Stellungnahmen/Gutachten
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21.518 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (21.518)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung bestehender Rahmenbedingungen im Bereich Offshore
Optimierung der Rahmenbedingungen und des Ausschreibungs-Designs für Offshore
- Bereitgestellt von: Vattenfall GmbH am 14.10.2024
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Adressatenkreis:
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10.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau der Förderleistungen, Erleichterungen bei den Nachweispflichten
§12 Abs.1 Nr. 1 u. Nr. 2: Förderrahmen weiter erhöhen. §13b Abs.1: Bestehenserlass auf mind. 70 Prozent erhöhen. §2 Abs.3 Nr. 1c: Berechnung Vollzeit-FB-Dichte ändern in: im Durchschnitt mind. 100 Unterrichtsstunden je Monat stattfinden. §9 Abs.1: Klarstellung einfügen, in welcher Form der Nachweis der erforderlichen Vorqualifikation zu erfolgen hat - Zeugnis, Bestätigung der Prüfungsstelle. §6 Abs.3 Satz 2 ändern in: Besondere Umstände sind insbes. dann gegeben, wenn das weitere Fortbildungsziel für die Berufsausübung in fachlicher Hinsicht dienlich ist. in §2 Abs.3 Satz 2 die Worte in Teilzeit streichen. in §12 Abs.1 neue Nr. 3 einfügen - Förderung der Verbrauchsmaterialien in Meisterkursen. §13 Abs.2 ändern in: Das Darlehen nach Absatz 1 ist zinsfrei.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBF) (20. WP): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
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Adressatenkreis:
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16.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung der Meisterprüfungsverordnung im Böttcher-Handwerk
Auf Grund des § 45 Absatz 1 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 09. November 2022 (BGBl. I S. 2009) geändert, wird der Erlass einer neuen Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Böttcher-Handwerk angestrebt. Verordnungsgebendes Ministerium ist das BMWK.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
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Adressatenkreis:
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18.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erläuterungen zu Problemen des Handwerks mit der Deutschen Akkreditierungsstelle
Das Papier umfasst grundsätzliche Probleme mit der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) und geht auf Fälle aus der Praxis ein.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
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Adressatenkreis:
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09.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Interessen von Handwerksbetrieben beim Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudetyp E
Die Zielsetzung die Baukosten mit Blick auf den Wohnungsbau zu senken und Bauvorhaben zu vereinfachen, ist vollumfänglich zu unterstützen. Auch das Bestreben, die Rechtssicherheit bei Verträgen über Bauleistungen mit Blick auf Abweichungen von den aRdT zu erhöhen ist richtig und notwendig. Jedoch muss sichergestellt sein, dass sich Handwerksbetriebe an handhabbaren und verständlichen Vorgaben orientieren können und die vorgeschlagenen Änderungen keine neue Rechtsunsicherheit sowie Haftungsrisiken schaffen. Hinter diesen Anforderungen bleibt der Entwurf zurück. Die vorgesehenen Regelungen werfen Abgrenzungs- sowie Auslegungsfragen auf und sind praxisuntauglich. Vorzugswürdig ist die Einführung eines Kriterienkatalogs in die MBO nebst flankierender zivlirechtlicher Öffnungsklausel.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In der Bauvertragspraxis wird häufig die VOB/B in den Vertrag einbezogen. In der VOB/B ist das Schriftformerfordernis für die Kündigung eines VOB/B-Vertrags für Auftragnehmer und Auftraggeber vorgegeben. Handwerksbetriebe verfügen in der Regel über keine Rechtsabteilung. Für sie ist eine einheitliche und nachvollziehbare Vertragspraxis Garant für Rechtssicherheit und klare Handlungsvorgaben. Daher sollte eine Herabstufung des Schriftformerfordernisses auf die Textform in § 650h BGB erst erfolgen, wenn auch die Vorschriften der VOB/B dies vorsehen. Andernfalls würde sich die Komplexität der Bauvertragspraxis nochmals erhöhen und damit eine gesteigerte Rechtsunsicherheit für mit Bauleistungen befassten Handwerksbetrieben einhergehen. Dies gilt es zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
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Adressatenkreis:
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15.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugsverbot des § 8 StabwG sollte rechtssystematisch korrekt angepasst werden. Sowohl Versicherungsleistungen als auch Zinszahlungen aufgrund von Inhaberschuldverschreibungen und vergleichbarer Schuldtitel sollten vom Betriebsausgabenabzugsverbot ausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
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Adressatenkreis:
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11.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der StVO zur Automatisierung der Verfahren zu Parkausweisen
Der ZDH unterstützt die Ansätze zur Entbürokratisierung der Kontrolle in Bewohnerparkzonen durch digitale Systeme und regt an, auch Möglichkeiten zur Einbeziehung von weiteren Berechtigungen für gewerbliche Verkehre (Handwerkerparkausweise) in das automatisierte System zu prüfen, um auch hier eine Entbürokratisierung sicherzustellen. Darüber hinaus regt der ZDH an, über die vorgeschlagene Novelle hinaus, in Bewohnerparkzonen grundsätzlich in den Quartieren ansässige Gewerbebetriebe gleichberechtigt mit den privaten Haushalten in die Gewährung von Parkberechtigungen einzubeziehen. Bisher geschieht das nur über Ausnahmegenehmigungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mittelstands- und handwerksgerechte Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)
Die Ziele der NKWS sowie die zugehörigen Instrumente und Maßnahmen müssen nach den Kriterien "Praxistauglichkeit", "Wirtschaftlichkeit" und "technologische Umsetzbarkeit" ausgerichtet sein. Bei der Umsetzung der NKWS darf kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand erzeugt werden. Handwerklich erzeugte Produkte gilt es im Digitalen Produktpass von Industrieprodukten zu unterscheiden. Zugang zu Reparatur und Wartung muss auch für herstellerunabhängige Handwerksbetriebe weiterhin möglich sein. Finanzierungs- und Förderangebot der NKWS müssen mittelstandsfreundlich ausgestaltet sein. Eine grundsätzliche Priorisierung von Bestandserhalt vor Neubau in der NKWS wird abgelehnt. Das Handwerk ist als Partner bei der Entwicklung und Einführung von Bewertungstools für zirkuläre Beschaffung einzubinden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
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Adressatenkreis:
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09.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Umsetzung der Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Weiterentwicklung 2024 (DNS 2024)
Die DNS 2024 bringt zahlreiche Risiken und Herausforderungen mit sich, die zu hohen finanziellen Belastungen des Handwerks, Anpassungsschwierigkeiten und letztlich einer Gefährdung der Existenz vieler Handwerksbetriebe führen können, welche es bei der Umsetzung zu vermeiden gilt. Eine effiziente und entschlackte Einwanderungsbürokratie sollte in der DNS als Ziel formuliert und mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden. Das Aufstiegs-BaföG sollte explizit in der DNS genannt werden. Es muss eine nachhaltige und langfristig ausgerichtete Strategie für eine ausreichende Infrastruktur von Berufsschulen sowie ein Programm für den Nachwuchs auch in der beruflichen Bildung entwickelt werden. Einbindung des Handwerks in die Dialoggruppe aus wirtschaftlichen Akteuren und dem Staatssekretärsausschuss.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
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Adressatenkreis:
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29.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: