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33 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BiomasseV"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (33)

    • Angegeben von: Mercer Europe GmbH am 05.02.2026
    • Beschreibung: Streichung von § 3 Nr. 12 BiomasseV
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (BiomasseV)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 23.01.2026
    • Beschreibung: Wir halten die BiomasseV für nachbesserungswürdig. Unter anderem sollte die Frischholzverbrennung gestrichen werden bis die LULUCF-Ziele eingehalten werden können. Wir kritisieren außerdem die fehlgeleitete Förderung über das EEG. Das EEG ist nicht der geeignete Ort zur Förderung von Holzheizkraftwerken.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Angegeben von: Greenpeace e.V. am 18.12.2025
    • Beschreibung: Greenpeace begrüßt die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) ins deutsche Recht, laut derer Holz vorrangig stofflich zu nutzen ist. Jedoch lehnen wir, den vorgesehenen Ausnahmefall der Erzeugung von Elektrizität unter Nutzung der Biomasse-CO2-Abscheidung und -Speicherung (BECCS), wie in der Änderung an §3 13(neu)b) ab.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1491 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Biomasseverordnung (BiomasseV). Sehr geehrte Damen..., ... Biomasseverordnung (BiomasseV). Der Entwurf adressiert..., ...abzulehnen. Die Öffnung der BiomasseV für BECCS würde dazu...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Änderung Biomasseverordnung (BiomasseV) sieht in § 3 vor,..., ...Ausnahmefällen noch Biomasse. BiomasseV gilt nicht nur für das..., ...der Aussage, dass die BiomasseV nur für die Vergütung..., ...Biomasse im Sinne der BiomasseV vom 21. Juni 2001 in..., ...Biomasse gilt. Was die BiomasseV nicht als Biomasse anerkennt..., ...indirekt Bezug auf die BiomasseV: § 3 legt fest, dass..., ...Waldholzsegmente, die in der BiomasseV nun zusätzlich ausgeschlossen..., ...Fazit: Die Änderung der BiomasseV würde nicht nur bei ..., ...Kabinettvorlage zur Änderung der BiomasseV nicht enthalten sein..., ... erfolgt nicht in der BiomasseV, sondern im EEG. Dies..., ...um die in Nr. 4 der BiomasseV zusätzlich ausgeschlossenen..., ... • Der Bezug auf die BiomasseV wird aus GEG und ggf..., ...aufzunehmen. Die in Nr. 4 (neu) BiomasseV genannten Waldholzsegmente..., ...Entwurf zur Änderung der BiomasseV ein Artikelgesetz wird...
    • Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 01.07.2026
    • Beschreibung: Das Hauptstadtbüro Bioenergie lehnt den Referentenentwurf des BMWE zur zweiten Änderung der Biomasseverordnung ab, da er Sägerundholz, Furnierrundholz, Rundholz in Industriequalität sowie Stümpfe und Wurzeln pauschal aus der Biomassedefinition ausschließt und damit deren energetische Nutzung faktisch beendet. Dies gefährde Förderfähigkeit, Brennstoffverfügbarkeit und Investitionssicherheit. Gefordert werden RED-III-konforme, markt- und waldbezogene Definitionen, eine differenzierte Regelung für unvermeidbar anfallende Stümpfe und Wurzeln sowie Bestandsschutz für bestehende Anlagen. Zudem soll § 2 Abs. 4 BiomasseV beibehalten werden, um Förderlücken zu vermeiden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Referentenentwurf zur BiomasseV sieht vor, § 2 Abs. 4 BiomasseV ersatzlos zu streichen..., ... in § 2 Abs. 4 Satz 1 BiomasseV adressierten Biogasanlagen..., ...von § 2 Abs. 4 Satz 1 BiomasseV aus. 7/6 Kontakt ...
    • Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.03.2026
    • Beschreibung: Das Hauptstadtbüro Bioenergie lehnt den Referentenentwurf des BMWE zur zweiten Änderung der Biomasseverordnung ab, da er Sägerundholz, Furnierrundholz, Rundholz in Industriequalität sowie Stümpfe und Wurzeln pauschal aus der Biomassedefinition ausschließt und damit deren energetische Nutzung faktisch beendet. Dies gefährde Förderfähigkeit, Brennstoffverfügbarkeit und Investitionssicherheit. Gefordert werden RED-III-konforme, markt- und waldbezogene Definitionen, eine differenzierte Regelung für unvermeidbar anfallende Stümpfe und Wurzeln sowie Bestandsschutz für bestehende Anlagen. Zudem soll § 2 Abs. 4 BiomasseV beibehalten werden, um Förderlücken zu vermeiden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf des BMWE zur zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Referentenentwurf zur BiomasseV sieht vor, § 2 Abs. 4 BiomasseV ersatzlos zu streichen..., ... in § 2 Abs. 4 Satz 1 BiomasseV adressierten Biogasanlagen..., ...von § 2 Abs. 4 Satz 1 BiomasseV aus. 7/6 Kontakt ...
    • Angegeben von: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. am 26.01.2026
    • Beschreibung: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union („Mitgliedstaaten“) sind gemäß durch geänderten Fassung (Erneuerbare-Energien-Richtlinie III, genannt „RED III“) verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit Energie aus Biomasse auf eine Weise erzeugt wird, bei der übermäßige verzerrende Wirkungen auf den Biomasse-Rohstoffmarkt sowie eine nachteilige Auswirkung auf die biologische Vielfalt, die Umwelt und das Klima minimiert werden. Insbesondere dürfen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 3c RED III keine unmittelbare finanzielle Unterstützung mehr gewähren für die Nutzung von Sägerundholz, Furnierrundholz, Rundholz in Industriequalität sowie von Stümpfen und Wurzeln für die Energieerzeugung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Umsetzung der RED III in der BiomasseV Der Bundesverband DIE..., ...Umsetzung der RED III in der BiomasseV sehen wir daher als..., ...Holzsortimente in § 3 Nr. 4 BiomasseV unterstützen wir und..., ...anstehende Novellierung der BiomasseV ist die Verpflichtung..., ... des Katalogs des § 3 BiomasseV auf seine fortgesetzte..., ...Industrie. § 3 Nr. 12 BiomasseV schließt diese Rohstoffe..., ... dieser Nr. 12 in § 3 BiomasseV zu korrigieren ist..., ...umso wichtiger, als die BiomasseV über ihren originären...
  • Biomasse Verordnung

    Aktiv vom 09.12.2025 bis 26.01.2026

    • Angegeben von: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. am 09.12.2025
    • Beschreibung: - Anpassung bezüglich hochwertiger Holzsortimente an RED III - Streichung von Zellstofflauge
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Umsetzung der RED III in der BiomasseV Der Bundesverband DIE..., ... der RED III in der BiomasseV sehen wir daher als ..., ...Holzsortimente in § 3 Nr. 4 BiomasseV unterstützen wir und..., ...anstehende Novellierung der BiomasseV ist die Verpflichtung..., ... des Katalogs des § 3 BiomasseV auf seine fortgesetzte..., ...Industrie. § 3 Nr. 12 BiomasseV schließt diese Rohstoffe..., ... dieser Nr. 12 in § 3 BiomasseV zu korrigieren ist..., ...umso wichtiger, als die BiomasseV über ihren originären...
    • Angegeben von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 16.04.2026
    • Beschreibung: Fehlende nähere Definition des Begriffs "Rundholz in Industriequalität"; Definition muss die relevanten Wald- und Marktbedingungen berücksichtigen: Ein pauschaler Ausschluss würde sowohl Waldbesitzende bei Überangeboten wichtiger Absatzmöglichkeiten berauben als auch die Brennstoffverfügbarkeit für Biomasseanlagen künstlich verknappen. Daher sollte auch „Rundholz, das für Verwendung in der Industrie nicht geeignet ist“ klar definiert werden, und zwar als Rundholz, das keinen höheren wirtschaftlichen Mehrwert als bei der Nutzung zur Energieerzeugung erwarten lässt sowie Rundholz, das z.B. aus Gründen des Forstschutzes und zur Verkehrssicherung entnommen werden muss.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Referentenentwurf zur BiomasseV sieht vor, § 2 Abs. 4 BiomasseV ersatzlos zu streichen..., ... in § 2 Abs. 4 Satz 1 BiomasseV adressierten Biogasanlagen..., ...von § 2 Abs. 4 Satz 1 BiomasseV aus. ...
    • Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 01.12.2025
    • Beschreibung: Fehlende nähere Definition des Begriffs "Rundholz in Industriequalität"; Definition muss die relevanten Wald- und Marktbedingungen berücksichtigen: Ein pauschaler Ausschluss würde sowohl Waldbesitzende bei Überangeboten wichtiger Absatzmöglichkeiten berauben als auch die Brennstoffverfügbarkeit für Biomasseanlagen künstlich verknappen. Daher sollte auch „Rundholz, das für Verwendung in der Industrie nicht geeignet ist“ klar definiert werden, und zwar als Rundholz, das keinen höheren wirtschaftlichen Mehrwert als bei der Nutzung zur Energieerzeugung erwarten lässt sowie Rundholz, das z.B. aus Gründen des Forstschutzes und zur Verkehrssicherung entnommen werden muss.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Referentenentwurf zur BiomasseV sieht vor, § 2 Abs. 4 BiomasseV ersatzlos zu streichen..., ... in § 2 Abs. 4 Satz 1 BiomasseV adressierten Biogasanlagen..., ...von § 2 Abs. 4 Satz 1 BiomasseV aus. 7/6 Kontakt ...
    • Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
    • Beschreibung: KWK-Anlagen zeichnen sich durch eine hohe Brennstoffflexibilität aus, deren Bandbreite ebenfalls unterschiedliche Formen der Biomasse und Biogas umfasst. Im Folgenden spielt auch die Nutzung von Holz zur energetischen Verwertung als Pellets oder anderer Brennstoff eine wichtige Rolle. Der B.KWK setzt sich für die Nutzung der vollen Bandbreite von Holz als nachhaltigen Energieträger ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Neufassung Nummer 4 in §3 der BiomasseV In der Neufassung des...
    • Angegeben von: Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) am 01.12.2025
    • Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft den Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III). Ziel ist die Anpassung nationaler Förder- und Nachhaltigkeitsvorgaben für die Nutzung von Biomasse zur Stromerzeugung. Vorgesehen sind u. a. der Ausschluss bestimmter Holzsortimente von der Förderfähigkeit, die Begrenzung der Förderung forstlicher Biomasse in ausschließlich stromerzeugenden Anlagen sowie redaktionelle Anpassungen und Rechtsbereinigungen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...der Biomasseverordnung (BiomasseV) Sehr geehrte Frau...
    • Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 28.06.2024
    • Beschreibung: Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...von Biomasse nach § 2 BiomasseV den CO2-Emissionswert..., ...von Biomasse nach § 2 BiomasseV den CO2-Emissionswert..., ...von Biomasse nach § 2 BiomasseV gilt die vorgenannte..., ...von Biomasse nach § 2 BiomasseV die vorgenannte Maßgabe...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...kann „doppelt“ auf die BiomasseV gestützt werden. Über § 3 Nr. 3 BiomasseV ist der typische TAB-Stoffstrom..., ...§ 3 Nr. 1, 4, 5, 6, 8 BiomasseV sind zudem die wesentlichen..., ...Stoff Biomasse i.S.d. § 2 BiomasseV ist und nicht nach § 3 BiomasseV von der Anerkennung...
    • Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...von Biomasse nach § 2 BiomasseV den CO2-Emissionswert..., ...von Biomasse nach § 2 BiomasseV den CO2-Emissionswert..., ...von Biomasse nach § 2 BiomasseV gilt die vorgenannte..., ...von Biomasse nach § 2 BiomasseV die vorgenannte Maß...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... So muss Holz aus der BiomasseV gestrichen und bestimmte...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... So muss Holz aus der BiomasseV gestrichen und bestimmte...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... So muss Holz aus der BiomasseV gestrichen und bestimmte...
    • Angegeben von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Gestaltung der Bundesförderung, sodass sie sozial gerecht wirkt/ wirtschaftliche Härten abfedern und die notwendige Lenkungswirkung hin zu mehr Sanierungstiefe und einer höheren Sanierungsquote erreicht, keine weitere Subventionierung von Holzheizungen
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... So muss Holz aus der BiomasseV gestrichen und bestimmte...
    • Angegeben von: Greenpeace e.V. am 29.09.2026
    • Beschreibung: Greenpeace fordert die Bundesregierung auf, den vorliegenden Entwurf grundlegend zu überarbeiten. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz muss um konkrete ordnungsrechtliche Maßnahmen ergänzt werden. Es braucht einen Entwurf für ein verbindliches LULUCF-Artikelgesetz. Nur durch rechtlich verankerte Mindeststandards, wirksame Einschlagsbeschränkungen, ein Ende der Förderung der Holzverbrennung und die großflächige Stilllegung schützenswerter Wälder lässt sich die Verpflichtung aus § 3a des Klimaschutzgesetzes erfüllen und der Kollaps der natürlichen Senken abwenden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Baurechts (EEG, GEG, BiomasseV)  Ende der Förderung...
    • Angegeben von: von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG am 18.12.2025
    • Beschreibung: Sicherstellung der Berücksichtung europäischer Vorgaben in der Biomasseverordnung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...von Bio-masse nach § 2 BiomasseV den CO2-Emissionswert..., ...von Biomasse nach § 2 BiomasseV den CO2-Emissionswert..., ...von Biomasse nach § 2 BiomasseV gilt die vorgenannte..., ...von Biomasse nach § 2 BiomasseV die vorgenannte Maß-gabe...
  • Nationale Biomassestrategie

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 16.07.2026

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