Stellungnahmen/Gutachten
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18.738 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.738)
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland
Der BDL plädiert für ein Level-Playing Field bei den Rahmenbedingungen des internationalen Luftverkehrs, um Wettbewerbsverzerrungen abzubauen und den Luftverkehrsstandort Deutschland und Europa strukturell zu stärken. Die Verschlechterung der Mobilitätsanbindung wichtiger Wirtschaftsregionen in Deutschland und Europa hat negative Folgen für die Attraktivität des Industrie- und Wirtschaftsstandorts insgesamt. Deswegen muss umgesteuert werden -insbesondere auf drei Handlungsfeldern: 1. Belastungsmoratorium bei staatlichen Standortkosten 2. Wettbewerbsneutrale Regulierung 3. Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer für Klimaschutz im Luftverkehr, insbesondere den wettbewerbsneutralen Markthochlauf vonSAF nutzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 04.07.2024
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Adressatenkreis:
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05.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Synchronisierung EE- und Netzausbau
Um den Anforderungen des zunehmend elektrifizierten, flexiblen und volatilen Energiesystems gerecht zu werden, sollte der Ausbau von Erneuerbaren Energien stärker regional gesteuert werden. Erneuerbare Energien müssen vor allem dort hinzugebaut werden, wo sie systemisch den höchsten Nutzen haben. Dies lässt sich z.B. über entsprechend ausgestaltete Ausschreibungen (im Falle von EEG-Förderung), ein Bonus-/ Malus-System, den s.g. Redispatch-Vorbehalt oder dem Konzept „Einspeisesteckdose“ anreizen.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 04.07.2024
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Adressatenkreis:
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25.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung des fachfremden Änderungsantrag Nr. 7 zum Entwurf des Medizinforschungsgesetzes
Im Gesundheitsausschuss wurde ein fachfremder Änderungsantrag zum Medizinforschungsgesetz beschlossen, der Fachärztinnen und -ärzte in den Krankenhäusern künftig verpflichtet, ihre in den einzelnen Leistungsgruppen aufgewandte Arbeitszeit minutiös zu dokumentieren und quartalsweise darüber zu berichten. Ärztinnen und Ärzte müssten ihre Zeitangaben künftig prüfsicher festhalten, damit diese in jedem Quartal dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) gemeldet werden können. In der Konsequenz kämen zu den bereits heute umfangreichen Bürokratielasten eine erhebliche Belastung für das medizinische Personal in den Kliniken hinzu. Dies lehnt die BKG ab.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 04.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12149
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 20/11561 - Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/12149
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es soll darauf hingewirkt werden, dass die Hersteller von Humanarzneimittel diese wie bisher mit einer gedruckten Packungsbeilage versehen müssen und sich künftig nicht nur auf elektronische Produktinformationen beschränken dürfen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 04.07.2024
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Adressatenkreis:
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28.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung wissenschaftsbasierter Ansatz bei Regulierung von Bisphenol A
Covestro setzt sich für einen wissenschaftsbasierten Ansatz bei der REACH-Regulierung, dem Setzen von Arbeitsplatzgrenzwerten und von Umweltqualitätsnormen für Bisphenol A ein. Wir unterstützen eine Regulierung, die auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen und einer umfassenden Risikobewertung basiert und bringen Daten und Informationen in die Prozesse ein.
- Bereitgestellt von: Covestro Deutschland AG am 04.07.2024
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Adressatenkreis:
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17.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung Einsatz Honorardozenten im Bildungsbereich
Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 und dessen Umsetzung durch die Deutsche Rentenversicherung ist es mittlerweile nahezu unmöglich, im gesamten Bildungsbereich (Schulen, Hochschulen, Volkshochschulen, Pflegeschulen, Erwachsenenbildung, Integrationskurse) noch Honorarkräfte einzusetzen. Dadurch ist die Durchführung zahlreicher Bildungsangebote (z.B. der neuen Job-Berufssprachkurse für Migranten) in Frage gestellt. Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich deshalb für eine Erweiterung der Regelung des § 7 Abs. 1 SGB IV ein, in der eindeutig geregelt werden sollte, wann eine sog. Scheinselbständigkeit vorliegt und wann nicht.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V. am 04.07.2024
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Adressatenkreis:
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04.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Einbeziehung des Geschäftsmodells Franchise in die Richtlinie über Europäische Betriebsräte
Vor dem Hintergrund der Revision der Richtlinie 2009/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen, haben sowohl der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) des Europäischen Parlaments als auch der Bundesrat beschlossen, dass auch Franchisesysteme ihrer Ansicht nach künftig unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen sollen. Eine Einbeziehung des Geschäftsmodelles Franchise im Rahmen einer Überarbeitung der EBR-Richtlinie widerspricht diametral den Grundsätzen der deutschen sowie europäischen Rechtsordnung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Franchiseverband am 04.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 86/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte und die wirksame Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung
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BR-Drs. 86/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung für eine zwingende Erkundung von Schadstoffen vor einem Eingriff in die Bausubstanz
Zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen bezieht sich die Interessensvertretung ausschließlich auf Artikel 1 des Verordnungspaketes, die Gefahrstoffverordnung: Mit dieser neuen GefStoffV ist zu verhindern, dass Arbeitnehmer bei Eingriffen in den Baubestand ungeschützt Gefahrstoffen, insbesondere Asbest, ausgesetzt werden. Voraussetzung hierfür wäre eine zwingende Erkundung der zu bearbeitenden Bausubstanz im Vorfeld. Weiterhin wird mit der Vorerkundung und richtigen Separation und Deklaration anfallender Materialien aus dem Rückbau der Ressourcenkreislauf ohne Schadstoffanreicherung realisiert.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. am 04.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.a. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext KWG, WpHG, GwG, IVV, PrüfBV, FinaRisikoV, MaRisk, GroMiKV und SolvV (darunter Trennbankenregelungen, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften) sowie der nationalen Umsetzung der MiFID II; ferner: Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen),Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.07.2024
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Adressatenkreis:
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28.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (17):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- ErbStG 1974 [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- UmwStG 1995 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- FinaV [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechtlichen Regulierungsrahmens, u.a. Vermeidung negativer ökonom. Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Ausschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregulierung (DORA, Outsourcing), Entlastungen bei Infrastrukturfinanzierungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.07.2024
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Adressatenkreis:
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28.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: