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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (21.318)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission finalisiert einen delegierten Rechtsakt zu Low Carbon Hydrogen, der Bedingungen für die Einstufung als kohlenstoffarm festlegt. Ziel ist es, den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu unterstützen. Gefordert wird, dass die Einstufung allein anhand des Lebenszyklus-Treibhausgas-Fußabdrucks erfolgt und alle Technologien mit entsprechender Emissionsminderung gleichbehandelt werden. Projekt- und unternehmensspezifische Emissionswerte sowie flexible Strombezugsoptionen sollen zugelassen werden, um Investitionen und Produktion in der EU und durch Importe zu erleichtern. Überregulierung und diskriminierende Anforderungen sind zu vermeiden, um Wettbewerbsfähigkeit und schnellen Hochlauf sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VNG AG am 16.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 13.12.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      In einem zunehmend kompetitiven globalen Umfeld für den Einsatz grüner Technologien muss Europa widerstandsfähige Lieferketten für Elektrolyseure und Brennstoffzellen aufbauen und erhalten. Die Europäische Kommission hat im Rahmen der neusten Auktion der European Hydrogen Bank Kriterien für die Förderung von Elektrolyse- und anderen Wasserstofftechnologien festgelegt. Der DWV hält den Fokus auf geographische Herkunft von Elektrolyseuren für problematisch. Deshalb schlägt der DWV Kriterien für einen CO2-Fußabdruck, eine Recycling- und Rücknahmepflicht sowie unterschiedlichen Sicherheitsstandards.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 26.11.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Richtlinienvorschlag ist Teil der umfassendsten Reform des EU-Arzneimittelrechts seit 20 Jahren. Aus Sicht des VUD ist hierbei die Fortführung der Regelung zur Krankenhausausnahme für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP hospital exemption) besonders wichtig. Diese ermöglicht die Forschung und Entwicklung von revolutionären Therapieoptionen, insbesondere für seltene und onkologische Krankheiten, für die bisher oft keine ausreichenden Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung standen.

    • Bereitgestellt von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 16.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 452/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Unionskodexes für Humanarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/83/EG und der Richtlinie 2009/35/EG
    • Adressatenkreis:
      • 30.10.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der vom BMBF vorgelegte Entwurf für eine Berufsbildungsfeststellungsverfahrensordnung ist ein wichtiger Baustein für die Umsetzung des BVaDiG durch die Handwerkskammern. Die in der Verordnung getroffenen Regelungen erzeugen in Teilen allerdings erheblichen Aufwand für die Handwerkskammern und die in den Feststellungsverfahren eingesetzten Prüferinnen und Prüfer. Um die Validierung von Berufserfahrung zu einem für das Ehrenamt umsetzbaren Instrument zu machen, werden Verfahrensverschlankungen und Vereinfachung der Regelungen in der Verordnung angeregt.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 16.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBF) (20. WP): Verordnung über das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung
    • Adressatenkreis:
      • 13.09.2024

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      § 12 Abs. 1: weitergehende Anhebung des Förderrahmens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und für das Meisterprüfungsstück § 13b Abs. 1: weitergehende Anhebung des "Bestehenserlasses" § 6 Abs. 3: Zweite Fortbildung auf gleicher Fortbildungsstufe fördern § 2 Abs. 3: Vollzeit-Fortbildungen der 1. Fortbildungsstufe fördern § 12 Abs. 1: Verbrauchsmaterial in Meisterkursen fördern § 13 Abs. 2: KfW-Darlehen zinsfrei stellen § 2 Abs. 3 Nr. 1c: Berechnung der Vollzeit-Fortbildungsdichte ändern § 9 Abs. 1: Klarstellung für Nachweis der Vorqualifikation § 27: Datum Antragstellung und Datum der Bescheidung statistisch erfassen

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 16.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12777 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BVZi bringt sich bei der europäischen Diskussion zur Überarbeitung der Beste-Verfügbare-Technik-Schlussfolgerungen für die Keramikindustrie (BREF Keramik) ein. Anlass ist die Neufassung der Industrieemissions-Richtlinie und deren Schlussfolgerungen für die Dekarbonisierung der Industrie. In Deutschland erfolgt die Umsetzung über eine Anpassung der TA Luft. Unser Ziel ist es, moderate für die Ziegelindustrie realistisch umsetzbare Vorgaben zu erwirken sowie Elektroöfen, wasserstoffbetriebene Öfen oder Hybrid-Öfen nicht zur Besten Verfügbaren Technik zu deklarieren.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie am 16.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 12.12.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verbesserg. d. Versorg.qualität: Erhöhg. d. Qualitätsstandards in d. unfallchir. Versorg. mit Hilfe d. Sicherstellg. einer adäquaten personellen u. materiellen Ausstattg d. Krankenhäuser u. Förderg. v. Maßnahmen zur Qualitätskontr. u. -sicherg., Förderg. d. Spezialisierg. u. Weiterbildg.: Stärkg. spezialisierter Zentren f. d. Versorg. v. Unfallverletzten u. Verbesserg. d. Weiterbildg.möglichkeiten f. unfallchir. Fachpersonal, Sicherstellg. einer flächendeckenden Versorg.: Unterbindg. d. drohenden Gefahr v. erheblichen Versorg.lücken durch d. Wegfall v. regionalen Traumazentren, Berücksichtig. d. Traumatologie in einer speziellen Leistungsgruppe, Schaffg. v. angemessenen Rahmenbeding. hinsichtl. d. interdiszipl. Zusammenarbeit z. Gewährleistg. einer ganzheitl. u. interdiszipl. Versorg.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 16.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
      2. BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    • Adressatenkreis:
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