Stellungnahmen/Gutachten

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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Familienpolitik

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (331)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Einrichtung und Finanzierung einer zentralen Anlaufstelle auf Bundesebene. Die zentrale Anlaufstelle muss auf Bundesebene arbeiten, denn auf dieser Ebene benötigen die meisten Betroffenen eine erste Hilfe. Sie sollte folgende Aufgaben und Personal haben: a. Anlaufstelle für Betroffene, Information und Vernetzung, sowie psychosoziale Hilfsangebote. b. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. c. Organisation unserer Veranstaltungen und Kongresse. d. Dokumentationszentrum für unsere Forschungsergebnisse und Materialien (auch digital). e. Unterstützung der Forschungsvorhaben unserer vielen Bürgerforschungs-Gruppen, z.B. Heimortgruppen, in denen Menschen aus der ganzen Bundesrepublik zusammenarbeiten, um die Geschehnisse in „ihrem“ Verschickungsheim aufzuklären.

    • Bereitgestellt von: Initiative Verschickungskinder e.V. am 25.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 17.07.2025

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Antrag "Prävention stärken - Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen" greift die bisher nicht oder nur teilweise umgesetzten Empfehlungen der interdisziplinären AG von 2019 auf. Ein wesentlicher Fokus liegt dabei auf der Verbesserung der Zusammen- und Netzwerkarbeit des Gesundheitswesens und der Kinder- und Jugendhilfe sowie auf die Gestaltung kommunaler Gesamtprozesse. Als Teil des „Bündnisses für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien“ (KipsFam), wirbt NACOA Deutschland dafür, dass der Antrag "Prävention stärken" beschlossen und die darin genannten Maßnahmen in den anstehenden Koalitionsverhandlungen berücksichtigt sowie in der nächsten Legislatur umgesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: NACOA Deutschland - Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien e.V. am 22.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12089 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Prävention stärken - Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln. Konkret fehlen Regelungen im BGB für erweiterten Umgang und ein paritätisches Wechselmodell. Wichtig hierbei ist, dass ein Kind in beiden Haushalten gut versorgt werden kann und dass keine Interessenkonflikte zwischen Umgang und Unterhalt geschaffen werden. Abbruchkanten zwischen verschiedenen Modellen mit Blick auf die Unterhaltshöhe sollten durch substanzielle Höhen in allen Modellen vermieden werden. Familienbedingte Nachteile im Beruf in der Lebensverlaufsperspektive müssen berücksichtigt werden, etwa durch Übergangsfristen für (erweiterte) Erwerbsobliegenheiten. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Kommission zur Sozialstaatsreform soll Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats vorlegen. Der VAMV setzt sich dafür ein, dass die Belange Alleinerziehender und ihrer Kinder Beachtung finden. Schnittstellenprobleme abzubauen, ist auch ein Anliegen des VAMV, insbesondere zwischen Sozialleistungen und Kindeseinkommen. Konkret muss ein mögliches Zusammenlegen von Kinderzuschlag und Wohngeld allerdings Fallstricke im Detail umgehen. Den Vorschlag, einen Parallelbezug von Unterhaltsvorschuss und Sozialleistungen abzuschaffen, lehnt der VAMV ab, da er für Alleinerziehende Verschlechterungen bedeuten würde. Durch die Reform müssen Leistungen besser und der Zugang leichter werden – lediglich Verwaltungsaufwand zu verringern, greift als Ziel zu kurz.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 12.09.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Kommission zur Sozialstaatsreform soll Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats vorlegen. Der VAMV setzt sich dafür ein, dass die Belange Alleinerziehender und ihrer Kinder Beachtung finden. Schnittstellenprobleme abzubauen, ist auch ein Anliegen des VAMV, insbesondere zwischen Sozialleistungen und Kindeseinkommen. Konkret muss ein mögliches Zusammenlegen von Kinderzuschlag und Wohngeld allerdings Fallstricke im Detail umgehen. Den Vorschlag, einen Parallelbezug von Unterhaltsvorschuss und Sozialleistungen abzuschaffen, lehnt der VAMV ab, da er für Alleinerziehende Verschlechterungen bedeuten würde. Durch die Reform müssen Leistungen besser und der Zugang leichter werden – lediglich Verwaltungsaufwand zu verringern, greift als Ziel zu kurz.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Unterhaltsvorschuss durch eine Erhöhung zu verbessern: Das Kindergeld soll analog zum Kindesunterhalt hälftig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Bislang erfolgt die Anrechnung des Kindergeldes vollständig, so dass der Unterhaltsvorschuss systematisch zu niedrig ist. Der VAMV setzt sich dafür, dass diese zentrale Verbesserung für Alleinerziehende umgesetzt wird. Dafür ist eine Priorisierung im Haushalt notwendig. Der VAMV lehnt eine Aushöhlung des Unterhaltsvorschuss ab, wie sie in der Sozialstaatskommission diskutiert wird.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplanten Verschärfungen bergen die Gefahr, dass die besondere Lebenssituation von Alleinerziehenden aus dem Blick gerät. Ihre typische Mehrbelastung im Alltag ist häufig mit eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten verbunden. Sanktionen zu verschärfen, gefährdet die ganze Familie und löst keine strukturellen Barrieren. Auch eine Erwerbsaufnahme ab dem 1.Geburtstag eines Kindes gesetzlich als zumutbar festzulegen, wird vor allem den Druck auf Alleinerziehende erhöhen, statt zu mehr Beschäftigung führen. Der VAMV unterstützt, die temporäre Bedarfsgemeinschaft abzuschaffen und einen pauschalierten Mehrbedarf einzuführen, damit ein umgangsberechtigter Elternteil ein Kind versorgen kann, während der hauptbetreuende Elternteil den vollen Regelbedarf fürs Kind zur Verfügung hat.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um die Istanbul-Konvention umzusetzen, müssen gravierende Schutzlücken im Familienrecht geschlossen werden, der Gewaltschutz muss an der Schnittstelle zum Umgangs- und Sorgerecht Vorrang haben. In Fällen häuslicher Gewalt ist bei einer Umgangsentscheidung durch das Kind miterlebte Gewalt ebenso berücksichtigen wie die zu erwartenden Auswirkungen des Umgangs auf den gewaltbetroffenen Elternteil. Im Familienrecht ist eine zweite Regelvermutung zum Kindeswohl zu etablieren: Umgang mit einem gewaltausübenden Elternteil dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Auch Maßstäbe zu Beschränkung oder Ausschluss des Umgangs sollten gesetzlich verankert werden, um gewaltbetroffene Elternteile und Kinder zu schützen

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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