Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Anpassungen am Regierungsentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) im parlamentarischen Verfahren

Angegeben von:
Stiftung Klimaneutralität gGmbH (R004618) am 27.05.2026

Beschreibung:
Anpassungen am Regierungsentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, Kabinettsbeschluss 13.05.2026) im parlamentarischen Verfahren: (1) Anhebung der Bio-Treppe in § 43 Abs. 1 GModG auf 80 Prozent ab 2042 und 100 Prozent ab 2045; Ausdehnung der Bio-Treppe ab 2045 auf alle Öl- und Gasbestandsheizungen. (2) Streichung der Begrenzung auf 30 Prozent Brennstoffanteil in § 5a Abs. 3 Nr. 3 KostAufG. (3) 70-Prozent-Pauschale für Erhaltungsanteile bei § 43-Heizungen in § 559c BGB. (4) Mindest-Wärmepumpenanteil von 50 Prozent der Jahresheizarbeit für Hybridheizungen in § 43 Abs. 4 GModG. (5) Erweiterung der Vorbildfunktion in § 4 GModG auf behördlich oder sozial genutzte Gebäude. (6) Einschränkung der Wahlfreiheit in § 42 GModG für Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2605270004 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 20.05.2026 an:

      • Bundestag

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

        • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

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