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27 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AWV 2013"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (27)
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Zu Regelungsvorhaben:
Befreiung wissenschaftlicher Publikationen von der Exportkontrollprüfung
1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und be-stimmt über die Verbreitung der Publikation). 2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten
Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten: Mit dem Zuschlag für das Projekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung eines speziellen Endverbleibsdokuments durch alle Partner – aus Sicht aller beteiligten Staaten für alle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich als genehmigt gelten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Befreiung wissenschaftlicher Publikationen von der Exportkontrollprüfung
1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und be-stimmt über die Verbreitung der Publikation). 2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung eines Regelungsflickenteppichs innerhalb der EU in der Exportkontrolle durch die Aufnahme von Dual-Use-Gütern in die EU-Dual-Use-Verordnung statt einer Anpassung auf nationaler Ebene der Ausfuhrliste. Dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen und administrativer Aufwand für die Unternehmen vermieden werden. Die Bundesregierung sollte sich daher für ein Vorziehen der Evaluierung der EU-Dual-Use-VO einsetzen. Zudem sollte für die Umstellung des Nummerierungssystems eine einheitliche und koordinierte Umsetzung erfolgen, sofern diese nötig ist und Unterstützungsmaßnahmen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von mind. 1 Jahr gewährt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 11.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
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Adressatenkreis:
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04.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie zur Vereinheitlichung von Straftatbeständen bei Sanktionsverstößen
Wir halten die beabsichtigte Umsetzung insgesamt für sachgerecht. Die in der Richtlinie vorgesehene starre Bagatellgrenze sollte jedoch dahingehend umgesetzt werden, dass bei Beträgen unter EUR 10.000 die Strafe zu mindern ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Befreiung wissenschaftlicher Publikationen von der Exportkontrollprüfung
1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und be-stimmt über die Verbreitung der Publikation). 2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))
- Bereitgestellt von: Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. am 26.06.2025
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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03.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistauglichkeit und Angemessenheit von Sanktionsregimen und Exportkontroll-Vorgaben gewährleisten
Die Umsetzung umfangreicher Handelsbeschränkungen und Due-Diligence-Pflichten, die teilweise auch Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten in Drittstaaten betreffen, stellen die Unternehmen insb. im Zusammenhang mit komplexen globalen Lieferketten vor immer größere administrative Herausforderungen. Der VDA setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass die restriktiven Maßnahmen und deren konkrete Ausgestaltung auf europäischer Ebene regelmäßig bezüglich Praxistauglichkeit, Angemessenheit und Effektivität überprüft und ggf. angepasst werden. Der VDA plädiert dabei insbesondere für die Nutzung von zielgenauen und wirksamen Instrumenten, wie z. B. die konkrete Listung von Entitäten, die im Verdacht stehen, Sanktionsumgehungen aktiv zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 20.09.2024
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Korruptionsrisiken bei Rüstungsexporten besser vorbeugen
Transparency Deutschland begrüßt, dass die Eckpunkte des BMWK für das Rüstungsexportkontrollgesetz zentrale Aspekte der Korruptionsbekämpfung im Rüstungssektor aufgreifen, insb. im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern. Es ist wichtig, dass Genehmigungsanträge von Unternehmen oder Personen, soweit Anhaltspunkte für Korruptionsdelikte bestehen, ausgesetzt oder abgelehnt werden. Transparency fordert darüber hinaus eine Erweiterung der Kriterien für Rüstungsexportentscheidungen um das Korruptionsrisiko, die Umsetzung der Empfehlungen der OECD zur Bestechung ausländischer Amtsträger in der Verteidigungsindustrie sowie Schulungen der Mitarbeitenden des BAFA zu den Risiken der Bestechung ausländischer Amtsträger.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/3368 - Expertenanhörungen und Konsultationsprozess zum Rüstungsexportkontrollgesetz
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BT-Drs. 20/4027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strikte Begrenzung und Kontrolle von Rüstungsexporten
Wir setzen uns ein für ein striktes Rüstungsexportkontrollgesetz, einen kompletten Stopp des Exports von Kleinwaffen, der für Zivilisten tödlichsten Waffenart, und für eine strikte Begrenzung und Kontrolle des Exports von Rüstungsgütern gemäß festgeschriebener Kriterien (Kinder- und Menschenrechte, u.a.)
- Bereitgestellt von: Terre des Hommes Deutschland e.V. am 13.12.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Korruptionsrisiken bei Rüstungsexporten besser vorbeugen
Transparency Deutschland begrüßt, dass die Eckpunkte des BMWK für das Rüstungsexportkontrollgesetz zentrale Aspekte der Korruptionsbekämpfung im Rüstungssektor aufgreifen, insb. im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern. Es ist wichtig, dass Genehmigungsanträge von Unternehmen oder Personen, soweit Anhaltspunkte für Korruptionsdelikte bestehen, ausgesetzt oder abgelehnt werden. Transparency fordert darüber hinaus eine Erweiterung der Kriterien für Rüstungsexportentscheidungen um das Korruptionsrisiko, die Umsetzung der Empfehlungen der OECD zur Bestechung ausländischer Amtsträger in der Verteidigungsindustrie sowie Schulungen der Mitarbeitenden des BAFA zu den Risiken der Bestechung ausländischer Amtsträger.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/4027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/3368 - Expertenanhörungen und Konsultationsprozess zum Rüstungsexportkontrollgesetz
-
BT-Drs. 20/4027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: