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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (154)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Diakonie Deutschland setzt sich für gute Kriterien bei der Auswahl von sozial-gerechten Klimaschutzmaßn. in der Umsetzung des EU-Klima-Sozialfonds ein. Ab 2027 werden mit dem neuen EU-Emissionshandel (ETS-2) erstmalig Preise auf den Ausstoß von CO2 in den Bereichen Gebäude und Verkehr erhoben. Der neue ETS ist wichtig, um die Klimaziele zu erreichen. Preise für Öl, Gas und Benzin werden dadurch steigen. Damit besonders betroffene Haushalte entlastet werden, stellt die EU einen Klima-Sozialfonds bereit. Voraussetzung: Die EU-Mitgliedstaaten müssen Klima-Sozialpläne mit Maßnahmenvorschlägen bei der EU-Kommission einreichen. Ein Bündnis aus Klima-, Umwelt- u.Sozialvb. fordert in einem 5-Punkte-Plan von der BReg. einen Fahrplan, der den ETS so gestaltet, dass er wirkt u. nicht überfordert.

    • Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Diakonie Deutschland setzt sich für gute Kriterien bei der Auswahl von sozial-gerechten Klimaschutzmaßn. in der Umsetzung des EU-Klima-Sozialfonds ein. Ab 2027 werden mit dem neuen EU-Emissionshandel (ETS-2) erstmalig Preise auf den Ausstoß von CO2 in den Bereichen Gebäude und Verkehr erhoben. Der neue ETS ist wichtig, um die Klimaziele zu erreichen. Preise für Öl, Gas und Benzin werden dadurch steigen. Damit besonders betroffene Haushalte entlastet werden, stellt die EU einen Klima-Sozialfonds bereit. Voraussetzung: Die EU-Mitgliedstaaten müssen Klima-Sozialpläne mit Maßnahmenvorschlägen bei der EU-Kommission einreichen. Ein Bündnis aus Klima-, Umwelt- u.Sozialvb. fordert in einem 5-Punkte-Plan von der BReg. einen Fahrplan, der den ETS so gestaltet, dass er wirkt u. nicht überfordert.

    • Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Diakonie Deutschland setzt sich für gute Kriterien bei der Auswahl von sozial-gerechten Klimaschutzmaßn. in der Umsetzung des EU-Klima-Sozialfonds ein. Ab 2027 werden mit dem neuen EU-Emissionshandel (ETS-2) erstmalig Preise auf den Ausstoß von CO2 in den Bereichen Gebäude und Verkehr erhoben. Der neue ETS ist wichtig, um die Klimaziele zu erreichen. Preise für Öl, Gas und Benzin werden dadurch steigen. Damit besonders betroffene Haushalte entlastet werden, stellt die EU einen Klima-Sozialfonds bereit. Voraussetzung: Die EU-Mitgliedstaaten müssen Klima-Sozialpläne mit Maßnahmenvorschlägen bei der EU-Kommission einreichen. Ein Bündnis aus Klima-, Umwelt- u.Sozialvb. fordert in einem 5-Punkte-Plan von der BReg. einen Fahrplan, der den ETS so gestaltet, dass er wirkt u. nicht überfordert.

    • Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beendigung einer weiteren Verschärfung der europäischen Klimaschutzziele sowie Nutzung aller im Pariser Klimaschutzabkommen enthaltenen Möglichkeiten zur Nutzung außereuropäischer Klimaschutzmaßnahmen. Dazu sollte die Nutzung hochwertiger außereuropäischer Zertifikate von den 5% auf 10% deutlich ausgeweitet werden. Des Weiteren sollte Europa erklären, seine ambitionierten Klimaziele nur einzuhalten, wenn sich die anderen großen Emittenten wie die USA, China, Russland, Indien, Indonesien, Südafrika und Saudi-Arabien zu ähnlichen Minderungsverpflichtungen bereit erklären, die deutlich über einem business as usual-Pfad hinausgehen. Ein globaler Klimaclub der Großemittenten muss das Ziel sein.

    • Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 10.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU beschließt 2025/2026 ihren nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR/MFF) post 2027. In diesem Langfristhaushalt wird auch festgelegt, ob/wieviel Geld für Natur-/Klimaschutz ausgegeben wird, und wieviel für schädliche Subventionen. Deswegen verfolgt der NABU dieses Vorhaben v.a. auf EU-Ebene, aber auch ggü. der Bundesregierung. Ziel ist es, die Lücke der Naturschutzfinanzierung auch auf EU-Ebene zu schließen, und u.a. das LIFE Programm zu erhalten.

    • Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU beschließt 2025/2026 ihren nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR/MFF) post 2027. In diesem Langfristhaushalt wird auch festgelegt, ob/wieviel Geld für Natur-/Klimaschutz ausgegeben wird, und wieviel für schädliche Subventionen. Deswegen verfolgt der NABU dieses Vorhaben v.a. auf EU-Ebene, aber auch ggü. der Bundesregierung. Ziel ist es, die Lücke der Naturschutzfinanzierung auch auf EU-Ebene zu schließen, und u.a. das LIFE Programm zu erhalten.

    • Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene zur Vermeidung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG, der Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Recht sowie in weiteren Bereichen der Bankenregulierung und -aufsicht. Petita umfassen den Ausschluss von Förderbanken aus dem LSI-Stresstest, Aufnahme von Förderbanken in den vereinfachten IKT Risikomanagementrahmen nach DORA, Beibehaltung des Risikogewichts von 20% für Forderungen von Förderbanken an andere Institute im Rahmen des Durchleitungsgeschäfts, keine überschießende CSRD-Umsetzung, Einstufung von Förderbanken als anderweitig und potenziell systemrelevant, Ausnahme von Förderbanken aus dem ESG-Meldewesen, Bagatellgrenzen bei der Anzeigepflicht mittelbar gehaltener Beteiligungen von Förderbanken.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.10.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene zur Vermeidung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG, der Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Recht sowie in weiteren Bereichen der Bankenregulierung und -aufsicht. Petita umfassen den Ausschluss von Förderbanken aus dem LSI-Stresstest, Aufnahme von Förderbanken in den vereinfachten IKT Risikomanagementrahmen nach DORA, Beibehaltung des Risikogewichts von 20% für Forderungen von Förderbanken an andere Institute im Rahmen des Durchleitungsgeschäfts, keine überschießende CSRD-Umsetzung, Einstufung von Förderbanken als anderweitig und potenziell systemrelevant, Ausnahme von Förderbanken aus dem ESG-Meldewesen, Bagatellgrenzen bei der Anzeigepflicht mittelbar gehaltener Beteiligungen von Förderbanken.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
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