Regelungsvorhaben

Schutz von Dolmetschern und Übersetzerin im Gemeinwesen verankern

Angegeben von:
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) (R003523) am 26.01.2026

Beschreibung:
Dolmetscher und Übersetzer sichern die Kommunikation mit Menschen, die (noch) nicht/nicht mehr (ausreichend) Deutsch sprechen auch in Konfliktsituationen, z.B. bei Razzien, Verfahren gegen Organisierte Kriminalität, in der Terrorismusabwehr, aber auch bei Kindesentziehung, Kindeswohlgefährdung oder häuslicher Gewalt, oder wenn die Existenz eines Menschen von bestimmten behördlichen Entscheidungen abhängt, z.B. im Asyl-/Aufenthaltsrecht. Sie dolmetschen und übersetzen für Antragsteller, (zu Recht oder Unrecht) Beklagte, Verdächtige, Beschuldigte, Angeschuldigte, Angeklagte, Verurteilte wie für Neben-/Kläger, Opfer und Zeugen. Dabei werden Dolmetscher und Übersetzer auch eingeschüchtert, bedroht oder angegriffen. Wir setzen uns für rechtliche Rahmenbedingungen ein, die sie davor schützen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 30.12.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (30)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2601260018 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 16.01.2026 an:

      • Bundesregierung

Nach oben blättern