Stellungnahmen/Gutachten
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454 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (454)
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit einem APN-Gesetz sollten aus Sicht der Krankenhäuser, Qualifikation, Befugnisse, Verantwortlichkeiten und Finanzierung konsistent geregelt werden. Der Einsatz von APN im Krankenhaus sollte ausdrücklich mit einbezogen werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 20.07.2026
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Adressatenkreis:
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24.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
- Bereitgestellt von: Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. am 20.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Kürzungen im Recht der Eingliederungshilfe
Keine Ausweitung des Poolens und der pauschalen Geldleistung, keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, keine Einschränkung bei der Teilhabe an Bildung, keine Deckelung bei der Finanzierung von Tariflöhnen, Partnerschaft im Leistungserbringungsrecht beibehalten - keine Bedarfsplanung als Grundlage für Leistungsvereinbarungen einführen, keine Streichung der Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung, keine Belegungsrechte einführen, keine einseitigen Kürzungen, kein anlassloses Prüfrecht im SGB IX -, keine Schärfung des Nachranggrundsatzes, Einkommens- und Vermögensheranziehung nicht wieder ausweiten, kein Vorrang der Pflege, einheitliche Bedarfsermittlung regeln
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung einer Nachhaltigkeitsstrategie für das deutsche Gesundheitswesen
Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie als zentrale Voraussetzung für die dringend erforderliche Transformation hin zu einem nachhaltigen, klimaneutralen Gesundheitswesen. Das Eckpunktepapier benennt wichtige Handlungsfelder und enthält einen Fahrplan zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Forderung nach Schaffung entsprechender Governance-Strukturen.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 15.07.2026
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Adressatenkreis:
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03.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Schaffung eines möglichst bundeseinheitlichen verfahrensrechtlichen Rahmens für die rechtssichere und praktikable Ausgestaltung der Überwachung von Patientinnen und Patienten bei 5- oder 7-Punkt-Fixierungen im Krankenhaus. Vor dem Hintergrund anhaltender Personalknappheit sollen ergänzend zur Eins-zu-eins-Betreuung geeignete technische Unterstützungsinstrumente, etwa alarmgestützte oder KI-basierte Systeme, rechtlich geprüft und modellhaft erprobt werden können. Damit sollen Patientensicherheit, Praxistauglichkeit und Rechtssicherheit für Mitarbeitende und Einrichtungen verbessert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 15.07.2026
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Adressatenkreis:
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01.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Beratung und Begleitung für Menschen mit (drohender) Pflegebedürftigkeit
Zur Qualitätssicherung, Beratung und Unterstützung bei (drohender) Pflegebedürftigkeit werden konkrete Regelungen benötigt. In den bisherigen gesetzlichen Regelungen fehlen Festlegungen zur Qualifikation und die multiprofessionelle Ausgestaltung der Pflegebegleitung inkl. des Fallmanagements. Aus Sicht der DVSG ist für die Ausgestaltung der Pflegebegleitung eine Verbindung und ein gutes Zusammenspiel von bestehenden und neu zu implementierenden Angeboten sowie der Einsatz multiprofessioneller Teams mit Pflegefachkräften und Sozialer Arbeit unerlässlich. Entsprechende Konkretisierungen der Strukturqualität (z. B. der Qualifikation der Fachkräfte) fehlen bislang in dem Referentenentwurf des PNOG.
- Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) am 01.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme des VdSP zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes
Der PNOG-Entwurf adressiert die Digitalisierung der Pflege als zentrale Voraussetzung künftiger Versorgungsgestaltung und sieht hierfür Mittel aus dem Sondervermögen vor. Damit greift das BMG die Grundlogik des Pflege-Digital-Boosters auf. Die vorgesehenen 1,6 Milliarden Euro reichen jedoch nicht aus, um die digitale Transformation der Pflege flächendeckend und nachhaltig umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Verband für digitale Standards in der Pflege (VdSP) e.V. am 01.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VdSP e.V. unterstützt ausdrücklich Bestrebungen, Verfahren im Pflegebereich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Insbesondere die Digitalisierung bietet erhebliche Chancen, um alle Beteiligten spürbar und nachhaltig zu entlasten. Dennoch besteht dringender Handlungsbedarf, die Umsetzungsgeschwindigkeit erkennbar zu erhöhen. Verlässliche und praxisnahe Lösungen sind erforderlich. Die TI besitzt grundsätzlich großes Potenzial, echte Interoperabilität herzustellen und Prozesse nachhaltig zu vereinfachen. Darüber hinaus möchten wir hier anmerken, dass aus Sicht des VdSP e.V., die Pflege in Deutschland stärker ins Zentrum der Digitalisierungsbemühungen gerückt werden sollte.
- Bereitgestellt von: Verband für digitale Standards in der Pflege (VdSP) e.V. am 01.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) anpassen
Aus Sicht des BVMed enthält der Entwurf erhebliche Risiken für die präventive qualitätsgesicherte Versorgung, insbesondere durch Leistungskürzungen sowie die Einbeziehung zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in der häuslichen Pflege in das Entlastungsbudget. Angesichts des demografischen Wandels und steigender Pflegebedürftigkeit ist die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen von zentraler Bedeutung. Von den ins-gesamt 5,6 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden rund 4,9 Millionen (ca. 87%) im häuslichen Umfeld versorgt. Davon erhalten 3,1 Millionen aus-schließlich Unterstützung durch Angehörige, ohne Einbindung eines professionellen Pflegedienstes.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 01.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Sparmaßnahmen in der GKV nur auf Grundlage von Evidenz
Die DKG teilt grundsätzlich die Notwendigkeit von Einsparungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Anpassungen müssen jedoch evidenzbasiert erfolgen. Die Hautkrebsfrüherkennung sollte unter Berücksichtigung von Tumordynamik und klinischer Praktikabilität weiterentwickelt werden. Teilarbeitsunfähigkeit und Teilkrankengeld müssen so ausgestaltet sein, dass medizinische Gesichtspunkte maßgeblich bleiben und Fehlsteuerungen vermieden werden. Kürzungen beim Innovationsfonds werden abgelehnt. Stattdessen sollte dieser durch eine stärkere Praxisanbindung und die Förderung erfolgreicher Projekte gestärkt werden. Wirkstoffübergreifende Rabattgruppen dürfen nur evidenzbasiert gebildet werden und die Therapiefreiheit nicht einschränken.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krebsgesellschaft e. V. am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: