Regelungsvorhaben
Vermeidung von Doppelarbeit und Gewährleistung der Effektivität Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Angegeben von:
IKEA Deutschland GmbH & Co. KG (R002456)
am
29.04.2026
Beschreibung:
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) steht im Einklang mit unseren langjährigen Verpflichtungen. IKEA unterstützt deren Zielsetzung sowie die Bemühungen der Europäischen Kommission, diese wichtige, aber komplexe Gesetzgebung zu vereinfachen. Die am 19. Dezember 2025 vorgenommenen Änderungen („EUDR 2.0“) brachten europäische Unternehmen zwar einige Vorteile, führten aber auch zu Herausforderungen – insbesondere zu unnötigen Doppelprüfungen durch in der EU ansässige Einzelhändler.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.04.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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