Stellungnahmen/Gutachten
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456 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (456)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der sozialen Lage der Verfolgten des SED-Regimes. Entschädigungsregelung sowie die Anerkennung der Gesundheitsschäden durch politische Repressionen in DDR-Haftanstalten. Das Abschaffen sozialer Bedingungen zum Erhalt der sozialen Zuwendung sowie eine deutliche Erhöhung auf 745 Euro. Früheren Renteneintritt.
- Bereitgestellt von: IGOKD e.V. Dachverband / SED Opfervertretung ehemaliger politischer Häftlinge am 07.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12789
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR -
BT-Drs. 20/11750
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Jahresbericht 2024 - Die SED-Diktatur und ihre Folgen für die Opfer verstehen
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BT-Drs. 20/12789
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Alterssicherungskommission: Stärkung der bAV
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Rahmen des von der Alterssicherungskommission vorgeschlagenen Sozialpartnerdialogs, damit ein Versorgungsniveau von mindestens 70 Prozent erreicht wird. Ziel ist insbesondere, Sozialpartnermodelle auch auf betrieblicher Ebene zu ermöglichen, damit garantiefreie Produkte zugänglich werden. Außerdem sollen die Förderung für Geringverdienende ausgebaut, die Sozialabgaben im Rentenbezug gesenkt und Bürokratie durch eine abgestimmte Regulierung abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: komm.passion GmbH am 07.10.2026
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Adressatenkreis:
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05.10.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Alterssicherungskommission: Stärkung der bAV
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Rahmen des von der Alterssicherungskommission vorgeschlagenen Sozialpartnerdialogs, damit ein Versorgungsniveau von mindestens 70 Prozent erreicht wird. Ziel ist insbesondere, Sozialpartnermodelle auch auf betrieblicher Ebene zu ermöglichen, damit garantiefreie Produkte zugänglich werden. Außerdem sollen die Förderung für Geringverdienende ausgebaut, die Sozialabgaben im Rentenbezug gesenkt und Bürokratie durch eine abgestimmte Regulierung abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: komm.passion GmbH am 07.10.2026
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Adressatenkreis:
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04.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Alterssicherungskommission: Stärkung der bAV
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Rahmen des von der Alterssicherungskommission vorgeschlagenen Sozialpartnerdialogs, damit ein Versorgungsniveau von mindestens 70 Prozent erreicht wird. Ziel ist insbesondere, Sozialpartnermodelle auch auf betrieblicher Ebene zu ermöglichen, damit garantiefreie Produkte zugänglich werden. Außerdem sollen die Förderung für Geringverdienende ausgebaut, die Sozialabgaben im Rentenbezug gesenkt und Bürokratie durch eine abgestimmte Regulierung abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: komm.passion GmbH am 07.10.2026
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Alterssicherungskommission: Stärkung der bAV
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Rahmen des von der Alterssicherungskommission vorgeschlagenen Sozialpartnerdialogs, damit ein Versorgungsniveau von mindestens 70 Prozent erreicht wird. Ziel ist insbesondere, Sozialpartnermodelle auch auf betrieblicher Ebene zu ermöglichen, damit garantiefreie Produkte zugänglich werden. Außerdem sollen die Förderung für Geringverdienende ausgebaut, die Sozialabgaben im Rentenbezug gesenkt und Bürokratie durch eine abgestimmte Regulierung abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: komm.passion GmbH am 07.10.2026
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Adressatenkreis:
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05.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Finanzbildungsstrategie
Ein Fokus der Strategie sollte auf der langfristigen, breit gestreuten und kontinuierlichen Aktienanlage liegen, die ein besonders geeignetes, weil ertragsstarkes Instrument der Altersvorsorge ist. Das Thema finanzielle Bildung, Geldanlage und Frühstart-Rente Teil eines Schulfachs „Wirtschaft und Finanzen“ als bundesweite Maßnahme in allen allgemeinbildenden Schulen sein. Zum Startkapital der Frühstart-Rente sollte zum „Zwecke der finanziellen Bildung fortlaufend Informationen zur Wertentwicklung“ per App oder Online-Plattform bereitgestellt werden. Außerdem empfehlen wir, das Altersvorsorgedepot, das in der privaten Altersvorsorge und in der Frühstart-Rente genutzt werden soll.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 07.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Finanzbildungsstrategie des Bundes
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union (SIU)
Für die Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union schlagen wir vor: stärkere Nutzung von Kapitalmarktanlagen in Rente und bei Vermögensbildung, Entlastung der Anlageberatung von bürokratischen Vorgaben, bessere Nutzung vorhandener Kapitalpools durch eine Reform der Streuungsregeln von Investmentfonds und eine bessere Bündelung der Liquidität in einzelnen Aktien, Vereinfachung von Berichtspflichten und Erleichterung von Kapitalaufnahmen von Unternehmen, eine praxisgerechte Wertpapieraufsicht mit einheitlichem Aufsichtsansatz und ein gutes Zusammenspiel zwischen Kapitalmarktfinanzierung und Bankenfinanzierung. Schaffung eines vollständig harmonisierten gesellschaftsrechtlichen Rahmens für EU Inc. ohne Rückgriff auf nationales Recht.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 07.10.2026
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Gesundheit durch wirksame Finanzbildung fördern
Ziel des Vorhabens ist die politische und regulatorische Stärkung von Finanzbildung als Instrument zur Förderung finanzieller Gesundheit. Finanzbildung soll Menschen befähigen, finanzielle Chancen und Risiken besser einzuordnen und langfristig selbstbestimmte finanzielle Entscheidungen zu treffen. Hierzu fordern wir, dass bei der Entwicklung der nationalen Finanzbildungsstrategie wirkungsorientierte Ziele, geeignete Evaluierungsmechanismen sowie eine strukturierte Einbindung staatlicher, zivilgesellschaftlicher und privatwirtschaftlicher Akteure vorgesehen werden.
- Bereitgestellt von: ING-DiBa AG am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
-
06.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Rahmen des Sozialpartnerdialogs, damit ein Versorgungsniveau von mindestens 70 Prozent erreicht wird. Ziel ist insbesondere, Sozialpartnermodelle auch auf betrieblicher Ebene zu ermöglichen, damit garantiefreie Produkte zugänglich werden. Außerdem sollen die Förderung für Geringverdienende ausgebaut, die Sozialabgaben im Rentenbezug gesenkt und Bürokratie durch eine abgestimmte Regulierung abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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05.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei der Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Ziel ist insbesondere, die regulierten Pensionskassen als bestehende Struktur für den Ausbau der kapitalgedeckten Vorsorge zu nutzen und sie in den Sozialpartnerdialog einzubeziehen. Außerdem soll ein verbindliches Automatic-Enrolment-Modell mit Opt-out und gezielter Förderung kleiner und mittlerer Einkommen eingeführt werden. Für künftige Beiträge sollen kapitalmarktorientierte Lösungen mit kollektiver Absicherung möglich werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
-
04.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei der Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Ziel ist insbesondere, die regulierten Pensionskassen als bestehende Struktur für den Ausbau der kapitalgedeckten Vorsorge zu nutzen und sie in den Sozialpartnerdialog einzubeziehen. Außerdem soll ein verbindliches Automatic-Enrolment-Modell mit Opt-out und gezielter Förderung kleiner und mittlerer Einkommen eingeführt werden. Für künftige Beiträge sollen kapitalmarktorientierte Lösungen mit kollektiver Absicherung möglich werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
-
10.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Stabilität kollektiver Altersvorsorgesysteme
Die Sicherung des Lebensstandards im Alter gelingt nur über eine lebenslange Rentenzahlung. Diese lässt sich nur im Kollektiv im Rahmen einer versicherungsförmigen Absicherung organisieren; die einzelnen Bundesbürgerinnen und -bürger können dies nicht leisten. Die DAV setzt sich daher für die Stabilität der drei Säulen der Altersvorsorge, insbesondere aber der zweiten und dritten Säule ein. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Entwicklung der Lebenserwartung. Echte Sicherung des Lebensstandards und Schutz vor Altersarmut gelingen nur mit lebenslangen Zahlungsströmen. Dafür braucht es kollektive Systeme, in denen die bestehenden Risiken ausgeglichen werden können.
- Bereitgestellt von: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. am 06.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Altersabsicherung über alle drei Säulen
Ziel der DAV ist die Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die DAV und das IVS e.V. sehen in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen deutlichen Schritt in Richtung einer zukunftsfesten Alterssicherung in Deutschland. Zugleich fordern die Vereinigungen Konkretisierungen beim Gesamtversorgungsziel, eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie eine effektive und effiziente Gestaltung der geplanten Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vereinigungen werden den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
-
06.10.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Altersabsicherung über alle drei Säulen
Ziel der DAV ist die Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die DAV und das IVS e.V. sehen in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen deutlichen Schritt in Richtung einer zukunftsfesten Alterssicherung in Deutschland. Zugleich fordern die Vereinigungen Konkretisierungen beim Gesamtversorgungsziel, eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie eine effektive und effiziente Gestaltung der geplanten Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vereinigungen werden den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
-
16.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weitere Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
Nach Verabschiedung des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes begleitet das IVS weiterhin dessen Umsetzung aus aktuarieller Sicht und sieht weiteren Verbesserungsbedarf, um die Verbreitung der bAV zu erhöhen. Hierzu gehört insbesondere eine Erhöhung der Verbindlichkeit.
- Bereitgestellt von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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17.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Altersabsicherung über alle drei Säulen
Ziel des IVS ist die Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das IVS und die DAV sehen in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen deutlichen Schritt in Richtung einer zukunftsfesten Alterssicherung in Deutschland. Zugleich fordern die Vereinigungen Konkretisierungen beim Gesamtversorgungsziel, eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie eine effektive und effiziente Gestaltung der geplanten Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vereinigungen werden den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten.
- Bereitgestellt von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
-
06.10.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Altersabsicherung über alle drei Säulen
Ziel des IVS ist die Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das IVS und die DAV sehen in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen deutlichen Schritt in Richtung einer zukunftsfesten Alterssicherung in Deutschland. Zugleich fordern die Vereinigungen Konkretisierungen beim Gesamtversorgungsziel, eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie eine effektive und effiziente Gestaltung der geplanten Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vereinigungen werden den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten.
- Bereitgestellt von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
-
16.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Staat sollte anspruchsberechtigte Familien aktiv und frühzeitig über ihre Förderansprüche und die Möglichkeit eines individuellen Vorsorgevertrags informieren. Eine flächendeckende Versorgung der Familien mit geeigneten Vorsorgeangeboten setzt voraus, dass Anbieter die erforderliche Infrastruktur, Kundenbetreuung und Administration dauerhaft wirtschaftlich bereitstellen können. Abschluss- und Vertriebskosten sollten daher im Rahmen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zugelassen werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 05.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 445/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente
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BR-Drs. 445/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.09.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzbildungsstrategie des Bundes
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begleitet konstruktiv das Vorhaben der Bundesregierung, die finanzielle Bildung in Deutschland zu verbessern.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Finanzbildungsstrategie des Bundes
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Adressatenkreis:
-
30.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektive Umsetzung der Frühstart-Rente
Mit dem Frühstartrentengesetz soll für Kinder vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr eine staatlich finanzierte kapitalgedeckte Altersvorsorge von monatlich zehn Euro eingeführt werden. Die Förderung fließt in einen individuellen zertifizierten Standarddepot-Vertrag. Wird kein Vertrag abgeschlossen, erfolgt eine kollektive Anlage durch den Bund. Private Zuzahlungen und eine spätere Überführung des Vermögens in die geförderte private Altersvorsorge sind vorgesehen. Der GDV setzt sich insbesondere für die Zulassung des Sicherungsvermögens, sachgerechte Kostenregelungen, wettbewerbsneutrale Vertriebsbedingungen sowie vertrags-, steuer- und verfahrensrechtliche Klarstellungen ein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der betrieblichen Altersvorsorge
Der Verband setzt sich für eine stärkere und möglichst flächendeckende Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ein, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen. Dafür sollen Zugang und Verwaltung vereinfacht, Bürokratie und Arbeitgeberhaftung reduziert sowie Opt-out-Modelle erleichtert werden. Vorgeschlagen wird ein standardisiertes bAV-Basisprodukt als Direktversicherung mit 80-Prozent-Garantie, höheren Renditechancen und einfacher Portabilität. Zugleich sollen alle bestehenden Durchführungswege gestärkt und die bAV klar im Drei-Säulen-System der Altersvorsorge verankert bleiben.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, u. a. zur Familienförderung, zur Vergütung/Verteilung von Abschluss- und Vertriebskosten über die Vertragslaufzeit, zum Erhalt ergänzender BU-Absicherung, zur Standardprodukt-Pflicht und zur Erweiterung des Kreises der Zulagenberechtigten auf Selbständige.
- Bereitgestellt von: VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Frühstartrentengesetzes (FrühStRG)
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Frühstartrentengesetzes, insbesondere zu Abschluss- und Vertriebskostenverbot für freiwillige Zuzahlungen, zur Beratungspflicht bei versicherungsförmigen Standarddepots (§ 6/§ 61 VVG, § 1 AltZertG), zur Rolle der kollektiven Anlage bei der Bundesbank sowie zur schrittweisen Einbeziehung der Jahrgänge.
- Bereitgestellt von: VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
31.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, u. a. zur Familienförderung, zur Vergütung/Verteilung von Abschluss- und Vertriebskosten über die Vertragslaufzeit, zum Erhalt ergänzender BU-Absicherung, zur Standardprodukt-Pflicht und zur Erweiterung des Kreises der Zulagenberechtigten auf Selbständige.
- Bereitgestellt von: VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Alterssicherung in Deutschland
Die AUDI AG unterstützt die Reformvorhaben der Bundesregierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig gilt es, die Bedürfnisse von Unternehmen in der Transformation zu berücksichtigen. Bewährte Instrumente wie das ATZ-Blockmodell sollten erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: AUDI AG am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: