Stellungnahmen/Gutachten
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24 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"TEHG 2025"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (24)
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Zu Regelungsvorhaben:
Carbon Boarder Adjustment Mechanism (CBAM)
Aktuelle CBAM-Umsetzung der EU und geplante Ausweitung des Geltungsbereichs auf nachgelagerte Produkte stoppen: realistische Standardwerte einführen, Doppelbelastung bei der Emissionsberichterstattung verhindern, keine Ausweitung ohne detaillierte Folgeabschätzung für betroffene Branchen, konkrete und wirksame Exportlösung, Anhebung des De-minimis-Wertes für Importe, praxisgerechte Übergangsfristen und praktikable Standardwerte für komplexe Güter
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
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Adressatenkreis:
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29.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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06.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des ETS zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Chemischen Industrie
Die Reform von EU-ETS im Sommer 2026 muss dazu führen, dass Unternehmen, die in Europa produzieren, nicht stärker mit CO2-Abgaben belastet werden, als die Mitbewerber im EU-Ausland. Regelungen zur Verlängerung der kostenlosen Zertifikatszuteilung, zur Verwendung von Auktionserlösen für Transformationsmaßnahmen, zur Vermeidung von Doppelbelastungen durch nationale CO2-Abgaben sowie zur Förderung von Dekarbonisierungsinstrumenten und Forschungsvorhaben sollen etabliert bzw. angepasst werden. Konkret bedeutet das: - Das Einstellen und Löschen von Zertifikaten über die Marktstabilitätsreserve muss sofort gestoppt werden. - Der lineare Reduktionspfad muss ab 2026 kongruent zum Klimaneutralitätsziel abgeflacht werden. - Die kostenlose Zuteilung gilt es auf dem Niveau von 2025 einzufrieren
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des ETS zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Chemischen Industrie
Die Reform von EU-ETS im Sommer 2026 muss dazu führen, dass Unternehmen, die in Europa produzieren, nicht stärker mit CO2-Abgaben belastet werden, als die Mitbewerber im EU-Ausland. Regelungen zur Verlängerung der kostenlosen Zertifikatszuteilung, zur Verwendung von Auktionserlösen für Transformationsmaßnahmen, zur Vermeidung von Doppelbelastungen durch nationale CO2-Abgaben sowie zur Förderung von Dekarbonisierungsinstrumenten und Forschungsvorhaben sollen etabliert bzw. angepasst werden. Konkret bedeutet das: - Das Einstellen und Löschen von Zertifikaten über die Marktstabilitätsreserve muss sofort gestoppt werden. - Der lineare Reduktionspfad muss ab 2026 kongruent zum Klimaneutralitätsziel abgeflacht werden. - Die kostenlose Zuteilung gilt es auf dem Niveau von 2025 einzufrieren
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 13.10.2025
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Adressatenkreis:
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29.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Carbon Boarder Adjustment Mechanism (CBAM)
Aktuelle CBAM-Umsetzung der EU und geplante Ausweitung des Geltungsbereichs auf nachgelagerte Produkte stoppen: realistische Standardwerte einführen, Doppelbelastung bei der Emissionsberichterstattung verhindern, keine Ausweitung ohne detaillierte Folgeabschätzung für betroffene Branchen, konkrete und wirksame Exportlösung, Anhebung des De-minimis-Wertes für Importe, praxisgerechte Übergangsfristen und praktikable Standardwerte für komplexe Güter
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 04.07.2025
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Adressatenkreis:
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25.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung ambitionierter EU Klimaziele 2040 im European Climate Law
Sicherstellung ambitionierter EU Klimaziele im European Climate Law, Verhinderung von Aufweichungen etwa durch Aufnahme des Handels mit Paris Agreement Artikel 6-Zertifikaten aus nicht-EU-Staaten.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 16.05.2025
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Adressatenkreis:
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27.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Um die die Transformation -und Wettbewerbsfähigkeit der produzierenden Industrie in Europa zu erhalten, muss gewährleistet werden, dass die geplante Reform des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) ab 2026 nicht dazu führt, dass in Europa produzierende Unternehmen durch CO2-Abgaben stärker belastet werden als Importeure. Wir sprechen uns daher dafür aus, die Freizuteilung über die genannten Zeitpunkte hinaus zu verlängern, die Abschmelzung der Freizuteilung durch den CBAM auszusetzen und keine zusätzlichen Sektoren mit aufzunehmen. Von einer Anpassung der ETS-Benchmarks soll abgesehen und die Strompreiskompensation verstetigt und ausgeweitet werden.
- Bereitgestellt von: DuPont Deutschland Holding Gmbh & Co. KG am 28.10.2025
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des ETS zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Chemischen Industrie
Die Reform von EU-ETS im Sommer 2026 muss dazu führen, dass Unternehmen, die in Europa produzieren, nicht stärker mit CO2-Abgaben belastet werden, als die Mitbewerber im EU-Ausland. Regelungen zur Verlängerung der kostenlosen Zertifikatszuteilung, zur Verwendung von Auktionserlösen für Transformationsmaßnahmen, zur Vermeidung von Doppelbelastungen durch nationale CO2-Abgaben sowie zur Förderung von Dekarbonisierungsinstrumenten und Forschungsvorhaben sollen etabliert bzw. angepasst werden. Konkret bedeutet das: - Das Einstellen und Löschen von Zertifikaten über die Marktstabilitätsreserve muss sofort gestoppt werden. - Der lineare Reduktionspfad muss ab 2026 kongruent zum Klimaneutralitätsziel abgeflacht werden. - Die kostenlose Zuteilung gilt es auf dem Niveau von 2025 einzufrieren
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 20.10.2025
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Vertrauens in den THG-Quoten-Markt
Der THG-Markt muss wieder robuster gemacht werden. Eine Reduktion der Quotenübererfüllung und somit eine Preisstabilisierung ist wesentlich, um die Transformation im Mobilitätssektor, auch im Hinblick auf die Klimaziele, zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) soll angepasst werden. Einführung einer CO2-Gutschrift
Einführung einer CO2-Gutschrift für verbautes Holz im Emissionshandel. Anpassung der Bilanzierungsregeln, sodass gespeichertes CO2 berücksichtigt wird.
- Bereitgestellt von: Vonovia SE am 21.08.2025
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Adressatenkreis:
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21.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Emissionshandel ist ein zentrales Instrument des Klimaschutzes. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass keine Wettbewerbsverzerrungen oder unnötigen Mehrbelastungen entstehen. Nationale Regelungen zur Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen in den EU-Emissionshandel sollten erst nach Vorliegen der EU-Prüfberichte erfolgen.
- Bereitgestellt von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 23.05.2025
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Adressatenkreis:
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30.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Emissionshandel ist ein zentrales Instrument des Klimaschutzes. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass keine Wettbewerbsverzerrungen oder unnötigen Mehrbelastungen entstehen. Nationale Regelungen zur Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen in den EU-Emissionshandel sollten erst nach Vorliegen der EU-Prüfberichte erfolgen.
- Bereitgestellt von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 23.05.2025
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Adressatenkreis:
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04.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Novellierung des TEHG
Mit der TEHG-Novelle wird das Inverkehrbringen von Brennstoffen für Land- und Forstwirtschaft im ETS 2 miterfasst werden. Auf diese Opt-In Regelung muss auf nationaler Ebene verzichtet werden, um die Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf erhöhte Energiekosten durch eine erweiterte CO2-Bepreisung im EU-Binnenmarkt zu sichern.
- Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 13.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes...
Änderung Definitionen und Korrektur Erfüllungsaufwand
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. am 19.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Energieintensive Produktion am Standort Deutschland sichern und unterstützen
K+S setzt sich für die Unterstützung und Sicherung der energieintensiven Industrieproduktion in Deutschland ein und plädiert in diesem Zuge unter anderem für die Ausweitung der Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO2-Kosten zum Zwecke des Erhalts internationaler Wettbewerbsfähigkeit.
- Bereitgestellt von: K+S Aktiengesellschaft am 03.12.2025
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Adressatenkreis:
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08.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Energieintensive Produktion am Standort Deutschland sichern und unterstützen
K+S setzt sich für die Unterstützung und Sicherung der energieintensiven Industrieproduktion in Deutschland ein und plädiert in diesem Zuge unter anderem für die Ausweitung der Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO2-Kosten zum Zwecke des Erhalts internationaler Wettbewerbsfähigkeit.
- Bereitgestellt von: K+S Minerals and Agriculture GmbH am 03.12.2025
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Adressatenkreis:
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08.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Thermische Abfallbehandlung im nationalen und europäischen Emissionshandel
Einführung von sachgerechten Regelungen im nationalen und europäischen Emissionshandel zur Berücksichtigung von TAB. Die Auswirkungen der Einbeziehung von TAB (Stoffstromverschiebungen, Rechtsunsicherheiten, Gerichtsverfahren über die Weitergabe von CO2-Zertifikatskosten an die Abfallanlieferer) in den nationalen Emissionshandel in 2024 hat gezeigt, dass der nationale Emissionshandel für die thermische Abfallbehandlung ungeeignet ist. Mit der jüngsten Novelle der BEHV wird zusätzlich ein hochkomplexes Versteigerungssystem im nationalen Emissionshandel aufgebaut, dass die Anlagen weiter mit Bürokratie und steigenden Preisunsicherheiten belastet. ITAD e. V. setzt sich für eine europäische Lösung des Emissionshandels ein, die einen fairen Wettbewerb auf dem Abfallmarkt zulässt.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 14.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Thermische Abfallbehandlung im nationalen und europäischen Emissionshandel
Einführung von sachgerechten Regelungen im nationalen und europäischen Emissionshandel zur Berücksichtigung von TAB. Die Auswirkungen der Einbeziehung von TAB (Stoffstromverschiebungen, Rechtsunsicherheiten, Gerichtsverfahren über die Weitergabe von CO2-Zertifikatskosten an die Abfallanlieferer) in den nationalen Emissionshandel in 2024 hat gezeigt, dass der nationale Emissionshandel für die thermische Abfallbehandlung ungeeignet ist. Mit der jüngsten Novelle der BEHV wird zusätzlich ein hochkomplexes Versteigerungssystem im nationalen Emissionshandel aufgebaut, dass die Anlagen weiter mit Bürokratie und steigenden Preisunsicherheiten belastet. ITAD e. V. setzt sich für eine europäische Lösung des Emissionshandels ein, die einen fairen Wettbewerb auf dem Abfallmarkt zulässt.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufbau einer dezentralen, grünen und systemdienlichen Wasserstoffwirtschaft
Der Verband adressiert die regulatorischen Rahmenbedingungen, unter denen ein grüner Wasserstoffhochlauf heimischer Produktion gelingen kann. Systemdienlichkeit wird als zentrale Leitidee vorgestellt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 30.07.2025
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Adressatenkreis:
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28.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufbau einer dezentralen, grünen und systemdienlichen Wasserstoffwirtschaft
Der Verband adressiert die regulatorischen Rahmenbedingungen, unter denen ein grüner Wasserstoffhochlauf heimischer Produktion gelingen kann. Systemdienlichkeit wird als zentrale Leitidee vorgestellt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 21.05.2025
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Adressatenkreis:
-
13.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufbau einer dezentralen, grünen und systemdienlichen Wasserstoffwirtschaft
Der Verband adressiert die regulatorischen Rahmenbedingungen, unter denen ein grüner Wasserstoffhochlauf heimischer Produktion gelingen kann. Systemdienlichkeit wird als zentrale Leitidee vorgestellt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2024
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Adressatenkreis:
-
29.04.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufbau einer dezentralen, grünen und systemdienlichen Wasserstoffwirtschaft
Der Verband adressiert die regulatorischen Rahmenbedingungen, unter denen ein grüner Wasserstoffhochlauf heimischer Produktion gelingen kann. Systemdienlichkeit wird als zentrale Leitidee vorgestellt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 21.05.2025
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Adressatenkreis:
-
12.05.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ordnungsrecht und Förderbedingungen der Wärmewende
Der BEE setzt sich für die konsequente Umsetzung einer zukunftsfähigen Wärmewende basierend auf Erneuerbaren Energien ein. Der BEE plädiert in diesem Rahmen für Kontinuität bei Ordnungsrecht und Förderung, einer maßvollen Weiterentwicklung des bestehenden Rechts, einem Instrumentenmix, Bürokratieabbau und ein Level Playing Field.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 21.05.2025
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Adressatenkreis:
-
20.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der bbs setzt sich in seiner Stellungnahme für eine stärkere Verknüpfung zur Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen seiner Vorschläge für das Klimaschutzprogrammes. Dazu werden konkrete Maßnahmenvorschläge formuliert zu Energiekosten, Carbon Management, Grünen Leitmärkten sowie dem Gebäude- und Verkehrssektor.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 14.01.2026
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung gemäß § 9 Bundes-Klimaschutzgesetz
Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung wird gemäß § 9 Bundes-Klimaschutzgesetz innerhalb der ersten zwölf Monate der Legislaturperiode beschlossen und dient der Erreichung der nationalen Klimaziele bis 2030 und 2040 sowie der Erfüllung europäischer Verpflichtungen. Begleitend zur laufenden Erarbeitung beteiligt das BMUKN Länder, Kommunen, Verbände und wissenschaftliche Akteure. Ziel der Interessenvertretung ist es, evidenzbasierte Forschung der Helmholtz-Zentren in den Prozess einzubringen, um verbleibende Emissionslücken durch einen konsistenten Policy-Mix zu schließen, insbesondere durch den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien, wirksame Maßnahmen in Verkehr und Gebäuden, die Stärkung natürlicher Senken sowie klare Zuständigkeiten und ein wirksames Monitoring zur Steuerung.
- Bereitgestellt von: Helmholtz KLIMA am 14.01.2026
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Adressatenkreis:
-
13.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben: