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7 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"ÄArbVtrG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (7)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anstellungsverträgen gemäß ÄArbVtrG macht es dem wissenschaftlichen..., ...Ergänzung in § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU erforderlich. Denn..., ...in der Weiterbil-dung (ÄArbVtrG), die die Vereinbarkeit..., ... (WissZeitVG) vor dem ÄArbVtrG sowie den Einbezug einer..., ...Ergänzung in Absatz 1 ÄArbVtrG) werden befristete Arbeitsverträge..., ...psychotherapeutischem Personal nach dem ÄArbVtrG damit auch an Hochschulen..., ...Anwendungsbereich des ÄArbVtrG nicht auf die ärztliche..., ...Befristung nach § 1 Absatz 4 ÄArbVtrG um maxi-mal zwei Jahre..., ...eingefügten Absatz 4a ÄArbVtrG macht es dem wissen-schaftlichen..., ...Harmonisierung des § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG und des § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU hinsichtlich aller...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es wird Stellung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVrtG) genommen. Zwar wird eine verbesserte Planbarkeit von Karrieren im wissenschaftlichen Bereich begrüßt, aber ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Einrichtung von mehr unbefristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird jegliche Verkürzung der Befristungshöchstgrenzen für Postdocs die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts weiter verschlechtern statt verbessern. Als wichtig wird die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifikation und Weiterbildung für Psychotherapeuten gesehen.

    • Bereitgestellt von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 29.05.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 156/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
      2. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelungen zur Änderung des ÄArbVtrG, verbessern die Vereinbarkeit..., ...Artikel 2 Änderung des ÄArbVtrG • Einbezug einer gleichzeitigen..., ...Vorrangs des WissZeitVG vor ÄArbVtrG §1 (6), die Psychotherapeuten..., ...Harmonisierung des § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG und des § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU hinsichtlich aller..., ...wir die Änderungen des ÄArbVtrG durchweg begrüßen, jedoch...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es wird Stellung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVrtG) genommen. Zwar wird eine verbesserte Planbarkeit von Karrieren im wissenschaftlichen Bereich begrüßt, aber ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Einrichtung von mehr unbefristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird jegliche Verkürzung der Befristungshöchstgrenzen für Postdocs die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts weiter verschlechtern statt verbessern. Als wichtig wird die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifikation und Weiterbildung für Psychotherapeuten gesehen.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V. am 16.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 156/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
      2. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelungen zur Änderung des ÄArbVtrG, verbessern die Vereinbarkeit..., ...Artikel 2 Änderung des ÄArbVtrG • Einbezug einer gleichzeitigen..., ...Vorrangs des WissZeitVG vor ÄArbVtrG §1 (6), die Psychotherapeuten..., ...Harmonisierung des § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG und des § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU hinsichtlich aller..., ...wir die Änderungen des ÄArbVtrG durchweg begrüßen, ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) geregelt werden (siehe..., ...Sonderregelung im WissZeitVG oder ÄArbVtrG geschaffen, die parallele...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      U15 setzt sich für eine Reform der Befristungsregelungen in der Wissenschaft ein, die verlässliche Karriereperspektiven schafft, zugleich die notwendige Flexibilität für wissenschaftliche Qualifizierung und Profilbildung erhält. Im Einklang mit den Zielsetzungen des KoaV sollen Mindestvertragslaufzeiten gestärkt, planbare Karrierewege ermöglicht und prekäre Kurzzeitbefristungen reduziert werden. Im Postdoc-Bereich befürwortet German U15 transparente und verbindliche Rahmenbedingungen für Qualifizierungs- und Tenure-Perspektiven. Eine Absenkung bestehender Höchstbefristungsgrenzen wird kritisch gesehen. Zudem spricht sich German U15 gegen eine Öffnung der Tarifsperre aus und unterstützt klare gesetzliche Leitplanken zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft.

    • Bereitgestellt von: German U15 e.V. am 10.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Die Regelungen über ÄArbVtrG sind sinnvoll. ÜBERGANGSPHASEN..., ...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) zu regeln. Diese Verlagerung..., ...zudem die Ergänzungen im ÄArbVtrG, wo die Gründe, aus denen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG): Änderungsvorschlag...
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