Stellungnahmen/Gutachten
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89 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (89)
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zu geplanten Verschärfung der Strafbarkeit von Delikten mit Bezug zu Explosivstoffen
- Der bvpk begrüßt die Änderung zu § 15 SprengG und die Änderung der Tatbestandsvoraussetzung von § 40 Abs. 2 Nr. 1a SprengG. - Auch die Beseitigung von gesetzlichen Widersprüchen durch die Ergänzung der Regelung zur Einziehung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe findet Zustimmung. - Der bvpk spricht sich gegen die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit für die Vergehen des § 40 SprengG aus. - Der bvpk spricht sich gegen eine Einführung der Strafbarkeit der nicht gewerblichen Begehungsformen unerlaubten Lagerns, Verbringens und Überlassens explosionsgefährlicher Stoffe aus. - Der bvpk spricht sich gegen eine Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse in § 100a StPO aus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. am 01.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14040
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze
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BT-Drs. 20/14040
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung resilienter und innovativer Wasserversorgungssysteme für Deutschland
Förderung von Forschung, Technologien und Konzepten für eine sichere, nachhaltige und effiziente Wasserversorgung. Fokus auf Wasserwiederverwendung, Digitalisierung, Notfallpläne, moderne Infrastruktur, Kreislaufwirtschaft und sektorübergreifende Zusammenarbeit zur Stärkung der Resilienz und Versorgungssicherheit in Deutschland.
- Bereitgestellt von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 24.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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30.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des Waffengesetzes
Die 7,5-Joule-Grenze nach § 2 Abs. 3 WaffG stammt aus den 1970er-Jahren und berücksichtigt keine Paintballmarkierer mit Sollbruchkugeln, die nicht in den Körper eindringen. Eine Anhebung auf 12 Joule wäre sachgerecht und international üblich (z. B. UK, Österreich). Auf genehmigten Paintball-Schießstätten (§ 27 WaffG) gilt trotz klarer Rechtslage uneinheitlich eine Altersgrenze zwischen 12 und 16 Jahren – wir fordern hier bundesweite Einheitlichkeit und Rechtssicherheit. Zugleich befürworten wir die Beibehaltung der technischen Prüfungen und des F-Kennzeichens als Schutz vor unsicheren Importen und Ausdruck verantwortungsvoller Branchenstandards.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Paintball Industrie e.V. am 16.10.2025
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für eine fähigkeitsorientierte Beschaffung auf der Höhe der Zeit
Deutschlands klassische Verteidigungsbeschaffung ist geprägt von langsamen Prozessen, Überregulierung und einer starken Fixierung auf technologische Perfektion und detaillierte Spezifikationen. Nötig ist eine fähigkeitsbasierte, agile Beschaffung, die folgende essenzielle Komponenten umfasst: - Modularisierung und Software-Defined Defence - Funktionale, technologieoffene Leistungsbeschreibungen - MVP-Ansatz (Minimum Viable Product) - Agile Rahmenverträge - Einsatzorientierte Produktregulatorik - Nutzung von Öffnungsklauseln und Innovationspartnerschaften - Praxisnaher Geheimschutz und KMU-Beteiligungsmechanismen - Systematische Einbindung internationaler Partner
- Bereitgestellt von: ARX Robotics GmbH am 14.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1931
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
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BT-Drs. 21/1931
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV erkennt erhebliche verfassungsrechtlich bedenkliche Ausweitungen und Verschärfungen des Einziehungsrechts in den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Vermögensabschöpfung. Dies gilt im Übrigen ebenso für die im Koalitionsvertrag festgehaltene Verschärfung des § 76a Abs. 4 StGB, die eine vollständige Einführung einer Beweislastumkehr vorsieht. Mit Blick auf eine Nachjustierung des geltenden Rechts ist vielmehr erforderlich und geboten, das bislang ungeklärte Verhältnis von Steuerrecht und strafrechtlicher Einziehung zu klären und eine doppelte Abschöpfung zu beseitigen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV kritisiert die Ausgestaltung des Konsultationsprozesses sowie der darin angelegten Prämissen aufgrund tendenziös und nicht ergebnisoffen erscheinender Fragestellungen, wodurch zentrale Risiken einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung unzureichend berücksichtigt werden. Zudem sieht der DAV das anwaltliche Berufsgeheimnis als nicht hinreichend berücksichtigt. Eine anlasslose Speicherung von Metadaten gefährdet die Vertraulichkeit zwischen Anwalt und Mandant und kann so die Wahrnehmung der Verteidigungsrechte erheblich beeinträchtigen. Der DAV fordert klare gesetzliche Vorkehrungen, einschließlich technischer Schutzmechanismen wie eines Whitelisting-Verfahrens, sowie strikte Beschränkungen bei Speicherung und Zugriff.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
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Adressatenkreis:
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15.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Waffenrechtsnovellierung nach praxis- und sicherheitsorientierter Sachargumentation
Verhinderung von nicht sicherheitsfördernden Neuregelungen. Abwehr von Regelungen, die eine erneute Erhöhung der Kosten für Waffenbehörden, Polizeien, Waffenfachhandel durch Regelungen oder Bürokratie bedeuten (wie zuletzt: Nationales Waffenregister, Verbot von hochkapazitiven Magazinen, Einführung neuer wesentlicher Waffenteile, Verbot von verschiedenen Waffengattungen). Es soll verhindert werden, dass Armbrüste und SRS-Waffen weiter reglementiert werden, ohne dass es hierzu eine valide Datenbasis an Straftaten gibt. Es soll dafür gesorgt werden, dass einzelne Gesetzesveränderungen der Vergangenheit evaluiert werden. Es soll eine eigene Kostenfolgeabschätzung eingebracht werden, da die Schätzung der Regierung oftmals deutlich unterhalb der reellen Kosten liegen (3.WaffRÄndG)
- Bereitgestellt von: VDB - Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. am 08.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 67/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes: Einführung der Erlaubnispflicht (Kleiner Waffenschein) für den Erwerb und den Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen -
BR-Drs. 263/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Messerkriminalität wirksam bekämpfen und Novelle des Waffenrechts zügig voranbringen" -
BT-Drs. 20/12805
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
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BR-Drs. 67/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Waffenrechtsnovellierung nach praxis- und sicherheitsorientierter Sachargumentation
Verhinderung von nicht sicherheitsfördernden Neuregelungen. Abwehr von Regelungen, die eine erneute Erhöhung der Kosten für Waffenbehörden, Polizeien, Waffenfachhandel durch Regelungen oder Bürokratie bedeuten (wie zuletzt: Nationales Waffenregister, Verbot von hochkapazitiven Magazinen, Einführung neuer wesentlicher Waffenteile, Verbot von verschiedenen Waffengattungen). Es soll verhindert werden, dass Armbrüste und SRS-Waffen weiter reglementiert werden, ohne dass es hierzu eine valide Datenbasis an Straftaten gibt. Es soll dafür gesorgt werden, dass einzelne Gesetzesveränderungen der Vergangenheit evaluiert werden. Es soll eine eigene Kostenfolgeabschätzung eingebracht werden, da die Schätzung der Regierung oftmals deutlich unterhalb der reellen Kosten liegen (3.WaffRÄndG)
- Bereitgestellt von: VDB - Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. am 08.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 67/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes: Einführung der Erlaubnispflicht (Kleiner Waffenschein) für den Erwerb und den Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen -
BR-Drs. 263/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Messerkriminalität wirksam bekämpfen und Novelle des Waffenrechts zügig voranbringen" -
BT-Drs. 20/12805
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
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BR-Drs. 67/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Regelung des KRITIS-Dachgesetzes
Im Rahmen der geplanten Novelle werden sektorübergreifende Maßnahmen und Mindeststandards für physische Resilienzmaßnahmen gegenüber Naturgefahren sowie vom Menschen verursachte Eingriffe angelegt. Betreiber kritischer Anlagen werden verpflichtet, geeignete und verhältnismäßige technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Resilienz zu treffen. Dabei soll der Stand der Technik eingehalten werden. Die Maßnahmen sind auf Grundlage einer vorherigen Risikoanalyse und -bewertung zu treffen. Einen Branchenstandard für den Fuels-Bereich könnte dazu beitragen, dass die aktuellen Prozesse aus dem Störfallrecht genutzt werden. Dies kann zu einer Beschleunigung der Umsetzung im Sektor Mineralölversorgung beitragen.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen -
BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
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BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes
Praxisgerechte Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes Die DB setzt sich dafür ein, dass ihr und dem Verkehrsträger Schiene kein Wettbewerbsnachteil durch die Vorgaben des KRITIS-Dachgesetzes entstehen. Anpassungsbedarf sieht die DB insbesondere bei der Verwendung einheitlicher Begrifflichkeiten in KRITIS und NIS2-UmsuCG. Dies gilt insbesondere bei der Bestimmung kritischer Anlagen sowie bei den Resilienzmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 30.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: