Stellungnahmen/Gutachten
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187 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StromNEV"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (187)
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraftwerksstrategie der Bundesregierung zur Ausschreibung von H2-Ready Kraftwerken und Richtungsentscheidung für Kapazitätsmechanismus
- Bereitgestellt von: European Energy Exchange AG am 13.12.2024
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Adressatenkreis:
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01.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sondernetzentgelte nach § 19.2 StromNEV, die gleichzeitig die..., ...darstellen. Nach § 17 Abs. 2 StromNEV werden die Leistungsentgelte..., ...individueller Netzentgelte (StromNEV § 19 Absatz 2), in Kombination..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV eine wichtige Rolle für..., ...(§ 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV) bietet heute schon die..., ...Sondernetzentgelte nach § 19.2 StromNEV, die gleichzeitig die..., ..., 2. September 2022. StromNEV (2023): Verordnung über...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
9.) Versorgungssicherheit durch den Strommarkt nicht verzerrende Mechanismen sicherstellen
Die Versorgungssicherheit ist dann gewährleistet, wenn zu jedem Zeitpunkt ausreichend Erzeugung vorhanden ist, um die Nachfrage zu decken. Dafür sind zunächst Maßnahmen zu ergreifen, die die Flexibilität der Nachfrage stärken und damit dazu beitragen, dass nicht übermäßig große Erzeugungskapazitäten vorgehalten werden müssen. Zudem muss der Einsatz von Speichern in einer marktstützenden Weise erfolgen, dafür sind Hemmnisse abzubauen und Anreize zu schaffen. Soweit darüber hinaus und unter Beachtung der EU-weiten Versorgungssicherheit noch weitere steuerbare Ressourcen notwendig sind, sollen solche Mechanismen genutzt werden, die den Energy-only-Market (EoM) nicht beeinträchtigen und die Anreize zur Nutzung von Flexibilität und Speichern nicht konterkarieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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11.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sondernetzentgelte nach § 19.2 StromNEV, die gleichzeitig die..., ...darstellen. Nach § 17 Abs. 2 StromNEV werden die Leistungsentgelte..., ...individueller Netzentgelte (StromNEV § 19 Absatz 2), in Kombination..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV eine wichtige Rolle für..., ...(§ 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV) bietet heute schon die..., ...Sondernetzentgelte nach § 19.2 StromNEV, die gleichzeitig die..., ..., 2. September 2022. StromNEV (2023): Verordnung über...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 02.12.2025
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Adressatenkreis:
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01.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netznutzung gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV. Beide Modelle ermöglichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 02.12.2025
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Adressatenkreis:
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30.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netzentgelte nach § 19 StromNEV beantragen, wenn sie ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strompreiskompensation: Level-Playing-Field durch Anpassung indirekter CO2-Kosten-Regeln
Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung der europäischen und ggf. nationalen Vorgaben zur Strompreiskompensation (Behandlung indirekter CO2-Kosten) mit dem Zweck, vergleichbar betroffene energieintensive Unternehmen in der EU einheitlich und diskriminierungsfrei zu behandeln. Angestrebt wird eine differenzierte Methodik/Abgrenzung bei der Berücksichtigung indirekter CO2-Kosten, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Mitgliedstaaten bzw. Branchen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Industriegaseverband e.V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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30.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...netzentgeltverordnung – StromNEV) enable electricity-intensive...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 14.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...WasserstoffNEV – wie in § 4 Abs.1 StromNEV/GasNEV – einen Effizienzmaßstab..., ...und den Regelungen der StromNEV bzw. GasNEV angenähert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tragfähiger rechtlicher Rahmen für eine Transformationsregulierung für Erdgasverteilernetzbetreiber
Mit dem Inkrafttreten des EU-Gasmarktpakets am 4. August 2024 (Richtlinie (EU) 2024/1788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff sowie Verordnung (EU) 2024/1789 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff) wird eine Anpassung des nationalen Rechtsrahmens notwendig. Bei der Ausgestaltung dieses Rahmens sollte sichergestellt werden, dass die künftige Transformationsregulierung Sicherheit für Investitionen in Wasserstoffverteilernetze gewährleistet.
- Bereitgestellt von: inetz GmbH am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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28.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und den Regelungen der StromNEV bzw. GasNEV angenähert..., ...WasserstoffNEV – wie in § 4 Abs. 1 StromNEV/GasNEV – einen Effizienzmaßstab...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufbau einer Startinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge beschleunigen
Der BDI spricht sich dafür aus, finanzielle Förderungen für öffentlich zugängliches und betriebliches Laden von schweren Nutzfahrzeugen zu verstetigen und für Netzanschlüsse neu einzuführen. Der Hochlauf alternativer Antriebe, v. a. Elektromobilität, setzt den vorauslaufenden, flächendeckenden und bedarfsgerechten Aufbau von Lade- und H2-Tankinfrastrukturen voraus. Für schwere Nutzfahrzeuge ist der rasche Aufbau sowie schrittweise Ausbau einer Startinfrastruktur entscheidend, einschließlich des Initialnetzes auf Bundesautobahnen, weiterer öffentlich zugänglicher Hochleistungs-Ladeinfrastrukturen und betrieblichen Ladens.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netzentgelte nach § 19 StromNEV – auch hierbei muss die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und den Regelungen der StromNEV bzw. GasNEV angenähert..., ...WasserstoffNEV – wie in § 4 Abs.1 StromNEV/GasNEV – einen Effizienzmaßstab...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der RED III für den Verkehr
Für die klimaneutrale Transformation des Verkehrs ist die Molekülwende – neben dem Hochlauf der Elektromobilität im Straßenverkehr – von zentraler Bedeutung. Der Luftverkehr ist dabei in besonderer Weise auf einen abgesicherten Hochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe und das Vermeiden von Carbon Leakage angewiesen. Der BDI setzt dafür ein, den Aufbau der H2-Infrastruktur energisch voranzutreiben, steuerliche Rahmenbedingungen zu verbessern, Investitionen in CO2-neutrale Kraftstoffe zu ermöglichen sowie Raffinerien in die Molekülwende einzubinden. Parallel müssen internationale Wasserstoffpartnerschaften vorangetrieben, Handelshemmnisse abgebaut und auktionsbasierte Instrumente wie H2Global gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netzentgelte nach § 19 StromNEV – auch hierbei muss die...
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Zu Regelungsvorhaben: