Stellungnahmen/Gutachten
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475 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (475)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der allgemein anerkannten Regeln der Technik als gesetzlicher Referenzmaßstab
Erhalt der allgemein anerkannten Regeln der Technik als Referenzmaßstab für Sicherheit, Qualität und Rechtssicherheit sowie Vermeidung ihrer pauschalen Streichung aus gesetzlichen Regelungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
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07.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung
Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung in einem Omnibus-Verfahren. In diesem Gesetz sollen auch Folgeregelungen zum GKV-BStabG getroffen werden. Änderungsantrag 5 der Ausschussdrucksache 21(14)207 sieht neben der begrüßenswerten Neufassung des § 127 Abs. 1b einen - gänzlich neuen - § 127 Abs. 1c SGB V vor zur Wiedereinführung der Möglichkeit, Verträge über die Hilfsmittelversorgung im Wege der Ausschreibung zu schließen. Die geplante Wiedereinführung von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung ist ab- zulehnen. Dem Änderungsantrag darf seitens des Bundesgesundheitsministers und der Bundesregierung nicht entsprochen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 07.10.2026
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen beim Aufstiegs-BAföG gefordert
Wir fordern folgende Anpassungen im Referentenentwurf: Streichung der zusätzlichen Bestimmung angemessener Unterrichtsstunden je Maßnahmenabschnitt in § 2 Abs. 5 S. 5; Erhöhung der Förderrahmen in § 12 Abs. 1 auf 20.000 Euro für Lehrgangs-/Prüfungsgebühren und 5.000 Euro für Meisterstücke; Erhöhung des Darlehenserlasses nach § 13b Abs. 1 auf 70%; Flexibilisierung der Vollzeit-Fortbildungsdichte durch Streichung „an vier Werktagen“ in § 2 Abs. 3 Nr. 1c; Förderung von Vollzeitmaßnahmen der ersten Fortbildungsstufe durch Anpassung von § 2 Abs. 3 S. 2; grundsätzliche Förderung zweiter Fortbildungen gleicher Stufe in § 6 Abs. 3; Förderfähigkeit von Verbrauchsmaterialien in § 12 Abs. 1; Zinsfreiheit des KfW-Darlehens in § 13 Abs. 2 sowie die Erweiterung der AFBG-Statistik in § 27.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMBFSFJ): Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Belange des Handwerks müssen bei der Luftreinhaltepolitik systematisch berücksichtigt werden
ZDH begrüßt Ansatz der 1-zu-1 Umsetzung des EU-Rechts. Fahrverbote sollten nur als Ultima Ratio sein und der Fokus auf Modernisierung von Fuhrpark und Heiztechnik liegen. Ggf. sind einheitliche Ausnahmen festzulegen, um Handwerks- und Versorgungsverkehre zu ermöglichen. Es sollten keine vorzeitigen Verbote für bestimmte Heizmethoden erfolgen. Unterstützung bei Nachrüstung (Filter) wird angeregt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemeine Bonpflicht ist vollständig abzuschaffen: Übergang zur Belegausgabe auf Verlangen. Die Kassenpflicht ist stärker am Umfang der Barumsätze auszurichten bzw. Ausnahmen für Betriebe mit geringen Barumsätzen vorzusehen; Benennung klarer Ausnahmetatbestände und begünstigter Fallgruppen (§ 146b Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 148 AO ergänzen). Die Anwendung der Registrierkassenpflicht ist mindestens bis 2028 zu verschieben und mit der Implementierung der DSFinV-K 3.0 zu synchronisieren; genereller Termin für den erstmaligen Einsatz ist der 1. Juli. Eine gesonderte Abschreibungsregelung für elektronische Aufzeichnungssysteme i.S.d. § 146a Abs. 1 AO ist einzuführen. Die Akzeptanzpflicht digitaler Zahlungsoptionen ist so zu regeln, dass die offene Ladenkasse weiter nutzbar bleibt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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29.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anregungen zur Reduzierung von verkehrsrechtlichen Bürokratien für Handwerksbetriebe
Der ZDH begrüßt den Regelungsentwurf und unterbreitet weitere Anregungen zum Bürokratieabbau beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot (StVO), Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), bei der Anwendung des Tachographenrechts und beim Straßenverkehrsgesetz (Flexibilisierung der Kontrolle der Führerscheine der Mitarbeiter) sowie beider Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der WIPANO-Normungsförderung zur Stärkung der KMU-Beteiligung an der Normung
Die WIPANO-Normungsförderung soll so weiterentwickelt werden, dass sie auf den nachhaltigen Aufbau von Normungskompetenz und dauerhafte Beteiligungsstrukturen ausgerichtet wird. Fachverbände des Handwerks sollen künftig selbst antragsberechtigt sein und unmittelbar gefördert werden können. Ein nationales Beteiligungsmodell nach dem Vorbild von Small Business Standards (SBS) soll geprüft und aufgebaut werden. Normungswissen soll frühzeitig in der beruflichen Weiterbildung vermittelt werden; hierzu sollen die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Entwicklung praxisorientierter Lehr- und Lernmaterialien gefördert werden. Der freie Zugang zu branchenrelevanten Normen für Teilnehmende und Lehrkräfte der beruflichen Weiterbildung soll Bestandteil der Förderung werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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30.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Ausgestaltung der AVV Eisenmetallverarbeitung
Die Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2110 mittels AVV Eisenmetallverarbeitung soll auf eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben beschränkt bleiben. Darüberhinausgehende nationale Anforderungen sollen ausgeschlossen werden. Bestehende Genehmigungen und bewährte Verfahren sollen geschützt, gleichwertige technische Lösungen zugelassen und bauliche Anforderungen nur soweit technisch möglich und verhältnismäßig umgesetzt werden. Zudem sollen ausreichende Übergangsfristen, Fristverlängerungen bei nicht vom Betreiber zu vertretenden Verzögerungen sowie Bestandsschutz für bestehende Genehmigungen vorgesehen werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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29.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der ZDH begrüßt die Verschlankung der UVgO, kritisiert aber das Erleichterungen überwiegend den Auftraggebern zugutekommen. Begrüßt werden der Erhalt des Losgrundsatzes im Unterschwellenbereich sowie die weiterhin nur optionale Anwendung von sozialen oder umweltbezogene Zuschlagskriterien im Zusammenhang mit Vergabeverfahren. Kritsch bewertet wird die fehlende Datenbasis für die Erhöhung der Wertgrenzen sowie die fehlende Verpflichtung deren Auswirkungen auf die Vergabepraxis zu evaluieren. Gänzlich vermisst wird eine Regelung zum Rechtsschutz im Unterschwellenbereich, die zudem bundesweit einheitlich ausgestaltet sein sollte.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemeine Bonpflicht ist vollständig abzuschaffen: Übergang zur Belegausgabe auf Verlangen. Die Kassenpflicht ist stärker am Umfang der Barumsätze auszurichten bzw. Ausnahmen für Betriebe mit geringen Barumsätzen vorzusehen; Benennung klarer Ausnahmetatbestände und begünstigter Fallgruppen (§ 146b Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 148 AO ergänzen). Die Anwendung der Registrierkassenpflicht ist mindestens bis 2028 zu verschieben und mit der Implementierung der DSFinV-K 3.0 zu synchronisieren; genereller Termin für den erstmaligen Einsatz ist der 1. Juli. Eine gesonderte Abschreibungsregelung für elektronische Aufzeichnungssysteme i.S.d. § 146a Abs. 1 AO ist einzuführen. Die Akzeptanzpflicht digitaler Zahlungsoptionen ist so zu regeln, dass die offene Ladenkasse weiter nutzbar bleibt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben: