Stellungnahmen/Gutachten
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2.486 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (2.486)
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Zu Regelungsvorhaben:
Submetering im Messstellenbetriebsgesetz
Teilnahme an Konsultationen des BMWEs zum MsbG (z.B. AG DigiEW, Konsultation nach §48 MsbG). Gespräche mit Ministerien und Abgeordneten zu den unterschieden zwischen Submetering und Messung von Hauptzählern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V. am 09.09.2026
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Adressatenkreis:
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28.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung von Fehlentwicklungen in den Bereichen Biogas und Agri-PV bei der Novellierung des EEG
Erhalt des gesonderten Ausschreibungssegments für besondere Solaranlagen zum Schutz vor ungleichem Wettbewerb für Agri-PV, Erhalt der erhöhten Vergütung für kleine Agri-PV-Anlagen außerhalb der Ausschreibungen, Gezielte Unterstützung für regionalen Bio-Biogasanlagen durch: Berücksichtigung landwirtschaftlicher Mehrwerte und systemdienlicher Vorteile im Rahmen der qualitativen Kriterien (§ 88d n.F.), Einführung einer Vergütungsklasse für 'Ökologisch Wertvolle Substrate' (ÖWS) wie Kleegrasgemenge, Blühstreifen und Zwischenfrüchte, Gleichstellung von ÖWS mit Wirtschaftsdüngern durch Verankerung innerhalb der Sondervergütungsklasse für Gülle und Mist, Planungssicherheit für kleine Altanlagen (bis 150 kWel): Geltung der Anschlussregelung bei Einsatz von mindestens 80 Masse-% ÖWS
- Bereitgestellt von: Bioland e.V. am 08.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 470/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
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BR-Drs. 470/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
Stellungnahme der DWA zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz, Entwurf des Bundesumweltministeriums vom 6. August 2026, Die DWA unterstützt die Priorisierung natürlicher Klimaschutzmaßnahmen und regt insbesondere eine stärkere Berücksichtigung des Landschaftswasserhaushalts, den Abbau von Umsetzungshemmnissen, ein systematisches Wirkungsmonitoring sowie die Stärkung von Umsetzungs- und Planungskapazitäten an.
- Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall e.V. am 07.09.2026
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Agrarförderung ab 2028
Beeinflussung der nationalen Position zur Ausgestaltung der EU-Agrarförderung ab 2028 im Rahmen des neuen MFR hin zu mehr Honorierung von Gemeinwohlleistungen anstatt pauschalen Flächenprämien durch Zweckbindung für Agrar- und Umweltaktionen und niedrigere Kofinanzierungsanteile der Mitgliedstaaaten für AUKA
- Bereitgestellt von: Naturland e.V. am 04.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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31.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Agrarförderung ab 2028
Beeinflussung der nationalen Position zur Ausgestaltung der EU-Agrarförderung ab 2028 im Rahmen des neuen MFR hin zu mehr Honorierung von Gemeinwohlleistungen anstatt pauschalen Flächenprämien durch Zweckbindung für Agrar- und Umweltaktionen und niedrigere Kofinanzierungsanteile der Mitgliedstaaaten für AUKA
- Bereitgestellt von: Naturland e.V. am 04.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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01.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der WWF setzt sich für eine ambitionierte KrWG-Novelle ein, die Primärrohstoffverbrauch und absolute Abfallmengen verbindlich senkt. Gefordert werden ein Zielpfad für den Rohstoffkonsum (RMC) auf höchstens 8 Tonnen pro Kopf und Jahr bis 2045 mit Zwischenzielen, Monitoring und Nachsteuerung sowie wirksame Pflichten zur Förderung der Wiederverwendung spätestens ab 2030. Die Abfallhierarchie und Kaskadennutzung sind zu sichern. Chemisches Recycling soll nur für geeignete Stoffströme und unter überprüfbaren Umwelt- und Transparenzkriterien zum Einsatz kommen. Zudem soll die Obhutspflicht erhalten, die kreislauforientierte öffentliche Beschaffung gestärkt und verbindliche Vorgaben für ressourcenschonendes und zirkuläres Bauen geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Naturpolymere regulatorisch absichern
Naturpolymere regulatorisch absichern indem sie als eigenständige Materialkategorie mit angepassten Verwertungsanforderungen anerkannt werden (PPWR)
- Bereitgestellt von: traceless materials am 03.09.2026
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Für eine resiliente, ressourcensouveräne und -effiziente sowie international wettbewerbsfähige deutsche Wirtschaft ist es erforderlich, dass Wertschöpfung durch langfristige Materialnutzung im Inland gestärkt wird. Ein tatsächliches Wirtschaften im Sinn der Kreislaufwirtschaft kann mehr umfassen, als die Vermeidung oder das Recycling von Abfällen. Der Entwurf lässt dieses Potenzial ungenutzt. Es ist erforderlich, § 45 KrWG anzupassen und zu erweitern, damit zirkuläre Geschäftsmodelle in Deutschland gegenüber traditionellen, linearen Geschäftsmodellen gleichberechtigt berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. am 02.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unsere Position zum NatInfG: 1. Sofortiger Verfahrensstopp. Das Gesetzgebungsverfahren mit diesem Entwurf ist umgehend anzuhalten. 2. Grundlegende Überarbeitung. Der pauschale Schutzanspruch des § 20a Absatz 1 und die ausufernde, rechtlich unbestimmte Flächenkulisse dürfen nicht bestehen bleiben. Betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten, Eigentum und kommunale Planungshoheit sind verlässlich zu sichern. 3. Belastbare Folgenabschätzung. Flächenbetroffenheit, Erfüllungsaufwand und Auswirkungen auf Landwirtschaft und ländliche Räume müssen vorab vollständig ermittelt werden. 4. Neustart nicht ohne uns. Eine Überarbeitung darf nur gemeinsam mit Berufsstand, Kommunen und Ländern erfolgen. Freiwilligkeit und Kooperation müssen die Grundlinie bleiben.
- Bereitgestellt von: Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. am 02.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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24.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unsere Position zum NatInfG: 1. Sofortiger Verfahrensstopp. Das Gesetzgebungsverfahren mit diesem Entwurf ist umgehend anzuhalten. 2. Grundlegende Überarbeitung. Der pauschale Schutzanspruch des § 20a Absatz 1 und die ausufernde, rechtlich unbestimmte Flächenkulisse dürfen nicht bestehen bleiben. Betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten, Eigentum und kommunale Planungshoheit sind verlässlich zu sichern. 3. Belastbare Folgenabschätzung. Flächenbetroffenheit, Erfüllungsaufwand und Auswirkungen auf Landwirtschaft und ländliche Räume müssen vorab vollständig ermittelt werden. 4. Neustart nicht ohne uns. Eine Überarbeitung darf nur gemeinsam mit Berufsstand, Kommunen und Ländern erfolgen. Freiwilligkeit und Kooperation müssen die Grundlinie bleiben.
- Bereitgestellt von: Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. am 02.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Zuge des europäischen Green Deal arbeitet die EU-Kommission an einheitlichen Kriterien zur Feststellung, wann mineralische Bau- und Abbruchabfälle bzw. daraus hergestellte Baustoffe nicht mehr als Abfall gelten. Das Joint Research Center der EU-KOM arbeitet aktuell einen konkreten Vorschlag aus. Der BMKE bringt sich in diesen Prozess ein, um eine möglichst unkomplizierte und mit den nationalen Rahmenbedingungen harmonisierte Umsetzung entsprechender EoW-Kriterien zu ermöglichen. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass keine Doppeluntersuchungen ergänzend zu den Anforderungen der Güteüberwachung der ErsatzbaustoffV erforderlich werden und eine hohe Konformität mit den Vorgaben der ErsatzbaustoffV erreicht wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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14.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Der BMKE setzt sich für ein Nachschärfen des §45 KrWG im Sinne einer rechtsverbindlichen Bevorzugungspflicht für die Öffentliche Hand sowie eine ausdrückliche Regelung in § 3 Abs. 8 KrWG ein, wonach der Bauherr bei Bau-, Rückbau- und Abbruchtätigkeiten als Abfallerzeuger der aus seinem Besitz stammenden Bau- und Abbruchabfälle gilt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 01.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
ITAD begrüßt das Ziel, UVP-Verfahren für umwelt- und klimaschutzdienende Änderungsvorhaben zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die vorgesehene Privilegierung nach § 9 Abs. 3a UVPG-E i. V. m. Anlage 1a sollte jedoch auch thermische Abfallbehandlungsanlagen erfassen. ITAD fordert daher, klar definierte Maßnahmen an TAB, etwa zur Steigerung der Energieeffizienz, Wärmeauskopplung und Abwärmenutzung, Energiespeicherung sowie Elektrifizierung fossil betriebener Nebenprozesse, in Anlage 1a aufzunehmen. Voraussetzung sollten klare Kriterien und Schwellenwerte sein, die erhebliche zusätzliche Umweltauswirkungen ausschließen. Perspektivisch sollte auch die Einbeziehung weiterer Dekarbonisierungstechnologien wie CO2-Abscheidung geprüft werden.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 31.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Freistellung von Maßnahmen zur Erreichung der WRRL-Ziele von der UVP-Pflicht und UVP-Vorprüfung
Ziel der Interessenvertretung ist, im Rahmen des UVP-Anpassungsgesetzes eine gesetzliche Regelung für Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu schaffen, nach der diese typisierend von der UVP-Pflicht bzw. UVP-Vorprüfung freigestellt werden und nur in atypischen Fällen eine weitergehende Prüfung erfolgt. Die Regelung soll Neu- und Änderungsvorhaben erfassen und durch klar bestimmte Fallgruppen und Abgrenzungskriterien rechtssicher ausgestaltet werden. Ergänzend wird die Prüfung entsprechender Regelungen für bestimmte Hochwasserschutzmaßnahmen angestrebt.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 28.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Freistellung von Maßnahmen zur Erreichung der WRRL-Ziele von der UVP-Pflicht und UVP-Vorprüfung
Ziel der Interessenvertretung ist, im Rahmen des UVP-Anpassungsgesetzes eine gesetzliche Regelung für Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu schaffen, nach der diese typisierend von der UVP-Pflicht bzw. UVP-Vorprüfung freigestellt werden und nur in atypischen Fällen eine weitergehende Prüfung erfolgt. Die Regelung soll Neu- und Änderungsvorhaben erfassen und durch klar bestimmte Fallgruppen und Abgrenzungskriterien rechtssicher ausgestaltet werden. Ergänzend wird die Prüfung entsprechender Regelungen für bestimmte Hochwasserschutzmaßnahmen angestrebt.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 28.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der RED III in nationales Recht
Bayernoil setzt sich für eine ambitionierte Ausgestaltung des nationalen Rechtsrahmens der Umsetzung der letzten Fassung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED III) ein.. Dabei geht es um eine deutliche Erhöhung des Pfads zur Treibhausgasminderung im Verkehr. Gefordert werden gleiche Einsatzmöglichkeiten für nachhaltigen biogenen Wasserstoff und RFNBO sowie die Aufnahme des Flug- und Schiffsverkehrs in die THG-Quote. Darüber hinaus setzen wir uns für die Möglichkeit der Anrechnung von Recycled Carbon Fuels auf die THG-Quote ein.
- Bereitgestellt von: BAYERNOIL Raffineriegesellschaft mbH am 27.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhältnismäßige Umsetzung des Gesetzes zum Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe
easyJet setzt sich für eine verhältnismäßige und praxistaugliche Ausgestaltung des Gesetzes zum Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe ein. Regulatorische Vorgaben sollten die tatsächliche Entwicklung des SAF-Marktes und verfügbare Produktionskapazitäten berücksichtigen. Dazu gehören klare Ausnahmeregelungen bei der Betankungspflicht, die Vermeidung zusätzlicher oder doppelter finanzieller Belastungen durch Gebühren und Sanktionen sowie die gezielte Verwendung von Sanktionseinnahmen zur Förderung des SAF-Hochlaufs. easyJet spricht sich zudem gegen eine Finanzierung des SAF-Hochlaufs über zusätzliche Ticketabgaben und für Maßnahmen zur Steigerung von Produktionskapazitäten und zur Sicherstellung einer möglichst flächendeckenden SAF-Verfügbarkeit an deutschen Verkehrsflughäfen aus.
- Bereitgestellt von: easyJet Europe Airline GmbH am 27.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Entwurf eines Gesetzes zum Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.08.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Grenzausgleichmechanismus, EU-Emissionshandel und EU 2040 Klimaziel
Wir vermitteln der Bundesregierung die Betroffenheit der Chemie durch EU-Beschlüsse zum ETS und CBAM und setzen uns dabei für eine wettbewerbsfähigkeitsfördernde Umsetzung ein. Wir fordern die Berücksichtigung von CCU im ETS auch für kurzlebigere Produkte und internationaler Zertifikate. Die Chemie braucht Carbon Leakage Schutz. Dies umfasst: 1/ Erhalt ETS 2/ Erweiterung der Liste der förderfähigen Sektoren für SPK auf pre-2020-Level, 2/ Erhalt freier Zuteilung 3/ faire sektorale Lastenteilung, 4/ realistischer Abschmelzpfad und 5/ pragmatisches und realistisches 2040 Ziel, gekoppelt an Verfügbarkeit notwendiger politischen, wettbewerblichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen. Eine Überführung in den CBAM lehnen wir aufgrund von fehlender Schutzwirkungen für die Chemie ab.
- Bereitgestellt von: BASF SE am 27.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EEG schnell reformieren: Flexibilität sichern, Vergütung stärken, Kleinanlagen fördern.
Die Bioenergieverbände begrüßen das Biomassepaket, sehen aber akuten Anpassungsbedarf für ein tragfähiges EEG. Kernforderungen sind: Einführung eines Strommengenmodells für mehr betriebswirtschaftliche Freiheit und flexible Fahrweise, Erhöhung von Vergütungssätzen, Ausschreibungsvolumen und Flexibilitätszuschlag sowie Zulassung von Biomethan. Kleinanlagen benötigen verbesserte Bedingungen durch höhere Zuschläge, verlängerte Anschlussregelungen und Anerkennung ökologisch wertvoller Substrate. Ziel ist die Sicherung bestehender Anlagen, Anreize für neue Investitionen und die volle Nutzung der Bioenergiepotenziale für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Stärkung der Bioenergiebranche
Zahlreiche im EEG geregelten Gesetzesgrundlagen beeinflussen die Wirtschaftlichkeit der Bioenergiebranche, welche es zu stärken gilt. Hierbei geht es insbesondere um den Abbau von Bürokratie, der Stärkung von Anreizsystemen für den Ausbau Erneuerbarer-Energien-Anlagen, dem Abbau hemmender Regularien, der Ermöglichung neuer Geschäftsmodelle, einer praxisgerechten Umsetzung bestehender Regularien sowie der Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Stärkung der Bioenergiebranche
Zahlreiche im EEG geregelten Gesetzesgrundlagen beeinflussen die Wirtschaftlichkeit der Bioenergiebranche, welche es zu stärken gilt. Hierbei geht es insbesondere um den Abbau von Bürokratie, der Stärkung von Anreizsystemen für den Ausbau Erneuerbarer-Energien-Anlagen, dem Abbau hemmender Regularien, der Ermöglichung neuer Geschäftsmodelle, einer praxisgerechten Umsetzung bestehender Regularien sowie der Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Klärschlammverordnung bestimmt, dass ab 2029 alle kommunalen Klärschlämme einem Phosphorrecycling zuzuführen sind. Für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Entsorgung müssen bis 2029 große Kapazitäten zur thermischen Vorbehandlung von Klärschlamm sowie für ein Recycling bzw. die Rückgewinnung des in den Aschen enthaltenen Phosphors aufgebaut werden. Aktuelle Prognosen weisen jedoch auf eine erhebliche Kapazitätslücke für die Phosphorrückgewinnung hin. Die DWA benennt den Handlungsbedarf für den Gesetz- und Verordnungsgeber auf Bundes- und Landesebene (u.a. Anpassung der Landesregelungen zu den Abwasserentgelten, Anpassung des Düngerechts, ggf. Zwischenlagermöglichkeiten) um möglichst ausreichende Kapazitäten bis 2029 aufzubauen, damit die rechtlichen Vorgaben erfüllt werden können.
- Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall e.V. am 25.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Durchführung der Verordnung (EU) 2026/1738 über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen sowie Mitgestaltung der hierzu vorgesehenen Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission. Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere die Ausgestaltung von Vollzugs- und Durchführungsregelungen, Anforderungen an Bewertungen von Altfahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen, Vorgaben für Sachverständige und technische Prüfungen, Regelungen zu Fahrzeug- und Batterienachweisen, die Verfügbarkeit von Informationen im digitalen Fahrzeug-Kreislaufpass sowie die nationale Anbindung an europäische Datenaustauschsysteme.
- Bereitgestellt von: DEKRA SE am 25.08.2026
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Adressatenkreis:
-
18.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bei der Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) will der DEPV insbesondere bei der „Maßnahme 2.e1: Holz- und sonstige Biomasse-nutzung an Klimaschutzwirkung ausrichten“ erreichen, dass es in der Industrie keine Förderung für die Substition holzbasierten Wärmeproduktion durch elektrische Lösungen geben wird. Die Förderprogramme im Heizungsmarkt fördern nicht den Einsatz von Pellets zur Wärmeerzeugung, sondern Investitionen in Holzanlagen und erneuerbare Heizungsanlagen generell. Das gilt auch für Modul 2 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) in Bezug auf Prozesswärmeanlagen. Wichtig ist, dass sich bei der Wärmewende weiterhin auf die Defossilisierung konzentriert wird und nicht die Dekarbonisierung im Vordergrund steht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 21.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz
-
Adressatenkreis:
-
18.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung bestehender rechtlicher Regelungen - Novelle der ErsatzbaustoffV
Novelle der ErsatzbaustoffV - vollzugstaugliche Lösungen
- Bereitgestellt von: EGSH Entsorgergemeinschaft Schleswig-Holstein e.V. am 21.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: