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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.048)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 16.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 16.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 16.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 16.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 16.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 16.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Stimulierung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen für die Bewältigung der Transformationserfordernisse setzen wir uns für Folgendes ein: 1. Standardisierte und transparente Modelle für Kooperative Partnerschaftsmodelle (ÖPP) in der Breite etablieren 2. Wirtschaftlichkeit über den Lebenszyklus der Infrastruktur berücksichtigen 3. Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren 4. Garantiestrukturen von Bund und Ländern 5. Breitere Finanzierungsbasis zur Auflösung des kommunalen Investitionsstaus bei der Bewältigung der Anforderungen aus Transformation bzw. Energiewende.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 16.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 16.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 22.06.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ZVEI setzt sich für eine praxisnahe und bürokratiearme Ausgestaltung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ein. In der Stellungnahme werden Hinweise für notwendige Präzisierungen und Anpassungen im Sinne der Planungssicherheit, Langfristigkeit und Handhabbarkeit der Förderrichtlinie genannt.

    • Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 16.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
    • Adressatenkreis:
      • 15.07.2026

        • Bundesregierung:

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