Stellungnahmen/Gutachten
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486 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (486)
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 11. April 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Erset-zung der Richtlinien 2008/99/EG und 2009/123/EG beschlossen (ABl. L, 2024/1203, 30.4.2024, Richtlinie). Mit der Richtlinie sollen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Mindestvorschriften für die Definition von Umweltstraftaten und für die Verhängung von Strafen zum Schutz der Umwelt festgelegt werden. So soll eine bessere Durchsetzung des Umweltrechts der Europäischen Union gewährleistet und Umweltkriminalität wirksamer verhindert und verfolgt werden. Dieser Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie.
- Bereitgestellt von: Deutscher Angelfischerverband e.V. am 25.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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11.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bedenken im Hinblick auf § 1 StGB. Diese Bestimmung verlangt für das StGB eine gesetzliche Fixierung..., ...Tathandlungen (§ 325 Abs. 2 StGB-E u. a.), auch dort, wo...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zu geplanten Verschärfung der Strafbarkeit von Delikten mit Bezug zu Explosivstoffen
- Der bvpk begrüßt die Änderung zu § 15 SprengG und die Änderung der Tatbestandsvoraussetzung von § 40 Abs. 2 Nr. 1a SprengG. - Auch die Beseitigung von gesetzlichen Widersprüchen durch die Ergänzung der Regelung zur Einziehung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe findet Zustimmung. - Der bvpk spricht sich gegen die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit für die Vergehen des § 40 SprengG aus. - Der bvpk spricht sich gegen eine Einführung der Strafbarkeit der nicht gewerblichen Begehungsformen unerlaubten Lagerns, Verbringens und Überlassens explosionsgefährlicher Stoffe aus. - Der bvpk spricht sich gegen eine Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse in § 100a StPO aus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. am 21.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14040
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze
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BT-Drs. 20/14040
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Qualifikation § 308 Abs. 3 StGB Referentenentwurf 3 2.2..., ...Qualifikation § 308 Abs. 3 StGB Referentenentwurf Es ist..., ...Gefährdungsdelikt des § 308 StGB einerseits und der Strafandrohung..., ...bisherigen Systematik von § 308 StGB, § 243 ff. StGB und § 40..., ...Qualifikationstatbestands nach § 308 Abs. 3 StGB Referentenentwurf, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV fordert gesetzgeberische Maßnahmen zur Modernisierung und Liberalisierung des Strafrechts. Dazu gehören die Einführung einer Dokumentationspflicht der Hauptverhandlung, die verpflichtende Beiordnung eines Verteidigers ab Tatvorwurf, der gesetzliche Schutz anwaltlicher Verschwiegenheit und Mandatsunterlagen, Anpassungen bei der Nutzung digitaler Beweismittel (§§ 168b Abs. 1, 110, 147 StPO), eine verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht werdende gesetzliche Regelung von verdeckten Ermittlern und Tatprovokation, die Klärung des Verhältnisses zwischen Abgabenordnung und Einziehung, Reformen im Recht der internationalen Rechtshilfe, die Modernisierung der §§ 211 ff. StGB und die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Sterbehilfe (§§ 216, 217 StGB).
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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25.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Der Mordparagraf § 211 StGB ist ein Relikt nationalsozialistischen..., ...Verfassungswidrigkeit des § 217 StGB hat sich bis heute an der..., ...Reformbedürftig ist ebenfalls § 216 StGB. Erforderlich sind zudem...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung neuer Regelungen zum Umgang mit Deepfakes
Die Erstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person sollten explizit unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus sollten Apps – in der Regel sogenannte „Face Swap Apps“ – sowie KI-Bildgeneratoren für die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person haftbar gemacht werden können.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Antragsdelikte (§§185 ff. StGB, §33 KunstUrhG) 2. Reform..., ...Antragsdelikte (§§185 ff. StGB, §33 KunstUrhG) Ehrenamtliche..., ...Inhalten gemäß § 11 Abs. 3 StGB zu knüpfen. HateAid spricht..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Schriftformerfordernisses für Strafanträge im Gesetz zur Digitalisierung der Justiz
HateAid setzt sich für eine Abschaffung des Schriftformerfordernisses für den Strafantrag (§ 158 Abs. 2 StPO) ein. Es sollte möglich sein, Strafanträge zur Anzeige von Hasskommentaren und Verletzungen des Rechts am eigenen Bild digital zu stellen. Dabei sollte die zweifelsfreie Identifizierung der Verfasser*innen von Strafanträgen nicht zu sehr betont werden. Die Angabe des vollständigen Namens und die Benennung einer Erreichbarkeit sollten ausreichen. Zudem sollten absolute Antragsdelikte – v. a. Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen – als relative Antragsdelikte ausgestaltet und aus dem Katalog der Privatklagedelikte ausgenommen werden. Auch die Online-Anzeigeformulare sollten verbessert werden.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Antragsdelikte (§§185 ff. StGB, §33 KunstUrhG) 2. Reform..., ...Antragsdelikte (§§185 ff. StGB, §33 KunstUrhG) Ehrenamtliche..., ...Inhalten gemäß § 11 Abs. 3 StGB zu knüpfen. HateAid spricht..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Statusfeststellungsverfahrens und Stärkung der Rechtssicherheit für Selbständige
Ziel der Einflussnahme ist die Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV sowie angrenzender sozialversicherungs- und strafrechtlicher Regelungen zur Abgrenzung selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. Dies umfasst insbesondere die gesetzliche Klarstellung der Abgrenzungskriterien in § 7 SGB IV, die Wiedereinführung eines Vertrauensschutzes bei rückwirkender Feststellung von Versicherungspflicht (§ 7b SGB IV), Anpassungen der strafrechtlichen Regelung in § 266a StGB, die Einführung eines beschleunigten Statusklärungsverfahrens, institutionelle Verfahrensverbesserungen bei der Deutschen Rentenversicherung sowie die Aktualisierung untergesetzlicher Verwaltungsvorgaben zur Statusfeststellung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 26.02.2026
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Adressatenkreis:
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25.02.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...directus 2. Grades) in § 266a StGB. 4. Einführung eines ..., ...: Begrenzung von § 266a StGB Gemäß § 266a StGB macht..., ...Absatz 2 Nr. 1 oder Nr. 2 StGB leichtfertig erfüllt, handelt..., ...Strafvorschrift des § 266a Abs. 1 StGB vorliegt. In der Vergangenheit..., ...Kriminalisierung durch § 266a StGB muss ein Ende haben. Das...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektivere Ahndung und Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen
Zur effektiven Ahndung und Verhütung von Straftaten in Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen sieht der Entwurf im Wesentlichen Änderungen im Sprengstoffgesetz (SprengG), im StGB, in der Strafprozessordnung (StPO) und im Ausgangsstoffgesetz (AusgStG) vor.
- Bereitgestellt von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 10.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14040
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze
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BT-Drs. 20/14040
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Tatbestand des § 308 StGB (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion..., ...des neu gefassten § 308 StGB in die Liste der schweren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des § 53 StPO: Zeugnisverweigerungsrecht für Fachkräfte der Sozialen Arbeit
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des § 53 StPO, um Fachkräfte der Sozialen Arbeit ausdrücklich in den Kreis der zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger aufzunehmen. Hierzu soll § 53 StPO um eine entsprechende Berufsgruppe ergänzt bzw. eine neue Nummer eingefügt werden, die professionelle Soziale Arbeit als eigenständigen Tatbestand des strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts normiert. Gegenstand der Einflussnahme ist somit die Erweiterung des gesetzlichen Umfangs des Zeugnisverweigerungsrechts zugunsten der in der Sozialen Arbeit tätigen Fachkräfte.
- Bereitgestellt von: Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit am 16.06.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... in § 203 Abs. 1 und 3 StGB genannten Person (also ..., ...waren noch nicht in § 203 StGB bzw. in seiner Vorläufer..., ...Personenkreis des § 203 StGB erweitert, unter anderem..., ... allen anderen in § 203 StGB genannten Berufsgruppen..., ...Schweigepflicht In § 203 StGB ist die Weitergabe von ..., ...als der in § 203 Abs. 1 StGB. Dies betrifft vor al- ..., ... 203 Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB wird die Schweigepflicht..., ... Cierniak/Niehaus, MüKo StGB, 4. Aufl. § 203 Rz. 132 21 Fischer, 70. Aufl. StGB § 203, Rz. 8 22 Fischer..., ...hat, die in § 203 Abs. 1 StGB genannt ist, genügt die..., ... der Person gem. § 203 StGB abzuleiten ist30. Eine ..., ...- pflichtig nach § 203 StGB wären sie – sofern eben..., ...die Regelung des § 203 StGB an. Während sich das ZVR..., ...nicht mit den in § 203 StGB genannten Berufsträgern..., ...Im Ge- gensatz zu § 203 StGB ist § 383 Abs. 1 Nr. 6 ..., ...zunächst alle in § 203 StGB benannten Personen. Mit..., ...schutzrecht oder in § 203 StGB noch bestehen. Denkbar..., ...Art. 103 Rz. 2 15 203 StGB schweigepflichtig sind ..., ...sen“ im Sinne des § 203 StGB fehlen. Etwas anderes ..., ...des § 203 Abs. 1 Nr. 4 StGB. Der Grund hierfür ist ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung Strafprozessrecht
Bilder Videos Grundlegende Reformen im Strafrecht und im Strafprozess sind selten – müssen doch die Rechte der Beschuldigten besonders beachtet werden, um ein in jeder Hinsicht rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren. Die Digitalisierung eröffnet nun allen Beteiligten ganz neue Möglichkeiten.
- Bereitgestellt von: AWO Bundesverband e.V. am 01.04.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...anderen in § 203 Abs. 1 und 3 StGB genannten Person (also ..., ...Personenkreis des § 203 StGB erweitert, unter anderem..., ... allen anderen in § 203 StGB genannten Berufsgruppen..., ...Schweigepflicht In § 203 StGB ist die Weitergabe von ..., ...Schweigepflicht nach § 203 StGB zieht nicht in jedem Falle..., ...als der in § 203 Abs. 1 StGB. Dies betrifft vor al-lem..., ... 203 Abs. 1 Nr. 4 und 5 StGB ge-nannten Stellen arbeiten..., ... 203 Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB wird die Schweigepflicht..., ... gem. § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB vor allem Beamte (Amtsträger..., ... Cierniak/Niehaus, MüKo StGB, 4. Aufl. § 203 Rz. 132 21 Fischer, 70. Aufl. StGB § 203, Rz. 8 22 Fischer..., ...hat, die in § 203 Abs. 1 StGB genannt ist, genügt die..., ...aus der Person gem. § 203 StGB abzuleiten ist30. Eine ..., ...Schweige-pflichtig nach § 203 StGB wären sie – sofern eben..., ... die Regelung des § 203 StGB an. Während sich das ZVR..., ... nicht mit den in § 203 StGB genannten Berufsträgern..., ... Im Ge-gensatz zu § 203 StGB ist § 383 Abs. 1 Nr. 6 ..., ... zunächst alle in § 203 StGB benannten Personen. Mit..., ...Art. 103 Rz. 2 15 203 StGB schweigepflichtig sind ..., ... des § 203 Abs. 1 Nr. 4 StGB. Der Grund hierfür ist ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Appell zum Versorgungsauftrag auch bei gemischt-konfessionellen Krankenhäusern
Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, ein ausreichendes Angebot an ambulanten und stationären Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Dieser Sicherstellungsauftrag umfasst verfassungsrechtlich zwingend eine entsprechende Planungspflicht. Dieser Planungspflicht sind die Länder bislang nicht nachgekommen. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) sieht sich vor diesem Hintergrund anlässlich aktueller Klinikfusionen, bei denen sich evangelische und katholische Träger zusammenschließen, veranlasst, den Versorgungsauftrag von Kliniken bei Schwangerschaftsabbrüchen erneut verfassungsrechtlich einzuordnen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.05.2026
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Adressatenkreis:
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23.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Indikation (§ 218a Abs. 2 und 3 StGB) dürfte dies zu bejahen..., ...Beratungsmodell (§ 218a Abs. 1 StGB) ist der Gesetzgeber von..., ...nach § 218a Abs. 2 und 3 StGB hinaus zudem insbesondere..., ...Verlangen nach § 218a Abs. 1 StGB sichergestellt wissen. ..., ...Beratung (§ 218a Abs. 1 StGB) tritt nun auch deutlich..., ...Schwangerschaftsabbrüchen (§ 218a Abs. 2 und 3 StGB) hinzu. Diese empirische..., ... mit nach § 218a Abs. 2 StGB rechtmäßigen, weil medizinisch..., ...nach § 218a Abs. 2 und 3 StGB legalen und rechtmäßigen..., ...Vorgängervorschrift des § 218g StGB von 1973[33] keine Mehrheit...
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Zu Regelungsvorhaben: