Stellungnahmen/Gutachten
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19.815 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.815)
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Zu Regelungsvorhaben:
Mafianeindanke e.V. fordert, die Soziale Wiederverwendung eingezogener Vermögenswerte in diesen Prozess miteinzubeziehen. Eingezogene Vermögensgegenstände (Immobilien) sollten nicht nur von der Staatskasse der Länder einverleibt und ggf. an die Meistbietenden versteigert, sondern auch an Kommunen und Nichtregierungsorganisationen für soziale Zwecke übereignet werden können, wie dies in sieben Ländern der EU bereits der Fall ist. Die eingezogenen Vermögensgegenstände (Immobilien) müssen dafür geeignet sind und einen Bezug zum dahinterstehenden Strafverfahren/Verfahren aufweisen. Dies ist bsp. bei einzelnen vom LG Berlin 2025 eingezogenen Immobilien des sog. Remmo-Clans der Fall. Details: https://mafianeindanke.de/de/soziale-wiederverwendung-vermoegenseinziehung/
- Bereitgestellt von: mafianeindanke e.V. am 29.04.2026
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Adressatenkreis:
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25.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raum-ordnungsrechts
In dem Gesetzentwurf werden Rechtsänderungen vorgeschlagen, um dieRegelungsziele der Modernisierung von Städtebau- und Raumordnungsrecht umzusetzen. So wird z.B. ein überragendes öffentliches Interesse für die Wohnbebauung und Nutzungen vorgesehen, was auf das Naturschutzrecht durchschlägt, wenn der Wohnungsbau ausdrücklich als zwingender Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses benannt wird. Im Hinblick auf das Raumordnungsgesetz sollen die Regelungen ein stärkeres Gewicht erfahren, die der Erfüllung der strategischen Aufgabe der Raumordnung dienen, konkurri-rende Nutzungsansprüche an den Raum zu koordinieren und auszugleichen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das BauGB soll den Zielen der Leipzig-Charta folgen und eine gerechte, blau-grüne und produktive Stadtentwicklung mit Leitsätzen für eine integrative und transformative Flächenplanung ermöglichen. Die BauGB-Novelle muss klare Steuerungs-möglichkeiten für kommunales Handeln bieten. Vor allem müssen die Instrumente einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik gestärkt werden. Der Umgang mit veralteten Bebauungsplänen muss erleichtert werden. Die Einführung des § 246e BauGB ist zu verhindern
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
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BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BAK ist Teil der Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland (K3d). Der deutsche Sonderweg bei der Abzugsteuer ist ein erheblicher Wettbewerbsnachteil. Notwendig sind eine EU-weite Vereinheitlichung, vereinfachte Antrags-, Freistellungs- und schnellere Bearbeitungsverfahren. Am 22.4.2026 fand eine Anhörung im Bundestagsausschuss Kultur und Medien statt.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
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Adressatenkreis:
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22.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) steht im Einklang mit unseren langjährigen Verpflichtungen. IKEA unterstützt deren Zielsetzung sowie die Bemühungen der Europäischen Kommission, diese wichtige, aber komplexe Gesetzgebung zu vereinfachen. Die am 19. Dezember 2025 vorgenommenen Änderungen („EUDR 2.0“) brachten europäische Unternehmen zwar einige Vorteile, führten aber auch zu Herausforderungen – insbesondere zu unnötigen Doppelprüfungen durch in der EU ansässige Einzelhändler.
- Bereitgestellt von: IKEA Deutschland GmbH & Co. KG am 29.04.2026
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Adressatenkreis:
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08.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhaben zielt auf eine Anpassung des EEG‑Ausschreibungsdesigns ab, um eine regionale Schieflage beim Windenergieausbau zu korrigieren. Aktuelle Ausschreibungsergebnisse zeigen, dass Windenergieprojekte in Süddeutschland trotz vorhandener Flächen und Genehmigungen systematisch unterrepräsentiert sind. Ursache ist ein primär kostengetriebenes Ausschreibungsdesign, das projektbezogene Erzeugungskosten fokussiert und systemische Kosten und Nutzen wie Netzausbau, Redispatch, Übertragungsverluste und Versorgungssicherheit unberücksichtigt lässt. Studien belegen, dass ein stärker verbrauchsnaher Ausbau der Windenergie volkswirtschaftlich effizienter ist. Ziel ist ein systemdienlicher, regional ausgewogener Ausbau durch gezielte Anpassungen im EEG.
- Bereitgestellt von: N-ERGIE Aktiengesellschaft am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 77/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land
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BR-Drs. 77/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimaschutzprogramm 2026 im Gebäudebereich praxistauglich ausgestalten
Die BAK bewertet die geplanten Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2026 mit Blick auf den Gebäudebereich und formuliert Empfehlungen zur praxistauglichen Ausgestaltung ordnungsrechtlicher und förderpolitischer Instrumente. Im Fokus stehen insbesondere die Umsetzbarkeit für Planung und Baupraxis sowie die Verknüpfung von Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Baukultur.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich konsistent und praxistauglich ausgestalten
Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich konsistent und praxistauglich ausgestalten
Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich konsistent und praxistauglich ausgestalten
Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: