Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509100005
(PDF - 14 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf bei der Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Der DStV fordert in seiner Stellungnahme insbesondere im Bereich der EStDV: - Bei der Nachweisführung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden sollen nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Experte als Gutachter anerkannt werden. Das Kriterium der höchstpersönlichen Vorortbesichtigung sollte mit Blick auf Praktikabilität und Verhältnismäßigkeit angepasst werden. Gleiches gilt für Gutachter zur Begründung einer abweichenden Aufteilung des Gesamtkaufpreises für bebaute Grundstücke. - Der Anwendungszeitpunkt sollte nicht unterjährig beginnen. Die Neuregelung sollte nur für "Neufälle" greifen.
Bereitgestellt von:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (R000737)
am
12.09.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 29.08.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen Datum des Referentenentwurfs: 04.08.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]