Stellungnahmen/Gutachten
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18.614 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.614)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anwendung hochwertiger, internationaler CO2-Zertifikate im europäischen Emissionshandelssystem
Die Integration hochwertiger internationaler CO2-Zertifikate nach Art. 6.4 des Pariser Abkommens in das EU-ETS I und II ist angeraten, um die Zielstellung des ETS zu unterstützen - ökologisch glaubwürdig, ökonomisch effizient und sozial ausgewogen. Art. 6.4 bietet einen robusten Qualitätsstandard, der den Einsatz solcher Zertifikate verlässlich absichern kann. Derzeit ist die Nutzung hochwertiger CO2-Zertifikate im EU-ETS jedoch ausgeschlossen, obwohl eine Verbindung zwischen dem freiwilligen Kohlenstoffmarkt und dem EU-Emissionshandel politisch gewollt ist.
- Bereitgestellt von: SEFE Securing Energy for Europe am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
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05.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bei Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie sollte im Rahmen der Entsorgung von Alttextilien insbesondere eine transparente, bürokratiearme Organisation geplant werden, die sich nach Herstellern richtet und die Bevollmächtigte für Hersteller aus Drittstaaten vorsieht.
- Bereitgestellt von: Otto GmbH & Co. KGaA am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
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26.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anwendung hochwertiger, internationaler CO2-Zertifikate im europäischen Emissionshandelssystem
Die Integration hochwertiger internationaler CO2-Zertifikate nach Art. 6.4 des Pariser Abkommens in das EU-ETS I und II ist angeraten, um die Zielstellung des ETS zu unterstützen - ökologisch glaubwürdig, ökonomisch effizient und sozial ausgewogen. Art. 6.4 bietet einen robusten Qualitätsstandard, der den Einsatz solcher Zertifikate verlässlich absichern kann. Derzeit ist die Nutzung hochwertiger CO2-Zertifikate im EU-ETS jedoch ausgeschlossen, obwohl eine Verbindung zwischen dem freiwilligen Kohlenstoffmarkt und dem EU-Emissionshandel politisch gewollt ist.
- Bereitgestellt von: SEFE Securing Energy for Europe am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfahren und Strukturen für klinische Studien in der EU und Deutschland verbessern (EU Biotech Act)
- Verkürzung der Genehmigungsfristen für klinische Prüfungen von zentraler Bedeutung, hierfür ist jedoch eine ausreichende technische Unterstützung durch das EU Portal erforderlich - Forderung nach einer unabhängigen Evaluation des EU Portals unter Einbeziehung aller Nutzergruppen - Konsequente Einbeziehung der nationalen Ethik-Kommissionen bei ausreichenden Fristen bei der Validierung von Teil 1 des AR - Forderung nach einer Überprüfung des Alignments zwischen Teil I und Teil II des AR. - Überprüfung des risikobasierten Schemas für „low-intervention“ und „minimal-intervention“ clinical trials - Kritik an angedachter Änderung des neuen Artikel 93 Abs. 8 in der CTR: Bürokratischer Mehraufwand
- Bereitgestellt von: Initiative Studienstandort Deutschland (ISD) am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tabakerzeugnisgesetz und Tabakerzeugnisverordnung
Der VdeH setzt sich für ein angemessene Regulierung von E-Zigaretten und Liquids ein. Regulierung muss für uns auf das auf wissenschaftlichen Fakten basieren und das Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction/THR) in angemessener Weise widerspiegeln. Je geringer ein Produkt schädlich ist, umso geringer sollte es reguliert werden. Dies gilt vor allem für die E-Zigarette. Zusätzliche Regulierungen und Verbote von Aromen und Inhaltsstoffen von Liquids lehnen wir über den geltenden gesetzlichen Rahmen hinaus ab.
- Bereitgestellt von: Verband des eZigarettenhandels (VdeH) am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
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24.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
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02.03.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- JuSchG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- AlkStG [alle SG hierzu]
- TabStG 2009 [alle SG hierzu]
- BierStG 2009 [alle SG hierzu]
- AlkStV [alle SG hierzu]
- BierStV 2010 [alle SG hierzu]
- TabStV 2010 [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle SG hierzu]
- TabakerzV [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
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05.03.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- JuSchG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- AlkStG [alle SG hierzu]
- TabStG 2009 [alle SG hierzu]
- BierStG 2009 [alle SG hierzu]
- AlkStV [alle SG hierzu]
- BierStV 2010 [alle SG hierzu]
- TabStV 2010 [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle SG hierzu]
- TabakerzV [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der EEW-Förderung
Die Einschränkungen des Biomasse-Einsatzes in der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit sollen abgeschafft und Technologieoffenheit hergestellt werden.
- Bereitgestellt von: Schmidmeier NaturEnergie GmbH am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
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11.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der EEW-Förderung
Die Einschränkungen des Biomasse-Einsatzes in der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit sollen abgeschafft und Technologieoffenheit hergestellt werden.
- Bereitgestellt von: Schmidmeier NaturEnergie GmbH am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
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11.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: