Stellungnahmen/Gutachten
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18.498 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.498)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Die DPtV begrüßt den Referentenentwurf , da für die organisatorischen Probleme, die im Zusammenhang mit der Durchführung der bisherigen Parcoursprüfungen bestehen, Lösungen gefunden werden müssen. Die DPtV unterstützt die Beibehaltung der anwendungsorientierten Parcoursprüfung mit dem Einsatz von Schauspielpersonen. Die Kombination der Kompetenzbereiche in zwei Prüfungen erscheint uns durchführbar, sodass es weiterhin möglich sein wird, die Kompetenzbereiche getrennt zu erfassen und zu bewerten. Dazu schlagen wir allerdings vor, in § 48 eine Festlegung zu treffen, die die Abfrage der Kompetenzbereiche anders aufteilt als im Referentenentwurf vorgesehen. Wir begrüßen außerdem, dass ein Mindestanteil von 20 Prozent der Prüfungsaufgaben sich auf Kinder und Jugendliche beziehen müssen.
- Bereitgestellt von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 14.06.2024
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Adressatenkreis:
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14.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung der lohnsteuerlichen Regelungen beim Einsatz eines betrieblichen Mobilitätsbudgets
Die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Mobilitätsbudgets soll deutlich vereinfacht werden. Dazu sind eine praxisgerechte Definition und eine digitalisierbare Bewertungsvorschrift zur Ermittlung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung erforderlich. Zudem sollte eine Lohnsteuer-Pauschalierung von 25 Prozent für das gesamte Mobilitätsbudget ermöglicht werden, um eine bürokratiearme Besteuerung des geldwerten Vorteils sicherzustellen. Gehaltsumwandlungen sollten im Rahmen dieser Regelung zugelassen werden. Davon unberührt bleibt die bestehende steuerliche Behandlung von Diensträdern und des ÖPNV. Diese können parallel angewandt werden.
- Bereitgestellt von: Zukunft Fahrrad e.V. am 14.06.2024
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Adressatenkreis:
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23.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung der lohnsteuerlichen Regelungen beim Einsatz eines betrieblichen Mobilitätsbudgets
Die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Mobilitätsbudgets soll deutlich vereinfacht werden. Dazu sind eine praxisgerechte Definition und eine digitalisierbare Bewertungsvorschrift zur Ermittlung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung erforderlich. Zudem sollte eine Lohnsteuer-Pauschalierung von 25 Prozent für das gesamte Mobilitätsbudget ermöglicht werden, um eine bürokratiearme Besteuerung des geldwerten Vorteils sicherzustellen. Gehaltsumwandlungen sollten im Rahmen dieser Regelung zugelassen werden. Davon unberührt bleibt die bestehende steuerliche Behandlung von Diensträdern und des ÖPNV. Diese können parallel angewandt werden.
- Bereitgestellt von: Zukunft Fahrrad e.V. am 14.06.2024
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Adressatenkreis:
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13.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme Dienstradleasing per Gehaltsumwandlung ins Einkommensteuergesetz
Die steuerlichen Regelungen zum Dienstradleasing sind nur per Erlass der Landesfinanzministerien und nicht auf gleicher Ebene im Einkommensteuergesetz geregelt. Daraus folgende steuerliche Detailregelungen werden deshalb vom Dienstwagen abgeleitet, was in der Praxis regelmäßig zu Problemen führt. Notwendig ist eine eigenständige Regelung für Diensträder im Einkommensteuer- gesetz. Diese würde mehr Rechtssicherheit, Klarheit und Einfachheit für die Nutzung von Diensträdern schaffen.
- Bereitgestellt von: Zukunft Fahrrad e.V. am 14.06.2024
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Adressatenkreis:
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26.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Dezentrale KWK explizit ins GEG aufnehmen zur effizienten Residuallastdeckung Strom und Wärme
Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 14.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffen von Kinderdolmetschen
Kinder und Jugendliche dolmetschen und übersetzen in vielen Fällen für ihre Eltern, weitere Angehörige oder Nachbarn, die nicht, noch nicht oder nicht mehr (ausreichend) Deutsch sprechen, weil es an entsprechenden Strukturen zur Überwindung von Sprachbarrieren im Gemeinwesen - Ämter, Behörden, Schule, Kita usw. - mangelt. Dies verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Durch einen Rechtsanspruch auf qualifizierte Dolmetsch- und Übersetzungsleistung, mehrsprachige Personen und Unterlagen sowie weitere Maßnahmen sollen mehrsprachige Kinder in Deutschland vor Ausbeutung geschützt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 14.06.2024
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Adressatenkreis:
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12.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentw. eigener fachgebietsspezif. LG, Stärkere Berücksichtg. d. Kinderorthop. u. -unfallchir. b. Neuausrichtg. d. kindermed. Strukturen i. R. d. Krhs.Reform, Sicherstellg. einer flächendeckenden Versorg., Optimierg. d. Krhs.Strukturen, um effekt. u. effiz. Pat.Versorg. zu gewährl., Forderg. nach angemessenen person. u. struktur./techn. Ressourcen, Anerkenng. d. unabdingb. Bedeutg. v. spezial. Fachkl. u. Fortbestand dieser, Unbedingte Förderg. d. ärztl. Aus- u. Weiterbildg. z. Sicherg. d. erforderlichen Qualität in d. zukünftigen ärztl. Versorg, Sachgerechte, kostendeckende Finanzierg. u. angemessene Vergütg. d. orthop./unfallchir. Leistung., Schaffg. v. angemessenen Rahmenbed. hins. d. interdiszipl. Zusammenarbeit z. Gewährleistg. einer ganzheitl. u. interdiszipl. Versorg.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 14.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Genaue Darstellg. d. zu erwartenden Umsetzungs-/Folgekosten u. Benenng. d. Finanzierg.quellen; Gefahr d. Abhängigkeit v. d. Preispolitik v. IT-Serviceanbietern, Notwendige Klärg. v. Haftg.fragen i. R. u. als Folge neuer Implementierg. auf Seiten d. Verbraucher u. diesbezügliche Entschädig., Kritik an niedriger Anzahl v. nur 7 MG im Expertengremium, da Gefahr besteht, dass Gesamtheit d. vielfältigen Interessen (d. Gemeinwohls) nicht ausreichend widergespiegelt werden können Bedeutg. med. Expertise gegenüber reiner IT–Expertise ist unbedingt zu beachten (angemessene Anzahl v. Vertretern aus Ärztegruppen mit direkter Pat.Tätigkeit aus d. versch. Bereichen d. Gesundheitswesens, nicht in d. reinen IT–nahen Verwaltg. tätige Ärztegruppen oder arztnahe Berufe)
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 14.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- GIGV [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen (RIS)
Verhinderung eines europaweiten Provisionsverbots für Versicherungsvermittler.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 14.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9496
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen
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BT-Drs. 20/9496
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BVK möchte eine Änderung des Regelungsvorhabens, da einerseits der angedachte Kapitalstock viel zu gering ist und zum anderen der Aufbau einer vernünftigen Kapitaldeckung mindestens 25 - 30 Jahre dauern dürfte. Ein „Generationenkapital“ kann daher nur langfristig einen Beitrag zur Finanzierung der gesetzlichen Rente leisten. Insoweit bestehen erhebliche Bedenken, dass durch die Festschreibung des Rentenniveaus das Vertrauen in die gesetzliche Rente tatsächlich gestärkt wird. Der BVK setzt sich für ein solides Fundament ein und fordert das Regelungsvorhaben zu ändern und in moderatem Maße das Renteneintrittsalter, den Beitragssatz und das Rentenniveau anzupassen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 14.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: