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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.498)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 26.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 97/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
    • Adressatenkreis:
      • 10.10.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eigentumsbildung ermöglichen durch Senkung der Grunderwerbsteuer für selbstnutzende Ersterwerber einer Wohnimmobilie. Gefordert wird eine vollständig wegfallende oder stark reduzierte Grunderwerbsteuer für Ersterwerber bis zu einer Wertschwelle, die regional differenziert gestaltet werden kann, zudem eine Portabilitätsregelung, mit der beim Verkauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie die bereits gezahlte Grunderwerbsteuer auf den Kauf einer neuen selbstgenutzten Immobilie angerechnet wird. Der KSD e.V. ist Mitunterzeichner des vom ifs Institut Wohneigentum initiierten Papieres.

    • Bereitgestellt von: KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V. am 26.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      2026 beginnt der turnusgemäße Revisionsprozess der EU-Emissionshandelsrichtlinie/des EU ETS 1, bis Juli 2026 will die Europäische Kommission einen Vorschlag vorlegen. Heidelberg Materials setzt sich mit Blick auf die Dekarbonisierung seiner Zementwerke für einen wirksamen Emissionshandel im Zusammenspiel mit einem funktionierenden CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) als zentrale klima- und industriepolitische Instrumente ein, da ein verlässliches CO2-Preissignal und Carbon-Leakage-Schutz für die Wirtschaftlichkeit von Investitionen entscheidend sind.

    • Bereitgestellt von: Heidelberg Materials AG am 26.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Inhaberin mehrerer staatlicher Lizenzen für Sportwett-Angebote und virtuelle Automatenspiele verfolgt das Unternehmen die andauernde Diskussion um eine Änderung der Besteuerungsgrundlage im Rennwett- und Lotteriegesetz. Aktuelle Marktbeobachtungen und Steuerdaten des Bundes weisen darauf hin, dass durch eine falsche Besteuerungslogik derzeit ein hoher finanzieller Schaden für die Bundesländer entsteht, während das illegale Onlineglücksspiel floriert. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns für eine Änderung der Besteuerungsgrundlage hin zur Bruttospielertragsbesteuerung ein, um ein nachfragegerechtes Angebot zu ermöglichen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der legalen Marktteilnehmer und den Verbraucherschutz zu stärken.

    • Bereitgestellt von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 26.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die vom BMWK in Auftrag gegebene Studie zur Vorbereitung der Evaluierung der SpielV wurde im Juni 2023 veröffentlicht. Darin wird von den Autoren für verschiedene Bestimmungen des gewerblichen Spielrechts deren Unwirksamkeit für den Konsumentenschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zum Kanalisierungsgrad des gewerblichen Automatenspiels und aktuelle Wirtschaftsdaten zeigen deutlichen Handlungsbedarf. Das Angebot des staatlich konzessionierten, terrestrischen Automatenspiels muss nachfragegerecht ausgestaltet werden, um den im GlüStV 2021 verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes erfüllen zu können. Ergänzend ist eine Stärkung der Strafverfolgungs- und Vollzugsmöglichkeiten zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspielmarktes erforderlich.

    • Bereitgestellt von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 26.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenstand der Interessenvertretung ist das im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben, die bisherigen tierversuchsrechtlichen Regelungen aus dem Tierschutzgesetz herauszulösen und in einem eigenständigen Tierversuchsgesetz zusammenzuführen. Geprüft werden insbesondere eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowie ein eigenständiges Gesetz für die Durchführung und Beendigung von Tierversuchen einschließlich der Tötung sogenannter Überschusstiere. Wir verfolgen das Ziel die Auslagerung der tierversuchsrechtlichen Regelungen aus dem Tierschutzgesetz zu verhindern und auf eine Reform der AVV anstatt einer Verkürzung des Genehmigungsverfahrens hinzuwirken, um eine Verschlechterung des Tierschutzes zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Ärzte gegen Tierversuche e.V. am 26.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 29.01.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022 / 2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen. Ziel der Interessenvertretung war die 1 zu 1 Umsetzung der europäischen Regelung in deutsches Recht ohne Verschärfungen insbesondere im Hinblick auf die Schwellenwerte.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH) am 26.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3906 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/2510 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
    • Adressatenkreis:
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