Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (31)
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- Angegeben von: Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Der BLGS e.V. strebt Änderungen des Pflegeberufegesetzes (PflBG), der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) an mit dem Ziel, die Ausbildungsqualität in den Pflegeberufen zu verbessern. Dies soll v.a. erreicht werden durch: vollständig generalistische Struktur der Pflegeausbildung, Verbesserung des Lehrende-Auszubildende-Schlüssels, Erhöhung der Mindestzeit an strukturierter Praxisanleitung, erweiterte pädagogisch-didaktische Entscheidungsbefugnisse für Lehrende, u.a. in Prüfungsangelegenheiten und der Auswahl von Lernorten, Erhöhung des Mindeststundenumfangs der Praxisanleitendenqualifikation, verbindliche Finanzierung von Miet- und Investitionskosten der Schulen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. am 12.08.2025
- Beschreibung: kurze Fristen für die Bearbeitung der Anträge; Anlegen einer bundesweiten Datenbank mit geprüften und anerkannten Berufsabschlüssen
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) sowie eine Änderungen..., ... Dienstleistungen“ der PflAPrV sowie in Teil 4 „Anerkennung..., ...verpflichtet.“ In § 43 Abs. 3 PflAPrV sind bereits Fristen ..., ...Neufassung von § 43 Abs. 3 PflAPrV wie folgt vor: „Die ..., ...4 bis 6 in § 43 Abs. 3 PflAPrV vor: „Kann über einen..., ...Pflegeberufe ein neuer § 43b PflAPrV mit folgendem Wortlaut..., ...Schließlich sollten in § 43a PflAPrV Erleichterungen hinsichtlich..., ...Ausführungen zu § 43 Abs. 3 PflAPrV). Zudem sollten Erleichterungen..., ...Vorschlag eines neuen § 43b PflAPrV für die Pflegeberufe ...
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Forderung nach Einführung einer bundeseinheitlichen generalistisch ausgerichteten Pflegeassistenz mit Ausbildungsdauer 18 Monate; Erweiterung Einsatzfelder für Helferberufe auf Niveau einfacher medizinischer Behandlungspflege; Sicherstellung Finanzierung analog zur Pflegefachausbildung;Rehaeinrichtungen als Träger praktischer Ausbildung verankern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...schlagen zudem vor, in der PflAPrV zu prüfen, ob bestimmte..., ...§§ 64ff.) sowie in der PflAPrV sollten Regelungen für..., ...§§ 64ff.) sowie in der PflAPrV sollten Regelungen für...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Der bpa bewertet bpa die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung kritisch. Viele Anforderungen sind zu hoch angesetzt für eine Fachassistenzausbildung von achtzehn Monaten. So ist beispielsweise die Dauer für die schriftlichen Abschlussprüfungen länger vorgesehen als in einigen bestehenden acht-zehnmonatigen Assistenzausbildungen auf Landesebene. Es erscheint so, als ob der Verordnungsgeber bewusst besonders strenge und hohe Anforderungen verankern will, dabei aber verkennt, dass sich hierbei nicht um eine Ausbildung zur Fachkraft, sondern für eine Fachassistenz handelt. Aus Sicht des bpa muss eine solche neue Fachassistenzausbildung auch einen Beitrag leisten, um der drohenden Versorgungskrise in der Pflege zu begegnen. Dazu benötigen wir u.a. viele Pflegeassistenzkräfte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Praxisanleitungen für die nach der PflAPrV vorgeschriebene berufspädagogische...
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- Angegeben von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 25.04.2025
- Beschreibung: MT sind wichtige Player zur Sicherung der Gesundheitsversorgung als Bestandteil der Daseinsvorsorge. Durch eine Öffentlichkeitskampagne muss das Image der Gesundheitsberufe, wie den MT-Berufen, verbessert werden. Diese Berufe müssen so sichtbar sein, wie Ärzte und Pflege und mit ihnen in einem Atemzug benannt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vertiefungseinsatzes nach §16 Abs. 3 PflAPrV absolvieren und somit...
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- Angegeben von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 25.04.2025
- Beschreibung: Es fehlen deutschlandweite Möglichkeiten der staatlichen hochschulischen Ausbildung für Gesundheitspädagogik. Die pädagogische akademische Qualifikation von Schulleitungen und Lehrpersonen an MT-Schulen wird nach §18 MTBG „Mindestanforderung Schulen“ vorausgesetzt. Dementsprechend muss eine passende Anzahl an Studienplätzen geschaffen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vertiefungseinsatzes nach §16 Abs. 3 PflAPrV absolvieren und somit...
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- Angegeben von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 25.04.2025
- Beschreibung: Nur mit guter Personalbemessung und guten Arbeitsbedingungen sind die MT-Berufe attraktiv.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vertiefungseinsatzes nach §16 Abs. 3 PflAPrV absolvieren und somit...
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- Angegeben von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 25.04.2025
- Beschreibung: Laut MTAPrV sollen zwei Fachprüferinnen oder Fachprüfer die praktische Prüfung abnehmen. Der § 45 Abs. 2 Satz 1 MTAPrV sagt ganz allgemein, dass der praktische Teil aus 4 Prüfungsteilen besteht. Und § 48 Abs. 3 MTAPrV gibt vor, dass der praktische Teil (also alle 4 Prüfungsteile des § 45 Abs. 2 Satz 1 MTAPrV) von zwei Fachprüfenden abgenommen werden. Hier liegt die Ursache der Schieflage der Interpretation. Da die MT-Ausbildungen der jeweiligen unterschiedlichen Berufe MTL, MTR, MTF und MTV haben, können hier nicht allein nur zwei Fachprüfende eingesetzt werden, sondern es müssen Fachprüfende der entsprechenden Abteilungen, wo Prüfungen stattfinden sollen, benannt werden können.(BRat-Drucksache 635/21, S. 109).
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 635/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - MTAPrV)
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BR-Drs. 635/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vertiefungseinsatzes nach §16 Abs. 3 PflAPrV absolvieren und somit...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 06.08.2024
- Beschreibung: Die neue bundeseinheitliche Pflegeassistenz sollte aus Sicht des bpa als qualifizierte wie praxisorientierte Ausbildung einschließlich weitergehender Kompetenzen der medizinischen Behandlungspflege mit einer Ausbildungsdauer von zwölf Monaten umgesetzt werden. Jede andere Regelung geht an den Bedarfen und vor allem an den zur Verfügung stehenden Ressourcen vorbei. Ohne den Aufwuchs von Assistenzkräften werden die Versorgungsengpässe weiter zunehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... für die Pflegeberufe (PflAPrV). Die Kompetenzen der..., ...Praxisanleitungen für die nach der PflAPrV vorgeschriebene berufspädagogische...
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- Angegeben von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. am 22.03.2024
- Beschreibung: Am 19.12.2023 legte das BMG Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz vor. Dabei soll unter Anderem die Heilkundeausübung durch Pflegekräfte besser geregelt werden und das Berufsbild der Advanced Practice Nurse, einschließlich der Health Community Nurse, regelhaft etabliert werden. Der DEKV schlägt ein gestuftes Modell für die Heilkundeausübung vor. Darüber hinaus wird eine weitere Ausarbeitung der Module zur Heilkundeausübung, eine bundeseinheitliche Ausgestaltung und Anerkennung der Advanced Practice Nurse (akademische Pflege auf Masterniveau) und die Möglichkeit auf Basis einer Fachkundeprüfung Berufserfahrung o. eine Qualifikation aus dem Ausland unbürokratisch zur Anerkennung zu bringen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
- Beschreibung: Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Kabinettsentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachas-sistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden. Es droht sogar ein Abbau von Ausbildungskapazitäten aufgrund der erheblich höheren Anforderungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Praxisanleitungen für die nach der PflAPrV vorgeschrie-bene berufspädagogische...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 04.07.2025
- Beschreibung: Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Referentenentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachassistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Pflegefachassistenzeinführungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Praxisanleitungen für die nach der PflAPrV vorgeschrie-bene berufspädagogische...
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- Angegeben von: #Rehazukunftspakt am 21.06.2024
- Beschreibung: Die Rehabilitationskliniken bieten für angehende Pflegefachpersonen sehr gute Möglichkeiten Pflege- und Rehabilitatonsprozesse über einen längeren Zeitraum zu begleiten und sind somit ideal, um Pflegefachpersonen auszubilden. Zudem wird hierdurch Rehabilitationskliniken die Möglichkeit gegeben ihr benötigtes Pflegepersonal selbst auszubilden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. am 01.08.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Caritasverband und seine Fachverbände Verband der katholischen Altenhilfe (VKAD) und Katholischer Krankenhausverband Deutschland haben sich seit vielen Jahren für eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung eingesetzt, die das Berufsbild attraktiver macht und zur Ausbildung zur Pflegefachperson anschlussfähig ist. In der Stellungnahme werden Nachbesserungsbedarf zu folgenden Punkten gesehen: Ausbildungsziel/ Rehabilitationseinrichtungen als Träger praktischer Ausbildung/ Pflegepädagogen-Schlüssel/ Anrechnung von Ausbildungen/ Fehlzeiten bei Mutterschutz/ Höhe der Ausbildungsvergütung/ Finanzierung/ Anerkennung ausländischer Qualifikationen/ Verankerung der Schulsozialarbeit bei den zu refinanzierenden Personalkosten der Pflegeschulen/ Umlagebetrag für die Tagespflege
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMG): Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...schlagen zudem vor, in der PflAPrV zu prüfen, ob bestimmte..., ...§§ 64ff.) sowie in der PflAPrV sollten Regelungen für...
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 06.09.2024
- Beschreibung: Einführung eines bundeseinheitlichen 18monatigen Pflegeassistenzausbildung, Sicherung einer tariflichen Ausbildugnsvergütung, Finanzierung der Pflegeausbildungen ohne weitere Belastung der Eigenanteile Pflegebedürftiger.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...schlagen daher vor, in der PflAPrV zu prüfen, ob bestimmte...
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- Angegeben von: Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V. am 30.04.2025
- Beschreibung: Die GAPA fordert für eine zukunftsfähige Fachkräftesicherung in der Pflege: eine bundesweit standardisierte und digitalisierte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, eine personell gestärkte zentrale Anerkennungsstelle zur Entlastung der Ausländerbehörden, die Verabschiedung des Pflegekompetenzgesetzes zur besseren Nutzung vorhandener Fachkompetenz, eine bevorzugte Visumbearbeitung für Träger des Gütezeichens „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ sowie bundeseinheitliche Refinanzierungsmechanismen für ethisch verantwortungsvolle Anwerbung. Ziel ist eine faire, effiziente und nachhaltige internationale Fachkräftegewinnung.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Pflegeassistenzeinführungsgesetz
Aktiv vom 26.07.2024 bis 14.03.2025
- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Der BKK Dachverband begrüßt ausdrücklich den vorliegenden Entwurf einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Es ist allerdings höchst irritierend, dass lediglich die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt zur Finanzierung der Pflegeassistenzausbildung herangezogen werden solle. Insofern bleiben, letztendlich ca. 90 % des Finanzierungsaufwands bei der beitragszahlenden Versichertengemeinschaft „hängen“. Der BKK Dachverband sieht die angedachten Möglichkeiten zur Abweichung von den Zugangsvoraussetzungen (auch in Abweichung zum PflBG) hochkritisch.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Pflegeassistenzeinführungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und Heilerziehungspflegeassistenz
- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 05.08.2025
- Beschreibung: Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und Heilerziehungspflegeassistenz. Die praktische Ausbildung muss in Einrichtungen der Eingliederungshilfe möglich sein. Inklusive Ausbildungsmöglichkeiten und barrierefreie Prüfungsbedingungen für Menschen mit Behinderungen schaffen. Entsprechend der Regelungen in §§ 64 ff. BBiG müssen auch im PflFAssG Regelungen für die Ausbildung von Menschen mit Behinderung getroffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMG): Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 01.08.2025
- Beschreibung: Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMG): Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 30.07.2025
- Beschreibung: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, eine bundeseinheitlich geregelte Pflegefachassistenzausbildung zu schaffen. Damit soll auf den wachsenden Personalbedarf in der Pflege reagiert werden, der sich insbesondere infolge des demografischen Wandels erheblich verschärfen wird. Nach aktuellen Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamts ist bis zum Jahr 2055 mit einem Anstieg der Zahl pflegebedürftiger Menschen auf bis zu 8,2 Millionen zu rechnen. Bereits heute zeigt sich in allen Versorgungsbereichen ein deutlicher Mangel an Pflegepersonal.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegeassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. am 19.04.2024
- Beschreibung: Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegeassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Carl Duisberg Gesellschaft e.V. am 25.08.2025
- Beschreibung: Die CDG. setzt sich für eine faire, nachhaltige Gestaltung von Arbeitsmigration und Fachkräftezuwanderung nach Deutschland ein. Dabei begleiten wir gesetzgeberische Maßnahmen wie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das Anerkennungsgesetz sowie Änderungen im Aufenthalts- und Berufsbildungsrecht. Ziel ist es, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft für die Chancen internationaler Mobilität zu sensibilisieren und Rahmenbedingungen zu verbessern. Dazu zählen die Anerkennung ausländischer Qualifikationen, transparente Verfahren, Investitionen in Ausbildungspartnerschaften sowie der Schutz von Migrantinnen und Migranten vor Ausbeutung. Wir bringen die Perspektiven von Herkunfts- und Aufnahmeländern ein und entwickeln Pilotprojekte, um Engpässe in Pflege, Bau und weiteren Branchen zu entschärfen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 15.07.2025
- Beschreibung: Das Pflegekompetenzgesetz ist ein Baustein, um die Pflege im Hinblick auf mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken. Insgesamt ist es aber kein Durchbruch für die Pflege. Es fehlen wichtige Maßnahmen, um die Wirtschaftlichkeit der Pflegeeinrichtungen abzusichern. Bei den Regelungen zum sog. externen Vergleich führt die Berücksichtigung der Entlohnungsstruktur sogar zu einer Problemvervielfachung. Darüber hinaus bedrohen die gemeinschaftlichen Wohnformen als neuer Sektor in der Pflegeversicherung und eine in den geplanten Neuregelungen angelegte Bedarfssteuerung auf der Grundlage kommunaler Pflegeplanungen die professionellen Pflegeangebote, die in der aktuellen Versorgungskrise so dringend benötigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenz - PKG)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Pflegerat am 10.05.2024
- Beschreibung: Der DPR setzt sich für eine Kompetenzerweiterung in der Pflege ein und hat sich in dem beigefügten Papier dazu positioniert.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...korrespondierender Teil der PflAPrV) müssen weitere Berufsbilder...