Regelungsvorhaben

Einführung der Wiederverwendung eingezogener Vermögen für gemeinnützige Zwecke ("soziale Wiederverwendung")

Angegeben von:
mafianeindanke e.V. (R007971) am 29.04.2026

Beschreibung:
Mafianeindanke e.V. fordert, die Soziale Wiederverwendung eingezogener Vermögenswerte in diesen Prozess miteinzubeziehen. Eingezogene Vermögensgegenstände (Immobilien) sollten nicht nur von der Staatskasse der Länder einverleibt und ggf. an die Meistbietenden versteigert, sondern auch an Kommunen und Nichtregierungsorganisationen für soziale Zwecke übereignet werden können, wie dies in sieben Ländern der EU bereits der Fall ist. Die eingezogenen Vermögensgegenstände (Immobilien) müssen dafür geeignet sind und einen Bezug zum dahinterstehenden Strafverfahren/Verfahren aufweisen. Dies ist bsp. bei einzelnen vom LG Berlin 2025 eingezogenen Immobilien des sog. Remmo-Clans der Fall. Details: https://mafianeindanke.de/de/soziale-wiederverwendung-vermoegenseinziehung/

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2603230008 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

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