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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Sonstiges im Bereich "Energie"

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (795)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung für eine Kraftwerksstrategie (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 10 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung der Kraftwerksstrategie als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Uniper SE am 22.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 04.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um den Wasserstoffhochlauf zu beflügeln, bietet eine Grüngasquote für Wasserstoffprodu-zenten eine attraktive Perspektive zur Einspeisung von Wasserstoff in Wasserstoffnetze. Gleichzeitig müssen die Kosten von Wasserstoff schnellstmöglich reduziert werden, um zusätzliche finanzielle Belastungen der Verpflichteten zu vermeiden. Daher müssen parallel zur Einführung einer Grüngasquote Maßnahmen umgesetzt werden, welche die Wasserstoffgestehungskosten senken, Investitionen in Wasserstoffprojekte sicherer machen und einen regulatorischen Rahmen für die Wasserstoffnutzung in den unterschiedlichen Sektoren definieren. Eine Grüngasquote ist nur dann sinnvoll, wenn die Industrie trotz des Grüngaseinsatzes international konkurrenzfähige Energiekosten hat.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des EEG 2023 den Ausbau der erneuerbaren Energien als überragendes öffentliches Interesse definiert. Der Ausbau von Wasserstofferzeugung und -infrastrukturen ist als essenzieller Teil des erneuerbaren Energiesystems ebenfalls vom Gesetzgeber als im überragenden öffentlichen Interesse einzustufen. Eine solche Einstufung wird im Rahmen des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes diskutiert. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11899 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 27.11.2025

      • 04.12.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Damit Deutschland den technologischen Vorsprung, insbesondere in der Offshore-Wind- Wasserstofferzeugung sichert, muss die Bundesregierung unverzüglich die Ausschreibungen auf mindestens 2 GW Offshore-Wind-Wasserstofferzeugung verdoppeln. Im nächsten Schritt müssen weitere Flächen in der gesamten deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone verbindlich ausgewiesen werden. Die Ausschreibungen der SEN-1 Flächen sind zügig und mit nur geringem zeitlichen Versatz umzusetzen. Pönalen sind verhältnismäßig auszugestalten und Anbindungspipelines zu realisieren. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11226 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 19.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Internationale, wettbewerbsfähige Energiepreise sind zentral für Deutschlands wirtschaftlichen Erfolg, die Industrie und die Elektromobilität. Die Komplexität des Energiesystems muss sinken. Zur Dekarbonisierung müssen steigender Strombedarf der Industrie und die Umstellung auf Wasserstoff bewältigt werden. Investitionen erfordern Planungssicherheit bzgl. Verfügbarkeit, Kosten und Qualität der Energieträger. Die Energietransformation braucht einfache Regelungen und standardisierte Rechtsrahmen. Die BMW Group steht für Technologieoffenheit und ein resilientes Energiesystem. Für einen verlässlichen Wasserstoffhochlauf sind Anreize für Produzenten, niedrige Bezugskosten und verbindliche Lieferzusagen nötig. Langfristig soll ein liberalisierter Markt für CO2‑freien Wasserstoff entstehen.

    • Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Internationale, wettbewerbsfähige Energiepreise sind zentral für Deutschlands wirtschaftlichen Erfolg, die Industrie und die Elektromobilität. Die Komplexität des Energiesystems muss sinken. Zur Dekarbonisierung müssen steigender Strombedarf der Industrie und die Umstellung auf Wasserstoff bewältigt werden. Investitionen erfordern Planungssicherheit bzgl. Verfügbarkeit, Kosten und Qualität der Energieträger. Die Energietransformation braucht einfache Regelungen und standardisierte Rechtsrahmen. Die BMW Group steht für Technologieoffenheit und ein resilientes Energiesystem. Für einen verlässlichen Wasserstoffhochlauf sind Anreize für Produzenten, niedrige Bezugskosten und verbindliche Lieferzusagen nötig. Langfristig soll ein liberalisierter Markt für CO2‑freien Wasserstoff entstehen.

    • Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Paragraph 39g Abs. 6 EEG 2023 benötigt eine klare gesetzliche Auslegung, damit eindeutig ist, ob für die Begrenzung des anzulegenden Wertes die theoretischen Werte der letzten drei Jahre oder die tatsächlich gezahlten EEEG-Förderungen maßgeblich sind. Die aktuelle Fassung führt zu widersprüchlichen Interpretationen, wirtschaftlichen Nachteilen für Biomasse-Bestandsanlagen sowie vermeidbaren Konflikten zwischen Anlagen- und Netzbetreibern. Eine präzise Regelung schafft Rechtssicherheit und einen verlässlich anwendbaren Maßstab für die Anschlussförderung.

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 08.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Flexibilität einen Wert geben zur Transformation von Stromsystemen; Förderung neuer komplementärer Preissignale zur Lösung von Netzengpässen und zur Erschließung des Potenzials der nachfrageseitigen Flexibilität; Gewährleistung der Interoperabilität zwischen bestehenden Stromgroßhandelsmärkten und neuen lokalen Flexibilitätsmärkten durch Produktstandardisierung, aber Vermeidung kombinierter Märkte und Weiterleitung von Geboten; Stärkere und deutlichere Förderung der marktorientierten Beschaffung von Flexibilität für das Engpassmanagement durch die Netzbetreiber; Stärkere Anreize für Netzbetreiber, sich an der marktorientierten Flexibilitätsbeschaffung zu beteiligen; Verbesserte ÜNB-VNB Koordinierung

    • Bereitgestellt von: EPEX SPOT SE am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 15.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Flexibilität einen Wert geben zur Transformation von Stromsystemen; Förderung neuer komplementärer Preissignale zur Lösung von Netzengpässen und zur Erschließung des Potenzials der nachfrageseitigen Flexibilität; Gewährleistung der Interoperabilität zwischen bestehenden Stromgroßhandelsmärkten und neuen lokalen Flexibilitätsmärkten durch Produktstandardisierung, aber Vermeidung kombinierter Märkte und Weiterleitung von Geboten; Stärkere und deutlichere Förderung der marktorientierten Beschaffung von Flexibilität für das Engpassmanagement durch die Netzbetreiber; Stärkere Anreize für Netzbetreiber, sich an der marktorientierten Flexibilitätsbeschaffung zu beteiligen; Verbesserte ÜNB-VNB Koordinierung

    • Bereitgestellt von: EPEX SPOT SE am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 15.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen des European Chemicals Industry Action Plan plant die EU-Kommission eine Überarbeitung der ETS-Beihilfeleitlinien, um die Strompreiskompensation (SPK) an aktuelle Marktbedingungen anzupassen. Die bisherigen Leitlinien basieren auf veralteten Preisannahmen und spiegeln die Belastung energieintensiver Industrien nicht mehr wider. Während Flach- und Hohlglas in einem Entwurf berücksichtigt wurden, blieb Spezialglas außen vor. Angesichts der energie- und wettbewerbspolitischen Bedeutung der gesamten NACE-Gruppe Technische Gläser fordert der BV Glas die Ausweitung der beihilfefähigen Sektoren auch auf diese Gruppe.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Glasindustrie e.V. (BV Glas) am 18.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 18.11.2025

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Umsetzung des GEG ein. Ziel ist eine effiziente Integration innovativer Gebäudetechnik unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Machbarkeit. Regulatorische Anforderungen sollen verhältnismäßig und umsetzbar gestaltet werden, um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern. Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren muss gewährleistet sein. Zudem sollen Schnittstellen zu anderen Regelwerken wie BEG und EU-Vorgaben kohärent ausgestaltet werden.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Umsetzung des GEG ein. Ziel ist eine effiziente Integration innovativer Gebäudetechnik unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Machbarkeit. Regulatorische Anforderungen sollen verhältnismäßig und umsetzbar gestaltet werden, um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern. Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren muss gewährleistet sein. Zudem sollen Schnittstellen zu anderen Regelwerken wie BEG und EU-Vorgaben kohärent ausgestaltet werden.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert eine Ergänzung des Luftsicherheitsgesetzes zur rechtssicheren Schaffung einer Beleihungsgrundlage für Betreiber kritischer Infrastrukturen der Energie- und Wasserwirtschaft. Ziel ist es, eine gesetzlich geregelte Möglichkeit zu schaffen, in begründeten Ausnahmefällen hoheitliche Abwehrmaßnahmen gegen unautorisierte Drohnen durch beliehene Betreiber oder beauftragte Dritte zu ermöglichen. Zudem setzt sich der BDEW für eine gesetzliche Regelung zum Einsatz moderner Effektorik (Laser, High-Power-Microwave) auch durch beliehene Betreiber ein. Die Maßnahmen müssen unter staatlicher Aufsicht erfolgen und dürfen nicht zu einer allgemeinen Abwehrpflicht führen.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 16.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Unternehmen des privaten Schienengüterverkehrs – möchten ihren Beitrag zum Klimaschutz steigern und können die jährlichen Treibhausgasemissionen des gesamten Verkehrssektors bis 2030 um ein bis zwei Prozentpunkte senken. Dies würde erreicht, wenn der Anteil der Schiene an den Gütertransporten in Deutschland von heute rund 20 Prozent auf 25 Prozent in 2030 ansteigt: Jede Tonne, die von der Straße auf die Schiene verlagert wird, spart 85 Prozent der beim Transport emittierten Treibhausgase ein. Eine solche kurzfristige Verkehrsverlagerung lässt sich durch eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Güterzügen gegenüber Diesel-Lkw erzielen.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 15.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11183 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8290, 20/8670 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
      2. BT-Drs. 20/8670 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes - Drucksache 20/8290 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    • Adressatenkreis:
      • 03.12.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Förderbedingungen für private Haushalte sollen bis mindestens 2028 verlässlich und transparent ausgestaltet werden, um Planungssicherheit für Handwerk und Industrie zu gewährleisten und Fördermittel gezielt für Wertschöpfung aus EU-Fertigung einzusetzen. Zudem sollen Kriterien auf Basis des NZIA eingeführt werden, um Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze in Deutschland und der EU zu stärken. Darüber hinaus sollen eine verlässliche nationale und europäische Gebäudegesetzgebung im Einklang mit den Klimazielen, ein attraktiver Strompreis sowie der Start des ETS 2 spätestens am 1. Januar 2028 sichergestellt werden.

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 03.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 19.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Ausbau der Geothermie erfordert geeignete Flächen, schnellere Genehmigungsverfahren und mehr Akzeptanz durch finanzielle Beteiligung der Kommunen. Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) muss finanziell aufgestockt, für stromauskoppelnde Geothermieanlagen sowie Abwärme aus Abfallbehandlung geöffnet und per Gesetz verstetigt werden, um Investitionen in die Wärmewende zu sichern. Chancengleichheit für Wärmepumpen im Neubau und für Wärmelieferungen gegenüber eigenen Heizungen muss gewährleistet sein. In Bestandsgebäuden sollte der Wechsel zur Wärmelieferung durch Dritte einer eigenen Heizungsinvestition gleichgestellt werden. Für die Defossilisierung der Prozesswärme in der Industrie ist die Fortführung von Förderprogrammen von besonderer Bedeutung.

    • Bereitgestellt von: MVV Energie AG am 03.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
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