Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (46)
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RVG: Vorschläge zur Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung
Aktiv vom 19.06.2024 bis 13.02.2025
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: DAV und BRAK fordern eine lineare Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung in der 20. Legislaturperiode sowie strukturelle Änderungen. Das RVG wurde zuletzt zum 1. Januar 2021 angepasst. Die erheblich gestiegenen Sach- und Personalkosten machen eine zeitnahe Anhebung der Gebühren erforderlich, damit die Anwaltschaft auch weiterhin den Zugang zum Recht insbesondere in der Fläche sicherstellen kann. Darüber hinaus werden strukturellen Verbesserungen, u.a. die Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Anwaltsrechnungen in § 10 RVG, eine Anhebung des Verfahrenswertes in Kindschaftssachen, eine Angleichung der PKH-Gebühren, die Dokumentenpauschale für Scans und eine Anpassung bei der Terminsgebühr vorgeschlagen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Geschäftsgebühren nach § 13 Abs. 1 RVG auch für untere Wertstufen anheben
Aktiv vom 17.06.2024 bis 24.07.2025
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Es ist eine Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung an die allgemeine Preisentwicklung vorgesehen. Der BDIU unterstützt dieses Vorhaben und verfolgt das Ziel, dass auch die Gebühren für die unteren Wertstufen des § 13 RVG angehoben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Frank Michael Goebel am 04.08.2024
- Beschreibung: Hinweise aus der Praxis zur Anpassung der gebühren und Auslagen im RVG und den Justizkostengesetzen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wirtschaft längst außerhalb des RVG mit erheblichen Stundensätzen..., ...44,10 € (Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG) und als streitige For-derung..., ...63,70 € (Nr. 2300 Abs. 1 VV RVG). Diese Werte erhöhen sich..., ...Erstattungsvorschriften auf die RVG-Gebühren beschränkt sind..., ... wird die in § 13 Abs. 2 RVG geregelte Geschäfts-gebühr..., ...Anpassung soll § 13 Abs. 2 RVG aus-genommen werden, um..., ...abgemildert werden. § 13 Abs. 2 RVG behandelt nur die Fälle..., ...Inkassodienstleister geht - das RVG gilt nach § 1 RVG nur für..., ...Vergütungsverzeichnis des RVG Entgegen dem ursprünglichen..., ...Fälle" in Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG sollte auf die Fallge-staltungen..., .... 2300 Abs. 1 und Abs. 2 RVG differenzieren allein nach..., ...nach Ziffer 1000 Nr. 2 VV RVG einen mit dem Abschluss..., ... 3 Abs. 3, S. 3 Nr. 2 VV RVG gewährt, wenn eine Besprechung..., ... Gebühr nach Nr. 3100 VV RVG konsumiert wird. Die Klageschrift..., ...wie in Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG - auf die halbe Gebühr ..., ...insoweit angeregt, Nr. 3305 VV RVG wie folgt zu fassen: ..., ...nach Nr. 3305 oder 3308 VV RVG im gerichtlichen Mahnverfahren..., ...Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG als Rahmengebühr (0,3 bis..., ...Geschäftskos-ten (Vorbem. 7 VV RVG) getragen werden müssen..., ...Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 VV RVG zu erstatten ist. Hier...
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- Angegeben von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 16.09.2024
- Beschreibung: Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind zuletzt am 1. Januar 2021 erhöht worden. Seither verzeichnen Rechtsanwaltskanzleien einen erheblichen An stieg der Personal- und Sachkosten. Damit die Anwaltschaft ihren wichtigen Beitrag für den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht auch weiterhin leisten kann, sind die ge setzlichen Rechtsanwaltsgebühren an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingun gen anzupassen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erhöhung der Gebühren des RVG vorgesehen. Wertgebühren..., ...erfolgte (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Im Jahr 2021 dauerten..., ... Die in § 13 Absatz 2 RVG gesondert geregelte Geschäftsgebühr..., ...z.B. Wertgrenze nach § 49 RVG, 80.000 statt über 100.000..., .... Wie die Vergütung nach RVG und aus denselben Erwägungen..., ...Erhöhung der Wertgebühren nach RVG in gleichem Maße. Auch ...
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 24.07.2024
- Beschreibung: Die Anpassungen der Gebühren und Honorarsätze sollten praxisgerecht ausgestaltet sein. Ggf. sollten künftige Anpassungen durch eine Indexierung in einem regelmäßigen Turnus vorgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sowie die Anhebungen der..., ...Erhöhung der Gebühren des RVG vorgeschlagen. Dabei sollen...
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RefE KostRÄG 2025: Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung nach RVG erforderlich
Aktiv vom 16.07.2024 bis 08.07.2025
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.07.2024
- Beschreibung: Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz durch eine lineare Anhebung der gesetzlichen Gebühren sowie strukturelle Anpassungen, Anhebung des Verfahrenswertes in Kindschafts-, Gewaltschutz- und Adoptionssachen nach FamGKG und eine weitere Angleichung der Prozesskostenhilfevergütung, Wiedereinführung einer Vergütung für Scans durch Änderung der Dokumentenpauschale, Anhebung der Fahrtkostenpauschale.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vor. 1. Lineare Erhöhung..., ...Gebühren, § 15a Abs. 2 Satz 1 RVG-E (Art. 7 Abs. 1 Nr. ..., ...Anhebung der Grenze in § 49 RVG bei PHK/VKH sowie der Kappungsgrenze, § 49 RVG-E (Art. 7 Abs. 1 Nr. 7 ..., ... Erörterung, Nr. 3104 VV RVG-E (Art. 7 Abs. 2 Nr. ..., .... 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG um Erörterungstermine findet..., ...Gebührenstufe, Nrn. 5101 ff. VV RVG-E (Art. 7 Abs. 2 Nrn...., ...Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG bzgl. Scans Bedauerlicherweise..., ...Dokumen-tenpauschale nach Nr. 7000 VV RVG dahingehend, dass auch ..., ...Fahrtkostenpauschale nach Nr. 7003 VV RVG Ebenso halten BRAK und..., ... der Neuregelung in § 10 RVG, wie sie im Gesetz zu weiteren...
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 11.09.2025
- Beschreibung: Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte in der Zivilprozessordnung (ZPO), im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), in der Strafprozessordnung (StPO) sowie im Kostenrecht (GKG, FamGKG, GNotKG, JVEG, RVG), um einen Gleichklang mit der geplanten Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte zu erreichen und vor dem Hintergrund der anstehenden PEBB§Y-Vollerhebung im Jahr 2027.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.09.2025
- Beschreibung: Ablehnung einer Anhebung der Wertgrenze für Kostenbeschwerden auf 300 Euro nach § 567 Abs. 2 ZPO; § 304 Abs. 3 StPO; §§ 66 Abs. 2 S. 1, 68 Abs. 1 S. 1, 69 S. 1 GKG; §§ 57 Abs. 2 S. 1, 59 Abs. 1 S. 1, 60 S. 1 FamGKG; §§ 81 Abs. 2 S. 1, 83 Abs. 1 S. 1 GNotKG; §§ 4 Abs. 3, 9 Abs. 3 S. 1 JVEG; § 33 Abs. 3 S. 1 RVG
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Stellungnahme zum KostRÄG 2025 – BT-Drs. 20/14264 Unsere Stellungnahme reagiert auf den Referentenentwurf des „Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025“ (KostRÄG 2025), wie er in der Drucksache 20/14264 vom 17. Dezember 2024 vorliegt. Aktuell werden in diesem Gesetzesentwurf unter anderem eine Anpassung der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie eine Anhebung der Vergütung von Verfahrensbeiständen vorgeschlagen. Unsere Stellungnahme analysiert die Auswirkungen auf Elternteile – insbesondere solche, die nicht verfahrenskostenhilfeberechtigt sind – und bietet konkrete Reformvorschläge, um ihre Belastung zu begrenzen und die Verfahrensgerechtigkeit zu fördern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Rechtsanwälte, die nach RVG abrechnen, mag die Erhöhung..., ...§§ 45, 28, A1 FamGKG, 13 RVG. 2 170,50 € * 3 / 2 +..., ... 45, 28, A1 FamGKG-E, 13 RVG-E. __________________...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 03.07.2025
- Beschreibung: Die Rechtsschutzversicherer spielen eine zentrale Rolle beim Zugang zum Recht. Ziel des Verbands ist eine maßvolle Anpassung der Anwalts- und Gerichtsgebühren, um den Zugang zum Recht nicht über Gebühr zu erschweren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... dem Positionspapier zur RVG-Erhöhung 2024/2025 vom..., ...den Anwendungsbereich von RVG VV 5101 auf Bußgelder von..., ...1,0) ließe sich in VV 2300 RVG zur Geschäftsgebühr in..., ...Verfahren regeln. § 14 RVG als solches eröffnet zwar..., ...könnte analog in VV 3100 RVG eine neue Nr. 2 zu Massenverfahren..., ...zur Insolvenztabelle nach RVG VV 3320 RVG eine 0,5-fache..., ...Verfahrensgebühr nach VV 3309 RVG) erheblich. Der Gebührensatz in VV 3320 RVG sollte daher ebenfalls...
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Kostenrechtsänderungsgesetz 2025
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Rechtsschutzversicherer spielen eine zentrale Rolle beim Zugang zum Recht. Ziel des Verbands ist eine maßvolle Anpassung der Anwalts- und Gerichtsgebühren, um den Zugang zum Recht nicht über Gebühr zu erschweren.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... dem Positionspapier zur RVG-Erhöhung 2024/2025 vom..., ...den Anwendungsbereich von RVG VV 5101 auf Bußgelder von..., ...1,0) ließe sich in VV 2300 RVG zur Geschäftsgebühr in..., ...Verfahren regeln. § 14 RVG als solches eröffnet zwar..., ...könnte analog in VV 3100 RVG eine neue Nr. 2 zu Massenverfahren..., ...zur Insolvenztabelle nach RVG VV 3320 RVG eine 0,5-fache..., ...Verfahrensgebühr nach VV 3309 RVG) erheblich. Der Gebührensatz in VV 3320 RVG sollte daher ebenfalls...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. l S. 3320) ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten und soll nach Ablauf von zwei Jahren durch das Bundesjustizministerium evaluiert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass im Nachgang der Evaluierung die Regeln für Inkassodienstleister derart gestaltet werden, dass die verantwortungsvolle Beitreibung von Forderungen wirtschaftlich attraktiv ist.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...mit Abs. 2 der Nr. 2300 VV RVG in potenzierender Weise..., ...• Abs. 2 der Nr. 2300 VV RVG: Regelgebühr anheben Die..., ...• Abs. 2 der Nr. 2300 VV RVG: Unternehmen nicht mit ..., ...• Nr. 1000 VV RVG: Anhebung des Gebührensatzes..., ... (Abs. 2 der Nr. 2300 VV RVG). Die neue Regelgebühr ..., ... (Abs. 1 der Nr. 2300 VV RVG) oder die besondere bzw..., ... (Abs. 2 der Nr. 2300 VV RVG) – im Inkasso einschlägig..., ...“ Abs. 1 der Nr. 2300 VV RVG gilt. Der Gesetzgeber..., ...Der Abs. 1 der Nr. 2300 VV RVG ist entsprechend nur in..., .... Abs. 2 der Nr. 2300 VV RVG – „einfache Fälle“ Für..., ...des Abs. 2 der Nr. 2300 VV RVG nur in 2,3 Prozent der ..., ...Satz 1 der Nummer 2300 VV RVG dar. Hiervon werden etwa..., ...2 Satz 2 der Nr. 2300 VV RVG, mithin 0,5-facher Satz..., ...2 Satz 1 der Nr. 2300 VV RVG). - 10 Prozent der Fälle..., ... Abs. 2 der Nr. 2300 VV RVG Einfache Fälle 16 % ..., ... (Nr. 2300 VV RVG) - Prognose des Gesetzgebers..., ...des Abs. 2 der Nr. 2300 VV RVG), sodass lediglich die ..., ...des Abs. 2 der Nr. 2300 VV RVG möchte der Gesetzgeber ..., ... der nach Nummer 3309 VV RVG ersetzt verlangt werden..., ...zu Abs. 2 der Nr. 2300 VV RVG, die mit dem Gesetz zur...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 01.08.2025
- Beschreibung: 1. Forderung, das Bau- und Architektenrecht streitwertunabhängig den Landgerichten zuzuweisen und bei Überschneidung der Zuständigkeit von Bau- und Handelskammern die vorrangige Zuständigkeit der Baukammern zu regeln; 2. Möglichkeit einer Änderung von gerichtlichen Kostenentscheidungen sowie Kostenfestsetzungen nach einer nachträglichen Änderung der Streitwertfestsetzung nur auf Antrag und nicht von Amts wegen, Bedenken gegen Unanfechtbarkeit der geänderten Kostenentscheidung
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wertfestsetzung nach § 33 RVG Völlig unerwähnt bleiben..., ...ausschließlich nach § 33 Abs. 1 RVG erfolgt, weil die Gerichtskosten..., ...Beschwerde nach § 33 Abs. 3 RVG möglich. Dies ist beispielsweise..., ...GNotKG sowie § 33 Abs. 4 RVG. Nach dem Wortlaut der ...
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- Angegeben von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.08.2024
- Beschreibung: Die wesentlichen Gegenstände des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. L S. 3320) sind am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hatte die Bundesregierung im Rahmen der Beratung des Gesetzes gebeten, das Gesetz nach Ablauf von zwei Jahren insbesondere zu der Frage zu evaluieren, ob sich die von dem Gesetzentwurf schwerpunktmäßig angestrebte Senkung der Inkassokosten auf ein angemessenes Maß ohne nennenswerte Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Basis für die Tätigkeit der Inkassodienstleister realisiert hat (vergleiche Bundestagsdrucksache 19/24735, S. 12).
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vergütungsverzeichnisses zum RVG zum einen auf vertragliche..., ... Gebühr nach § 13 Abs. 2 RVG nun abweichend von Absatz..., ...Gegenstandswert nach § 31b RVG jetzt nur noch 50 Prozent..., ...Nummer 1000 Anlage 1 zum RVG (Vergütungsverzeichnis)..., ...beträgt. In Nummer 2300 VV RVG wurde folgender Abs. 2 ..., ...) o Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG (0,5 einfache Fälle; 0,9..., ... nach Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG lediglich eine 0,5- fache..., ...) o Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG (0,5 einfache Fälle; 0,9..., ...150 200 250 § 13 Abs. 2 RVG § 31b RVG Nr. 1000 VV RVG Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG Nein 11 Frage 4: ..., ... nach Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG lediglich eine 0,5-fache..., ...kann (Nummer 2300 Abs. 2 VV RVG). Je etwa zwei Drittel ..., ...noch 30 EUR) sowie § 31b RVG (Gegenstandswert 50 % d..., ...Änderungen in § 13 Absatz 2 RVG und Nummer 2300 VV RVG ..., ... in Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG, sollte zugleich auch ein..., ...nach Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG lediglich eine 0,5-fache..., .... Aufl. 2017, VV 2300 zu RVG, Rz. 22). Die Geschäfts..., ...Aufl. 2017, VV 2300 zu RVG, Rz. 11). Die Vorschrift..., ...Aufl. 2017, VV 2300 zu RVG, Rz. 3).“ So verhält es..., ... nach Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG. Eine 0,9 Gebühr entsteht...
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- Angegeben von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 16.09.2024
- Beschreibung: Es soll evaluiert werden obd, das sogenannte "Umgehungsverbot", das für die Rechtsanwaltschaft nach § 12 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) gilt und bei Inkassodienstleistern, in das RDG zu übernehmen ist.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Pankatz in Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Aufl., § 1 Rn. 36 ..., ...Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl., § 1 Rn. 38;..., ...Pankatz in Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Aufl., § 1 Rn. 36 ..., ...Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl., § 1 Rn. 38;..., ... gem. § 13e RDG iVm. dem RVG x ** Geschäftsgebühr analog Nr. 2300 VV RVG aus 0,00 EUR 0,00 Post..., ...analog gem. Nr. 7002 VV RVG 0,00 Summe der Inkassokosten..., ... Vorschriften analog des RVG erforderlich. Entweder..., ...Inkassokosten entsprechend dem RVG unter Benennung der Gebührentatbestände des RVG berechnet oder es erfolgt..., ...Inkassogebühren die Anwaltsgebühren (RVG) nicht überschreiten ..., ...EG-RDG a. F.). Nicht im RVG vorgesehene Gebührentatbestände..., ... S 63; Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, RVG VV 2300 ..., ... nach Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG, entsteht eine 0,9 Gebühr..., ...Ergänzend ist § 13 Abs. 2 RVG zu berücksichtigen. Zahlt...
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 12.09.2025
- Beschreibung: Der DStV fordert in seiner Stellungnahme insbesondere im Bereich der EStDV: - Bei der Nachweisführung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden sollen nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Experte als Gutachter anerkannt werden. Das Kriterium der höchstpersönlichen Vorortbesichtigung sollte mit Blick auf Praktikabilität und Verhältnismäßigkeit angepasst werden. Gleiches gilt für Gutachter zur Begründung einer abweichenden Aufteilung des Gesamtkaufpreises für bebaute Grundstücke. - Der Anwendungszeitpunkt sollte nicht unterjährig beginnen. Die Neuregelung sollte nur für "Neufälle" greifen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichklang zu Nummer 7000 VV-RVG hergestellt und klargestellt..., ...Ablichtung in Nummer 7000 VV-RVG bereits mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz..., ...künftigen Anpassungen des RVG zur Dokumentenpauschale..., ...auf die Vorschriften des RVG zu verweisen und zu formulieren...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Der DAV befürwortet einen individuellen Anspruch auf Schuldnerberatung für Überschuldete und regt an, bei der Entgeltgrenze des § 3 einen festen Eigenanteil festzulegen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Eigenanteil gem. § 44 S. 2 RVG i.V.m. Nr. 2500 des Vergütungsverzeichnisses...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 07.10.2024
- Beschreibung: Das Gesetz soll den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger vereinfachen: Es sollen neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess erprobt werden, die gerichtliche Durchsetzung von Kleinforderungen soll erleichtert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass für Inkassodienstleister die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, so dass sie Rechtsuchende bei der Nutzung der neuen Online-Verfahren unterstützen können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit -
BT-Drs. 21/1509
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kostenrecht, konkret das RVG, ist jedoch nicht Bestandteil..., ...Kosten unmittelbar nach dem RVG geltend machen dürfen. ...
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Entwicklung und Erprobung eines Online-Zivilverfahrens
Aktiv vom 30.09.2024 bis 28.04.2025
- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Der Gestzesentwurf des BMJ sieht die Schaffung eines Reallabors vor, durch das im Bereich von Massenverfahren, aber auch generell für Zahlungsklagen, ein einfaches Online-Verfahren für Bürger:innen möglich sein soll. Der vzbv setzt sich für ein verbraucherfreundliches Online-Verfahren ein, das vor allem sicher, einfach und nutzerfreundlich sein muss. Wichtig sind außerdem prominente Hinweise auf die Verbraucherstreitbeilegung und laufende Sammelklagen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit -
BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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BR-Drs. 429/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtsanwaltsvergü- tungsgesetzes (RVG) und des Justizkostenrechts18..., ...Erhöhung der Gebühren nach dem RVG als auch, einem Automatismus...
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Der BVMW kritisiert den Umfang der im Referentenentwurf enthaltenen Entlastungsmaßnahmen. In Summe sind die angedachten Entlastungen lediglich eine marginale Verbesserung für die mittelständisch geprägte Wirtschaft und bleiben weit hinter den Erwartungen des Mittelstands zurück. Von Wirtschaftsverbänden wurden zu Beginn des Jahres 2023 circa 450 Vorschlänge zur Entlastung eingebracht. Diese finden sich nur unzureichend im Referentenentwurf wieder. Ergänzend verpasst das Justizministerium mit dem Referentenentwurf eine Reduktion der statistischen Erhebungen und ein Bekenntnis zum „Once-Only“ Prinzip. Dadurch werden weiterhin Mehrfachabfragen toleriert, verpflichtende statistische Erhebungen nicht reduziert und der Datenaustausch zwischen Behörden und Institutionen blockiert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...bei Rechtsanwälten (§ 10 RVG) und Steuerberatern (§ ..., ...Rechnung. § 9 StBVV und § 10 RVG...
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Sicherstellung eines verbraucherfreundlichen Online-Zivilverfahrens inkl. Information zu Schlichtung
- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Der vzbv setzt sich für ein verbraucherfreundliches Online-Verfahren ein, das vor allem sicher, einfach und nutzerfreundlich sein muss. Wichtig sind außerdem prominente Hinweise auf die Verbraucherstreitbeilegung und laufende Sammelklagen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtsanwaltsvergü- tungsgesetzes (RVG) und des Justizkostenrechts18..., ...Erhöhung der Gebühren nach dem RVG als auch, einem Automatismus...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die geplante Neuregelung in § 170 Abs. 2 VwGO führt zu Rechtsunsicherheit bei der Vollstreckung von Geldforderungen, diese sollen durch Angleichungen an die Systematik der ZPO beseitigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/2533
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
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BT-Drs. 20/2533
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 RVG auch keine gesonderten ...
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 06.08.2024
- Beschreibung: Gebührenordnung im Hinblick auf Gebühren bei Masseninkasso anpassen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 19.07.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 sieht neben einer Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung und der Gebühren der Gerichtsvollzieher u.a. die Anpassung der Honorarsätze des JVEG für Sachverständige und Sprachmittler vor, die zuletzt 2021 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst wurden. Der VID setzt sich dafür ein, dass insolvenzrechtliche Sachverständige bei geplanten Anpassung der Sachverständigenvergütung angemessen berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...angemessen vergütet. III. RVG-E Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
- Beschreibung: Die BÄK begrüßt grundsätzlich die Erhöhung der Stundensätze für medizinische Gutachten um 9% im JVEG, fordert jedoch neben einer Erweiterung von drei auf vier Honorargruppen, eine Anpassung der Stundensätze auf die Höhe von anderen Sachverständigen und damit die Erhöhung in der Gruppe M1 auf 104 Euro/Stunde, in der Gruppe M2 auf 136 Euro/Stunde und in der Gruppe M3 auf 169 Euro/Stunde. Darüber hinaus soll eine neue Gruppe M1 mit einem Stundensatz von 93 Euro/Stunde für einfache gutachtliche Beurteilungen ohne Kausalitätsfragestellungen geschaffen werden. Bzgl. der Befundberichte fordert die BÄK eine 9%-Steigerung. Damit wäre die Nr. 200 mit 28 Euro, die Nr. 201 mit 60 Euro, die Nr. 202 mit 49 Euro und Nr. 203 mit bis zu 98 Euro zukünftig vergütet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...GNotKG, GvKostG, JVKostVG und RVG – eine Anpassung der Honorarsätze...