivrente als arbeitsmarktpolitisches...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Offene Maßnahmen • Aktivrente • Frühstart-Rente ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ZDH fordert, dass die vorgesehene Steuerfinanzierung der Maßnahmen (Rentenniveau 48% bis 2031 und Ausweitung Mütterrente um weitere 6 Monate) dauerhaft gewährleistet ist. Die Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots sollte auf alle Altersrenten ausgeweitet werden und nicht nur für Personen ab Erreichen der Regelaltersgrenze gelten, da im Handwerk viele Beschäftigte aufgrund der teilweise höheren körperlichen Belastungen im Verlauf des Erwerbslebens nicht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze tätig sind und danach seltener noch parallel zum Rentenbezug tätig sind.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Adressatenkreis:
      • 09.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Hintergrund der Pläne zur Aktivrente geboten, die nach aktuellem...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ausgestaltet werden können. Die Aktivrente kann hier Impulse setzen..., ...Koalition setzt mit der Aktivrente und der Anpassung der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Attraktive Anreize wie eine Aktivrente reichen nicht aus, solange...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auch Maßnahmen wie die Aktivrente eher ins Leere laufen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auch Maßnahmen wie die Aktivrente eher ins Leere laufen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auch Maßnahmen wie die Aktivrente eher ins Leere laufen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auch Maßnahmen wie die Aktivrente eher ins Leere laufen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auch Maßnahmen wie die Aktivrente eher ins Leere laufen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auch Maßnahmen wie die Aktivrente eher ins Leere laufen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auch Maßnahmen wie die Aktivrente eher ins Leere laufen...
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