Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (21.684)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der europäische Emissionshandel stellt ein wichtiges Element zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele dar. Die mit der Novellierung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) verfolgten Maßnahmen sind notwendige Bedingungen, um die nächsten Meilensteine für die nächste Phase der Energiewende und der Dekarbonisierung der Energieversorgung zu erreichen. Mit der Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes und dem Positionspapier zur Anpassung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes zeigt der BDEW konkreten Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle auf.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 13.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 14.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert eine gesetzliche Klarstellung und Präzisierung der naturschutzfachlichen Mindestkriterien für PV-Freiflächenanlagen im EEG. Dabei sollen insbesondere die Prüf- und Nachweispflichten klarer geregelt, die Prüfzuständigkeit von Netzbetreibern auf Fachbehörden übertragen, Nachweiszeiträume verkürzt sowie die Sanktionierung nach § 52 EEG 2023 praktikabler ausgestaltet werden. Ferner fordert der BDEW die Vermeidung von Widersprüchen zwischen EEG-Vorgaben und bau- sowie naturschutzrechtlichen Vorgaben, eine Entlastung der Netzbetreiber sowie bundeseinheitliche Eigenerklärungsformulare für Anlagenbetreiber.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 13.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 29.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DGMKG meldet zum KHVVG Änderungsbedarf an den Leistungsgruppendefinitionen aus NRW an. Die Bandbreite des Fachgebietes, die fachgebietsübergreifende sowie interdisziplinäre Betätigungen – insbesondere an Zentren, wird bislang nicht hinreichend abgebildet. In der Leistungsgruppe 28 sollte MKG-Chirurgie unter den “Mindestvoraussetzungen“, als verwandte Leistungsgruppe die als Kooperation nicht notwendiger Weise am Standort erbracht werden muss, geführt werden. Sektorübergreifenden Leistungen wie „Ambulante Operationen nach § 115b SGB V“ sowie “belegärztliche Leistung nach § 121 SGB V“, sollten unabhängig vom Krankenhaustyp ermöglicht bleiben. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, spätestens bis 2027, ein Konzept zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung implementiert zu haben.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. am 13.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
      2. BT-Drs. 20/13407 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist es, konkrete Empfehlungen für die Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange und Klimaanpassungsmaßnahmen zu geben. Die Hauptanliegen sind 1. Begrenzung der Bodenversiegelung und der Ableitung von Niederschlagswasser. 2. Vorrang wasserwirtschaftlicher Belange. 3. frühzeitige Einbindung der Wasserwirtschaft in die Planung. 4. verbindliche Konzepte für die Regenwasserbewirtschaftung. 5. Klärung rechtlicher und organisatorischer Fragen. Insgesamt ist das Ziel, eine wassersensible und klimaangepasste Stadtentwicklung durch eine stärkere Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange voranzutreiben.

    • Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 13.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 436/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
    • Adressatenkreis:
      • 15.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es werden spezifische Aspekte hervorgehoben, die in der Dialogfassung der Strategie unzureichend behandelt werden. Insbesondere wird gefordert: 1. Die Nationale Wasserstrategie in der Nachhaltigkeitsstrategie als prioritäre Strategie anerkannt wird, um Wasserthemen kohärent und wirksam zu adressieren. 2. Auch Nationale Spillover-Effekte stärker berücksichtigt und Lösungsansätze entwickelt werden. 3. Der ökologische Landbau in Wasserschutzgebieten konsequent gefördert wird. 4. Schädliche Chemikalien stärker reguliert und deren schädliche Auswirkungen vorrangig thematisiert werden. 5. Die Verbindlichkeit der Nachhaltigkeitsstrategie durch klare rechtliche Vorgaben und Maßnahmen sichergestellt wird.

    • Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 13.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei diesem Regelungsvorhaben zielt FNB Gas darauf ab, dass die Neuregelungen im Bereich der Höherauslastung (§§ 49a und 49b EnWG) nicht zu Lasten der FNB sowie ihrer Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gehen. Die den Betreibern von Übertragungsnetzen bis 31. März 2027 gestattete temporäre Höherauslastung im Höchstspannungsnetz verursacht oder verstärkt elektromagnetische Beeinflussungen, die von Betreibern betroffener technischer Infrastrukturen, wie den FNB, zu dulden sind. Der ÜNB muss dem Betreiber betroffener Infrastrukturen aber die Kosten für die aufgrund der Höherauslastung anfallenden betrieblichen, organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen erstatten (§ 49a Abs. 3 EnWG).

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 12.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
    • Adressatenkreis:
      • 10.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Hauptversammlung der deutschen Aktiengesellschaften ist sehr formalistisch, wenig attraktiv für Aktionäre und belastet die Unternehmen. Sie soll durch einen offeneren und lebendigeren Austausch zwischen Vorstand und Aktionären attraktiver werden. Vor allem das Beschlussmängelrecht sorgt für eine Verrechtlichung der Hauptversammlung, die u.a. einer freieren Debatte zwischen Verwaltung und Aktionären im Weg steht. Es werden daneben weitere Reformvorschläge z.B. zur Vorabeinreichung von Anträgen und Fragen unterbreitet.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 12.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Klärung der entscheidenden Anwendungsfragen und Implementation aller technischen Voraussetzungen den betroffenen Marktbeteiligten noch ausreichend Zeit bleiben muss, die betriebsinternen Vorbereitungen zu treffen und die technische Umsetzung zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Grain Club am 12.09.2024
    • Adressatenkreis:
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