Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (31)
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 16.12.2024
- Beschreibung: Die im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) geregelten Informationspflichten für Unternehmer sind unverhältnismäßig, irreführend und gehen teils über die Vorgaben der zugrundeliegenden EU-Richtlinie (ADR) hinaus. Eine Entbürokratisierung und Bereinigung der deutschen Vorgaben im VSBG, insbesondere in den §§ 36, 37 VSBG ist notwendig, um die Bürokratielasten im Handwerk zu senken und Abmahnrisiken zur reduzieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Entbürokratisierung der Verbraucher-Streitschichtung
Aktiv vom 29.11.2024 bis 10.07.2025
- Angegeben von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 29.11.2024
- Beschreibung: Vorziehen der geplanten Informationspflicht für Schlichtungsstellen an Verbraucher, Bescheinigungen nach § 15a Abs. 3 EGZPO zu beantragen, § 21 Abs. 2 VSGB-E
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 29.10.2024
- Beschreibung: Teilnahmebereitschaft der Unternehmerinnen und Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung soll gefördert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Das wichtigste Ziel für den vzbv ist die Gewährleistung des Zugangs zu Schlichtungsverfahren sowie deutliche Informationspflichten für Verbraucher:innen und ein ausgeglichenes Gesamtgefüge von Verbraucherberatung, Schlichtung und Rechtsdurchsetzung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Bei der Anpassung der Richtlinie zur außergerichtlichen Streitbeilegung (2013/11/EU) und der Empfehlung über Qualitätsanforderungen an Streitbeilegungsverfahren von Online-Marktplätzen und Wirtschaftsverbänden sollen die bestehenden und bewährten Strukturen, die sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmen eine Alternative zum Gerichtsweg bieten, erhalten bleiben. Die Grenzen zwischen internen Beschwerdemechanismen, Schlichtung, Verbraucherberatung und weiterer Rechtsdurchsetzung dürfen nicht verwischt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband MEDIATION e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Mediation soll stärker im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz verankert werden: Die Universalschlichtungsstelle in der Verbraucherstreitbeilegung soll über Mediationsangebote von qualifizierten Mediatoren informieren, die vom Bundesverband MEDIATION e.V. lizenziert werden. Des weiteren soll es eine spezifische Verpflichtung zur Information über Mediationsangebote, insb. im oben genannten Rahmen, geben. So soll die Mediation in ihrer Form als eigenständige und nachhaltige Konfliktlösungsmethode als ein bevorzugtes Verfahren besser integriert und gestärkt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 23.12.2024
- Beschreibung: Der BdV betrachtet die im Entwurf gesetzten Ziele als positiv. Dennoch besteht teilweise Handlungsbedarf. Der Verzicht auf die rechtlichen Fiktionen eines Streiteintrittes für Unternehmer sollte nicht abgeschafft werden. Es sollte kein teilweiser Verzicht der Erhebung der Verfahrenskosten erfolgen. Die allgemeine Informationspflicht der Unternehmer sollte nicht beschränkt werden, gleiches fordern wir für die Informationspflicht nach Entstehen der Streitigkeit. Weiter fordern wir Branchenübergreifende Pflicht zur Teilnahme von Unternehmern an der Verbraucherstreitbeilegung und eine Regelung zur Bindungswirkung des Entscheides der Streitbeilegungsverfahren für Unternehmer bis zu einem festgelegten (branchenabhängigen) Streitwert
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Entbürokratisierung der Verbrauchertreitschlichtung
Aktiv vom 29.11.2024 bis 10.07.2025
- Angegeben von: Holger Freitag am 29.11.2024
- Beschreibung: Vorziehen der geplanten Informationspflicht für Schlichtungsstellen an Verbraucher, Bescheinigungen nach § 15a Abs. 3 EGZPO zu beantragen, § 21 Abs. 2 VSGB-E
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 05.11.2024
- Beschreibung: Reduzierung der Informationspflichten im B2C-Verhältnis und angemessene Gestaltung der Kostenregelungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Internet Reisevertrieb e. V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Bei der Anpassung der Richtlinie zur außergerichtlichen Streitbeilegung (2013/11/EU) und der Empfehlung über Qualitätsanforderungen an Streitbeilegungsverfahren von Online-Marktplätzen und Wirtschaftsverbänden sollen die bestehenden und bewährten Strukturen, die sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmen eine Alternative zum Gerichtsweg bieten, erhalten bleiben. Die Grenzen zwischen internen Beschwerdemechanismen, Schlichtung, Verbraucherberatung und weiterer Rechtsdurchsetzung dürfen nicht verwischt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 581/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten sowie der Richtlinien (EU) 2015/2302, (EU) 2019/2161 und (EU) 2020/1828
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BR-Drs. 581/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Änderung der Richtlinie zur außergerichtlichen Streitbeilegung (2013/11/EU)
Aktiv vom 10.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Praktikabilität der Regelungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Aktiv vom 11.03.2025 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V. am 11.03.2025
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e.V. am 21.01.2025
- Beschreibung: Wir befürworten, dass in § 36 Abs. 1 VSBG die bisherige überschießende Umsetzung der ADR-Richtlinie zurückgenommen werden soll und das in § 37 Abs. 1 VSBG die Pflichten unter Nutzung des Spielraums der mindestharmonisierenden ADR-Richtline moderat modifiziert und angepasst werden sollen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Aktiv vom 28.11.2024 bis 01.12.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 28.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung.
Aktiv vom 27.11.2024 bis 01.12.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Aktiv vom 27.11.2024 bis 02.12.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Aktiv vom 27.11.2024 bis 01.12.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtl. Streitigkeiten
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. (1) durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie (2) Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Der bpa begrüßt die Intention des Gesetzgebers, Erleichterungen für Unternehmende im Rahmen des VSBG zu ermöglichen und unnötige Bürokratie abzubauen. Daher ist die in dem Referentenentwurf vorgesehene Entbürokratisierung ausdrücklich als richtiger Schritt zur Steigerung der Attraktivität des Verbraucherstreitbeilegungsverfahrens zu begrüßen. Insbesondere der Wegfall der Kostenlast für die vollständig obsiegenden Unternehmenden sowie die Reduzierungen der Informationspflichten, die in der Vergangenheit nicht selten zu Abmahnungen von Unternehmenden führten, sind grundsätzlich positiv hervorzuheben, wenn auch einzelne Punkte aus Sicht des bpa noch verbesserungsbedürftig sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Aktiv vom 27.11.2024 bis 08.12.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 26.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im Referentenentwurf vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtl. Streitigkeiten
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. (1) durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie (2) Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtl. Streitigkeiten
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. (1) durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie (2) Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):