Stellungnahmen/Gutachten

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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Geschlechterpolitik

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (281)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) legt anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der UN-Sicherheitsratsresolution 1325 ein Policy Paper zu Gleichberechtigung in der Außenpolitik vor. Der djb ruft die Bundesregierung auf, das 25-jährige Jubiläum von 1325 zum Umsetzungssprung zu nutzen: Rechte schützen, Gewalt vorbeugen, Rechenschaft herstellen – für eine Außenpolitik, die Frieden und Gerechtigkeit wirklich möglich macht.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 23.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es wird gefordert, dass die geplante Reform des SGB-II die besondere Situation von Menschen mit Fürsorgeverantwortung angemessen berücksichtigt. Aus Sicht des Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) bestehen in verschiedenen Regelungsbereichen erhebliche Risiken geschlechtsspezifischer Benachteiligungen von Frauen – insbesondere von Alleinerziehenden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 23.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb begrüßt, dass sich das BMJV mit diesem Entwurf der strafrechtlichen Regelungslücke in Bezug auf sogenanntes Spiking, die „Verabreichung von K.-o.-Tropfen“, annimmt, fordert jedoch weitere flankiere Maßnahmen zur umfassenden und effektiven strafrechtlichen Erfassung dieser Handlungen. Es bräuchte jetzt zusätzlich mehr Forschung zum tatsächlichen Ausmaß von Spiking, eine bessere Schulung von Polizei, Justiz und medizinischem Personal sowie verbindliche Standards für schnelle toxikologische Untersuchungen und die vertrauliche Spurensicherung. Wichtig ist außerdem, dass die Kosten dafür bundesweit zuverlässig von den Krankenkassen übernommen werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 23.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/551 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten
    • Adressatenkreis:
      • 19.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln. Konkret fehlen Regelungen im BGB für erweiterten Umgang und ein paritätisches Wechselmodell. Wichtig hierbei ist, dass ein Kind in beiden Haushalten gut versorgt werden kann und dass keine Interessenkonflikte zwischen Umgang und Unterhalt geschaffen werden. Abbruchkanten zwischen verschiedenen Modellen mit Blick auf die Unterhaltshöhe sollten durch substanzielle Höhen in allen Modellen vermieden werden. Familienbedingte Nachteile im Beruf in der Lebensverlaufsperspektive müssen berücksichtigt werden, etwa durch Übergangsfristen für (erweiterte) Erwerbsobliegenheiten. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Kommission zur Sozialstaatsreform soll Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats vorlegen. Der VAMV setzt sich dafür ein, dass die Belange Alleinerziehender und ihrer Kinder Beachtung finden. Schnittstellenprobleme abzubauen, ist auch ein Anliegen des VAMV, insbesondere zwischen Sozialleistungen und Kindeseinkommen. Konkret muss ein mögliches Zusammenlegen von Kinderzuschlag und Wohngeld allerdings Fallstricke im Detail umgehen. Den Vorschlag, einen Parallelbezug von Unterhaltsvorschuss und Sozialleistungen abzuschaffen, lehnt der VAMV ab, da er für Alleinerziehende Verschlechterungen bedeuten würde. Durch die Reform müssen Leistungen besser und der Zugang leichter werden – lediglich Verwaltungsaufwand zu verringern, greift als Ziel zu kurz.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 12.09.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Kommission zur Sozialstaatsreform soll Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats vorlegen. Der VAMV setzt sich dafür ein, dass die Belange Alleinerziehender und ihrer Kinder Beachtung finden. Schnittstellenprobleme abzubauen, ist auch ein Anliegen des VAMV, insbesondere zwischen Sozialleistungen und Kindeseinkommen. Konkret muss ein mögliches Zusammenlegen von Kinderzuschlag und Wohngeld allerdings Fallstricke im Detail umgehen. Den Vorschlag, einen Parallelbezug von Unterhaltsvorschuss und Sozialleistungen abzuschaffen, lehnt der VAMV ab, da er für Alleinerziehende Verschlechterungen bedeuten würde. Durch die Reform müssen Leistungen besser und der Zugang leichter werden – lediglich Verwaltungsaufwand zu verringern, greift als Ziel zu kurz.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplanten Verschärfungen bergen die Gefahr, dass die besondere Lebenssituation von Alleinerziehenden aus dem Blick gerät. Ihre typische Mehrbelastung im Alltag ist häufig mit eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten verbunden. Sanktionen zu verschärfen, gefährdet die ganze Familie und löst keine strukturellen Barrieren. Auch eine Erwerbsaufnahme ab dem 1.Geburtstag eines Kindes gesetzlich als zumutbar festzulegen, wird vor allem den Druck auf Alleinerziehende erhöhen, statt zu mehr Beschäftigung führen. Der VAMV unterstützt, die temporäre Bedarfsgemeinschaft abzuschaffen und einen pauschalierten Mehrbedarf einzuführen, damit ein umgangsberechtigter Elternteil ein Kind versorgen kann, während der hauptbetreuende Elternteil den vollen Regelbedarf fürs Kind zur Verfügung hat.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um die Istanbul-Konvention umzusetzen, müssen gravierende Schutzlücken im Familienrecht geschlossen werden, der Gewaltschutz muss an der Schnittstelle zum Umgangs- und Sorgerecht Vorrang haben. In Fällen häuslicher Gewalt ist bei einer Umgangsentscheidung durch das Kind miterlebte Gewalt ebenso berücksichtigen wie die zu erwartenden Auswirkungen des Umgangs auf den gewaltbetroffenen Elternteil. Im Familienrecht ist eine zweite Regelvermutung zum Kindeswohl zu etablieren: Umgang mit einem gewaltausübenden Elternteil dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Auch Maßstäbe zu Beschränkung oder Ausschluss des Umgangs sollten gesetzlich verankert werden, um gewaltbetroffene Elternteile und Kinder zu schützen

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Anwendbarkeit auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Erweiterung der Definition des „auf Dauer angelegten Haushalts" in § 2 GewSchG. - Schutz von in der eigenen Wohnung lebenden Frauen vor Partner*innenschaftsgewalt, wenn der/die Partner*in gleichzeitig Pflege/Assistenz leistet. In diesem Fall muss bei einer polizeilichen Wegweisung der Tatperson für die Betroffene ein gesetzlicher Anspruch auf einkommens- und vermögensunabhängige Notversorgung und Notfallassistenz geschaffen werden. Zusätzlich bedarf es entsprechender kommunaler Assistenz-/Pflegenotdienste.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 18.09.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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