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848 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (848)
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes
Im Rahmen der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes setzen wir uns ein für: - Vereinfachte Förderstrukturen, die verständlich und planbar sind - Langfristige Perspektiven für Investitionen im Handwerk und in der Industrie - Sozial ausgewogene Förderung, die auch einkommensschwache Haushalte einbezieht Unsere Positionen zielen auf eine effiziente Nutzung öffentlicher Mittel, Planungssicherheit für Marktteilnehmer und hohe Akzeptanz bei Eigentümern und Mietern.
- Bereitgestellt von: Thermondo GmbH am 11.05.2026
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Adressatenkreis:
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05.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Netzdienlicher Betrieb von Anlagen bei gleicher Stromlast, Stärkung der Stromdirektheizung im GModG, Vereinbarkeit von Wirtschaftlichkeit und Mieterschutz
- Bereitgestellt von: KPC Berlin GmbH am 08.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen der Förderbedingungen für die Wärmepumpe im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
- Bereitgestellt von: 1komma5° GmbH am 23.04.2026
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Adressatenkreis:
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13.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Planungssicherheit bei der Energiewende
Die Transformation hin zu einer klimaneutralen, innovativen und wettbewerbsfähigen Volkswirtschaft erfordert jetzt klare politische Orientierung, Verlässlichkeit und Tempo. Dafür sind verlässliche Rahmenbedingungen nötig, die nicht kurzfristig infrage gestellt werden sollten. Energieeffizienz, CO2 Vermeidung und der Einsatz von erneuerbare Energien spielen dabei eine wesentliche Rolle.
- Bereitgestellt von: Techem am 07.07.2025
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Adressatenkreis:
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01.07.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sichtbarkeit der Kraft-Wärme-Kopplung im Gebäudeenergiegesetz erhöhen und Gleichstellung zu den Regelungen im Wärmeplanungsgesetz.
- Bereitgestellt von: EC POWER GmbH am 14.04.2025
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Adressatenkreis:
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03.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die novellierte EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vom April 2024 muss in Deutschland umgesetzt werden. Sie sieht u.a. die schrittweise Einführung von Vorgabe zur Installation von Solarenergie-Analgen auf Gebäuden vor. Dies könnte in bestimmten Fällen zu einer Verdrängung von Mobilfunkstandorten auf Dächern führen. Um dies zu verhindern, bedarf es einer Ausnahme für bestehende Mobilfunkinfrastruktur. Sofern die Neuerrichtung von beiden nicht möglich ist, sollten dem Mobilfunk der Vorzug gegeben werden. Diesen Vorschlag haben wir relevanten politischen Stakeholdern schriftlich mitgeteilt.
- Bereitgestellt von: ATC EH GmbH & Co. KG am 25.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung des Klimaschutzes
- Bereitgestellt von: Robert Bosch Stiftung GmbH am 13.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkere finanzielle Förderung der Wärmewende gesetzlich verankern
Die Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Wärme und Gebäude müssen finanziell ausreichend ausgestattet werden und es soll eine sinnvolle und sozialgerechte Förderlandschaft etabliert werden. Das könnte u.a. im Bundeshaushaltsgesetz festgelegt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 07.08.2024
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Adressatenkreis:
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23.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Verbesserung der Sanierungstiefe und Erhöhung der Sanierungsquote sowie sozialverträgliche Umsetzung energetischer Gebäudesanierungen
- Bereitgestellt von: Gebäude-Allianz am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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12.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Verbesserung der Sanierungstiefe und Erhöhung der Sanierungsquote sowie sozialverträgliche Umsetzung energetischer Gebäudesanierungen
- Bereitgestellt von: Gebäude-Allianz am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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12.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse diskriminierungsfrei nutzen & Förderrahmen für erneuerbare Wärme sichern
Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennsoffrestriktonen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen al sim überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgesteltet, Hemnisse für Wrtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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05.02.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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03.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Das Bundeskabinett hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Es dient dazu, die Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebestand zu stellen, der bis 2045 erreicht werden soll. Neubauten und bestehende Gebäude sollen effizienter und klimafreundlicher gebaut und betrieben werden.
- Bereitgestellt von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. am 02.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen der Förderbedingungen für die Wärmepumpe im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
- Bereitgestellt von: 1komma5° GmbH am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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15.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhaben betrifft die Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Hinblick auf die Nutzung klimafreundlicher Gase im Gebäudesektor. EFET D setzt sich für einen europäischen und marktbasierten Rechtsrahmen für erneuerbare und kohlenstoffarme Gase ein. Ziel ist eine praxistaugliche Ausgestaltung der vorgesehenen Instrumente, insbesondere der Bio-Treppe und der Grüngasquote, einschließlich eines EU-weit harmonisierten Zertifizierungs-, Nachweis- und Handelssystems. Darüber hinaus wird eine bürokratiearme, technologieoffene und kostentransparente Umsetzung sowie eine konsistente Abstimmung mit bestehenden regulatorischen Instrumenten, insbesondere dem europäischen und nationalen Emissionshandel sowie weiteren Nachhaltigkeits- und Förderregelungen, angestrebt.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklung des Entwurfs zum Gebäudemodernisierungsgesetzt
Impulse für einen effizienten und effektiven Referentenentwurf zu den Eckpunkten GMG mit dem Ziel Transparenz, private Kapitalmobilisierung, Kosteneffizienz für alle betroffenen Akteure, insbesondere Betreiber netzgebundener Versorgungsinfrastrukturen zu sichern, Finanzierungszugänge für Gebäudeeigentümer:innen zu sichern und die Dekarbonisierung des Gebäudebereichs in Deutschland im Sinne des Werterhalts und der Risikominderung zuküngtiger Brennstoff-& CO2-Preisrisiken zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: Made in Germany 2030 am 26.06.2026
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Adressatenkreis:
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19.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Allgemeine Anpassungen der Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Nahwärmenetze
Ziel der Regelungsvorhabens ist es, passendere Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Nahwärmenetze zu erwirken. Dies betrifft die Finanzierung, Planungssicherheit und Beteiligung von Bürgerenergieakteuren in der Wärmeplanung.
- Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Rahmen der Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetz
Sicherung der Abrechnungsfähigkeit der Heizkosten, Sicherung des Energieverbrauchsausweises und Umsetzung der EPBD in Bezug auf Effizienzgewinne durch Digitalisierung von Gebäuden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V. am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Hinblick auf eine technologieoffene und bundesweit einheitliche Ausgestaltung der Regelungen für den Wärmemarkt. Dabei geht es insbesondere um die Berücksichtigung flüssiger und gasförmiger erneuerbarer Energieträger als Erfüllungsoptionen, die Ausgestaltung der Vorgaben zu Bioöl und Biogas, eine bürokratiearme Umsetzung erneuerbarer Anteile, etwa über massenbilanzielle Nachweissysteme beim Inverkehrbringer, sowie um eine technologieoffene Aktualisierung der 1. BImSchV.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 19.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationale Gesetzgebung (GEIG)
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht eine bestimmte Anzahl an Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an Stellplätzen in Wohn- und Nichtwohngebäuden vor. Sie wird im GEIG umgesetzt. Ziel des VDA: Ambitionierte Umsetzung der EBPD ins GEIG, d.h. eine Erhöhung der Anzahl von Ladepunkten in Wohn- und Nichtwohngebäuden gegenüber den Vorgaben der EPBD. Dies führt zu einer flächendeckenden Verfügbarkeit nicht-öffentlicher Ladepunkte am Wohn- und Arbeitsort.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 05.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Angekündigte Abschaffung bzw. Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung die "Abschaffung" des Heizungsgesetzes angekündigt.
- Bereitgestellt von: Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V. am 27.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gebäudeenergiegesetzes / Gebäudemodernisierungsgesetz (Kaskadennutzung Holzbiomasse)
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sowie weiterer Vorschriften im Wärmebereich, insbesondere die Streichung bzw. Anpassung der vorgesehenen verpflichtenden Kaskadennutzung für feste Biomasse in § 3 Nr. 7 GModG. Bezweckt wird der Erhalt der energetischen Nutzung von Holzbiomasse ohne zusätzliche ordnungsrechtliche Einschränkungen sowie die Berücksichtigung der Auswirkungen auf nachhaltige Forstwirtschaft, Rohstoffverfügbarkeit, regionale Wertschöpfung und Versorgungssicherheit.
- Bereitgestellt von: Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) am 26.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz - Industrielle Dekarbonisierung ermöglichen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 21.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich konsistent und praxistauglich ausgestalten
Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Angekündigte Abschaffung bzw. Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung die "Abschaffung" des Heizungsgesetzes angekündigt.
- Bereitgestellt von: Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V. am 02.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Angekündigte Abschaffung bzw. Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung die "Abschaffung" des Heizungsgesetzes angekündigt.
- Bereitgestellt von: Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V. am 02.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Zweifel an der Klimaschutzwirkung und der ökonomischer Sinnhaftigkeit der Eckpunkte einer geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes zum Gebäudemodernisierungsgesetz sollen geäußert werden. Anpassungen zugunsten des effektiven Klimaschutzes sollen eingebracht werden.
- Bereitgestellt von: GermanZero e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen der Förderbedingungen für die Wärmepumpe im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
- Bereitgestellt von: 1komma5° GmbH am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationale Gesetzgebung (GEIG)
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht eine bestimmte Anzahl an Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an Stellplätzen in Wohn- und Nichtwohngebäuden vor. Sie wird im GEIG umgesetzt. Ziel des VDA: Ambitionierte Umsetzung der EBPD ins GEIG, d.h. eine Erhöhung der Anzahl von Ladepunkten in Wohn- und Nichtwohngebäuden gegenüber den Vorgaben der EPBD. Dies führt zu einer flächendeckenden Verfügbarkeit nicht-öffentlicher Ladepunkte am Wohn- und Arbeitsort.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 19.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Gebäudeenergiegesetz und Überprüfung von Wärmeerzeugungsanlagen
Vereinfachung und konsequente Umsetzung der Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz, das Schornsteinfegerhandwerk soll eine unabhängige zentrale Rolle bei der Kontrolle der Einhaltung der Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes übernehmen, verpflichtende regelmäßige Überprüfungstätigkeit von Wärmeerzeugungsanlagen durch den Schornsteinfeger ab der ersten Wohneinheit, um einen energieeffizienten Betrieb der Anlagen sicher zu stellen
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 09.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich für mehr Energieeffizienz in Gebäuden ein, insbesondere für die Reduzierung des Energiebedarfs von Bestandsgebäuden sowohl durch bauliche Maßnahmen, als auch die rationelle Beheizung/Klimatisierung und einen effizienten Gebäudebetrieb. Die DENEFF setzt sich außerdem für die ambitionierte Umsetzung der Vorgaben aus dem EU-Recht ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die novellierte EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vom April 2024 muss in Deutschland umgesetzt werden. Sie sieht u.a. die schrittweise Einführung von Vorgabe zur Installation von Solarenergie-Analgen auf Gebäuden vor. Dies könnte in bestimmten Fällen zu einer Verdrängung von Mobilfunkstandorten auf Dächern führen. Um dies zu verhindern, bedarf es einer Ausnahme für bestehende Mobilfunkinfrastruktur. Sofern die Neuerrichtung von beiden nicht möglich ist, sollten dem Mobilfunk der Vorzug gegeben werden. Diesen Vorschlag haben wir relevanten politischen Stakeholdern schriftlich mitgeteilt.
- Bereitgestellt von: ATC EH GmbH & Co. KG am 02.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des DEPV ist die kurzfristige Streichung der ab dem 01.01.2025 vorgesehenen Effizienzanzeigepflicht für Holzheizungsanlagen in Gebäudenetzen aus der Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Dies soll durch eine Änderung der Richtlinie oder eine klarstellende Regelung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erfolgen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Regelungen zum Heizen im Gebäudeenergiegesetz
Erhalt der Regelungen zur Heizung im Gebäudeenergiegesetz
- Bereitgestellt von: Klima-Allianz Deutschland e.V. am 07.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die novellierte EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vom April 2024 muss in Deutschland umgesetzt werden. Sie sieht u.a. die schrittweise Einführung von Vorgabe zur Installation von Solarenergie-Analgen auf Gebäuden vor. Dies könnte in bestimmten Fällen zu einer Verdrängung von Mobilfunkstandorten auf Dächern führen. Um dies zu verhindern, bedarf es einer Ausnahme für bestehende Mobilfunkinfrastruktur. Sofern die Neuerrichtung von beiden nicht möglich ist, sollten dem Mobilfunk der Vorzug gegeben werden. Diesen Vorschlag haben wir relevanten politischen Stakeholdern schriftlich mitgeteilt.
- Bereitgestellt von: ATC EH GmbH & Co. KG am 25.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich für mehr Energieeffizienz in Gebäuden ein, insbesondere für die Reduzierung des Energiebedarfs von Bestandsgebäuden sowohl durch bauliche Maßnahmen, als auch die rationelle Beheizung/Klimatisierung und einen effizienten Gebäudebetrieb. Die DENEFF setzt sich außerdem für die ambitionierte Umsetzung der Vorgaben aus dem EU-Recht ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 04.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung zur Förderung der Digitalisierung, insbesondere durch die Erlaubnis, virtuelle Zusammenschlüsse von Hausanschlüssen auf Baukörperebene umzusetzen. Einführung des Konzepts „Null-Emissions-Gebäude“ für Neubauten ab 2030. Anpassung der Primärenergiefaktoren, insbesondere Bewertung von Strom aus erneuerbaren Energien (z. B. mit Faktor 0). Aufnahme von Holzbau als eigenständige Kategorie in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).Anerkennung der CO2 Speicherfähigkeit von Holz in der Bewertung von Gebäuden. Integration des Qualitätssiegels Nachhaltiges Bauen (QNB) für Holzbau. Gleichstellung von Holz mit anderen Baustoffen in der energetischen Bewertung.
- Bereitgestellt von: Vonovia SE am 06.02.2025
-
Adressatenkreis:
-
31.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich für mehr Energieeffizienz in Gebäuden ein, insbesondere für die Reduzierung des Energiebedarfs von Bestandsgebäuden sowohl durch bauliche Maßnahmen, als auch die rationelle Beheizung/Klimatisierung und einen effizienten Gebäudebetrieb. Die DENEFF setzt sich außerdem für die ambitionierte Umsetzung der Vorgaben aus dem EU-Recht ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 16.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich für mehr Energieeffizienz in Gebäuden ein, insbesondere für die Reduzierung des Energiebedarfs von Bestandsgebäuden sowohl durch bauliche Maßnahmen, als auch die rationelle Beheizung/Klimatisierung und einen effizienten Gebäudebetrieb. Die DENEFF setzt sich außerdem für die ambitionierte Umsetzung der Vorgaben aus dem EU-Recht ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 16.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich für mehr Energieeffizienz in Gebäuden ein, insbesondere für die Reduzierung des Energiebedarfs von Bestandsgebäuden sowohl durch bauliche Maßnahmen, als auch die rationelle Beheizung/Klimatisierung und einen effizienten Gebäudebetrieb. Die DENEFF setzt sich außerdem für die ambitionierte Umsetzung der Vorgaben aus dem EU-Recht ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 16.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Gesetz ist im Sinne der Technologieneutralität anzupassen. Modifizierung der 65%-Verpflichtung in diesem Segment, da diese zum Einbau sehr kostenintensiver Technologien zwingt. Für Neubauten soll ab 2030 das Konzept der „Null-Emissions-Gebäude“ gelten, bei dem Gebäude keine/minimale Treibhausgasemissionen verursachen und den Energiebedarf aus Erneuerbaren decken. Die Bewertung von Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Primärenergiefaktor von 0 soll dessen Klimafreundlichkeit unterstreichen. Für sanierte Altbauten wird ein „ZEB-ready“-Standard vorgeschlagen, der Gebäude auf den Einsatz moderner Heiztechnologien vorbereitet und als energieeffizient einstuft. Verpflichtende Lebenszyklusanalyse, um den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu erfassen.
- Bereitgestellt von: Vonovia SE am 19.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Gesetz ist im Sinne der Technologieneutralität anzupassen. Modifizierung der 65%-Verpflichtung in diesem Segment, da diese zum Einbau sehr kostenintensiver Technologien zwingt. Für Neubauten soll ab 2030 das Konzept der „Null-Emissions-Gebäude“ gelten, bei dem Gebäude keine/minimale Treibhausgasemissionen verursachen und den Energiebedarf aus Erneuerbaren decken. Die Bewertung von Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Primärenergiefaktor von 0 soll dessen Klimafreundlichkeit unterstreichen. Für sanierte Altbauten wird ein „ZEB-ready“-Standard vorgeschlagen, der Gebäude auf den Einsatz moderner Heiztechnologien vorbereitet und als energieeffizient einstuft. Verpflichtende Lebenszyklusanalyse, um den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu erfassen.
- Bereitgestellt von: Vonovia SE am 19.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Gebäudeenergiegesetz und Überprüfung von Wärmeerzeugungsanlagen
Vereinfachung und konsequente Umsetzung der Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz, das Schornsteinfegerhandwerk soll eine unabhängige zentrale Rolle bei der Kontrolle der Einhaltung der Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes übernehmen, verpflichtende regelmäßige Überprüfungstätigkeit von Wärmeerzeugungsanlagen durch den Schornsteinfeger ab der ersten Wohneinheit, um einen energieeffizienten Betrieb der Anlagen sicher zu stellen
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 18.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Verbesserung der Sanierungstiefe und Erhöhung der Sanierungsquote sowie sozialverträgliche Umsetzung energetischer Gebäudesanierungen
- Bereitgestellt von: Gebäude-Allianz am 04.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Verbesserung der Sanierungstiefe und Erhöhung der Sanierungsquote sowie sozialverträgliche Umsetzung energetischer Gebäudesanierungen
- Bereitgestellt von: Gebäude-Allianz am 04.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich für mehr Energieeffizienz in Gebäuden ein, insbesondere für die Reduzierung des Energiebedarfs von Bestandsgebäuden sowohl durch bauliche Maßnahmen, als auch die rationelle Beheizung/Klimatisierung und einen effizienten Gebäudebetrieb. Die DENEFF setzt sich außerdem für die ambitionierte Umsetzung der Vorgaben aus dem EU-Recht ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 24.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
Eine verlässliche Fortführung der Heizungsförderung ist dringend geboten. Die bestehende Fördersystematik sollte beibehalten, die Förderhöhen jedoch schrittweise abgesenkt werden - unter Berücksichtigung einer langfristigen Ankündigung. Gleichzeitig gilt es die Förderhöhen bei privaten Vermietern (30 %) und Eigennutzern (bis zu 70 %) zu vereinheitlichen. Förderbedingungen für Wärmepumpen mit Contracting-Modellen in der Bundesförderung effiziente Gebäude ermöglichen.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 24.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse diskriminierungsfrei nutzen & Förderrahmen für erneuerbare Wärme sichern
Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennstoffrestriktionen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen als im überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgestaltet, Hemmnisse für Wirtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung eines neuen Ordnungsrahmens für die Transformation von Gas-/Wasserstoff-Verteilernetzen
Das BMWK hat unter Einbindung der Stakeholder einen Ordnungsrahmen für die Zukunft der Gasnetze entwickelt. Der VKU fordert einen neuen Ordnungsrahmen für Netzumstellungen (und Neubau). Dieser ist zwingend erforderlich, da mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zwei zentrale Bundesgesetze auf einer regionalen Netztransformation aufbauen. Netzbetreiber und Kunden brauchen ein in der Praxis sicher anwendbares Anschlussverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stilllegungspläne in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bieten hierzu bei sachgerechter Ausgestaltung einen Ansatz. Wichtig ist, dass Parallelinfrastrukturen vermieden werden können.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: