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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.707)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der 4. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, die 2022 in Kraft trat, strebte der Gesetzgeber an, das Handlungsfeld Artenschutz und Windenergie bundeseinheitlich zu regeln. Der Flickenteppich der unterschiedlichen Länderregelungen sollte durch eine Bundesregelung ersetzt werden. In diesem Sinne wurden bundeseinheitliche Standards unter anderem für die artenschutzrechtliche Prüfung und die Signifikanzprüfung geschaffen. Allerdings umfasste die beschriebene Novelle nicht die enorm wichtigen Bereiche des Störungsverbots und des Fledermausschutzes – hier bleibt die Unterschiedlichkeit der Landesregelungen erhalten. Der BWE regt an, in einer nächsten BNatSchG-Novelle diese Lücke zu schließen und das Störungsverbot und den Fledermausschutz zu standardisieren.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 17.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 03.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz setzt europäische Anforderungen an die Mindeststandards der Informationssicherheit um. Der BWE regt in seiner Stellungnahme an, dass bei der Festlegung der betroffenen Unternehmen sowie der Risikomaßnahmen gerade die Kategorien wichtige und besonders wichtige Einrichtung präzise definiert werden müssen. Ebenso wichtig ist es, die künftigen Cybersicherheitsanforderungen mit den Präqualifikationskriterien des NZIA zu verschränken.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 17.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 03.07.2024

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Forderungen in der Tiefengeothermie nach: - ambitionierteren Ausbauzielen - konkreter Bezifferung der geplanten Anlagen und Einsparungen - dass das Bundesnaturschutz nicht erst bei der Zulassung von Anlagen zum Tragen kommt, sondern schon bei der vorhergehenden Exploration - Seismik-Exploration ganzjährig möglich zu machen. - den seismischen Vibro-Trucks generell eine Ausnahmegenehmigungen nach §70 und §29 StVZO deutschlandweit zu erteilen - einer Änderungen der UFK-Garantien, so dass eine Absicherung inländischer Geothermieprojekte ermöglicht wird - der geothermischen Nutzung von Grubenwassern - Lithiumgewinnung aus geothermalen Wässern - Abgrenzung zum StandAG - Übernahme von 2D/3D-Seismik vom Bund/Ländern - Bündelung von benachbarten Projekten

    • Bereitgestellt von: TÜV NORD AG am 17.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13092 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
    • Adressatenkreis:
      • 17.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Forderungen in der Tiefengeothermie nach: - ambitionierteren Ausbauzielen - konkreter Bezifferung der geplanten Anlagen und Einsparungen - dass das Bundesnaturschutz nicht erst bei der Zulassung von Anlagen zum Tragen kommt, sondern schon bei der vorhergehenden Exploration - Seismik-Exploration ganzjährig möglich zu machen. - den seismischen Vibro-Trucks generell eine Ausnahmegenehmigungen nach §70 und §29 StVZO deutschlandweit zu erteilen - einer Änderungen der UFK-Garantien, so dass eine Absicherung inländischer Geothermieprojekte ermöglicht wird - der geothermischen Nutzung von Grubenwassern - Lithiumgewinnung aus geothermalen Wässern - Abgrenzung zum StandAG - Übernahme von 2D/3D-Seismik vom Bund/Ländern - Bündelung von benachbarten Projekten

    • Bereitgestellt von: TÜV NORD AG am 17.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8210 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Potenziale der Geothermie nutzen - Hürden abbauen, Risiken minimieren, Stromsektor entlasten
    • Adressatenkreis:
      • 17.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist angesichts u.a. des demografischen Wandels unter Druck. AstraZeneca setzt sich für effektive und nachhaltige Lösungen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der GKV ein. Auf diese Weise soll u.a. die Versorgung von Versicherten mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen sichergestellt werden.

    • Bereitgestellt von: AstraZeneca GmbH am 17.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie hat das BMWK ein Kraftwerkssicherheitsgesetz angekündigt, das u.a. die konkreten Ausschreibungsbedingungen für neue H2-ready Gaskraftwerke festlegt. Im Rahmen der Diskussion zur vorgelagerten Kraftwerksstrategie wurde seitens der Bundesregierung die Einführung eines "Systemdienlichkeitsbonus" als ein Ausschreibungselement angekündigt. Die unreflektierte Einführung eines solchen „Systemdienlichkeitsbonus“ ohne vorherige Klärung zahlreicher Vorfragen (u.a. Doppelförderung, Entwicklung des Netzausbaus, Bestimmbarkeit, Preiszonentrennung) wäre politisch und EU-rechtlich angreifbar, da er auf einer Privilegierung von Kraftwerksstandorten in West- und Süddeutschland hinausliefe. Vgl. zu den Details auch das beigefügte Memo.

    • Bereitgestellt von: Lausitz Energie Kraftwerke AG am 17.07.2024
    • Adressatenkreis:
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