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105 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BSI-KritisV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (105)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die zunehmenden Bedrohungen der IT-Sicherheit von wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen in der EU erfordern einheitliche Sicherheitsanforderungen. Die Vorgaben der NIS2-Richtlinie sollen in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Dies erfordert Anpassungen in verschiedenen nationalen Gesetzen und Verordnungen. Um Wettbewerbsverzerrungen zur vermeiden darf die Umsetzung auf nationaler Ebene nicht über die Anforderungen der EU hinausgehen. Weiter besteht nacht wir vor Handlungsbedarf bei der Klarstellung der Begriffsdefinitionen für die Schwellenwerte Kritischer Infrastrukturen im Bereich der Sieldlungsabfallentsorgung in Anhang 8 der BSI-KRITISV.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Siedlungsabfallentsorgung in der BSI-KritisV (§ 28 (1) BSIG) 6 ..., ... Anlage im Sinne der BSI-KritisV ist. Im Sektor Siedlungsabfallentsorgung..., ...Siedlungsabfällen der BSI-KritisV. Aufgrund der Verwendung..., ...Bioabfall) die in der BSI-KritisV selbst nicht genauer..., ...Sinne von § 1 (3) der BSI-KritisV dar. Gleichzeitig ..., ...bei der Änderung der BSI-KritisV – bei der Anhörung ..., ...ausführen. Durch die neue BSI-KritisV haben sich bereits ..., ...Siedlungsabfallentsorgung in der BSI-KritisV (§ 28 (1) BSIG) • ..., ...Siedlungsabfallentsorgung durch die BSI-KritisV gibt (siehe Kapitel..., ...Siedlungsabfallentsorgung in der BSI-KritisV (§ 28 (1) BSIG) In..., ...Begrifflichkeiten in der BSI-KritisV erhebliche Unklarheiten..., ...ausgeführt. Im Sinne des § 9 BSI-KritisV wird der Sektor Siedlungsabfallentsorgung..., ... gemäß § 1 (1) Nr. 3 BSI-KritisV als Dienstleistung ..., ... gemäß § 1 (1) Nr. 3 BSI-KritisV nicht erfüllen. Bei..., ...Verordnung zur Änderung der BSI-KritisV wird beim Begriff ..., ...den Schwellenwert der BSI-KritisV nicht mehr zu überschreiten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die zunehmenden Bedrohungen der IT-Sicherheit von wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen in der EU erfordern einheitliche Sicherheitsanforderungen. Die Vorgaben der NIS2-Richtlinie sollen in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Dies erfordert Anpassungen in verschiedenen nationalen Gesetzen und Verordnungen. Um Wettbewerbsverzerrungen zur vermeiden darf die Umsetzung auf nationaler Ebene nicht über die Anforderungen der EU hinausgehen. Weiter besteht nacht wir vor Handlungsbedarf bei der Klarstellung der Begriffsdefinitionen für die Schwellenwerte Kritischer Infrastrukturen im Bereich der Sieldlungsabfallentsorgung in Anhang 8 der BSI-KRITISV.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verordnung zur Änderung der BSI-KritisV (Inkrafttreten 1.1.2024..., ... Klarstellung in der BSI-KritisV erforderlich Gemäß..., ...unterworfen, sofern der in der BSI-KritisV bestimmte Regelschwellenwert..., ...Verordnung zur Änderung der BSI-KritisV des Bundesverband der..., ...Änderungsverordnung zur BSI-KritisV angenommene Erfüllungsaufwand...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die zunehmenden Bedrohungen der IT-Sicherheit von wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen in der EU erfordern einheitliche Sicherheitsanforderungen. Die Vorgaben der NIS2-Richtlinie sollen in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Dies erfordert Anpassungen in verschiedenen nationalen Gesetzen und Verordnungen. Um Wettbewerbsverzerrungen zur vermeiden darf die Umsetzung auf nationaler Ebene nicht über die Anforderungen der EU hinausgehen. Weiter besteht nacht wir vor Handlungsbedarf bei der Klarstellung der Begriffsdefinitionen für die Schwellenwerte Kritischer Infrastrukturen im Bereich der Sieldlungsabfallentsorgung in Anhang 8 der BSI-KRITISV.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV) Sektor Siedlungsabfallentsorgung..., ...Verordnung zur Änderung der BSI-KritisV (Inkrafttreten 1.1.2024..., ...von der Änderung der BSI-KritisV Kenntnis erlangt hat..., ...gemäß Anhang 8 Teil 3 BSI-KritisV fallen. Um der Biogasbranche..., ...Anlagen Im Sinne des § 9 BSI-KritisV wird der Sektor Siedlungsabfallentsorgung..., ...Siedlungsabfallentsorgung gemäß § 1 (1) BSI-KritisV nicht erfüllen. Bei..., ...den Schwellenwert der BSI-KritisV nicht mehr zu überschreiten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir begrüßen den All-Gefahren-Ansatz des KRITIS-Dachgesetzes, um für mehr physische Sicherheit und eine Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen zu sorgen. Zudem teilen wir das Ziel, eine hohe Kohärenz der Gesetzgebung zum Schutz kritischer Infrastruktur zu erreichen, und begrüßen v.a. die Ausnahmeregelungen für Finanzunternehmen, die bereits durch DORA reguliert werden. Gleichzeitig schafft das KRITIS-Dachgesetz bzw. die bislang unveröffentlichten Rechtsverordnungen jedoch Unsicherheit hinsichtlich des Anwendungsbereichs und des Umfangs der Regelungen. Wir halten es daher für erforderlich, die gleichen Regelungen wie in der neuen BSI-KritisV (nach dem Stand des Regierungsentwurfs zum NIS2UmsuCG) in die Rechtsverordnungen aufzunehmen, um eine inkohärente Regelung zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 19.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelungen wie in der neuen BSI-KritisV (nach dem Stand des..., ...torenregelungen der neuen BSI-KRITISV festzuhalten und keine...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Schwellenwerte aus der BSI-KritisV beizu-behalten, Anlagen..., ...Anlagenkategorien aus der BSI-KritisV wäre nicht sachgerecht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Schwellenwerte aus der BSI-KritisV beizu-behalten, Anlagen..., ...Anlagenkategorien aus der BSI-KritisV wäre nicht sachgerecht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. begrüßt die Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (kurz: NIS2UmsuCG) und die damit einhergehenden Änderungen. Die Wiederaufnahme des parlamentarischen Prozesses stellt einen richtigen und notwendigen Schritt zur Stärkung der IT -Sicherheit in kritischen und wichtigen Sektoren dar. Vor diesem Hintergrund nimmt der bvitg wie folgt Stellung zum Referentenentwurf.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Gesundheits-IT am 08.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...eine Änderung des § 7 BSI-KritisV für den Sektor Finanz..., ...Nr. 1, Satz 1.26 der BSI-KritisV notwendig ist. Die ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Umsetzung der europäischen NIS 2-Richtlinie betrifft auch die Windenergie, da sie definiert, welche Anlagen bzw. Komponenten als kritische Infrastruktur definiert ist und welche Anforderungen Betreiber von Windenergieanlagen umzusetzen haben. Der BWE macht Verbesserungsvorschläge.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 02.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...kritische Anlagen gemäß BSI-KritisV 7 6 Untersagung des..., ...kritische Anlagen gemäß BSI-KritisV. 2 Einleitung..., ...kritische Anlagen gemäß BSI-KritisV Aus Sicht des BWE ..., ...der aktuell gültigen BSI-KritisV hierunter klassifiziert...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV) beruflich beschäftigen..., ...www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/BJNR095800016.html ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz verfolgt das Ziel, kritische Anlagen nachhaltig gegen Cyber-Angriffe zu schützen. Der UTV möchte erreichen, dass die Verhältnismäßigkeit der Umsetzungsmaßnahmen und die damit verbundenen Investitionen insbesondere für seine mittelständisch geprägre Mitgliederschaft gewahrt bleibt. Darüber hinaus setzt sich der UTV dafür ein, dass den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten ein ausreichender Zeitrahmen für die Umsetzung dieser Maßnahmen eingeräumt wird.

    • Bereitgestellt von: UTV Unabhängiger Tanklagerverband e.V. am 19.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 27.05.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sektorstudien des BSI und der BSI-KritisV aufbauen und die dort..., ...Erarbeitung und Umsetzung der BSI-KritisV haben darüber hinaus...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Teil 3 Spalte D der BSI-KritisV festgelegten Schwellenwert..., ... Teil 3 Spalte D der BSI-KritisV genannten Schwellenwerte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz setzt europäische Anforderungen an die Mindeststandards der Informationssicherheit um. Der BWE regt in seiner Stellungnahme an, dass bei der Festlegung der betroffenen Unternehmen sowie der Risikomaßnahmen gerade die Kategorien wichtige und besonders wichtige Einrichtung präzise definiert werden müssen. Ebenso wichtig ist es, die künftigen Cybersicherheitsanforderungen mit den Präqualifikationskriterien des NZIA zu verschränken.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 20.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 28.05.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...kritische Anlagen gemäß BSI-KritisV ......................, ...kritische Anlagen gemäß BSI KritisV 4 von 10 2 Betroffenheit..., ...Änderungen im Vergleich zur BSI-KritisV ergeben (z.B. bei den..., ...kritische Anlagen gemäß BSI-KritisV Der Änderungsvorschlag..., ...der aktuell gültigen BSI-KritisV hierunter klassifiziert...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV) spezifische Regularien..., ...BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV) wird für die Berechnungsformel...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt, dass sich das Bundesministerium des Innern (BMI) im Rahmen eines Umsetzungsgesetzes zur zweiten Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie (NIS-2-Richtlinie) der Europäischen Union mit der Stärkung der Cybersicherheit in Deutschland beschäftigt. Obwohl die Zielsetzungen zur Stärkung der IT-Sicherheit grundsätzlich vom BEE unterstützt werden, schlägt der Verband eine Überarbeitung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes vor. Diese sollte Unklarheiten beseitigen und die praktische Umsetzung erleichtern, indem die beschriebenen Prozesse präzisiert und vereinfacht werden. Davon würden vor allem kleine und mittelständische Unternehmen aus dem Energiesektor profitieren.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 15.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern für ein Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz - NIS2UmsuCG)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...BSI-Kritis-Verordnung (BSI-KritisV) als solche klassifiziert..., ...kritische Anlagen gemäß BSI-KritisV Aus Sicht des BEE ..., ...der aktuell gültigen BSI-KritisV als solche klassifiziert...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz setzt europäische Anforderungen an die Mindeststandards der Informationssicherheit um. Der BWE regt in seiner Stellungnahme an, dass bei der Festlegung der betroffenen Unternehmen sowie der Risikomaßnahmen gerade die Kategorien wichtige und besonders wichtige Einrichtung präzise definiert werden müssen. Ebenso wichtig ist es, die künftigen Cybersicherheitsanforderungen mit den Präqualifikationskriterien des NZIA zu verschränken.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 17.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 03.07.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...kritische Anlagen gemäß BSI-KritisV ......................, ...kritische Anlagen gemäß BSI-KritisV gilt. • Die Unternehmen..., ...kritische Anlagen gemäß BSI-KritisV Der Änderungsvorschlag..., ...der aktuell gültigen BSI-KritisV hierunter klassifiziert...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Neuregelung der Prüfung von Konformitätsbewertungsprogrammen sollte ein nationaler Alleingang vermieden werden, damit die europäischen Anforderungen möglichst harmonisiert umgesetzt werden, insbesondere in Hinblick auf weitere europäische Regelungen (z.B. den CRA). Ein Hindernis und sehr bürokratisch sind jedoch die geplanten Regelungen zum zukünftigen Komponenten- bzw. Produkteinsatz in den Unternehmen. Diese zu hohen Anforderungen können die Entscheidungsspielräume der Unternehmen empfindlich einschränken und damit auch die Sicherheit der Infrastruktur schädigen statt schützen. Eine 1:1 Umsetzung des Richtlinientextes in nationales Recht ist vielmehr geboten. Die BVE ist Mitglied des UP KRITIS und verweist auch auf dessen Positionspapier.

    • Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Gesetz zur Umsetzung der NIS Richtlinie
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des NIS2UmsuCG und der BSI-KritisV in der aktuell geltenden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im EnWG, BSIG und der BSI-KritisV) nicht ausreichend ..., ...Energieerzeugungsanlagen (BSI-KritisV, Anhang 1) ist nicht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Angesichts der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, möchten wir gesondert auf einen dringlichen Punkt aus der Immobilienwirtschaft hinweisen, da wir befürchten, dass dies sonst in den branchenübergreifenden Stellungnahmen der Sachverständigen untergehen dürfte. Wir unterstützen, die Cyberresilienz von Staat und Wirtschaft zu stärken, möchten aber für eine praxisnahe und unbürokratische Umsetzung an eine Differenzierung nach dem Risikograd der Einrichtungen appellieren. Mit dem Ansatz zur Vernachlässigbarkeit der Einrichtung wird dieses Ziel zwar adressiert, aber womöglich Rechtsunsicherheit geschaffen. Egal, ob dieser Ansatz beibehalten oder verworfen wird, würden wir es sehr begrüßen, minimalinvasive Konkretisierungen bei den Tatbestandsgruppen in den Anlagen vorzunehmen.

    • Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 16.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): NIS2UmsuCG: Immobilienwirtschaftliche Stellungnahme mit Bitte um Berücksichtigung im parlamentarischen Verfahren
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Anhang 1 Teil 3 der BSI-KritisV genannten Kate-gorien..., ...Infrastruktur nach § 2 Absatz 6 BSI-KritisV zählen und keine Kleinstnetze..., ...Infrastruktur nach § 2 Absatz 6 BSI-KritisV zählen und keine Kleinstnetze...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gemäß Anhang 1 Teil 3 BSI-KritisV) überschreitet. Bei...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bestehenden Rahmen der BSI-KritisV beabsichtigt sein sollte..., ... mit der bestehenden BSI-KritisV zu harmonisieren oder...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bemessung der Unternehmensgröße sollte branchenspezifisch erfolgen, Querschnittsbereiche nur anteilig IT-Systeme, die nicht direkt für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung relevant sind, sollten nicht erfasst werden Lokale Photovoltaik-Energieerzeugung und Mieter-Ladepunkte sollten aufgrund ihrer geringen Bedeutung für die Versorgungssicherheit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden Fern- und Nahwärmeversorgung sollte klar differenziert werden, um das notwendige Entstehen von Kleinstnetzen nicht zu hemmen Das Verpachten passiver Telekommunikationsinfrastruktur sollte ebenso wie der Wiederverkauf von Rundfunk-Übertragungsdiensten aufgrund der fehlenden Einwirkungsmöglichkeiten für Immobilienunternehmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden

    • Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Anhang 1 Teil 3 der BSI-KritisV genannten Kategorien..., ...Infrastruktur nach § 2 Absatz 6 BSI-KritisV zählen und keine Kleinstnetze...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Kritisverordnung - BSI-KritisV) beruflich beschäftigen..., ...www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/index.html Version...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die Schwellenwerte der BSI-KritisV fallen, im Scope der..., ...Leistung zwar unter die BSI-KritisV, nicht aber unter den..., ...die unter die in der BSI-KritisV bestimmten Versorgungsgrade..., ...Erarbeitung und Umsetzung der BSI-KritisV haben gezeigt, dass...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die AG KRITIS setzt sich dafür ein, die Schwellenwerte dieser Verordnung zu verändern, und eine Systematik entlang tatsächlich verfügbarer Ersatzversorgungskapazitäten zur Bestimmung der Schwellenwerte einzuführen.

    • Bereitgestellt von: AG KRITIS am 15.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS- Dachgesetz (Kritisverordnung - KritisV)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bereits nach geltender BSI-KritisV als kritische Infrastruktur..., ... bisher zwei Jahren (BSI-KritisV) auf künftig fünf ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die NWS bündelt erstmals wasserbezogene Maßnahmen in allen relevanten Sektoren. Der VDM begrüßt die Strategie und die Ziele: Schutz aller Wasserressourcen; Vermeidung von Verschmutzungen sowie einer Überlastung der Wasserressourcen. VDM-Forderungen: Vorsorge- + Verursacherprinzip; Verbesserungsgebot bzw. Verschlechterungsverbot; Begrenzung der Risiken durch Stoffeinträge; hydrogeologisch begründeter strategischer Handlungsrahmen als belastbare Basis für bundesweit allgemeinverbindliche Regeln zur Entscheidung über Wassernutzungen; Resilienz der Wasserversorgung durch Redundanz zw. leitungsgebundener Versorgung und flaschengebundener Versorgung mit Mineralwasser; Wasser zum Verzehr hat oberste Priorität. Der VDM beteiligt sich am UBA-Projekt „Leitlinien für den Umgang mit Wasserknappheit“.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 24.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6110 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Nationale Wasserstrategie
    • Adressatenkreis:
      • 22.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...MinTafWV; § 4 Abs. 1 BSI-KritisV Landesrecht (…) 8..., ...Lebensmitteln in § 4 Abs. 1 BSI-KritisV als kritische Dienstleistung...
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