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143 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (143)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung Kürzung Haushaltsmittel Arbeitsbereiche Freie Wohlfahrtspflege
Verhinderung Kürzung Haushaltsmittel Arbeitsbereiche Freie Wohlfahrtspflege Einzelplan 4 BKAmt: Kapitel 0413 Titel 684 01 Einzelplan 5 AA Kapitel 0501 Titel 687 23; 687 32; 687 34 Einzelplan 06 BMI: Kapitel 0603 Titel 684 12; 684 13 Kapitel 6033 Titel 684 62 Kapitel 0603, Titel 684 61 Einzelplan 11 BMAS: Kapitel 1101 Titel: 636 13; 685 11 Einzelplan 16 BMUV: Kapitel 6092 Titel 684 01 Einzelplan 17 BMFSFJ: Kapitel 1702 Titel 684 01; 684 04; 684 08; 684 03 Kapitel 1703 Titel 684 11, 684 14; 684 22; 684 25; 893 24; 893 22 Kapitel 1710 Titel 684 04; 684 05; 684 07 Einzelplan 23 BMZ: Kapitel 2302 Titel 687 06; 687 03; 687 71, 687 76 Kapitel 2310 Titel 896 31; 896 32
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 02.10.2026
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Adressatenkreis:
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30.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strategie der Europäischen Union gegen Armut umsetzen
Die Bundesregierung soll sich für die Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen Armut einsetzen 1.) auf EU-Ebene durch ihr Handeln im Rat und 2.) in Deutschland durch einen wirksamen, bürokratiearmen und kohärenten Umsetzungsprozess. Der Deutsche Verein sieht Armut und soziale Ausgrenzung als multidimensionale Herausforderungen: Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut in allen Altersgruppen sind zu kombinieren mit Maßnahmen zu übergreifenden Herausforderungen wie Diskriminierung, Wohnkosten und Zugang zu monetären Leistungen und Dienstleistungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 24.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 339/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Strategie der Europäischen Union gegen Armut: Armut in allen Lebensphasen bekämpfen und verhindern -
BT-Drs. 21/6499
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 2. bis 22. Mai 2026)
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BR-Drs. 339/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbrauchergerechte Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Bei der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie und des daraus hervorgehenden Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG) setzen wir uns für eine verbrauchergerechte Ausgestaltung ein. Im Mittelpunkt stehen das gesetzlich verankerte Recht auf Schuldnerberatung, der verlässliche Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung, ihre gesetzlich garantierte Kostenfreiheit, verbindliche Qualitätssicherung sowie eine nachhaltige Finanzierung, die auch die Kreditwirtschaft einbezieht
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) am 04.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9492
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Recht auf kostenfreie Schuldnerberatung für alle gesetzlich garantieren
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BT-Drs. 20/9492
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbrauchergerechte Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Bei der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie und des daraus hervorgehenden Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG) setzen wir uns für eine verbrauchergerechte Ausgestaltung ein. Im Mittelpunkt stehen das gesetzlich verankerte Recht auf Schuldnerberatung, der verlässliche Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung, ihre gesetzlich garantierte Kostenfreiheit, verbindliche Qualitätssicherung sowie eine nachhaltige Finanzierung, die auch die Kreditwirtschaft einbezieht
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) am 04.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9492
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Recht auf kostenfreie Schuldnerberatung für alle gesetzlich garantieren
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BT-Drs. 20/9492
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform der Bundesregierung
"Digitalisierung der Sozialverwaltung einzurichten. Es fehlt bislang an einer verbindlichen Steuerung über Bund, Länder und Kommunen hinweg. Ein solches Gremium kann einen gemeinsamen Fahrplan vorlegen, Standards setzen und verhindern, dass ein neuer Flickenteppich entsteht. Es kann außerdem früh klären, welche Schritte per Staatsvertrag möglich sind und wo rechtliche Änderungen nötig werden, damit die Modernisierung nicht in Zuständigkeitsfragen stecken bleibt. Für die Menschen bedeutet das im besten Fall: Leistungen einfacher finden, Anträge ohne Medienbrüche stellen, Nachweise nicht ständig neu einreichen – und schneller zu ihrem Recht kommen."
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 06.08.2026
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Adressatenkreis:
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10.02.2026
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) erfüllt wichtige Funktionen und setzt grundlegende Qualitätsstandards. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass die Zulassungen häufig nur mit einem sehr hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand für die Träger erreicht werden können. Vor diesem Hintergrund wird die Zielsetzung im Koalitionsvertrag begrüßt, das System der Akkreditierung zur Träger- und Maßnahmenzulassung zu vereinfachen. Ziel der AZAV-Reform sollte sein, eine hohe Qualität in der Arbeitsförderung zu gewährleisten, ohne wertvolle Ressourcen in redundanten Prüf- und Dokumentationspflichten zu binden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.08.2026
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Adressatenkreis:
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07.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Qualifizierte Dolmetscher & Übersetzer sind in unterschiedlichsten Situationen, in denen Menschen in Deutschland mit dem Staat (oder viceversa) in Kontakt kommen, für die rechtssichere und rechtewahrende Kommunikation unerlässlich. Nur in den wenigsten Fällen haben Menschen, die (noch) nicht/nicht mehr ausreichend Deutsch sprechen, einen Anspruch darauf (zB §17 AsylG, §§7, 8 ProstG). Wenn Ämter und Behörden Dolmetscher & Übersetzer beauftragen, so werden sie in diesen Verwaltungsverfahren nach JVEG bezahlt. Statt §8 JVEG anzuwenden ist meist ein Rahmenvertrag nach §14 JVEG Voraussetzung, um überhaupt erstmals beauftragt zu werden. §14 JVEG sieht zwar eine Ober-, aber keine Untergrenze vor; überwiegend werden "Dumpinghonorare" gezahlt, teils als Entschädigung für (vermeintliche) Ehrenamtler
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 21.07.2026
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Adressatenkreis:
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17.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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21.07.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mehrsprachige Kommunikation bei Modernisierung des Kindschaftsrechts berücksichtigen
Damit die Rechte aller Kinder in Deutschland gewahrt werden können, darf es für sie und ihre Sorgeberechtigten keine Sprachbarrieren geben. Außerdem dürfen Kinder nicht zum Dolmetschen und Übersetzen gezwungen sein, weil es im Einwanderungsland Deutschland kein funktionierendes System für qualifizierte Sprachmittlung gibt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 10.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wesentlicher Regelungsbereich ist der Rechtskreiswechsel für ukrainische Flüchtlinge vom SGB II ins AsylbLG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. am 10.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
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BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Grundsicherung: Verschärfung für Familien und Kinder im SGB II abwehren
Ein Sozialstaat lebt davon, dass er als fair, verlässlich und wirksam wahrgenommen wird – von den Menschen, die Unterstützung benötigen, ebenso wie von denen, die ihn tragen und finanzieren. Die Reform der Grundsicherung verfolgt das Ziel, Vertrauen zu stärken und Erwerbsintegration zu fördern. Unsere Sorge ist, dass die Reform dieses Ziel in zentralen Punkten verfehlt: Sie erhöht den Druck dort, wo er nur begrenzte Wirkung entfalten kann, und verschärft die Situation von Menschen, die Verantwortung tragen – insbesondere für ihre Kinder und andere Angehörige. Link zum Brief: www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/2026_02_19_SGB-II-Reform-gefaehrdet-Familien_Verbaende-fordern-Nachbesserungen_endg_Logoteppich.pdf
- Bereitgestellt von: Zukunftsforum Familie e.V. am 07.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: