Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (21)
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- Angegeben von: EW GROUP GmbH am 09.12.2025
- Beschreibung: Mit der Verordnung (EU) 2019/6 und den ergänzenden tiergesundheitsrechtlichen Verordnungen wurde der europäische Rechtsrahmen für Tierarzneimittel und Diagnostik umfassend harmonisiert. Der nationale Gesetzgeber ist verpflichtet, das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) daran anzupassen, ohne die unionsrechtlich vorgegebenen Spielräume zu überschreiten. Der vorliegende Regierungsentwurf enthält jedoch weiterhin nationale Sonderregelungen, die über das EU-Recht hinausgehen und für Hersteller autogener Impfstoffe, Diagnostiklabore und Anbieter von In-vitro-Diagnostika erhebliche praktische Unsicherheiten und Wettbewerbsnachteile schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2475
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes
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BT-Drs. 21/2475
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) daran anzupassen – ohne..., ...Novellierung des TAMG und des TierGesG unter den drei folgenden..., ...Regelungen im TAMG und TierGesG erheblich eingeschränkt...
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 29.07.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die Vorlage eines Referentenentwurfs zur Anpassung des nat. Tiergesundheitsrechts an das Europ. Tiergesundheitsrecht. Wir freuen uns, dass in dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf bereits einige der Anmerkungen unserer Stellungnahme von 2024 Berücksichtigung gefunden haben. Im aktuellen Tiergesundheitsgesetz ist lediglich die Verschleppung einer Tierseuche im Rahmen der Verbringung strafbewährt, während dies in der Vergangenheit (altes Tierseuchengesetz) für jegliche Verschleppung einer Tierseuche galt. U. a. aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bitten wir, diese Änderung rückgängig zu machen. Zudem ist die angeführte Bußgeldbewährung für das vorsätzliche Nichtmelden einer Tierseuche ungenügend; wir fordern stattdessen eine Einordnung als Straftat.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Tierarzneimittel (TAM) im TierGesG zu regeln, wo die zulassungspflichtigen..., ...über Tierarzneimittel im TierGesG zu verankern. Dies gilt...
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- Angegeben von: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) am 01.08.2025
- Beschreibung: Eine Einbeziehung gastronomischer Betriebe in die Meldepflicht nach § 3 RefE-TierSeuchMeldV ist weder zielführend noch notwendig. Der Verordnungszweck würde dadurch nicht gefördert, wohl aber würden gastronomische Betriebe unverhältnismäßig belastet. Eine gesetzliche Klarstellung oder Ausnahmeregelung für die Gastronomie ist daher geboten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): RefE TierSeuchMeldV
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des § 4 Absatz 1 Satz 1 TierGesG in der Fassung vom 21.11.2018...
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 23.05.2025
- Beschreibung: Die BTK setzt sich für den Erhalt von Regelungen aus der nationalen Fischseuchenverordnung (FischSeuchV) unter dem Geltungsbereich des Animal Health Law (AHL) und seiner Delegierten Verordnung ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) sowie Art. 10, 191 und...
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 26.09.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Vorlage eines weiteren Referentenentwurfs auf dem Weg der Anpassung des nationalen Tiergesundheitsrechts an das Europäische Tiergesundheitsrecht. Insbesondere angesichts der Menge und des Umfangs der anzupassenden Rechtstexte und dem daraus resultierenden Unvermögen, alle nötigen Änderungen zeitgleich in Kraft treten zu lassen, bitten wir dringend darum, die (vorübergehende) Entstehung von Rechtslücken, insbesondere in Bezug auf die Meldeverpflichtungen und die erst noch in Kraft zu setzende neue Meldeverordnung unbedingt zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Referentenentwurf des BMEL zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach Art. 4 AHL / § 2 TierGesG den Jäger einschließt..., ...immunologische Tierarzneimittel im TierGesG zu regeln, wo die zulassungspflichtigen..., ...über Tierarzneimittel im TierGesG zu verankern. Zu Nummern..., ...TierImpfStoffV unverändert in das TierGesG oder das TAMG überführt...
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- Angegeben von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 06.11.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf betrifft als erster von mehreren Schritten insbesondere drei für die praktizierenden Tierärzte relevante Themen: 1. Übernahme der Begriffsbestimmungen des EU-Tiergesundheitsrechts in das Tiergesundheitsgesetz 2. Schaffung einer Ermächtigung für den Erlass einer Verordnung mit an das EU-Recht angepassten Regelungen zur Seuchenmeldung, 3. Anpassung der nationalen Regelungen zu immunologischen Tierarzneimitteln an die EU-Tierarzneimittelverordnung und ihre Überführung aus dem Tiergesundheitsgesetz in das Tierarzneimittelgesetz Die Möglichkeit für die Pharmaindustrie zur Bewerbung von Impfstoffen unmittelbar gegenüber der Landwirtschaft lehnt der bpt ab.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3712
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/3712
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach Art. 4 AHL / § 2 TierGesG den Jäger einschließt..., ... Tierarzneimittel im TierGesG zu regeln, wo die zulassungspflichtigen..., ...über Tierarzneimittel im TierGesG zu verankern. Zu Nummern..., ...TierImpfStoffV unverändert in das TierGesG oder das TAMG überführt...
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- Angegeben von: Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. am 09.12.2024
- Beschreibung: Gesetzentwurf betrifft folgende relevante Themen: 1. Übernahme der Begriffsbestimmungen des EU-Tiergesundheitsrechts in das Tiergesundheitsgesetz 2. Schaffung einer Verordnugsermächtigung für Erlass einer Verordnung EU rechtlich angepassten Regelungen zur Seuchenmeldung, 3. Anpassung nationale Regelungen zu immunologischen Tierarzneimitteln an EU-Tierarzneimittelverordnung und ihre Überführung aus dem Tiergesundheitsgesetz in das Tierarzneimittelgesetz (mit Ausnahme der Anwendungsreglungen unter dem Tierseuchenrecht) 5. Erlaubnis zur Werbung zu Impfstoffen gegenüber dem professionellen Tierhalter schaffen zur Verbesserung der Krankheitsvorbeugung und Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...werden sollen, könnten im TierGesG selbst oder in einer ...
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 10.12.2024
- Beschreibung: Die Konzeption des Entwurf einer Verordnung zur Einführung einer Tierseuchenmeldeverordnung sowie zur Aufhebung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen, der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten und der Rinder-Salmonellose-Verordnung sind dringend verbesserungsbedürftig, um nicht von vorneherein einen Bedarf an Auslegungshinweisen oder dergleichen zu generieren. Um das Verständnis dessen zu fördern, sollte in der Begründung mehr auf diese Kontinuität eingegangen werden, so z. B. zum meldepflichtigen Personenkreis nach Artikel 1, § 3.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in § 4 Absatz 3 Satz 2 TierGesG aufgeführte Personenkreis...
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 29.07.2025
- Beschreibung: Bei aller Sorgfalt und auch vor dem Hintergrund der Komplexität der vielschichtigen Meldekonstellationen bleibt festzustellen, dass die Vorgaben für die sog. „Rechtsunterworfenen“ schwer verständlich sein dürften. Die neue Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass Gesetze und Verordnungen in Zukunft so zu verfassen sind, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes diese Rechtstexte verstehen können. Diesem Anspruch sind die bisher vorgelegten Gesetzes- und Verordnungsentwürfe zur Umsetzung des AHL unseres Erachtens nicht gerecht geworden. Lobend möchten wir in jedem Fall die Ausführungen zum Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und für die Verwaltung in der Begründung hervorheben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat - Entwurf einer Verordnung über die Einführung einer Tierseuchenmeldeverordnung, zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung sowie über das Außerkrafttreten bestimmter tierseuchenrechtlicher Verordnungen (Mantel-VO)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in § 4 Absatz 3 Satz 2 TierGesG aufgeführte Personenkreis...
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 28.03.2025
- Beschreibung: Der Entwurf zur Reduktionsstrategie fokussiert sich auf die Reduktion von Tierversuchen durch den Einsatz alternativer Methoden. Ein Ziel, das sowohl von der Wissenschaft als auch von Tierschutzorganisationen geteilt und bestmöglich angestrebt wird. Die BTK spricht sich für eine wissenschaftlich fundierte Herangehensweise unter verstärkter Einbeziehung der Tierärzteschaft als wichtiger Stakeholder aus. Zudem weist sie auf Punkte, die im Strategiepapier bislang nur unzureichend Berücksichtigung gefunden haben, hin und skizziert entsprechende Lösungsansätze.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) verpflichtet dazu, Tierseuchen...
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- Angegeben von: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) am 01.08.2025
- Beschreibung: Es wird um Klarstellung gebeten, dass sich die Meldepflicht des § 3 Tiergesundheitsgesetz ausschließlich auf Tiere im Sinne des Art. 4 Nr. 1 VO (EU) 2016/429 („Wirbeltiere und wirbellose Tiere“) bezieht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) am 10.07.2025
- Beschreibung: Das Außerkraftsetzen der Rindersalmonellose-VO wird seitens des VLK begrüßt. In der Tierseuchenmelde-VO sehen wir den Bedarf einer Spezifizierung der „Gründe für einen Verdacht“ bei den Meldungen nach §3 (für Seuchen der Anlagen 1 und 2).
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Entwurf einer Verordnung über die Einführung einer Tierseuchenmelde-verordnung, zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung sowie über das Außerkrafttreten bestimmter tierseuchenrechtlicher Verordnun-gen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
- Beschreibung: Eine Gesundheitsbescheinigung von einem Amtstierarzt gilt 10 Tage. Es erschließt sich nicht, warum für die Rückreise innerhalb dieser 10 Tage eine neue Gesundheitsbescheinigung notwendig ist. Es erschließt sich nicht, warum der Unternehmer, der seine Tiere in anderen Mitgliedsstaaten hält, keine deutsche Registriernummer erhalten kann und somit seine Fohlen nicht bei einem deutschen Zuchtverband kennzeichnen lassen kann. Es bedarf einer klaren Definition der Ausnahmen der Auszeichnungspflichten des Unternehmers im Zusammenhang mit der Verbringung zum und vom Betrieb. Es muss klar geregelt werden, ob mit jeder neuen Zuchtbucheintragung die Zuständigkeit einer Zuchtorganisation wechselt und wie mit der Eintragung verschiedener Besitzer im Zucht- und Turniersport umgegangen werden soll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die EU hat 2016 einen neuen Tiergesundheitsrechtsakt (Animal Health Law) und dazugehörige Durchführungsverordnungen in den Folgejahren in Kraft gesetzt. In Teilen ist die EU-Gesetzgebung nicht im nationalen Recht wiederzufinden. Deshalb stehen zwei Gesetze und dazugehörige Verordnungen in der Prüfung, um das geltende EU-Recht auch mit nationaler Rechtssetzung zu vereinheitlichen. Hier setzt sich der DRV für eine praxisnahe und unbürokratische Umsetzung in nationales Recht ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union und zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) am 28.02.2025
- Beschreibung: Es wird für 6 Monate befristet die weitere Anwendung der 3 benannten Blauzungenkrankheitsimpfstoffe nachdem die KOM am 20.02.25 die Zulassung für 2 der 3 bisher in der Anwendung nach BTV-3-ImpfgestattungsV gestatteten Impfstoffe erteilt hat. Damit wird einem Therapienotstand vorgebeugt und die Möglichkeit der flächendeckenden rechtzeitigen Impfung empfänglicher Tiere weiter aufrechterhalten. Es ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass eine bedarfsgerechte Marktbelieferung mit zulassungskonformen Impfdosen der zugelassenen BTV-3-Impfstoffe nicht bereits unmittelbar nach der Zulassung erfolgen kann. Aufgrund der schlechten Erfahrung mit dem späten Impfbeginn in 2024 begrüßen wir ausdrücklich die Initiativen zum Erlass der vorliegenden Eilverordnung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die FN unterstützt eine Umbenennung von Melde- und Anzeigepflicht in „sobald wie möglich zu meldende Seuche“ und „unverzüglich zu meldende Seuche“. Die FN unterstützt die Einführung einer Meldepflicht (sobald wie möglich zu meldende Seuche) für das Equine Herpes Virus-1 und Equine Influenza Viren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Diagnostics For Animals am 10.07.2025
- Beschreibung: Repräsentation der Sicht der herstellenden Unternehmen von in-vitro Diagnostika
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitlichen Bußgeldgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. am 08.02.2025
- Beschreibung: - Es sollte eine Dokumentation der Zweckbestimmung umgangssprachlich bisher „Haltererklärung“ genannt, in das TAMG aufgenommen werden, wenn Tiere der Tierart nach der Lebensmittelgewinnung dienen können, es aber dem Zweck nach nicht mehr tun. - Es sollte eine Kennzeichnung und Registrierung in das TAMG aufgenommen werden, wenn Tiere der Tierart nach der Lebensmittelgewinnung dienen können, es aber dem Zweck nach nicht mehr tun. - Haltererklärungen sollten bei der zuständigen Veterinärbehörden anzeigepflichtig sein. - Haltererklärungen, die im Rahmen eines Therapienotstandes entstehen, bedürfen der Bestätigung durch die behandelnde Tierärzt:in. - Eine Aufbewahrungspflicht der Dokumentation von drei Jahren ist festzulegen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: European Manufacturers of Autogenous Vaccines and Sera - EMAV am 13.08.2025
- Beschreibung: Implementierung der Reg (EU) 2019/6 in nationales Recht, Sicherstellung zukünftige Verfügbarkeit von autogenen Impfstoffen für Tiere, Gewährleistung des freien innergemeinschaftlichen Handels und des Exports in Drittstaaten
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 03.04.2025
- Beschreibung: Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 23.05.2025
- Beschreibung: Im Zuge der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD hat die BTK einer Abgeordneten ein Positionspapier mit Forderungen zu den folgenden Themengebieten zur Verfügung gestellt: Verbesserungen von Tiergesundheit und Tierschutz sowie der tierärztlichen Versorgung durch Anpassung gesetzlicher Regelungen in den Bereichen Tierschutzrecht, Tierarzneimittelrecht und Tiergesundheitsrecht
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):