Stellungnahmen/Gutachten
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18.770 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.770)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anfrage des BMJ: Schriftformerfordernis bei Kündigung des Bauvertrages beibehalten
Keine Abschaffung des in § 650h BGB vorgesehenen Schriftformerfordernisses bei der Kündigung von Bauverträgen. Der Wegfall würde in der Praxis zu keinen Erleichterungen führen und geht damit an der Praxis bei Bauverträgen vorbei.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
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Adressatenkreis:
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14.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die in § 2 Abs. 1 Satz 2, letzter Halbsatz vorgesehene Drittel-Regelung ergänzen, Um Unklarheiten zu vermeiden, Hinweise in die Gesetzesbegründung aufnehmen. Offene Fragen zum sektoralen Bebauungsplan durch Hinweise in der Gesetzesbegründung einer Klärung näherbringen. Der Regelungsvorschlag in § 24 Abs. 2a soll nicht umgesetzt werden. Er wird abgelehnt. Die Ergänzung des § 34 Abs 1 um einen Satz 3 soll nicht umgesetzt werden. Sie wird abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 16 EuRAG sollte durch Einfügung eines § 16 Abs. 2a, entsprechend der bestehenden Rechtslage für Patentanwälte, dahingehend geändert werden, dass Angehörige der Anwaltsberufe des Vereinigten Königreichs künftig zum Zweck der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ohne Eingliederung nach Teil 3 des EuRAG die Feststellung beantragen können, dass die von ihnen erworbene Berufsqualifikation die Kenntnisse umfasst, die für die Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts in Deutschland erforderlich sind, wenn der entsprechende Ausbildungsnachweis von einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz anerkannt wurde und die antragstellende Person in diesem Staat ausweislich einer Bescheinigung der dort zuständigen Behörden den Beruf des Rechtsanwalts mindestens drei Jahre ausgeübt hat.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
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Adressatenkreis:
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21.08.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine Konsultation des BMJ zum Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht betrifft Regelungen zur Mitwirkung von abwesenden Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitgliedern in der Aktiengesellschaft und der SE (§§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG) und die Form der Einberufung der Hauptversammlung durch Aktionäre (§ 122 Abs. 1 AktG). Der DAV spricht sich im Rahmen von §§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG für die Möglichkeit aus, Stimmbotschaften auch in Textform abgeben zu können. Demgegenüber sollte im Rahmen eines Einberufungsverlangens einer Minderheit der Aktionäre nach § 122 Abs. 1 S. 1 AktG wegen der mit einer außerordentlichen Hauptversammlung für die Gesellschaft und ihre Aktionäre verbundenen Kosten am Schriftformerfordernis festgehalten werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
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Adressatenkreis:
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22.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DAV-Stellungnahme Nr. 55/2024 gem. 27a BVerfGG zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2267/23
Der DAV hält die Verfassungsbeschwerde für begründet. Die in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung des Bundesfinanzhofs, dass eine schlüssige Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung bei der Verletzung des Gleichheitssatzes einen Vortrag zu der Frage erfordert, ob eine normverwerfende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer rückwirkenden Neureglung des beanstandeten Gesetzes oder zumindest zu einer Übergangsregelung für alle noch offenen Fälle führen wird, überspannt in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise die Darlegungsanforderungen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
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Adressatenkreis:
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21.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DAV-Stellungnahme 52/2024 zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1796/23 (Altersgrenze Anwaltsnotariat)
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält die Verfassungsbeschwerde für unbegründet. Er sieht weder einen Verstoß gegen das nationale Verfassungsrecht noch gegen europäische Grundrechte. Die Altersgrenze für Notarinnen und Notare verfolgt nach Auffassung des DAV mit der Sicherstellung einer geordneten Altersstruktur im Notariat einen legitimen Zweck. Dadurch wird anerkannten Gründen des Allgemeinwohls gedient, der Sicherung der Qualität notarieller Dienstleistungen und dem Schutz der Rechtsuchenden. Ohne die in § 48 a BNotO normierte Altersgrenze besteht aus Sicht des DAV keine hinreichende Vorhersehbarkeit und Planbarkeit für den juristischen Nachwuchs, der für das Notariat gewonnen werden muss.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
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Adressatenkreis:
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08.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steigende Netzanschlussverfahren von Großverbrauchern
Der BDEW zeigt Herausforderungen und Lösungsansätze im Umgang mit den stark steigenden Netzanschlussanfragen von Großverbrauchern wie Rechenzentren auf. Die enormen Leistungsbedarfe dieser Anlagen im Verbund mit der Sektorenkopplung sowie der Elektrifizierung des Verkehrs, der Wärmeversorgung und vieler weiterer Bereiche bewirken vielerorts akute Kapazitätsmängel in den Stromnetzen und eine sich verschärfende „Anschlusskonkurrenz“. Der Anschluss neuer Großverbraucher geht häufig mit einem langwierigen Netzausbau einher, der mit dem Anlagenzubau strukturell nicht Schritt halten kann.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
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Adressatenkreis:
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25.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die derzeitigen Regelungen (u. a. die GasNZV) enthalten keine ausreichenden Anreize für eine gesamtwirtschaftlich effiziente Betriebsweise oder Optimierung der Biomethaneinspeisung. BDEW zeigt daher Lösungsmöglichkeiten der Branche auf, mit welchen Regelungen die Effizienz verbessert werden könnte. So könnten in einer Novelle der GasNZV Vorgaben für eine Anlagenclusterung, die Neuregelung der Kostentragung, die stärkere Einbeziehung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Betriebs bei der Netzzugangsprüfung sowie mehr Flexibilität bei der dauerhaften Verfügbarkeit aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
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Adressatenkreis:
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06.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- GasNZV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW unterstützt die Elektrifizierung des Nutzfahrzeugbereichs. Sie ist für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors notwendig und für die Energie- und Ladebranche ist sie ein attraktives neues Geschäftsfeld. Der BDEW begrüßt in diesem Zusammenhang die Beantragung von Netzanschlüssen für ELkw-Ladehubs durch die Autobahn GmbH im Rahmen des initialen Ladenetzes für E-Lkw. Da diese in der Mittel- und Hochspannung erfolgen und der Zugang zu den bundeseigenen Autobahnflächen für privatwirtschaftliche Akteure aktuell nicht gegeben ist, kann diese Maßnahme aus Sicht des BDEW zu Effizienzgewinnen auf der Zeitachse führen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
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Adressatenkreis:
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09.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum Referentenentwurf EnStatVWass (Energiestatistik-Verordnung Wasserstoff)
Der BDEW begrüßt die Einführung einer Wasserstoffstatistik in Deutschland. Allerdings muss für die meldenden Unternehmen der Energiewirtschaft der Erfüllungsaufwand und die zusätz- liche Belastung im Rahmen bleiben. Der Aufbau unnötiger Bürokratie an dieser Stelle bedingt einen zusätzlichen Kosten- und Zeitaufwand für die Energieversorgungsunternehmen und könnte den gewünschten schnellen Wasserstoffhochlauf in Deutschland beeinträchtigen. BDEW spricht sich dafür aus, dass die Datenerhebungen – wie viele andere Erhebungen im Bereich der Energiestatistik auch – zukünftig als zentrale Erhebung durch das Statistische Bundesamt und/oder die Statistischen Landesämter durchgeführt wird und somit verlässliche und öffentlich zugängliche Daten zum Thema Wasserstoff verfügbar sein werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 572/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur energiestatistischen Erhebung von Wasserstoff (Energiestatistik-Verordnung Wasserstoff - EnStatWassV)
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BR-Drs. 572/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: