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Deutscher Franchiseverband
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001273
- Ersteintrag: 24.02.2022
- Letzte Änderung: 04.07.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 12.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Luisenstraße 4110117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49302789020
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E-Mail-Adressen:
- info@franchiseverband.com
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23190.001 bis 200.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,50
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Jan Schmelzle
- Arne Dähn
- Vincent Berckenhagen
- Antje Piel
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Gesamtzahl der Mitglieder:
406 Mitglieder am 04.04.2024, davon:
- 69 natürliche Personen
- 337 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (5):
- Wirtschaftsforum der SPD e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM)
- AGA Norddeutscher Unternehmensverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung e.V.
- European Franchise Federation (EFF)
- World Franchise Council (WFC)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (13):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Parlamentarisches Verfahren; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Politisches Leben, Parteien; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Zivilrecht; Handel und Dienstleistungen; Handwerk; Kleine und mittlere Unternehmen; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Deutsche Franchiseverband e. V. ist die Interessenvertretung der deutschen Franchisewirtschaft. Er wurde 1978 gegründet. Die Qualitätsgemeinschaft repräsentiert Franchisegeber und Franchisenehmer gleichermaßen. Der Franchiseverband ist Dienstleister für seine Mitglieder und bietet ihnen zahlreichen Services und Leistungen. Kernanliegen des Verbandes ist es, die Interessen der Franchisewirtschaft wirtschaftlich, gesellschaftlich und politisch zu vertreten. In seiner Gesamtheit verfolgt der Verband eine Vielzahl von Aufgaben und Zielen. Derzeit gehören dem Deutschen Franchiseverband etwa 420 Mitglieder an. Darunter neben Voll- und Probemitgliedern auch Rechtsanwälte und Unternehmensberatungen, die sich auf Franchising spezialisiert haben. Ihnen allen bietet der Deutsche Franchiseverband wichtige Verbandsleistungen und Vorteile.
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Einsatz für ein Existenzgründungsförderungsgesetz
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Beschreibung:
Es ist an der Zeit eine Gründerkultur nachhaltig in das gesellschaftliche Bewusstsein zu verankern und die Wichtigkeit und Ernsthaftigkeit gelebten Unternehmertums hervorzuheben. Denn Unternehmensgründungen schaffen Innovation und Wettbewerbsfortschritt. Gleichzeitig sind diese mit einem hohen existenziellen Risiko für den Gründer verbunden. Bürokratische Hürden und Intransparenz bei möglichen Förderungen schaffen Unsicherheit und werden dem wirtschaftlichen Risiko als Bürde noch mit aufgelegt. Ein Existenzgründungsförderungsgesetz schafft Klarheit. Klarheit im Bereich der Zuständigkeit, Klarheit im Bereich der Auszahlungs- und Rückzahlungsmodalitäten sowie Klarheit über die Ernsthaftigkeit die Unternehmensgründern entgegengebracht werden soll.
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Interessenbereiche:
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einführung der Altersvorsorgepflicht für Selbständige
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Beschreibung:
Der Deutsche Franchiseverband erkennt die Notwendigkeit, auch jene Selbständigen vor Altersarmut zu schützen, die bisher nicht obligatorisch oder freiwillig für das Alter vorsorgen. Es müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden, die das Risiko von Altersarmut für Selbständige mindern und gleichzeitig die besonderen Einkommensverhältnisse dieser Gruppe berücksichtigen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Keine Einbeziehung des Geschäftsmodells Franchise in die Richtlinie über Europäische Betriebsräte
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Beschreibung:
Vor dem Hintergrund der Revision der Richtlinie 2009/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen, haben sowohl der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) des Europäischen Parlaments als auch der Bundesrat beschlossen, dass auch Franchisesysteme ihrer Ansicht nach künftig unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen sollen. Eine Einbeziehung des Geschäftsmodelles Franchise im Rahmen einer Überarbeitung der EBR-Richtlinie widerspricht diametral den Grundsätzen der deutschen sowie europäischen Rechtsordnung.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 86/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte und die wirksame Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung -
Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1.520.001 bis 1.530.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23