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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.771)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist es, konkrete Empfehlungen für die Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange und Klimaanpassungsmaßnahmen zu geben. Die Hauptanliegen sind 1. Begrenzung der Bodenversiegelung und der Ableitung von Niederschlagswasser. 2. Vorrang wasserwirtschaftlicher Belange. 3. frühzeitige Einbindung der Wasserwirtschaft in die Planung. 4. verbindliche Konzepte für die Regenwasserbewirtschaftung. 5. Klärung rechtlicher und organisatorischer Fragen. Insgesamt ist das Ziel, eine wassersensible und klimaangepasste Stadtentwicklung durch eine stärkere Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange voranzutreiben.

    • Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 13.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 436/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
    • Adressatenkreis:
      • 15.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es werden spezifische Aspekte hervorgehoben, die in der Dialogfassung der Strategie unzureichend behandelt werden. Insbesondere wird gefordert: 1. Die Nationale Wasserstrategie in der Nachhaltigkeitsstrategie als prioritäre Strategie anerkannt wird, um Wasserthemen kohärent und wirksam zu adressieren. 2. Auch Nationale Spillover-Effekte stärker berücksichtigt und Lösungsansätze entwickelt werden. 3. Der ökologische Landbau in Wasserschutzgebieten konsequent gefördert wird. 4. Schädliche Chemikalien stärker reguliert und deren schädliche Auswirkungen vorrangig thematisiert werden. 5. Die Verbindlichkeit der Nachhaltigkeitsstrategie durch klare rechtliche Vorgaben und Maßnahmen sichergestellt wird.

    • Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 13.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei diesem Regelungsvorhaben zielt FNB Gas darauf ab, dass die Neuregelungen im Bereich der Höherauslastung (§§ 49a und 49b EnWG) nicht zu Lasten der FNB sowie ihrer Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gehen. Die den Betreibern von Übertragungsnetzen bis 31. März 2027 gestattete temporäre Höherauslastung im Höchstspannungsnetz verursacht oder verstärkt elektromagnetische Beeinflussungen, die von Betreibern betroffener technischer Infrastrukturen, wie den FNB, zu dulden sind. Der ÜNB muss dem Betreiber betroffener Infrastrukturen aber die Kosten für die aufgrund der Höherauslastung anfallenden betrieblichen, organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen erstatten (§ 49a Abs. 3 EnWG).

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 12.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
    • Adressatenkreis:
      • 10.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Hauptversammlung der deutschen Aktiengesellschaften ist sehr formalistisch, wenig attraktiv für Aktionäre und belastet die Unternehmen. Sie soll durch einen offeneren und lebendigeren Austausch zwischen Vorstand und Aktionären attraktiver werden. Vor allem das Beschlussmängelrecht sorgt für eine Verrechtlichung der Hauptversammlung, die u.a. einer freieren Debatte zwischen Verwaltung und Aktionären im Weg steht. Es werden daneben weitere Reformvorschläge z.B. zur Vorabeinreichung von Anträgen und Fragen unterbreitet.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 12.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Klärung der entscheidenden Anwendungsfragen und Implementation aller technischen Voraussetzungen den betroffenen Marktbeteiligten noch ausreichend Zeit bleiben muss, die betriebsinternen Vorbereitungen zu treffen und die technische Umsetzung zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Grain Club am 12.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung aufgrund der Evaluierung der Bundesanstalt für Straßenwesen; Aufnahme zusätzlicher Ausrüstungsvorschriften; Angleichung der Benutzung von Radverkehrsanlagen an den Radverkehr; Überführung der Verhaltensvorschriften in die StVO

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 12.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 08.08.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Strategie soll die Verkehrsverhältnisse für zu Fuß Gehende in Deutschland verbessern, indem die Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs als Teil einer modernen Mobilität gestärkt wird. Der Stellenwert des Fußverkehrs soll neu vermessen und Ländern und Kommunen soll Orientierungshilfe bei der fußgängergerechten Gestaltung ihrer Verkehrssysteme gegeben werden. Damit wird der Bund einen koordinierenden Beitrag leisten und zwar auf der rahmengebenden gesetzlichen Ebene, im Bereich der investiven und nicht-investiven Förderung sowie mittels organisatorischer und vernetzender Aktivitäten.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 12.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Nationale Fußverkehrsstrategie der Bundesregierung
    • Adressatenkreis:
      • 12.07.2024

        • Bundesregierung:

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